Massenschäden im Internationalen Privatrecht

Massenschäden im Internationalen Privatrecht von Knoop,  Volker
Schadensereignisse mit vielen Beteiligten stellen die haftungsrechtliche Praxis vor erhebliche Abwicklungsschwierigkeiten. Der Schadenssachverhalt ist regelmäßig komplexer und schwieriger zu rekonstruieren als bei Ereignissen mit wenigen Beteiligten. Zudem sind die nationalen Haftungssysteme vorrangig darauf ausgerichtet, inländische Sachverhalte zu bewerten. In der Praxis werden Massenschäden besonders häufig „still“ reguliert, d.h. außergerichtlich durch Abfindungsvergleiche. Diese Form der Regulierung wird von Seiten der Schadensverursacher und deren Versicherern wegen ihrer pragmatischen Lösungen geschätzt. Anderseits drohen vor allem den Geschädigten Nachteile aus einem übermäßigen Pragmatismus, weshalb auch von einem „Rückzug des Rechts“ die Rede ist. Bei grenzüberschreitenden Schadensereignissen kommt hinzu, dass das auf Zweipersonenverhältnisse ausgerichtete IPR nicht sicherstellen kann, dass auf dasselbe Ereignis für alle Beteiligten dasselbe Recht angewendet wird. Wenn aber mehrere Schädiger nach unterschiedlichem Recht haften, stellt sich z.B. die Frage, nach welchem Recht sich der Regress unter ihnen beurteilt. Die Untersuchung zeigt das Bedürfnis nach einheitlicher Anknüpfung von Massenschäden, indem es zunächst die kollisionsrechtlichen Folgen einer gespaltenen Rechtsanwendung darstellt. Sodann geht sie der Frage nach, inwieweit eine einheitliche Anknüpfung im geltenden Recht möglich ist. Grundlage ist dabei das IPR der Art. 40 ff. EGBGB sowie die Änderungen, die die in Kürze in Kraft tretende VO Rom II bringen wird. Ergänzend geht die Untersuchung auf die Rechtslage in speziell geregelten Rechtsbereichen ein, wie etwa im Produkt-, Luftverkehrs- und Atomhaftungsrecht. Sie schließt mit einem Optimierungsvorschlag de lege ferenda.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Erich Maria Remarque Jahrbuch XIII /2003

Erich Maria Remarque Jahrbuch XIII /2003 von Schneider,  Thomas F.
Germaine Goetzinger beleuchtet in ihrem Aufsatz, der die Beiträge zum Erich Maria Remarque-Jahrbuch eröffnet, die Darstellung des Zweiten Weltkrieges in der Literatur Luxemburgs. Mit dem Beitrag von Susanne Stephani wird erstmals die schulische Beschäftigung mit Remarque von einer Schülerin dokumentiert. Im Rahmen einer Jahresarbeit entstand eine Auseinandersetzung mit Arc de Triomphe sowie die erste bekannte detaillierte Interpretation. Die Rubrik »Miszellen« hält drei Beiträge bereit, die die Spannbreite der gegenwärtigen Beschäftigung mit Remarque in Literatur und Forschung aufzeigen. Die »Materialien« beschäftigen sich mit zwei juristischen Auseinandersetzungen: mit den Protesten gegen den Film Im Westen nichts Neues und seinem Verbot 1930 und mit den Prozessen um die Veröffentlichung eines Aktfotos im Rahmen mit der Publikation des Briefwechsels zwischen Remarque und Marlene Dietrich in den Jahren 2001 und 2002. Ein kleiner Führer zu Remarque im Internet sowie die Rubrik »Neue Remarque-Publikationen« als Informationsteil runden die diesjährige Ausgabe des Remarque-Jahrbuchs ab.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Erich Maria Remarque Jahrbuch XIII /2003

Erich Maria Remarque Jahrbuch XIII /2003 von Schneider,  Thomas F.
Germaine Goetzinger beleuchtet in ihrem Aufsatz, der die Beiträge zum Erich Maria Remarque-Jahrbuch eröffnet, die Darstellung des Zweiten Weltkrieges in der Literatur Luxemburgs. Mit dem Beitrag von Susanne Stephani wird erstmals die schulische Beschäftigung mit Remarque von einer Schülerin dokumentiert. Im Rahmen einer Jahresarbeit entstand eine Auseinandersetzung mit Arc de Triomphe sowie die erste bekannte detaillierte Interpretation. Die Rubrik »Miszellen« hält drei Beiträge bereit, die die Spannbreite der gegenwärtigen Beschäftigung mit Remarque in Literatur und Forschung aufzeigen. Die »Materialien« beschäftigen sich mit zwei juristischen Auseinandersetzungen: mit den Protesten gegen den Film Im Westen nichts Neues und seinem Verbot 1930 und mit den Prozessen um die Veröffentlichung eines Aktfotos im Rahmen mit der Publikation des Briefwechsels zwischen Remarque und Marlene Dietrich in den Jahren 2001 und 2002. Ein kleiner Führer zu Remarque im Internet sowie die Rubrik »Neue Remarque-Publikationen« als Informationsteil runden die diesjährige Ausgabe des Remarque-Jahrbuchs ab.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Erich Maria Remarque Jahrbuch XIII /2003

