Zum höheren Dritten: zwischen Kapitalismus und Sozialismus
Bernhard Marxen
Vom Autor liegen insgesamt 10 (11) Bücher vor, die zusammen eine Einheit bilden und in sich schlüssig sind – in naturgesetzlichen Zusammenhängen! – –
3. Buch (Bestellung: www.ethos-verlag.de oder Internet-Anbieter). – –
Für das Buch sind Entwürfe angefertigt worden, mit dem Titel „Zum höheren Dritten …“. Alle Entwürfe sind ungültig geworden (der alte Titel und das alte Umschlagsbild sind vorerst unverändert geblieben). – –
Der neue Titel lautet: „Die Aufgabe: Zum sittlichen Recht“ (ISBN 978-3-9817739-6-5). – –
Unter Berufung auf Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz: Gleichheit der Gesetzgebung! – –
Ins gesetzgebende Parlament gelangen die Abgeordneten über politische Parteien. Die Mängel der Gesetzgebung sind die Mängel der politischen Parteien: der Parlamentsparteien. – –
Gleichheit der Gesetzgebung kann erst dann gelingen
– wenn die Erfahrungen des gesetzgebenden Parlaments mit den Erfahrungen der Bevölkerung etwa übereinstimmen
– wenn jede Berufsgruppe der Bevölkerung im gesetzgebenden Parlament anteilsgerecht vertreten ist (nur vier Berufsgruppen)
– wenn jeder Kandidat der Parlamentsparteien seine Berufsgruppe bekannt gibt
– wenn jeder Abgeordnete nach festgelegter Zeit das gesetzgebende Parlament wieder verlässt. – –
Weil die Mängel der politischen Parteien zu Mängeln der Gesetzgebung führen, müssen die politischen Parteien durchsichtig gemacht werden – mit vernetzten Computern (Denkverstärkern). – –
Hier sei auf zwei Stichworte nur gewiesen: Delegiertenwahl und innerparteiliche Demokratie – mit vernetzten Computern! – –
Im Anhang die Satzung und Geschäftsordnung des Vereins durchsichtige Parteien (VdP e.V.).