Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Gegenstand dieser Arbeit ist das allgemein anerkannte Rechtsmissbrauchsverbot als Mittel zur Gewährleistung eines angemessenen Minderheitenschutzes im Gesellschaftsrecht. Untersucht werden u.a. die rechtstheoretischen, dogmatischen und rechtsmethodischen Grundlagen des allgemeinen Rechtsmissbrauchsverbots.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen fehlerhafter Entsprechenserklärung etabliert sich im Arsenal von Anfechtungsklägern. Der Autor erarbeitet die dogmatischen Grundlagen für die Anfechtung im Kontext des bestehenden Beschlussmängelrechts und unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen fehlerhafter Entsprechenserklärung etabliert sich im Arsenal von Anfechtungsklägern. Der Autor erarbeitet die dogmatischen Grundlagen für die Anfechtung im Kontext des bestehenden Beschlussmängelrechts und unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen fehlerhafter Entsprechenserklärung etabliert sich im Arsenal von Anfechtungsklägern. Der Autor erarbeitet die dogmatischen Grundlagen für die Anfechtung im Kontext des bestehenden Beschlussmängelrechts und unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Bereits der erste Vorentwurf zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts aus dem Jahr 2005 sah vor, dass im Falle einer Unternehmenskrise nicht mehr nur der hälftige Kapitalverlust und die begründete Besorgnis einer Überschuldung Handlungspflichten des Verwaltungsrats auslösen sollten, sondern ebenso die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Auch die folgenden (Vor-)Entwürfe (aus den Jahren 2007 und 2014) und ebenfalls der Entwurf aus dem Jahr 2016 beinhalteten diese Zielsetzung. Die vorliegende Zürcher Dissertation geht detailliert auf die Notwendigkeit eines solchen Krisensymptoms für das aktienrechtliche Sanierungsrecht ein und leitet alsdann den massgeblichen Begriff der Zahlungsunfähigkeit her. Weiter werden die liquiditätsbezogenen Pflichten des Verwaltungsrats dargelegt. Darauf aufbauend stellt die Arbeit die betreffend die Zahlungsunfähigkeit in den (Vor-)Entwürfen (aus den Jahren 2007 und 2014) geplanten Regelungen eingehend dar und unterzieht sie einer umfassenden Würdigung. Berücksichtigt werden schliesslich insbesondere auch die bei Liquiditätsproblemen zu ergreifenden (aktienrechtlichen) Sanierungsmassnahmen.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Der Name Adelbert Düringer hat, insbesondere unter Rechtshistorikern, einen guten Klang. Diese Arbeit zeigt, daß dies zu Recht der Fall ist. Das juristische Multitalent Düringer (1855-1924) hat nicht nur als Rechtswissenschaftler und Politiker, sondern auch als Richter am Leipziger Reichsgericht Großes bewirkt. Exemplarisch werden seine aktienrechtlichen Entscheidungen vorgestellt und sowohl aus damaliger, wie auch aus heutiger Sicht näher beleuchtet. Der erstaunlich hohe Aktualitätsgrad der in den Urteilen behandelten Problematiken macht die Arbeit auch für den mit dem aktuell geltenden Aktien- und Gesellschaftsrecht Befaßten interessant und lesenswert. Zusätzlich werden in beispielloser Weise das Arbeitspensum eines Reichsrichters am Beispiel Düringers statistisch erfaßt und grafisch anschaulich dargestellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der «richtige» Wertansatz der Gemeinkosten in den Herstellungskosten ist ein seit langem diskutiertes Problem des Aktienrechts. Mit Hilfe der juristischen Auslegungslehre wird in dieser Untersuchung zunächst ein zulässiger Bilanzierungsumfang der Gemeinkosten hergeleitet. Anschliessend werden die Möglichkeiten der Kalkulation dieses Wertansatzes (1) bei homogener Fertigung (2) bei heterogener Fertigung (3) bei Kuppelproduktion sowie (4) unter Zuhilfenahme einer Primärkostenrechnung überprüft.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Reform des Aktiengesetzes von 1965 hat erstmals in Deutschland ein Konzernrecht kodifiziert. Im Mittelpunkt dieser Konzernvorschriften stehen dabei die Beherrschungsrechte und die Entschädigungspflichten, die einem Unternehmen an der Konzernspitze gegenüber einer untergeordneten Konzerngesellschaft und deren Aktionären zugesprochen werden. Die Arbeit untersucht die direkten und indirekten Entschädigungsrechte der außenstehenden Aktionäre in den drei Konzernierungsformen Vertrags-, Eingliederungskonzern und faktischer Konzern und versucht, aus der Kritik an den geltenden Regelungen Verbesserungsmöglichkeiten für die Entschädigung von Minderheitsgesellschaftern zu entwickeln.