Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Aufgrund der zahlreichen Einflussgrößen bei der Kolkbildung und bei der Bemessung des Kolkschutzes ist die Beachtung des Gültigkeitsbereichs jedes Berechnungsansatzes unabdingbar. Die Verwendung eines Ansatzes außerhalb kann zu signifikanten Fehlern führen. Vom planenden Ingenieur sollte ein gesamtheitliches Konzept zum Schutz des Bauwerks erstellt werden, das die Abschätzung der maximalen Kolktiefe sowie Kolkausdehnung und, falls erforderlich, die zeitliche Entwicklung des Kolks, den Kolkschutz und das Monitoring beinhaltet.
Der Schwerpunkt des DWA-M 529 liegt auf pfahlartigen Bauwerksgründungen, da diese den größten Teil der Bauwerksgründungen in Fließgewässern, küstennahen Bereichen und Offshore umfassen. Ziel ist es, eine Hilfestellung bei der Planung der Bauwerksgründung zu geben und dem Planenden eine Auswahl geeigneter Verfahren und Ansätze aus der zumeist englischsprachigen Literatur zusammenzustellen.
In diesem Merkblatt wird der Frage nach dem Versagensrisiko der Bauwerke nicht nachgegangen sowie Fragen zur Ökologie ausgeklammert. Der Geltungsbereich umfasst Fließgewässer, Ästuare und Meere.
Aktualisiert: 2021-02-11
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Aufgrund der zahlreichen Einflussgrößen bei der Kolkbildung und bei der Bemessung des Kolkschutzes ist die Beachtung des Gültigkeitsbereichs jedes Berechnungsansatzes unabdingbar. Die Verwendung eines Ansatzes außerhalb kann zu signifikanten Fehlern führen. Vom planenden Ingenieur sollte ein gesamtheitliches Konzept zum Schutz des Bauwerks erstellt werden, das die Abschätzung der maximalen Kolktiefe sowie Kolkausdehnung und, falls erforderlich, die zeitliche Entwicklung des Kolks, den Kolkschutz und das Monitoring beinhaltet.
Der Schwerpunkt des DWA-M 529 liegt auf pfahlartigen Bauwerksgründungen, da diese den größten Teil der Bauwerksgründungen in Fließgewässern, küstennahen Bereichen und Offshore umfassen. Ziel ist es, eine Hilfestellung bei der Planung der Bauwerksgründung zu geben und dem Planenden eine Auswahl geeigneter Verfahren und Ansätze aus der zumeist englischsprachigen Literatur zusammenzustellen.
In diesem Merkblatt wird der Frage nach dem Versagensrisiko der Bauwerke nicht nachgegangen sowie Fragen zur Ökologie ausgeklammert. Der Geltungsbereich umfasst Fließgewässer, Ästuare und Meere.
Aktualisiert: 2021-02-02
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Das bewährte Nachschlagewerk für den projektierenden Bauingenieur
vermittelt das Grundwissen des konstruktiven Wasserbaus im
Binnenland. Studierende des Bauwesens führt das Buch in die
Grundlagen des Wasserbaus und der Wasserwirtschaft ein.
Die Ausführungen zum Feststofftransport, zur Gewässerbettdynamik
und zur Fließgewässertypologie beschreiben die Entwicklungsdynamik
der Fließgewässer und bilden eine wichtige Grundlage für
die aktuellen Ausbaumethoden und Anlagengestaltungen im Flussbau.
Dazu gehören natürlich auch die Gestaltungsmöglichkeiten
beim Hochwasserschutz.
Weitere Kapitel des Buches widmen sich den Bauwerken und Anlagen
des technischen Wasserbaus. Dazu gehören die Wehre und
Stauanlagen, die Wasserkraftnutzung mit ihren Nebenanlagen, wie
Wasserfassungen, Kanäle, Druckleitungen und Speicher. Den Turbinen
und Pumpen sind eigene Abschnitte gewidmet. Des Weiteren behandelt
das Buch das landwirtschaftliche Wasser und den Verkehrswasserbau.
