Seit der im Jahr 2022 erschienenen Vorauflage der Kommentierung sind drei weitere, für die Praxis bedeutsame Gesetzesänderungen in Kraft getreten bzw. stehen kurz vor dem Inkrafttreten.
Mit der zum 1.1.2023 erfolgten Änderung ist ein Härtefallfonds zur temporären Ausweitung der Sozialermäßigung in § 7 KiTaG und damit zur Reduzierung der Elternbeiträge eingerichtet und ein Energiekostenzuschlag auf die Sachkosten zur Entlastung von Einrichtungsträgern und Tagespflegepersonen geschaffen worden. Außerdem sind die durch die TVöD-Tarifeinigung vom 18.5.2022 verursachten Kosten durch Erhöhung der Fördersätze für die ersten drei Monate 2023 aufgefangen, der Einsatz sog. „Helfender Hände“ in Kindertageseinrichtungen und die Förderung von sog. „Sprach-KiTas“ neu geregelt worden. Mit den in zwei Schritten im März und zum Mai 2023 in Kraft getretenen bzw. in Kraft tretenden weiteren Gesetzesnovellierungen sind insbesondere Maßnahmen zur erleichterten Gewinnung von Fachkräften durch die Ermöglichung des Einsatzes von SPA als Gruppenleitung und des Quereinstiegs anderweitig qualifizierter Betreuungspersonen, Regelungen zur Schließung der sog. „Augustlücke“ infolge des Schuljahresbeginns (erst) im August und eine Anzeigepflicht bei Kündigungen eines Kindes mit Behinderung in das KiTaG eingefügt worden.
Die Neuauflage erläutert die gesetzlichen Regelungen aktuell, praxisnah, allgemeinverständlich und detailreich. Sie soll als Handreichung zur rechtssicheren Lösung aller in der Praxis auftretenden Rechtsanwendungsprobleme dienen und die tägliche Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erleichtern.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen auf dem Gebiet der Kindertagesförderung ständig befasst sind.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen auf dem Gebiet der Kindertagesförderung ständig befasst sind.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Seit der im Jahr 2022 erschienenen Vorauflage der Kommentierung sind drei weitere, für die Praxis bedeutsame Gesetzesänderungen in Kraft getreten bzw. stehen kurz vor dem Inkrafttreten.
Mit der zum 1.1.2023 erfolgten Änderung ist ein Härtefallfonds zur temporären Ausweitung der Sozialermäßigung in § 7 KiTaG und damit zur Reduzierung der Elternbeiträge eingerichtet und ein Energiekostenzuschlag auf die Sachkosten zur Entlastung von Einrichtungsträgern und Tagespflegepersonen geschaffen worden. Außerdem sind die durch die TVöD-Tarifeinigung vom 18.5.2022 verursachten Kosten durch Erhöhung der Fördersätze für die ersten drei Monate 2023 aufgefangen, der Einsatz sog. „Helfender Hände“ in Kindertageseinrichtungen und die Förderung von sog. „Sprach-KiTas“ neu geregelt worden. Mit den in zwei Schritten im März und zum Mai 2023 in Kraft getretenen bzw. in Kraft tretenden weiteren Gesetzesnovellierungen sind insbesondere Maßnahmen zur erleichterten Gewinnung von Fachkräften durch die Ermöglichung des Einsatzes von SPA als Gruppenleitung und des Quereinstiegs anderweitig qualifizierter Betreuungspersonen, Regelungen zur Schließung der sog. „Augustlücke“ infolge des Schuljahresbeginns (erst) im August und eine Anzeigepflicht bei Kündigungen eines Kindes mit Behinderung in das KiTaG eingefügt worden.
Die Neuauflage erläutert die gesetzlichen Regelungen aktuell, praxisnah, allgemeinverständlich und detailreich. Sie soll als Handreichung zur rechtssicheren Lösung aller in der Praxis auftretenden Rechtsanwendungsprobleme dienen und die tägliche Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erleichtern.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen auf dem Gebiet der Kindertagesförderung ständig befasst sind.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen auf dem Gebiet der Kindertagesförderung ständig befasst sind.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Seit der im Jahr 2022 erschienenen Vorauflage der Kommentierung sind drei weitere, für die Praxis bedeutsame Gesetzesänderungen in Kraft getreten bzw. stehen kurz vor dem Inkrafttreten.
