SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Themen wie Ombudstellen, Beteiligung, Kinderschutz und die Situation von Care Leavern sind nun gesetzlich besser geregelt. Der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist bereitet. Das Gesetz tritt ab sofort in Kraft, lediglich der Erhebungsbeginn ist wie bei den anderen Kinder- und Jugendhilfestatistiken auf den 1. Januar nächsten Jahres festgelegt. Die Gesetzesteile, in der die Inklusion behandelt wird, treten später zwischen 2024 bis 2028 in Kraft. Wie bereits die anderen Titel der erfolgreichen Reihe bietet auch dieser Band zur umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Band sind alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe und alle, die mit dem SGB VIII täglich zu tun haben, die sich nun schnell mit den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vertraut machen und den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich gestalten wollen. Stellungnahmen der beteiligten Verbände bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Themen wie Ombudstellen, Beteiligung, Kinderschutz und die Situation von Care Leavern sind nun gesetzlich besser geregelt. Der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist bereitet. Das Gesetz tritt ab sofort in Kraft, lediglich der Erhebungsbeginn ist wie bei den anderen Kinder- und Jugendhilfestatistiken auf den 1. Januar nächsten Jahres festgelegt. Die Gesetzesteile, in der die Inklusion behandelt wird, treten später zwischen 2024 bis 2028 in Kraft. Wie bereits die anderen Titel der erfolgreichen Reihe bietet auch dieser Band zur umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Band sind alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe und alle, die mit dem SGB VIII täglich zu tun haben, die sich nun schnell mit den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vertraut machen und den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich gestalten wollen. Stellungnahmen der beteiligten Verbände bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Themen wie Ombudstellen, Beteiligung, Kinderschutz und die Situation von Care Leavern sind nun gesetzlich besser geregelt. Der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist bereitet. Das Gesetz tritt ab sofort in Kraft, lediglich der Erhebungsbeginn ist wie bei den anderen Kinder- und Jugendhilfestatistiken auf den 1. Januar nächsten Jahres festgelegt. Die Gesetzesteile, in der die Inklusion behandelt wird, treten später zwischen 2024 bis 2028 in Kraft. Wie bereits die anderen Titel der erfolgreichen Reihe bietet auch dieser Band zur umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Band sind alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe und alle, die mit dem SGB VIII täglich zu tun haben, die sich nun schnell mit den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vertraut machen und den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich gestalten wollen. Stellungnahmen der beteiligten Verbände bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Themen wie Ombudstellen, Beteiligung, Kinderschutz und die Situation von Care Leavern sind nun gesetzlich besser geregelt. Der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist bereitet. Das Gesetz tritt ab sofort in Kraft, lediglich der Erhebungsbeginn ist wie bei den anderen Kinder- und Jugendhilfestatistiken auf den 1. Januar nächsten Jahres festgelegt. Die Gesetzesteile, in der die Inklusion behandelt wird, treten später zwischen 2024 bis 2028 in Kraft. Wie bereits die anderen Titel der erfolgreichen Reihe bietet auch dieser Band zur umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Band sind alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe und alle, die mit dem SGB VIII täglich zu tun haben, die sich nun schnell mit den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vertraut machen und den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich gestalten wollen. Stellungnahmen der beteiligten Verbände bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Themen wie Ombudstellen, Beteiligung, Kinderschutz und die Situation von Care Leavern sind nun gesetzlich besser geregelt. Der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist bereitet. Das Gesetz tritt ab sofort in Kraft, lediglich der Erhebungsbeginn ist wie bei den anderen Kinder- und Jugendhilfestatistiken auf den 1. Januar nächsten Jahres festgelegt. Die Gesetzesteile, in der die Inklusion behandelt wird, treten später zwischen 2024 bis 2028 in Kraft. Wie bereits die anderen Titel der erfolgreichen Reihe bietet auch dieser Band zur umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Band sind alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe und alle, die mit dem SGB VIII täglich zu tun haben, die sich nun schnell mit den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vertraut machen und den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich gestalten wollen. Stellungnahmen der beteiligten Verbände bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.
Aktualisiert: 2023-05-27
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SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Themen wie Ombudstellen, Beteiligung, Kinderschutz und die Situation von Care Leavern sind nun gesetzlich besser geregelt. Der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist bereitet. Das Gesetz tritt ab sofort in Kraft, lediglich der Erhebungsbeginn ist wie bei den anderen Kinder- und Jugendhilfestatistiken auf den 1. Januar nächsten Jahres festgelegt. Die Gesetzesteile, in der die Inklusion behandelt wird, treten später zwischen 2024 bis 2028 in Kraft. Wie bereits die anderen Titel der erfolgreichen Reihe bietet auch dieser Band zur umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Band sind alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe und alle, die mit dem SGB VIII täglich zu tun haben, die sich nun schnell mit den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vertraut machen und den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich gestalten wollen. Stellungnahmen der beteiligten Verbände bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Themen wie Ombudstellen, Beteiligung, Kinderschutz und die Situation von Care Leavern sind nun gesetzlich besser geregelt. Der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist bereitet. Das Gesetz tritt ab sofort in Kraft, lediglich der Erhebungsbeginn ist wie bei den anderen Kinder- und Jugendhilfestatistiken auf den 1. Januar nächsten Jahres festgelegt. Die Gesetzesteile, in der die Inklusion behandelt wird, treten später zwischen 2024 bis 2028 in Kraft. Wie bereits die anderen Titel der erfolgreichen Reihe bietet auch dieser Band zur umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Band sind alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe und alle, die mit dem SGB VIII täglich zu tun haben, die sich nun schnell mit den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vertraut machen und den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich gestalten wollen. Stellungnahmen der beteiligten Verbände bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.
Aktualisiert: 2023-05-13
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SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Themen wie Ombudstellen, Beteiligung, Kinderschutz und die Situation von Care Leavern sind nun gesetzlich besser geregelt. Der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist bereitet. Das Gesetz tritt ab sofort in Kraft, lediglich der Erhebungsbeginn ist wie bei den anderen Kinder- und Jugendhilfestatistiken auf den 1. Januar nächsten Jahres festgelegt. Die Gesetzesteile, in der die Inklusion behandelt wird, treten später zwischen 2024 bis 2028 in Kraft. Wie bereits die anderen Titel der erfolgreichen Reihe bietet auch dieser Band zur umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Band sind alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe und alle, die mit dem SGB VIII täglich zu tun haben, die sich nun schnell mit den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vertraut machen und den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich gestalten wollen. Stellungnahmen der beteiligten Verbände bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.
Aktualisiert: 2023-05-06
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SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG von BVKE, Deutscher Caritasverband e. V.
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Themen wie Ombudstellen, Beteiligung, Kinderschutz und die Situation von Care Leavern sind nun gesetzlich besser geregelt. Der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist bereitet. Das Gesetz tritt ab sofort in Kraft, lediglich der Erhebungsbeginn ist wie bei den anderen Kinder- und Jugendhilfestatistiken auf den 1. Januar nächsten Jahres festgelegt. Die Gesetzesteile, in der die Inklusion behandelt wird, treten später zwischen 2024 bis 2028 in Kraft. Wie bereits die anderen Titel der erfolgreichen Reihe bietet auch dieser Band zur umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Band sind alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe und alle, die mit dem SGB VIII täglich zu tun haben, die sich nun schnell mit den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vertraut machen und den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich gestalten wollen. Stellungnahmen der beteiligten Verbände bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.
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