Erich Maria Remarque Jahrbuch XIII /2003 von Schneider,  Thomas F.
Germaine Goetzinger beleuchtet in ihrem Aufsatz, der die Beiträge zum Erich Maria Remarque-Jahrbuch eröffnet, die Darstellung des Zweiten Weltkrieges in der Literatur Luxemburgs. Mit dem Beitrag von Susanne Stephani wird erstmals die schulische Beschäftigung mit Remarque von einer Schülerin dokumentiert. Im Rahmen einer Jahresarbeit entstand eine Auseinandersetzung mit Arc de Triomphe sowie die erste bekannte detaillierte Interpretation. Die Rubrik »Miszellen« hält drei Beiträge bereit, die die Spannbreite der gegenwärtigen Beschäftigung mit Remarque in Literatur und Forschung aufzeigen. Die »Materialien« beschäftigen sich mit zwei juristischen Auseinandersetzungen: mit den Protesten gegen den Film Im Westen nichts Neues und seinem Verbot 1930 und mit den Prozessen um die Veröffentlichung eines Aktfotos im Rahmen mit der Publikation des Briefwechsels zwischen Remarque und Marlene Dietrich in den Jahren 2001 und 2002. Ein kleiner Führer zu Remarque im Internet sowie die Rubrik »Neue Remarque-Publikationen« als Informationsteil runden die diesjährige Ausgabe des Remarque-Jahrbuchs ab.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Erich Maria Remarque Jahrbuch XIII /2003

Erich Maria Remarque Jahrbuch XIII /2003 von Schneider,  Thomas F.
Germaine Goetzinger beleuchtet in ihrem Aufsatz, der die Beiträge zum Erich Maria Remarque-Jahrbuch eröffnet, die Darstellung des Zweiten Weltkrieges in der Literatur Luxemburgs. Mit dem Beitrag von Susanne Stephani wird erstmals die schulische Beschäftigung mit Remarque von einer Schülerin dokumentiert. Im Rahmen einer Jahresarbeit entstand eine Auseinandersetzung mit Arc de Triomphe sowie die erste bekannte detaillierte Interpretation. Die Rubrik »Miszellen« hält drei Beiträge bereit, die die Spannbreite der gegenwärtigen Beschäftigung mit Remarque in Literatur und Forschung aufzeigen. Die »Materialien« beschäftigen sich mit zwei juristischen Auseinandersetzungen: mit den Protesten gegen den Film Im Westen nichts Neues und seinem Verbot 1930 und mit den Prozessen um die Veröffentlichung eines Aktfotos im Rahmen mit der Publikation des Briefwechsels zwischen Remarque und Marlene Dietrich in den Jahren 2001 und 2002. Ein kleiner Führer zu Remarque im Internet sowie die Rubrik »Neue Remarque-Publikationen« als Informationsteil runden die diesjährige Ausgabe des Remarque-Jahrbuchs ab.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Zur Anknüpfung der formlosen Markenrechte im Internationalen Privatrecht

Zur Anknüpfung der formlosen Markenrechte im Internationalen Privatrecht von Ropohl,  Fabian
Bei verschiedenen immaterialgüterrechtlichen Rechtsfragen im Internationalen Privatrecht wird in Deutschland von Rechtsprechung und Lehre zumeist die lex loci protectionis angewendet. Diese Anknüpfung an das Schutzlandrecht, die in einem territorialen Verständnis der Immaterialgüterrechte wurzelt, ist auf Grund des Zusammenwachsens nationaler Märkte unzeitgemäß. Den formlosen Markenrechten steht nicht die territoriale Rechtsnatur der gewerblichen Schutzrechte entgegen – vielmehr entstehen formlose Marken durch Benutzung und erlangte Verkehrsgeltung in einem nicht zwangsläufig nationalen Markt. Das verleiht ihnen eine potentiell universelle Rechtsnatur, weshalb bei ihnen wesentliche Rechtsfragen einheitlich angeknüpft werden können. Ropohl zeigt wie durch eine differenzierte Anknüpfung ein gerechter Interessenausgleich zwischen dem Inhaber des Schutzrechts und dessen kommerziellen Nutzern gefunden werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Zur Anknüpfung der formlosen Markenrechte im Internationalen Privatrecht