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Inhalt des Beherrschungsvertrages (Organschaftsvertrag) ist hinsichtlich des Weisungsrechts und der Rechte der aussenstehenden Aktionäre auf Abfindung bzw. Ausgleich vom Gesetz weitgehend vorgeschrieben. Häufig sollen aber weitere Abreden in den Vertrag aufgenommen werden, wie etwa die Bevollmächtigung des herrschenden Unternehmens, die Übertragung des Weisungsrechts oder die Beteiligung mehrerer Obergesellschaften an dem Beherrschungsvertrag (Gemeinschaftsunternehmen). Die Zulässigkeit gesetzlich nicht vorgesehener Vereinbarungen hängt davon ab, inwieweit hier Vertragsfreiheit besteht. Die vorliegende Untersuchung will, gestützt auf die Analyse zahlreicher Unternehmensverträge, die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Prinzipien Gläubiger-, Aktionärs- und Gesellschaftsschutz aufzeigen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Zahlreiche Gesetze verweisen zur Erfassung von Unternehmensverbindungen auf den aktienrechtlichen Abhängigkeitstatbestand, d.h. auf 17 AktG. Aus dieser Verknüpfung von Rechtsgebieten durch das gesetzestechnische Mittel «Verweisung» folgt die grundlegende Frage, ob das im Aktiengesetz kodifizierte Unternehmensverbindungsrecht das Verständnis von «Unternehmen» und «abhängig» in den anderen Rechtsgebieten bestimmt. Diese Problematik wird exemplarisch anhand der Verweisungen in der Fusionskontrolle untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat der Aufsichtsrat eine viel beachtete Reform erfahren. Mit Inkrafttreten dieses Reformgesetzes ist die als Folge einiger spektakulärer Unternehmenskrisen losgetretene Diskussion um die Qualität der deutschen Corporate Governance jedoch keineswegs abgeschlossen: Erst kürzlich legte die Bundesregierung den Entwurf für ein Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPubG) vor, der abermals das aktienrechtliche Überwachungsorgan schwerpunktmäßig zum Gegenstand hat. Die Arbeit versucht, in das ganze Stimmengewirr um den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft ein System zu bringen. Dazu unterzieht der Autor den Aufsichtsrat einer Schwachstellenanalyse, wobei er zwischen einem Reformbedarf aufgrund theoretischer Mängel im Gesetz und Mängel bei der Normumsetzung in der Praxis unterscheidet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz einen weitgehend funktionsfähigen Ordnungsrahmen für eine sachgerechte Überwachung bereitstellt, die Aufsichtsratspraxis jedoch erhebliche Defizite aufweist. Aus den Erkenntnissen der Analyse leitet der Autor ein Konzept für eine mögliche Reform des Aufsichtsrats ab.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Für die Ausgleichszahlung gemäß 304 AktG stellt sich die Frage nach der Behandlung im Jahresabschluß, da dieser Fragekomplex mit 158 Abs. 2 AktG unvollständig geregelt ist. Zur Problemlösung werden im Vorfeld die rechtlichen Aspekte des Ausgleichs geklärt. Dabei bestätigt auch die historische Rekonstruktion des Instruments Ausgleich, daß Schuldner des Ausgleichs der andere Vertragsteil des Unternehmensvertrages ist und Gläubiger die außenstehenden Aktionäre sind. Auf der Basis dieses Untersuchungsergebnisses wird dargelegt, wie die Ausgleichszahlung im Jahresabschluß des anderen Vertragsteils und der Gesellschaft zu behandeln ist. Die Handhabung der Ausgleichszahlung in der GuV der Gesellschaft darf dabei keine Unterscheidung dadurch erfahren, ob der andere Vertragsteil oder die Gesellschaft die Zahlungsdurchführung übernimmt. Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung der bisherigen rechtlichen Regelung unter dem Gesichtspunkt der Koordinierung des Gesellschaftsrechts im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Rezeption des in den USA entwickelten Shareholder Value-Konzepts durch Vorstände deutscher Aktiengesellschaften als Maßstab ihres Leitungshandelns wirft die Frage nach der aktienrechtlichen Kompatibilität dieses Konzepts auf. Der Autor geht dieser Frage nach, indem er aus dem Shareholder Value-Konzept abgeleitete Handlungsmaximen dem zur Konkretisierung des Leitungs-ermessens und der Haftungsmaßstäbe des Vorstands herangezogenen Unternehmensinteresse gegenüberstellt. Eine fallgruppenbezogene Untersuchung ergibt eine gegenüber dem Unternehmensinteresse erhöhte Operationalisierbarkeit, die aber bei komplexen Interessenlagen auf konzeptimmanente Grenzen stößt. Das Shareholder Value-Konzept wird abschließend in den Kontext gegenwärtig diskutierter Corporate Governance-Grundsätze gestellt, mit deren Zielaussagen und Selbstverpflichtungscharakter es im Einklang steht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die rückwirkende Vernichtung einer durchgeführten Kapitalerhöhung führt in der aktienrechtlichen Praxis zu kaum hinnehmbaren Konsequenzen. In der Literatur ist daher das Modell einer vorübergehenden Anerkennung der erfolgreich angefochtenen Kapitalerhöhung auf Basis der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft entwickelt worden. Die Arbeit zeigt einen alternativen Lösungsweg auf. Dabei führt die systematische Analyse des Kapitalerhöhungsrechts zur Verneinung eines automatischen Fehlergleichlaufs zwischen Kapitalerhöhungsbeschluss und durchgeführter Kapitalerhöhung. Allerdings erfordert das Anfechtungsrecht eine Beseitigung der Folgen der Kapitalerhöhung für die Zukunft. Die Arbeit widmet sich daher auch den Einzelheiten der notwendigen Abwicklung einschließlich der schuldrechtlichen Ausgleichsansprüche.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Schwerpunkt der zu völlig neuen Ergebnissen führenden Untersuchung ist die Behandlung der – vielfach vernachlässigten oder mit Nachweisproblemen vermengten – Frage, wann die Wahrnehmung der aktienrechtlichen Anfechtungsbefugnis überhaupt als mißbräuchlich zu qualifizieren ist, wobei zunächst die in Betracht kommenden Fallgruppen unzulässiger Rechtsausübung zusammengestellt und diese sodann auf das Widerspruchs- und Anfechtungsrecht des Aktionärs bezogen werden. Im Anschluß daran wird untersucht, wie ein Mißbrauch nachgewiesen werden kann und welche Abwehrmöglichkeiten der Verwaltung zur Seite stehen. Den Abschluß bildet die Behandlung weiterer Einzelfragen (straf- und haftungsrechtliche Implikationen, Prozessuales, legislatorischer Handlungsbedarf).
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit befaßt sich mit der Problematik, daß im Anfechtungsverfahren die Unternehmensleitung für die beklagte Gesellschaft auftritt, obwohl der angefochtene Beschluß von den Aktionären gefaßt worden ist. Im ersten Teil wird das Prozeßrechtsverhältnis behandelt. Es geht um die Frage, ob die Unternehmensleitung einen Beschluß durch ihr Prozeßverhalten zu Fall bringen , obwohl ihr dies materiellrechtlich verwehrt ist. Nach einer Untersuchung der einzelnen Prozeßhandlungen wird die Problemlage analysiert, um im Anschluß Möglichkeiten der Problemlösung aufzuzeigen. Der zweite Teil der Arbeit befaßt sich mit dem Innenverhältnis. Hier wird untersucht, inwieweit die Unternehmensleitung durch ihre Prozeßführung im Verhältnis zu den betroffenen Aktionären einen Beschluß zur Aufhebung bringen . Anschließend wird auf mögliche Haftungsfolgen bei einer pflichtwidrigen Prozeßführung eingegangen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Wie die mit «räuberischen Aktionären» gemachten Erfahrungen zeigen, birgt das Anfechtungsrecht, das jedem Aktionär unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung und einer Beeinträchtigung eigener Interessen zusteht, ein besonderes Gefahrenpotential für die Gesellschaft in sich. Der von der Rechtsprechung zugelassene Einwand des Rechtsmißbrauchs sowie das durch das neue Umwandlungsrecht eingeführte «Unbedenklichkeitsverfahren» bieten hier nur einen begrenzten Schutz. Vor diesem Hintergrund unternimmt die Arbeit den Versuch, die Anfechtungsklage einer kritischen Gesamtwürdigung zu unterziehen und auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen. Die dabei diagnostizierte Übersicherung bestimmter Aktionärsgruppen bildet den Ausgangspunkt für ein umfassendes Konzept zur dogmatischen Fortentwicklung und rechtspolitischen Reformierung des geltenden Rechts.
Aktualisiert: 2019-12-19
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