Wettbewerbsrechtlicher Schutz vor Kinderarbeit
Christian Herrnberger
Diese Arbeit thematisiert die wettbewerbsrechtliche Einordnung von Menschenrechtsverletzungen bei der ausländischen Warenproduktion. Der Grundgedanke befasst sich mit der Frage, inwieweit der Vertrieb von Waren, die unter dem Einsatz von menschenverachtenden Formen der Kinderarbeit gefertigt wurden, als ein lauteres geschäftliches Verhalten i.S. des UWG angesehen werden kann. Dazu werden die Corporate Social Responsibility Publikationen als Werbeform einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen. Im Vordergrund stehen dabei Siegel und Verhaltenskodices. Unternehmen verbürgen sich dadurch, Menschenrechts- und Sozialstandards während der Produktions- und Handelsprozesse von Waren einzuhalten. Für die sozialen Beteuerungen der Wirtschaft werden aus den lauterkeitsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Prüf- und Überwachungsmechanismen einzuhaltende Maßstäbe entwickelt. Der Vertrieb von Produkten, die mit inakzeptabler Kinderarbeit gefertigt wurden, ist als unethisches geschäftliches Verhalten zu klassifizieren. Die verfassungsrechtlichen Grenzen des lauteren Wirtschaftens i.S. des UWG werden dadurch konkretisiert. Die grundgesetzliche Festlegung des Wettbewerbsrechts verleiht der Geschäftsethik im deutschen Handelsverkehr ein stärkeres Gewicht.