Wettbewerb als Gerechtigkeitskonzept
Kritik des Neoliberalismus
Ulrich Thielemann
Das Prinzip Markt, die Rechtfertigung unbedingten, wechselseitig vorteilhaften Vorteilsstrebens zwischen Homines oeconomici, ist ethisch gescheitert: Der Ökonomismus, der das Prinzip Markt als Moralprinzip auszuweisen versucht, markiert eine Ethik ohne Moral und läuft auf eine Antiethik des Rechts des Stärkeren hinaus. Doch gibt es ein weiteres marktapologetisches Rechtfertigungsmuster, welches dem Generaleinwand gegenüber dem reinen Ökonomismus, eine Ethik ohne Moral zu repräsentieren, nicht unterliegt: Diese Position lässt sich als „Neoliberalismus“ fassen. Dieser setzt, statt am Vorteilstausch, am Epiphänomen des Wettbewerbs an. Die Pflicht, die er uns auferlegt, ist dabei eine einzige: für wettbewerbliche Verhältnisse zu sorgen. Denn der Wettbewerb neutralisiere Macht, beseitige Diskriminierung und sorge für einen wachsenden Wohlstand für alle, wozu „Chancengleichheit“ herzustellen sei. Überdies werden ihm – als einem „Entdeckungsverfahren“ – normative Erkenntnisfunktionen zugesprochen.
Die Arbeit fußt auf den Grundannahmen einer integrativ verstandenen Wirtschaftsethik, die die bislang in der Regel bloß implizite Normativität ökonomischer Theorien kritisch klären will. Dabei wird nicht nur eine basale, dem Anspruch nach klarere Theorie des Wettbewerbs entwickelt (die eher an den Austrians als am Mainstream anknüpft), sondern auch der Wettbewerb als untaugliches Konzept der Gerechtigkeit erwiesen. Auch eine Marktapologetik qua Wettbewerbsapologetik scheitert. Der Wettbewerb taugt nicht zum Prinzip des ethisch Richtigen. Die Frage nach dem Wettbewerb ist vielmehr eine Frage des Maßes. Dieses Maß zu bestimmen ist Aufgabe demokratischer Politik. Dieser will die Arbeit Orientierung bieten.