Aktualisiert: 2023-03-14
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In Fließgewässern und in küstennahen Bereichen sowie Offshore werden Bauwerke gegründet, die der Strömung ausgesetzt sind. An der Bauwerksgründung kann es durch die Strömung zu lokalen Erosionen, den sogenannten Auskolkungen kommen. Dabei wird die Gewässersohle erodiert. Bei der Planung der Bauwerksgründung stellt sich zumeist die Frage nach der maximalen Tiefe und der maximalen Ausdehnung der Auskolkungen, um bautechnisch diesen Auskolkungen vorbeugen zu können, bspw. durch eine Gründung, die tiefer ausgelegt wird, als die maximale Kolktiefe. Da die physikalischen Prozesse bei der Interaktion zwischen Strömung, Sediment und Bauwerk noch nicht abschließend verstanden sind, ist die Prognose der zu erwartenden Auskolkungsprozesse nach wie vor mit Unsicherheiten behaftet und die in der Literatur verfügbaren Berechnungsverfahren führen zum Teil zu stark abweichenden Ergebnissen. Aufgrund der zahlreichen Einflussgrößen bei der Kolkbildung und bei der Bemessung des Kolkschutzes ist die Beachtung des Gültigkeitsbereiches jedes Berechnungsansatzes unabdingbar. Die Verwendung eines Ansatzes außerhalb seines Gültigkeitsbereichs kann zu signifikanten Fehlern führen und sollte daher nur mit Bedacht und ingenieurmäßigem Sachverstand durchgeführt werden. Aufgrund der Komplexität des Themas wird im Merkblatt nicht den Fragen nach dem Risiko des Versagens der Bauwerke nachgegangen. Zudem werden Fragen zur Ökologie ausgeklammert.
Der vorliegende Merkblattentwurf legt den Schwerpunkt auf die pfahlartigen Bauwerksgründungen. Ziel ist es, dem planenden Ingenieur eine Hilfestellung zu geben und ihm eine Auswahl geeigneter Verfahren und Ansätze aus der zumeist englischsprachigen Literatur zusammen zustellen. Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass Berechnungen zur Kolkbildung und zum Kolkschutz – nach wie vor – zumeist als Abschätzung anzusehen sind. Der Geltungsbereich des Merkblatts umfasst Fließgewässer, Ästuare und Meere.
Aktualisiert: 2021-02-02
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Im Zuge der Einführung der europäischen Normen (Eurocodes) wurden mittlerweile die meisten Baunormen und Regelwerke hinsichtlich der Zuverlässigkeitsnachweise an das Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte angepasst. Um auch für Talsperren dem europäischen Konzept mit Teilsicherheitsbeiwerten gerecht zu werden, wurde im Rahmen der Erstellung dieses Merkblattes eine Vorgehensweise entwickelt, die es ermöglicht, auch für Staumauern und Staudämme Sicherheitsberechnungen unter Berücksichtigung von Teilsicherheitsbeiwerten entsprechend den Eurocodes durchzuführen. Das Merkblatt behandelt Absperrbauwerke von Talsperren, die nach dem europäischen Konzept mit Teilsicherheitsbeiwerten bemessen bzw. nachgerechnet werden sollen. Es ist als ergänzendes Anwendungsdokument für DIN 19700-11:2004 (Talsperren) zu betrachten. Das Merkblatt gilt sowohl für Staudämme als auch für Staumauern. Das Merkblatt kann auch für Absperrbauwerke von Hochwasserrückhaltebecken und Pumpspeicherbecken verwendet werden, da in DIN 19700-12:2004 (Hochwasserrückhaltebecken) und DIN 19700-14:2004 (Pumpspeicherbecken) wiederum auf den hier maßgeblichen Teil 11 (Talsperren) verwiesen wird. Für kleine Talsperren und kleine Hochwasserrückhaltebecken ist eine modifizierte Vorgehensweise im Merkblatt DWA-M 522 enthalten. Für Sedimentationsbecken gemäß DIN 19700-15:2004 kann das Merkblatt sinngemäß angewandt werden.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Beim Rückbau von Gebäuden fallen unterschiedlichste Abfälle an, deren geordnete und schadlose Verwertung bzw. Beseitigung sicherzustellen ist. Neben bedeutsamen Abfallströmen, wie den mineralischen Abfällen Bauschutt und Bodenaushub fallen eine Vielzahl anderer nichtmineralischer Abbruchmaterialien wie z.B. Metalle, Kunststoffe, Verbundmaterialien oder Holzabfälle an. Die Verantwortung für eine gesetzeskonforme Entsorgung dieser anfallenden Abfälle obliegt dem Abfallerzeuger bzw. dem Abfallbesitzer des jeweiligen Bauvorhabens.