Mit der zum 1.1.2023 erfolgten Änderung ist ein Härtefallfonds zur temporären Ausweitung der Sozialermäßigung in § 7 KiTaG und damit zur Reduzierung der Elternbeiträge eingerichtet und ein Energiekostenzuschlag auf die Sachkosten zur Entlastung von Einrichtungsträgern und Tagespflegepersonen geschaffen worden. Außerdem sind die durch die TVöD-Tarifeinigung vom 18.5.2022 verursachten Kosten durch Erhöhung der Fördersätze für die ersten drei Monate 2023 aufgefangen, der Einsatz sog. „Helfender Hände“ in Kindertageseinrichtungen und die Förderung von sog. „Sprach-KiTas“ neu geregelt worden. Mit den in zwei Schritten im März und zum Mai 2023 in Kraft getretenen bzw. in Kraft tretenden weiteren Gesetzesnovellierungen sind insbesondere Maßnahmen zur erleichterten Gewinnung von Fachkräften durch die Ermöglichung des Einsatzes von SPA als Gruppenleitung und des Quereinstiegs anderweitig qualifizierter Betreuungspersonen, Regelungen zur Schließung der sog. „Augustlücke“ infolge des Schuljahresbeginns (erst) im August und eine Anzeigepflicht bei Kündigungen eines Kindes mit Behinderung in das KiTaG eingefügt worden.
Die Neuauflage erläutert die gesetzlichen Regelungen aktuell, praxisnah, allgemeinverständlich und detailreich. Sie soll als Handreichung zur rechtssicheren Lösung aller in der Praxis auftretenden Rechtsanwendungsprobleme dienen und die tägliche Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erleichtern.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen auf dem Gebiet der Kindertagesförderung ständig befasst sind.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen auf dem Gebiet der Kindertagesförderung ständig befasst sind.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das zum 1.1.2021 in Kraft getretene Kindertagesförderungsgesetz ist zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes vom 29.4.2022 geändert worden.
Die Verfasser erläutern in umfassender und allgemeinverständlicher Weise die nach ihrem Inkrafttreten zum 1.1.2021 bereits mehrfach, zuletzt mit dem Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes geänderten Regelungen des neuen KiTaG einschließlich des bis zum 1.1.2025 geltenden Übergangsrechts. Hierbei werden die ersten Erfahrungen, die die in der Kindertagesbetreuung tätigen Akteure mit der vollständig neuen Konzeption der Kindertagesförderung in Schleswig-Holstein sammeln konnten, berücksichtigt.
Die 9. Auflage des Kita-Kommentars bringt die Kommentierung auf den Stand des Änderungsgesetzes vom 29.4.2022. Den Schwerpunkt der Neukommentierung bilden zum einen die durch die gesetzgeberischen Aktivitäten geschaffenen Änderungen, wie z. B. die sich aus der Absenkung des Elternbeitrags für unterdreijährige Kinder ergebenden Auswirkungen, die Darstellung der möglichen Gruppengrößenerweiterungen zur Deckung des infolge des Krieges in der Ukraine sich ergebenden erhöhten Betreuungsbedarfes oder die Änderungen betreffend die Bildung des Landeselternbeirats. Zum anderen haben die Verfasser, veranlasst durch den in der Praxis erkennbaren gesteigerten Bedarf, insbesondere die Regelungen zur Bedarfsplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und zur Mitwirkung der Gemeinden bei der Bedarfsplanung und bei der Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Träger für neu zu schaffende Kindertageseinrichtungen vertiefend bearbeitet. Auch die durch erneute Tarifsteigerungen im Bereich des TVöD hervorgerufenen Änderungen der Kita-Finanzierung sind eingearbeitet worden.
Die Kommentierung bietet eine aktuelle und umfassende Erläuterung aller einschlägigen Rechtsvorschriften. Sie ist eine Handreichung zur rechtssicheren Lösung aller in der Praxis auftretenden Rechtsanwendungsprobleme und erleichtert so die tägliche Arbeit aller an der Kindertagesförderung in Schleswig-Holstein Beteiligten, ob auf Seiten der Einrichtungsträger, der Standortgemeinden, der Jugendhilfeträger oder auch der Elternvertretungen und der Mitglieder in den Kita-Beiräten.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den auf dem Gebiet der Kindertagesförderung in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen ständig befasst sind.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Seit der im Jahr 2022 erschienenen Vorauflage der Kommentierung sind drei weitere, für die Praxis bedeutsame Gesetzesänderungen in Kraft getreten bzw. stehen kurz vor dem Inkrafttreten.
Mit der zum 1.1.2023 erfolgten Änderung ist ein Härtefallfonds zur temporären Ausweitung der Sozialermäßigung in § 7 KiTaG und damit zur Reduzierung der Elternbeiträge eingerichtet und ein Energiekostenzuschlag auf die Sachkosten zur Entlastung von Einrichtungsträgern und Tagespflegepersonen geschaffen worden. Außerdem sind die durch die TVöD-Tarifeinigung vom 18.5.2022 verursachten Kosten durch Erhöhung der Fördersätze für die ersten drei Monate 2023 aufgefangen, der Einsatz sog. „Helfender Hände“ in Kindertageseinrichtungen und die Förderung von sog. „Sprach-KiTas“ neu geregelt worden. Mit den in zwei Schritten im März und zum Mai 2023 in Kraft getretenen bzw. in Kraft tretenden weiteren Gesetzesnovellierungen sind insbesondere Maßnahmen zur erleichterten Gewinnung von Fachkräften durch die Ermöglichung des Einsatzes von SPA als Gruppenleitung und des Quereinstiegs anderweitig qualifizierter Betreuungspersonen, Regelungen zur Schließung der sog. „Augustlücke“ infolge des Schuljahresbeginns (erst) im August und eine Anzeigepflicht bei Kündigungen eines Kindes mit Behinderung in das KiTaG eingefügt worden.
