Die Rechte Privater in Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes

Die Rechte Privater in Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes von Schaufler,  Matthias
Im Jahr 1714 wurde die erste eigenständige, unabhängige und kollegial ausgestaltete Kontrollinstanz zur Prüfung von Rechnungen des Staatshaushalts gegründet. Im Jahr 2017 - über 300 Jahre später - unterliegt die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes der externen Finanzkontrolle des Bundesrechnungshofes. Obwohl die Rechnungshofkontrolle ursprünglich auf den staatlichen Bereich beschränkt war, sind heute Private vielfältig in Verfahren des Bundesrechnungshofes durch dessen Prüfungen und Erhebungen betroffen. Es ist zwischen den folgenden Fallgruppen privater Betroffenheit zu differenzieren: Amtsträger, d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüfter oder erhebungsunterworfener staatlicher Stellen, Beliehene, d.h. Private, denen zur selbständigen Wahrnehmung staatliche Verwaltungsaufgaben übertragen worden sind, Private Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, Private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Private Zuwendungsempfänger, die außerhalb der Bundesverwaltung stehen und Drittbetroffene, die von Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes nicht unmittelbar, aber mittelbar betroffen sind. Die Grundrechte der Betroffenen und Drittbetroffenen können in den verschiedenen Verfahrensstadien der Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes sowie vor und nach Abschluss des Prüfungsverfahrens mit unterschiedlicher Intensität betroffen sein. Die Eingriffsintensität der Prüfungs- und Erhebungshandlungen und der Veröffentlichungen des Bundesrechnungshofes sind bestimmende Kriterien für die Bewertung der Rechtsstellung der Betroffenen und Drittbetroffenen in Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Rechte Privater in Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes

Die Rechte Privater in Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes von Schaufler,  Matthias
Im Jahr 1714 wurde die erste eigenständige, unabhängige und kollegial ausgestaltete Kontrollinstanz zur Prüfung von Rechnungen des Staatshaushalts gegründet. Im Jahr 2017 - über 300 Jahre später - unterliegt die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes der externen Finanzkontrolle des Bundesrechnungshofes. Obwohl die Rechnungshofkontrolle ursprünglich auf den staatlichen Bereich beschränkt war, sind heute Private vielfältig in Verfahren des Bundesrechnungshofes durch dessen Prüfungen und Erhebungen betroffen. Es ist zwischen den folgenden Fallgruppen privater Betroffenheit zu differenzieren: Amtsträger, d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüfter oder erhebungsunterworfener staatlicher Stellen, Beliehene, d.h. Private, denen zur selbständigen Wahrnehmung staatliche Verwaltungsaufgaben übertragen worden sind, Private Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, Private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Private Zuwendungsempfänger, die außerhalb der Bundesverwaltung stehen und Drittbetroffene, die von Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes nicht unmittelbar, aber mittelbar betroffen sind. Die Grundrechte der Betroffenen und Drittbetroffenen können in den verschiedenen Verfahrensstadien der Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes sowie vor und nach Abschluss des Prüfungsverfahrens mit unterschiedlicher Intensität betroffen sein. Die Eingriffsintensität der Prüfungs- und Erhebungshandlungen und der Veröffentlichungen des Bundesrechnungshofes sind bestimmende Kriterien für die Bewertung der Rechtsstellung der Betroffenen und Drittbetroffenen in Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes.
Aktualisiert: 2023-04-17
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