Werkstätten-Mitwirkungsverordnung – WMVO 2023
Ronny Studier
Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Mitwirkung der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen regelt. Sie wurde auf der Grundlage des § 223 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) erlassen.
Die WMVO legt fest, dass in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine Werkstattratswahl durchgeführt wird. Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten und vertritt ihre Belange gegenüber der Werkstattleitung und dem Träger der Einrichtung.