Die Neuauflage erläutert die gesetzlichen Regelungen aktuell, praxisnah, allgemeinverständlich und detailreich. Sie soll als Handreichung zur rechtssicheren Lösung aller in der Praxis auftretenden Rechtsanwendungsprobleme dienen und die tägliche Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erleichtern.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen auf dem Gebiet der Kindertagesförderung ständig befasst sind.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen auf dem Gebiet der Kindertagesförderung ständig befasst sind.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das zum 1.1.2021 in Kraft getretene Kindertagesförderungsgesetz ist zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes vom 29.4.2022 geändert worden.
Die Verfasser erläutern in umfassender und allgemeinverständlicher Weise die nach ihrem Inkrafttreten zum 1.1.2021 bereits mehrfach, zuletzt mit dem Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes geänderten Regelungen des neuen KiTaG einschließlich des bis zum 1.1.2025 geltenden Übergangsrechts. Hierbei werden die ersten Erfahrungen, die die in der Kindertagesbetreuung tätigen Akteure mit der vollständig neuen Konzeption der Kindertagesförderung in Schleswig-Holstein sammeln konnten, berücksichtigt.
Die 9. Auflage des Kita-Kommentars bringt die Kommentierung auf den Stand des Änderungsgesetzes vom 29.4.2022. Den Schwerpunkt der Neukommentierung bilden zum einen die durch die gesetzgeberischen Aktivitäten geschaffenen Änderungen, wie z. B. die sich aus der Absenkung des Elternbeitrags für unterdreijährige Kinder ergebenden Auswirkungen, die Darstellung der möglichen Gruppengrößenerweiterungen zur Deckung des infolge des Krieges in der Ukraine sich ergebenden erhöhten Betreuungsbedarfes oder die Änderungen betreffend die Bildung des Landeselternbeirats. Zum anderen haben die Verfasser, veranlasst durch den in der Praxis erkennbaren gesteigerten Bedarf, insbesondere die Regelungen zur Bedarfsplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und zur Mitwirkung der Gemeinden bei der Bedarfsplanung und bei der Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Träger für neu zu schaffende Kindertageseinrichtungen vertiefend bearbeitet. Auch die durch erneute Tarifsteigerungen im Bereich des TVöD hervorgerufenen Änderungen der Kita-Finanzierung sind eingearbeitet worden.
Die Kommentierung bietet eine aktuelle und umfassende Erläuterung aller einschlägigen Rechtsvorschriften. Sie ist eine Handreichung zur rechtssicheren Lösung aller in der Praxis auftretenden Rechtsanwendungsprobleme und erleichtert so die tägliche Arbeit aller an der Kindertagesförderung in Schleswig-Holstein Beteiligten, ob auf Seiten der Einrichtungsträger, der Standortgemeinden, der Jugendhilfeträger oder auch der Elternvertretungen und der Mitglieder in den Kita-Beiräten.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den auf dem Gebiet der Kindertagesförderung in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen ständig befasst sind.
Aktualisiert: 2022-11-30
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In Schleswig-Holstein ist mit dem zum 1.1.2021 in Kraft getretenen und mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2021 vom 11.3.2021 erstmalig novellierten Kindertagesförderungsgesetz das Kindertagesstättenrecht und das Recht der Kindertagesförderung vollständig neu geregelt worden.
Dies gilt zum einen für das grundlegend neu gestaltete Finanzierungssystem, das in zwei Stufen zum 1.1.2021 teilweise und zum 1.1.2025 vollständig umgesetzt werden wird. Zum anderen wird durch die Festlegung zwingend einzuhaltender Mindestqualitätsvorgaben eine Erhöhung der Qualität der Förderung und Betreuung sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege angestrebt. Die höhenmäßige Begrenzung der Elternbeiträge soll eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Elternbeiträge bewirken.
Die Verfasser erläutern in einer für alle in der Kindertagesförderung beteiligten Akteure allgemeinverständlichen Weise umfassend die gesetzlichen Neuregelungen einschließlich des in der Übergangszeit bis zum 1.1.2025 geltenden Übergangsrechts und der für diese Zeit bestehenden Notwendigkeiten zur Anpassung bestehender Finanzierungsvereinbarungen an das neue KiTa-Recht. Die Neuauflage bezieht darüber hinaus erstmalig die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2021 in das Gesetz eingeführte Regelung über die Beitragsbefreiung in Folge der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2021 ein. Außerdem werden die sich aus der zum 1.4.2021 wirksam gewordenen Tariferhöhung im TVöD ergebenden Auswirkungen auf die Finanzierung der Kindertagesförde-rung dargestellt.