Zur Anknüpfung der formlosen Markenrechte im Internationalen Privatrecht von Ropohl,  Fabian
Bei verschiedenen immaterialgüterrechtlichen Rechtsfragen im Internationalen Privatrecht wird in Deutschland von Rechtsprechung und Lehre zumeist die lex loci protectionis angewendet. Diese Anknüpfung an das Schutzlandrecht, die in einem territorialen Verständnis der Immaterialgüterrechte wurzelt, ist auf Grund des Zusammenwachsens nationaler Märkte unzeitgemäß. Den formlosen Markenrechten steht nicht die territoriale Rechtsnatur der gewerblichen Schutzrechte entgegen – vielmehr entstehen formlose Marken durch Benutzung und erlangte Verkehrsgeltung in einem nicht zwangsläufig nationalen Markt. Das verleiht ihnen eine potentiell universelle Rechtsnatur, weshalb bei ihnen wesentliche Rechtsfragen einheitlich angeknüpft werden können. Ropohl zeigt wie durch eine differenzierte Anknüpfung ein gerechter Interessenausgleich zwischen dem Inhaber des Schutzrechts und dessen kommerziellen Nutzern gefunden werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Zur Anknüpfung der formlosen Markenrechte im Internationalen Privatrecht

Zur Anknüpfung der formlosen Markenrechte im Internationalen Privatrecht von Ropohl,  Fabian
Bei verschiedenen immaterialgüterrechtlichen Rechtsfragen im Internationalen Privatrecht wird in Deutschland von Rechtsprechung und Lehre zumeist die lex loci protectionis angewendet. Diese Anknüpfung an das Schutzlandrecht, die in einem territorialen Verständnis der Immaterialgüterrechte wurzelt, ist auf Grund des Zusammenwachsens nationaler Märkte unzeitgemäß. Den formlosen Markenrechten steht nicht die territoriale Rechtsnatur der gewerblichen Schutzrechte entgegen – vielmehr entstehen formlose Marken durch Benutzung und erlangte Verkehrsgeltung in einem nicht zwangsläufig nationalen Markt. Das verleiht ihnen eine potentiell universelle Rechtsnatur, weshalb bei ihnen wesentliche Rechtsfragen einheitlich angeknüpft werden können. Ropohl zeigt wie durch eine differenzierte Anknüpfung ein gerechter Interessenausgleich zwischen dem Inhaber des Schutzrechts und dessen kommerziellen Nutzern gefunden werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der internationale Anwendungsbereich des deutschen und französischen Rechts gegen irreführende Werbung

Der internationale Anwendungsbereich des deutschen und französischen Rechts gegen irreführende Werbung von Ehrich,  Mirko
Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, welchem Recht die irreführende Werbung unterliegt. Die Richtlinie zur irreführenden Werbung wurde in Deutschland weitgehend zivilrechtlich, in Frankreich überwiegend mit strafrechtlichen Mitteln umgesetzt. Diese Entscheidung des nationalen Gesetzgebers wirkt sich auf die Frage des anwendbaren Rechts aus und führt zu gravierenden Rechtsunterschieden in der Praxis. Die Arbeit berücksichtigt dabei die Diskussion zum Internationalen Wettbewerbsrecht und bespricht die aktuellen Rechtsänderungen durch die geplante Rom-II-Verordnung und die Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie. Im Hinblick auf die Auslegung des Herkunftslandprinzips ist von entscheidender Bedeutung, dass die koordinierten nationalen Regelungen oft traditionell im Strafrecht oder öffentlichen Recht angesiedelt sind. Das Herkunftslandprinzip kann deren Anwendung nur steuern, wenn es nicht in einem international-privatrechtlichen Sinn verstanden wird.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Internationales Privatrecht, Urheberrecht und Internet

Internationales Privatrecht, Urheberrecht und Internet von Bollacher,  Philipp D.
Im Urheberrecht steigt die Anzahl länderübergreifender Sachverhalte infolge der zunehmenden internationalen Verflechtung von Wirtschaft und Gesellschaft. Die dem materiellen Urheberrecht vorgelagerte Frage der anwendbaren Rechtsordnung gewinnt infolgedessen stetig an Bedeutung. Diese Arbeit widmet sich dieser im Internationalen Urheberrecht zentralen Frage. Zuerst befasst sie sich mit dem traditionell angewendeten Schutzlandprinzip, das auf dem Territorialitätsprinzip basiert, und zeigt auf, dass dieses heute insbesondere im Internetbereich zu großen systematischen und praktischen Schwierigkeiten führt. Sodann werden Alternativen erörtert. Ausführlich wird dann der eigene Lösungsvorschlag gewürdigt, die Einführung des Universalitätsprinzips und die Anknüpfung an das Ursprungslandprinzip.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das «domicile»-Prinzip im englischen Internationalen Privatrecht und seine europäische Perspektive

