Ober- und Unterkommandierende der römischen Republik 509–27 v. Chr.

Ober- und Unterkommandierende der römischen Republik 509–27 v. Chr. von Kreiler,  Bernd Michael
Unsere wichtigste Quelle für die Militärgeschichte der römischen Republik ist der augusteische Geschichtsschreiber T. Livius, von dessen Werk ‚ab urbe condita“ die Bücher XXI bis XLV für die Zeit des 2. Punischen Krieges (218–201 v. Chr.) bis zum Ende des 3. Makedonischen Krieges 167 v. Chr. erhalten sind. Nach Livius führten die Feldherren, die zuerst Italien und dann die Länder um das Mittelmeer unterwarfen, das Kommando im Amtsjahr im Kriegsrechtsbereich ‚militiae‘ als Konsuln oder als Prätoren mit prokonsularem Imperium. Dagegen sprechen die Inschriften aus dem 2. und 1. Jh. v. Chr. in Gallien, Spanien und Africa mit dem Imperatortitel sowie in Makedonien und Kleinasien bis zur Verwaltungsreform Sullas mit dem griechischen Pendant ‚strategos hypatos‘ und ‚strategos anthypatos‘. Überholt scheint deshalb die Konzeption des drei Bände umfassenden Standardwerks des Amerikaners T.R.S. Broughton „The Magistrates of the Roman Republic“ (1951/2 und 1986), der die Feldherren jahrweise unter „Magistrates“ (ab 509 v. Chr.) und „Promagistrates“ (ab 326 v. Chr.) rubrizierte. Broughton konnte sich auf die (pro)magistratischen Funktionsangaben von Livius, Appian und Cassius Dio stützen und außerdem auf die entsprechenden Titel ‚cos.‘, ‚pro cos.‘, ‚pr.‘ und ‚pro pr.‘ in den Kapitolinischen Triumphalfasten. Es soll gezeigt werden, dass die zahlreichen Feldherren, die in den Inschriften und auf Münzen als ‚imperatores‘ belegt sind, ihren Titel nicht, wie Mommsen annahm, den in der antiken Literatur mehrfach beschriebenen militärischen Akklamationen im Feld nach einem Sieg verdankten, sondern dass sie vor ihrem Auszug ins Feld vom hochgestimmten römischen Volk auf dem Marsfeld in Form eines Staatsaktes zum Imperator ausgerufen wurden.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Ober- und Unterkommandierende der römischen Republik 509–27 v. Chr.

Ober- und Unterkommandierende der römischen Republik 509–27 v. Chr. von Kreiler,  Bernd Michael
Unsere wichtigste Quelle für die Militärgeschichte der römischen Republik ist der augusteische Geschichtsschreiber T. Livius, von dessen Werk ‚ab urbe condita“ die Bücher XXI bis XLV für die Zeit des 2. Punischen Krieges (218–201 v. Chr.) bis zum Ende des 3. Makedonischen Krieges 167 v. Chr. erhalten sind. Nach Livius führten die Feldherren, die zuerst Italien und dann die Länder um das Mittelmeer unterwarfen, das Kommando im Amtsjahr im Kriegsrechtsbereich ‚militiae‘ als Konsuln oder als Prätoren mit prokonsularem Imperium. Dagegen sprechen die Inschriften aus dem 2. und 1. Jh. v. Chr. in Gallien, Spanien und Africa mit dem Imperatortitel sowie in Makedonien und Kleinasien bis zur Verwaltungsreform Sullas mit dem griechischen Pendant ‚strategos hypatos‘ und ‚strategos anthypatos‘. Überholt scheint deshalb die Konzeption des drei Bände umfassenden Standardwerks des Amerikaners T.R.S. Broughton „The Magistrates of the Roman Republic“ (1951/2 und 1986), der die Feldherren jahrweise unter „Magistrates“ (ab 509 v. Chr.) und „Promagistrates“ (ab 326 v. Chr.) rubrizierte. Broughton konnte sich auf die (pro)magistratischen Funktionsangaben von Livius, Appian und Cassius Dio stützen und außerdem auf die entsprechenden Titel ‚cos.‘, ‚pro cos.‘, ‚pr.‘ und ‚pro pr.‘ in den Kapitolinischen Triumphalfasten. Es soll gezeigt werden, dass die zahlreichen Feldherren, die in den Inschriften und auf Münzen als ‚imperatores‘ belegt sind, ihren Titel nicht, wie Mommsen annahm, den in der antiken Literatur mehrfach beschriebenen militärischen Akklamationen im Feld nach einem Sieg verdankten, sondern dass sie vor ihrem Auszug ins Feld vom hochgestimmten römischen Volk auf dem Marsfeld in Form eines Staatsaktes zum Imperator ausgerufen wurden.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Ober- und Unterkommandierende der römischen Republik 509–27 v. Chr.