Die Kommentierung ist eine Hilfestellung, alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen beantworten zu können und damit die tägliche Arbeit in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege rechtssicher zu bewältigen.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Kiel, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Vergaberecht, ebenfalls in Kiel.
Die Verfasser sind auf dem Gebiet des Jugendhilferechts erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problem- und Streitfällen ständig befasst sind.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Kiel, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Vergaberecht, ebenfalls in Kiel.
Die Verfasser sind auf dem Gebiet des Jugendhilferechts erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problem- und Streitfällen ständig befasst sind.
Aktualisiert: 2022-08-15
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In Schleswig-Holstein wird mit dem zum 1.1.2021 in Kraft tretenden Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) das Kindertagesstättenrecht und das Recht der Kindertagesförderung vollständig neu geregelt.
Dies gilt zum einen für das grundlegend neu gestaltete Finanzierungssystem, das in zwei Stufen zum 1.1.2021 teilweise und zum 1.1.2025 vollständig umgesetzt werden soll. Zum anderen wird durch die Festlegung zwingend einzuhaltender Mindestqualitätsvorgaben eine Erhöhung der Qualität der Förderung und Betreuung sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch in der -förderung angestrebt. Außerdem soll durch eine höhenmäßige Begrenzung der Elternbeiträge eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Eltern bewirkt werden.
Die Verfasser erläutern in einer für alle in der Kindertagesförderung beteiligten Akteuren umfassend und in allgemeinverständlicher Weise die gesetzliche Neuregelung einschließlich des in der Übergangszeit bis zum 1.1.2025 geltenden Übergangsrechts und der für diese Zeit bestehenden Notwendigkeiten zur Anpassung bestehender Finanzierungsvereinbarungen an das neue KiTa-Recht. Die Kommentierung soll ermöglichen, neu auftretende Fragen ebenso wie bisherige Fragestellungen beantworten zu können und damit die tägliche Arbeit in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagesförderung rechtssicher zu bewältigen.
Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Kiel, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Vergaberecht, ebenfalls in Kiel.
Die Verfasser sind auf dem Gebiet des Jugendhilferechts erfahrene Praktiker, die mit den in der Praxis auftretenden Problem- und Streitfällen ständig befasst sind.
Aktualisiert: 2021-07-27
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Die völlig neu bearbeitete Auflage des KiTaG-Kommentars erläutert die Regelungen des Gesetzes kompetent, zuverlässig und leicht verständlich. Die Kommentierung nimmt zu allen wesentlichen Zweifelsfragen und Problemstellungen des schleswig-holsteinischen Kindertagesstättenrechts eindeutig Stellung, liefert greifbare Lösungen und bietet somit eine wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe für Politik, Verwaltung, Einrichtungsträger und alle, die mit Rechtsfragen und praktischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen befasst sind.
Die Neuauflage berücksichtigt sowohl den neuesten Erfahrungsstand der Praxis als auch die aktuelle Rechtsprechung zum KiTaG. Praxisnah werden alle Fragen um die Errichtung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen erörtert, insbesondere mit Blick auf das Kindeswohl und die Kindesgesundheit sowie auf die pädagogische und organisatorische Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen aufgrund des ganzheitlichen Bildungsauftrags, insbesondere im Bereich Qualitätsentwicklung und Inklusion.
Ein Schwerpunkt liegt auf den Fragen der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen. So werden Modelle von Finanzierungsvereinbarungen ebenso dargestellt wie die Förderprogramme des Bundes und des Landes zur Qualitätsentwicklung, Fachberatung oder zur Errichtung von Familienzentren.
Erörtert werden auch die sich aus dem bundesgesetzlich geregelten Anspruch auf einen U3-Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle ergebenden Auswirkungen auf das KiTaG und die betriebliche Praxis.
Die Erläuterungen berücksichtigen die organisatorischen, finanzwirtschaftlichen und pädagogischen Bestimmungen des Gesetzes. Betont praxisnahe, einprägsame und leicht nachvollziehbare Erläuterungen ermöglichen eine zielsichere Anwendung der gesetzlichen Regelungen.
Ursprünglich begründet von Helmer Otto wird der Kommentar nunmehr fortgeführt von Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt Dr. Johannes Badenhop (Kiel) und Andrea Strämke, Dipl. SP/SA (FH) & Master in Sozialer Arbeit, Leiterin des Osterberg-Instituts der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie.
Aktualisiert: 2020-12-11
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