Das «domicile»-Prinzip im englischen Internationalen Privatrecht und seine europäische Perspektive von Kreitlow,  Maike
Das englische Internationale Privatrecht bestimmt das Personalstatut nach demderPerson. Der Domizilbegriff stammt aus dem römischen Recht und erhielt seine nationale Ausprägung im englischen Trotz zahlreicher Reformbemühungen besteht das Prinzip seit seiner Entstehung nahezu unverändert und unkodifiziert fort. Im zusammenwachsenden Europa mehren sich die Berührungspunkte mit dem englischen Anknüpfungsmoment. Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Kollisionsrechte wirft die englische Spielart der Domizilanknüpfung – als Konkurrenzmodell zur Staatsangehörigkeitsanknüpfung der meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen – die zentrale internationalprivatrechtliche Frage nach der bestmöglichen Verknüpfung von Person und Recht auf. Ziel dieser Arbeit ist es, ein besseres Verständnis der Systematik des Prinzipszu fördern, um die Anwendung der Regelnzu erleichtern und deren Bedeutung für die Entwicklung in Europa herauszustellen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das «domicile»-Prinzip im englischen Internationalen Privatrecht und seine europäische Perspektive

Das «domicile»-Prinzip im englischen Internationalen Privatrecht und seine europäische Perspektive von Kreitlow,  Maike
Das englische Internationale Privatrecht bestimmt das Personalstatut nach demderPerson. Der Domizilbegriff stammt aus dem römischen Recht und erhielt seine nationale Ausprägung im englischen Trotz zahlreicher Reformbemühungen besteht das Prinzip seit seiner Entstehung nahezu unverändert und unkodifiziert fort. Im zusammenwachsenden Europa mehren sich die Berührungspunkte mit dem englischen Anknüpfungsmoment. Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Kollisionsrechte wirft die englische Spielart der Domizilanknüpfung – als Konkurrenzmodell zur Staatsangehörigkeitsanknüpfung der meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen – die zentrale internationalprivatrechtliche Frage nach der bestmöglichen Verknüpfung von Person und Recht auf. Ziel dieser Arbeit ist es, ein besseres Verständnis der Systematik des Prinzipszu fördern, um die Anwendung der Regelnzu erleichtern und deren Bedeutung für die Entwicklung in Europa herauszustellen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das «domicile»-Prinzip im englischen Internationalen Privatrecht und seine europäische Perspektive

Das «domicile»-Prinzip im englischen Internationalen Privatrecht und seine europäische Perspektive von Kreitlow,  Maike
Das englische Internationale Privatrecht bestimmt das Personalstatut nach demderPerson. Der Domizilbegriff stammt aus dem römischen Recht und erhielt seine nationale Ausprägung im englischen Trotz zahlreicher Reformbemühungen besteht das Prinzip seit seiner Entstehung nahezu unverändert und unkodifiziert fort. Im zusammenwachsenden Europa mehren sich die Berührungspunkte mit dem englischen Anknüpfungsmoment. Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Kollisionsrechte wirft die englische Spielart der Domizilanknüpfung – als Konkurrenzmodell zur Staatsangehörigkeitsanknüpfung der meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen – die zentrale internationalprivatrechtliche Frage nach der bestmöglichen Verknüpfung von Person und Recht auf. Ziel dieser Arbeit ist es, ein besseres Verständnis der Systematik des Prinzipszu fördern, um die Anwendung der Regelnzu erleichtern und deren Bedeutung für die Entwicklung in Europa herauszustellen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Internationales Wettbewerbsprivatrecht nach Art. 6 Rom II-VO –

Internationales Wettbewerbsprivatrecht nach Art. 6 Rom II-VO – von Fabig,  Philine
In Art. 6 Rom II-VO wird zwar sowohl das Lauterkeits- als auch das Kartellrecht an den Marktort angeknüpft, jedoch wurden die Rechtsgebiete aufgrund der historisch getrennten Entwicklung bislang zumeist getrennt betrachtet. Aufgrund der Annäherung der beiden Rechtsgebiete und der zunehmend übereinstimmenden Funktionen ergeben sich Abgrenzungsprobleme bei der Qualifikation wettbewerbsrechtlicher Normen, die neben der Abgrenzung zu weiteren Normen wie denen des Immaterialgüterrechts behandelt werden. Auch das Problem der Eingriffsnormen und der Sonderanknüpfung bzw. deren Reichweite wird behandelt.°°Die Arbeit beschäftigt sich mit den Details der Anknüpfung nach Art. 6 Rom II-VO, vor allem den Abgrenzungen der Anknüpfung des Lauterkeits- und des Kartellrechts sowie der Frage der Anknüpfung der Verbotsnormen. Dabei wird ein einheitlicher Ansatz der Auslegung und Anknüpfung untersucht. Schließlich schlägt die Autorin eine einheitliche Kollisionsnorm für das Wettbewerbsprivatrecht vor.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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