Ober- und Unterkommandierende der römischen Republik 509–27 v. Chr. von Kreiler,  Bernd Michael
Unsere wichtigste Quelle für die Militärgeschichte der römischen Republik ist der augusteische Geschichtsschreiber T. Livius, von dessen Werk ‚ab urbe condita“ die Bücher XXI bis XLV für die Zeit des 2. Punischen Krieges (218–201 v. Chr.) bis zum Ende des 3. Makedonischen Krieges 167 v. Chr. erhalten sind. Nach Livius führten die Feldherren, die zuerst Italien und dann die Länder um das Mittelmeer unterwarfen, das Kommando im Amtsjahr im Kriegsrechtsbereich ‚militiae‘ als Konsuln oder als Prätoren mit prokonsularem Imperium. Dagegen sprechen die Inschriften aus dem 2. und 1. Jh. v. Chr. in Gallien, Spanien und Africa mit dem Imperatortitel sowie in Makedonien und Kleinasien bis zur Verwaltungsreform Sullas mit dem griechischen Pendant ‚strategos hypatos‘ und ‚strategos anthypatos‘. Überholt scheint deshalb die Konzeption des drei Bände umfassenden Standardwerks des Amerikaners T.R.S. Broughton „The Magistrates of the Roman Republic“ (1951/2 und 1986), der die Feldherren jahrweise unter „Magistrates“ (ab 509 v. Chr.) und „Promagistrates“ (ab 326 v. Chr.) rubrizierte. Broughton konnte sich auf die (pro)magistratischen Funktionsangaben von Livius, Appian und Cassius Dio stützen und außerdem auf die entsprechenden Titel ‚cos.‘, ‚pro cos.‘, ‚pr.‘ und ‚pro pr.‘ in den Kapitolinischen Triumphalfasten. Es soll gezeigt werden, dass die zahlreichen Feldherren, die in den Inschriften und auf Münzen als ‚imperatores‘ belegt sind, ihren Titel nicht, wie Mommsen annahm, den in der antiken Literatur mehrfach beschriebenen militärischen Akklamationen im Feld nach einem Sieg verdankten, sondern dass sie vor ihrem Auszug ins Feld vom hochgestimmten römischen Volk auf dem Marsfeld in Form eines Staatsaktes zum Imperator ausgerufen wurden.
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Ober- und Unterkommandierende der römischen Republik 509–27 v. Chr.