Für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen (Verwertung und/oder Deponierung/Beseitigung) ist eine abfallrechtliche Deklaration zwingend erforderlich. Insbesondere für Planer, Abfallerzeuger und -besitzer, die selten oder noch nie mit einer solchen Aufgabenstellung konfrontiert worden sind, stellt dies oft eine große Herausforderung dar. Mit dem Merkblatt bietet der DWA-Fachausschuss hierfür eine wichtige Hilfestellung. Es vertieft in diesem Sinne das Merkblatt DWA-M 303 „Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken – Abbruch, Rückbau
und geordnete Entsorgung“ hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Abfallschlüssels. Durch die im Jahr 2016 in Kraft getretene Anpassung der bestehenden Abfallverzeichnis-Verordnung an chemikalienrechtliche Vorschriften wurde die Einstufung von Abfällen hinsichtlich der Gefährlichkeitsmerkmale geändert. Allerdings existieren für etliche dieser Reststoffe keine bundeseinheitlichen Grenzwerte bezüglich der Beurteilung ihrer Gefährlichkeit. Daher sind die im Merkblatt erfassten länderspezifischen Grenzwerte von einstufungsrelevanten Parametern der Gefährlichkeitsbeurteilung hilfreich. Im Unterschied zu nicht gefährlichen Abfällen sind gefährliche Abfälle immer überwachungsbedürftig und die ordnungsgemäße Entsorgung ist gemäß der Nachweisverordnung zu dokumentieren.
Das vorliegende Merkblatt hat insgesamt die Zielsetzung, allen Akteuren für die im Baubereich anfallenden Abfälle – mit Ausnahme von Bodenaushub - eine praxisnahe Hilfestellung an die Hand zu geben, die diese in die Lage versetzt, den jeweils zutreffenden Abfallschüssel zu ermitteln. Hierbei wird auf spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer hingewiesen und die Anpassung des Abfallverzeichnisses an das Chemikalienrecht berücksichtigt.
Aktualisiert: 2022-02-07
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Beginnend in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden Wasserbauwerke aus unbewehrtem Massenbeton (Schleusen, Wehranlagen, Kraftwerke etc.) mit nicht aufbereiteten und ungewaschenen Zuschlägen, geringem Zementgehalt und unzureichenden Verdichtungsmethoden errichtet, die Hohlräume und Kiesnester aufweisen, die einerseits als Porenräume anzusprechen sind, sich andererseits aber auch wie Klüfte verhalten können (Betonierfugen). Bei einer Vielzahl dieser weitgehend unbewehrten Betonbauwerke ist die Betonsubstanz deshalb hinsichtlich der Verbesserung der Dauerhaftigkeit und zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit sowie der rechnerischen Standsicherheit instandsetzungsbedürftig.
Dieses Merkblatt beschreibt die erforderlichen Grundlagen für Injektionsmaßnahmen, d. h. den Injektionsversuch und die Ausführung von Injektionsarbeiten mit hydraulischen Bindemitteln an massigen Betonbauteilen hinsichtlich der Injizierfähigkeit, der Bohr- und Injektionstechnik, der Injektionsmaterialien und der Beurteilung des Injektionserfolgs. Die für die Betoninstandsetzung von Wasserbauwerken gültigen Regelwerke (u. a. ZTV-W LB 219, DIN 18551 in Verbindung mit DIN EN 14487-1 und DIN EN 14487-2) schließen einen Auftrag, wie z. B. einer Betonvorsatzschale, auf wasserführende Untergründe aus.
