Zwischenberichterstattung börsennotierter Unternehmen
Gabriele Dahl
Seit 1990 besteht für alle börsennotierten Unternehmen die Pflicht für einen Zwischenbericht über die erste Geschäftsjahreshälfte. Diese Arbeit zeigt auf, wie Zwischenberichte zu gestalten sind, damit sie den Anlegern als Informationsgrundlage dienen können.