Ober- und Unterkommandierende der römischen Republik 509–27 v. Chr. von Kreiler,  Bernd Michael
Unsere wichtigste Quelle für die Militärgeschichte der römischen Republik ist der augusteische Geschichtsschreiber T. Livius, von dessen Werk ‚ab urbe condita“ die Bücher XXI bis XLV für die Zeit des 2. Punischen Krieges (218–201 v. Chr.) bis zum Ende des 3. Makedonischen Krieges 167 v. Chr. erhalten sind. Nach Livius führten die Feldherren, die zuerst Italien und dann die Länder um das Mittelmeer unterwarfen, das Kommando im Amtsjahr im Kriegsrechtsbereich ‚militiae‘ als Konsuln oder als Prätoren mit prokonsularem Imperium. Dagegen sprechen die Inschriften aus dem 2. und 1. Jh. v. Chr. in Gallien, Spanien und Africa mit dem Imperatortitel sowie in Makedonien und Kleinasien bis zur Verwaltungsreform Sullas mit dem griechischen Pendant ‚strategos hypatos‘ und ‚strategos anthypatos‘. Überholt scheint deshalb die Konzeption des drei Bände umfassenden Standardwerks des Amerikaners T.R.S. Broughton „The Magistrates of the Roman Republic“ (1951/2 und 1986), der die Feldherren jahrweise unter „Magistrates“ (ab 509 v. Chr.) und „Promagistrates“ (ab 326 v. Chr.) rubrizierte. Broughton konnte sich auf die (pro)magistratischen Funktionsangaben von Livius, Appian und Cassius Dio stützen und außerdem auf die entsprechenden Titel ‚cos.‘, ‚pro cos.‘, ‚pr.‘ und ‚pro pr.‘ in den Kapitolinischen Triumphalfasten. Es soll gezeigt werden, dass die zahlreichen Feldherren, die in den Inschriften und auf Münzen als ‚imperatores‘ belegt sind, ihren Titel nicht, wie Mommsen annahm, den in der antiken Literatur mehrfach beschriebenen militärischen Akklamationen im Feld nach einem Sieg verdankten, sondern dass sie vor ihrem Auszug ins Feld vom hochgestimmten römischen Volk auf dem Marsfeld in Form eines Staatsaktes zum Imperator ausgerufen wurden.
Aktualisiert: 2023-01-25
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Die Fragmente der Historiker: Ephoros von Kyme und Timaios von Tauromenion

Die Fragmente der Historiker: Ephoros von Kyme und Timaios von Tauromenion von Gauger,  Barbara, Gauger,  Jörg-Dieter
Ephoros von Kyme (FGrHist 70) und Timaios von Tauromenion (FGrHist 566) Mit Ausnahme Xenophons (gest. etwa 355 vor Chr.) präsentiert sich die Geschichts-schreibung des 4. vorchristlichen Jahrhunderts als Trümmerfeld; gleiches gilt für das 3. Jahrhundert. Die bedeutendsten Repräsentanten dieser Epoche, Theopomp (BGL Band 70), Ephoros und Timaios, sind wenigstens in mitunter spärlichen Fragmenten an teilweise sehr entlegener Stelle bis hin zur Spätantike und Byzanz erhalten, die uns auch nur in engen Grenzen erlauben, ihre Geschichts-werke und ihre Eigenheiten zu rekonstru-ieren. Der nach Theopomp meistzitierte Autor ist Ephoros von Kyme (* ca. 405 vor Chr.), Verfasser u. a. der ersten «Universalgeschichte», die mit der «Rückkehr der Herakliden» einsetzt und mit der Belagerung Perinths durch Philipp II. von Makedonien 340 vor Chr. endete. An zweiter Stelle steht Timaios von Tauromenion (ca. 350-260), der führende «Historiker des Westens», dessen Werk neben Sizilien auch Unteritalien und Rom behandelte und das mit dem Ausbruch des 1. Punischen Krieges 264 abschloss. Die vorliegende Über-setzung ihrer griechischen Testimonien und Fragmente ist die erste Übertragung ins Deutsche; sie folgt der Ausgabe von Felix Jacoby, FGrHist 70 und 566, ergänzt um eine ausführliche Einleitung zu Leben, Werk und Charakteristik beider Autoren, Literaturhinweise, eine Übersicht über die sie tradierenden Autoren, Namen- und Orts-register sowie Anmerkungen zu den einzelnen Belegen. Bei ihnen wurde trotz gebotener Kürze besonderer Wert darauf gelegt, die neueste Literatur einzuarbeiten, um auf diese Weise einen möglichst aktuellen Ein-blick in die Forschungslage zu vermitteln. Fragmente der Historiker in der BGL Weiterhin lieferbar ist: Theopomp von Chios. Übersetzt, eingeleitet und kommentiert von Barbara Gauger und Jörg-Dieter Gauger. 2010. VI, 262 Seiten. Leinen. (Bibliothek der griechischen Literatur, Band 70) ISBN 978-3-7772-1000-1.
Aktualisiert: 2021-02-02
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