Es wird ausschließlich die Instandsetzung mittels Injektion von hydraulischen Bindemitteln behandelt, die umweltverträglich und kostengünstiger als chemische Injektionsgüter sind. Injektionsarbeiten kommen auch zur Instandsetzung von Mauerwerk zur Anwendung. Injektionen in Mauerwerk können in Anlehnung an dieses Merkblatt durchgeführt werden.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Auf der Grundlage von internationalen Empfehlungen und den Erfahrungen mit geotextilen Filtern in Deutschland hat sich die Arbeitsgruppe WW-7.5 besonders dem Thema „Filtern mit Geokunststoffen“ gewidmet und das vorliegende Merkblatt erarbeitet. Wechselwirkungen zwischen fließendem Poren- oder Oberflächenwasser und Boden können dazu führen, dass Bodenpartikel aus dem Korngerüst gelöst und weitertransportiert werden. Dieser hydrodynamisch induzierte Bodentransport erfolgt als Erosion oder Suffosion. Anlagerungen von Partikeln aufgrund solcher Transportvorgänge führen zu Kolmation. Zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen des Transports von Bodenpartikeln werden mineralische oder geotextile Filter eingesetzt, um die Bodenpartikel zurückzuhalten aber Wasser passieren zu lassen. Das Merkblatt gilt für geotextile Filter. Die Funktionen „Trennen“ (Vermeiden des Mischens aneinandergrenzender verschiedener granularer Medien) und „Dränen“ (Sammeln und Ableiten von Flüssigkeiten) werden nicht behandelt. Im Merkblatt werden Planungsgrundlagen, Materialanforderungen, Bemessung des geotextilen Filters, Hinweise zur Bauausführung und zu Verdingungsunterlagen sowie die Qualitätssicherung behandelt; die Bemessung wird an konkreten Beispielen dargestellt.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Mit der rechtlichen Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wird das Ziel verfolgt, die Hochwasservorsorge zu verbessern und vor allem Siedlungen und Infrastrukturanlagen weniger anfällig gegen das Naturereignis „Hochwasser“ zu gestalten. Dazu gehört die (langfristige) Anpassung bestehender Siedlungen an die Gefährdung durch Hochwasser. Den dringenden diesbezüglichen Handlungsbedarf hat das Juni-Hochwasser 2013 an Elbe und Donau allen drastisch vor Augen geführt. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser hat in ihren „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen“ im Jahr 2010 den „Handlungsbereich Bauvorsorge“ definiert, der den Teilbereich „Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren“ enthält. Für die Praxis wird mit dem vorliegenden Merkblatt eine fundierte und strukturierte Darstellung des Themas vorgelegt, auf deren Grundlage fachgerechte Planungen und bauliche Umsetzungen im gesamten Themenspektrum des hochwasserangepassten Planens und Bauens getroffen werden können. Das Merkblatt beschreibt die wichtigsten Strategien zur Risikominderung und ihre grundsätzlichen Handlungsoptionen: Ausweichen, Widerstehen, Anpassen.
Die Hauptabschnitte des Merkblattes thematisieren die „Raumplanung in Risikogebieten“ sowie das „Hochwasserangepasste Bauen“. Auf die spezifischen Bedingungen beim „Bauen im Bestand“ wird dabei jeweils vertiefend eingegangen.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Beim Rückbau von Gebäuden fallen unterschiedlichste Abfälle an, deren geordnete und schadlose Verwertung bzw. Beseitigung sicherzustellen ist. Neben bedeutsamen Abfallströmen, wie den mineralischen Abfällen Bauschutt und Bodenaushub fallen eine Vielzahl anderer nichtmineralischer Abbruchmaterialien wie z.B. Metalle, Kunststoffe, Verbundmaterialien oder Holzabfälle an. Die Verantwortung für eine gesetzeskonforme Entsorgung dieser anfallenden Abfälle obliegt dem Abfallerzeuger bzw. dem Abfallbesitzer des jeweiligen Bauvorhabens.
