Werbung durch das Krankenhaus
Gesetzliche Grundlagen, Rechtsprechung und Hinweise zur Durchführung
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Gerichtsurteile erstmals im Jahre 2003 in einer Broschüre zusammengefasst, um Krankenhäusern einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen ihrer Werbung zu geben. Zwischenzeitlich hat sich insbesondere aufgrund von aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzesänderungen ein Überarbeitungsbedarf ergeben. So ist z.B. das sog. „Weißkittelverbot“ durch die Novellierung des Heilmittelwerbegesetzes zum 26.10.2012 aufgehoben worden, was Krankenhäusern völlig neue Gestaltungsspielräume eröffnet.
In die 4. Auflage der Broschüre sind Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Annahme von Beiträgen Dritter zur Durchführung ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen aufgenommen worden. Es wird außerdem anhand aktueller Rechtsprechung die Frage beleuchtet, ob es zulässig ist, wenn Krankenhäuser mit kostenlosen Untersuchungen oder sonstigen Serviceleistungen, wie z.B. einem kostenlosen Taxiservice, werben. Die 4. Auflage der Broschüre berücksichtigt darüber hinaus alle relevanten Gesetzesänderungen aus den Jahren 2014 bis 2017.