Für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen (Verwertung und/oder Deponierung/Beseitigung) ist eine abfallrechtliche Deklaration zwingend erforderlich. Insbesondere für Planer, Abfallerzeuger und -besitzer, die selten oder noch nie mit einer solchen Aufgabenstellung konfrontiert worden sind, stellt dies oft eine große Herausforderung dar. Mit dem Merkblatt bietet der DWA-Fachausschuss hierfür eine wichtige Hilfestellung. Es vertieft in diesem Sinne das Merkblatt DWA-M 303 „Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken – Abbruch, Rückbau
und geordnete Entsorgung“ hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Abfallschlüssels. Durch die im Jahr 2016 in Kraft getretene Anpassung der bestehenden Abfallverzeichnis-Verordnung an chemikalienrechtliche Vorschriften wurde die Einstufung von Abfällen hinsichtlich der Gefährlichkeitsmerkmale geändert. Allerdings existieren für etliche dieser Reststoffe keine bundeseinheitlichen Grenzwerte bezüglich der Beurteilung ihrer Gefährlichkeit. Daher sind die im Merkblatt erfassten länderspezifischen Grenzwerte von einstufungsrelevanten Parametern der Gefährlichkeitsbeurteilung hilfreich. Im Unterschied zu nicht gefährlichen Abfällen sind gefährliche Abfälle immer überwachungsbedürftig und die ordnungsgemäße Entsorgung ist gemäß der Nachweisverordnung zu dokumentieren.
Das vorliegende Merkblatt hat insgesamt die Zielsetzung, allen Akteuren für die im Baubereich anfallenden Abfälle – mit Ausnahme von Bodenaushub - eine praxisnahe Hilfestellung an die Hand zu geben, die diese in die Lage versetzt, den jeweils zutreffenden Abfallschüssel zu ermitteln. Hierbei wird auf spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer hingewiesen und die Anpassung des Abfallverzeichnisses an das Chemikalienrecht berücksichtigt.
Aktualisiert: 2022-02-07
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In Fließgewässern und in küstennahen Bereichen sowie Offshore werden Bauwerke gegründet, die der Strömung ausgesetzt sind. An der Bauwerksgründung kann es durch die Strömung zu lokalen Erosionen, den sogenannten Auskolkungen kommen. Dabei wird die Gewässersohle erodiert. Bei der Planung der Bauwerksgründung stellt sich zumeist die Frage nach der maximalen Tiefe und der maximalen Ausdehnung der Auskolkungen, um bautechnisch diesen Auskolkungen vorbeugen zu können, bspw. durch eine Gründung, die tiefer ausgelegt wird, als die maximale Kolktiefe. Da die physikalischen Prozesse bei der Interaktion zwischen Strömung, Sediment und Bauwerk noch nicht abschließend verstanden sind, ist die Prognose der zu erwartenden Auskolkungsprozesse nach wie vor mit Unsicherheiten behaftet und die in der Literatur verfügbaren Berechnungsverfahren führen zum Teil zu stark abweichenden Ergebnissen. Aufgrund der zahlreichen Einflussgrößen bei der Kolkbildung und bei der Bemessung des Kolkschutzes ist die Beachtung des Gültigkeitsbereiches jedes Berechnungsansatzes unabdingbar. Die Verwendung eines Ansatzes außerhalb seines Gültigkeitsbereichs kann zu signifikanten Fehlern führen und sollte daher nur mit Bedacht und ingenieurmäßigem Sachverstand durchgeführt werden. Aufgrund der Komplexität des Themas wird im Merkblatt nicht den Fragen nach dem Risiko des Versagens der Bauwerke nachgegangen. Zudem werden Fragen zur Ökologie ausgeklammert.
Der vorliegende Merkblattentwurf legt den Schwerpunkt auf die pfahlartigen Bauwerksgründungen. Ziel ist es, dem planenden Ingenieur eine Hilfestellung zu geben und ihm eine Auswahl geeigneter Verfahren und Ansätze aus der zumeist englischsprachigen Literatur zusammen zustellen. Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass Berechnungen zur Kolkbildung und zum Kolkschutz – nach wie vor – zumeist als Abschätzung anzusehen sind. Der Geltungsbereich des Merkblatts umfasst Fließgewässer, Ästuare und Meere.
Aktualisiert: 2021-02-02
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Beginnend in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden Wasserbauwerke aus unbewehrtem Massenbeton (Schleusen, Wehranlagen, Kraftwerke etc.) mit nicht aufbereiteten und ungewaschenen Zuschlägen, geringem Zementgehalt und unzureichenden Verdichtungsmethoden errichtet, die Hohlräume und Kiesnester aufweisen, die einerseits als Porenräume anzusprechen sind, sich andererseits aber auch wie Klüfte verhalten können (Betonierfugen). Bei einer Vielzahl dieser weitgehend unbewehrten Betonbauwerke ist die Betonsubstanz deshalb hinsichtlich der Verbesserung der Dauerhaftigkeit und zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit sowie der rechnerischen Standsicherheit instandsetzungsbedürftig.
Dieses Merkblatt beschreibt die erforderlichen Grundlagen für Injektionsmaßnahmen, d. h. den Injektionsversuch und die Ausführung von Injektionsarbeiten mit hydraulischen Bindemitteln an massigen Betonbauteilen hinsichtlich der Injizierfähigkeit, der Bohr- und Injektionstechnik, der Injektionsmaterialien und der Beurteilung des Injektionserfolgs. Die für die Betoninstandsetzung von Wasserbauwerken gültigen Regelwerke (u. a. ZTV-W LB 219, DIN 18551 in Verbindung mit DIN EN 14487-1 und DIN EN 14487-2) schließen einen Auftrag, wie z. B. einer Betonvorsatzschale, auf wasserführende Untergründe aus.
Es wird ausschließlich die Instandsetzung mittels Injektion von hydraulischen Bindemitteln behandelt, die umweltverträglich und kostengünstiger als chemische Injektionsgüter sind. Injektionsarbeiten kommen auch zur Instandsetzung von Mauerwerk zur Anwendung. Injektionen in Mauerwerk können in Anlehnung an dieses Merkblatt durchgeführt werden.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Auf der Grundlage von internationalen Empfehlungen und den Erfahrungen mit geotextilen Filtern in Deutschland hat sich die Arbeitsgruppe WW-7.5 besonders dem Thema „Filtern mit Geokunststoffen“ gewidmet und das vorliegende Merkblatt erarbeitet. Wechselwirkungen zwischen fließendem Poren- oder Oberflächenwasser und Boden können dazu führen, dass Bodenpartikel aus dem Korngerüst gelöst und weitertransportiert werden. Dieser hydrodynamisch induzierte Bodentransport erfolgt als Erosion oder Suffosion. Anlagerungen von Partikeln aufgrund solcher Transportvorgänge führen zu Kolmation. Zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen des Transports von Bodenpartikeln werden mineralische oder geotextile Filter eingesetzt, um die Bodenpartikel zurückzuhalten aber Wasser passieren zu lassen. Das Merkblatt gilt für geotextile Filter. Die Funktionen „Trennen“ (Vermeiden des Mischens aneinandergrenzender verschiedener granularer Medien) und „Dränen“ (Sammeln und Ableiten von Flüssigkeiten) werden nicht behandelt. Im Merkblatt werden Planungsgrundlagen, Materialanforderungen, Bemessung des geotextilen Filters, Hinweise zur Bauausführung und zu Verdingungsunterlagen sowie die Qualitätssicherung behandelt; die Bemessung wird an konkreten Beispielen dargestellt.
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