Die Limitierung von Konzentrationsrisiken ist seit jeher eine der Kernaufgaben des Risikomanagements von Banken. Dies ist schon allein daran zu erkennen, dass im Grunde jede Bankenkrise der letzten Jahrzehnte in gewisser Weise mit erhöhten oder nicht adäquat überwachten Risikokonzentrationen in Verbindung gebracht werden kann. Vor dem Hintergrund der systemrelevanten Bedeutung von Banken und dem Motiv des Einlegerschutzes haben folglich auch die Aufsichtsbehörden in ihren Regulierungsbestrebungen ein Hauptaugenmerk auf eine angemessene Steuerung und Überwachung von Konzentrationsrisiken gelegt.
Zur Begrenzung der Klumpenrisiken müssen die Institute bei der Vergabe von Großkrediten Obergrenzen beachten, die sich an der gegebenen Kapitalausstattung orientieren. Die Großkreditvorschriften unterliegen – wie alle anderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch – einer sehr hohen Dynamik. Hiervon ausgehend legt die europäische und nationale Bankenaufsicht einen Fokus auf die im vorliegenden Buch detailliert besprochenen umfassenden Großkreditvorschriften, die den Konzentrationen von Krediten auf einen einzigen Kunden oder eine Gruppe von verbundenen Kunden begegnen sollen. Die Großkreditvorschriften gelten für Einzelinstitute, aber ebenso auf konsolidierter Basis für Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen, damit die durch sämtliche Gruppenunternehmen vergebenen
Kredite an einen Kreditnehmer einer zusammengefassten Betrachtung unterliegen, um so auch die Risikokonzentrationen innerhalb einer Gruppe identifizieren und begrenzen zu können. Die laufende Umsetzung und Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfordert von der Kreditpraxis aufgrund ihres Umfangs, Komplexität und Strahlungswirkung
in die Kreditprozesse erhebliche Anstrengungen.
Sehr praxis- und (melde)prozessnah stellt das Fachbuch übersichtlich die rechtlichen Grundlagen des Großkreditregimes – Erkennen/Überwachen/Beschluss/Anzeige – dar. Dabei geht es unter anderem ein auf die Ermittlung der anrechenbaren Eigenmittel, definierten Rahmenbedingungen zur Gruppe verbundener Kunden, Kreditrisikominderung, Ausnahmen
und Anrechnungserleichterungen und die Prüfung des Großkredit-Meldewesens in der betrieblichen Praxis. Ein Ausblick zu den Kernelementen des BCBS 283 sowie CRR II runden das Fachbuch ab. Das Buch richtet sich gleichermaßen an alle Kreditentscheider und Führungskräfte der Marktfolgebereiche Kredit, Revision, Meldewesen, Controlling sowie an
externe Prüfer und Berater.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Limitierung von Konzentrationsrisiken ist seit jeher eine der Kernaufgaben des Risikomanagements von Banken. Dies ist schon allein daran zu erkennen, dass im Grunde jede Bankenkrise der letzten Jahrzehnte in gewisser Weise mit erhöhten oder nicht adäquat überwachten Risikokonzentrationen in Verbindung gebracht werden kann. Vor dem Hintergrund der systemrelevanten Bedeutung von Banken und dem Motiv des Einlegerschutzes haben folglich auch die Aufsichtsbehörden in ihren Regulierungsbestrebungen ein Hauptaugenmerk auf eine angemessene Steuerung und Überwachung von Konzentrationsrisiken gelegt.
Zur Begrenzung der Klumpenrisiken müssen die Institute bei der Vergabe von Großkrediten Obergrenzen beachten, die sich an der gegebenen Kapitalausstattung orientieren. Die Großkreditvorschriften unterliegen – wie alle anderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch – einer sehr hohen Dynamik. Hiervon ausgehend legt die europäische und nationale Bankenaufsicht einen Fokus auf die im vorliegenden Buch detailliert besprochenen umfassenden Großkreditvorschriften, die den Konzentrationen von Krediten auf einen einzigen Kunden oder eine Gruppe von verbundenen Kunden begegnen sollen. Die Großkreditvorschriften gelten für Einzelinstitute, aber ebenso auf konsolidierter Basis für Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen, damit die durch sämtliche Gruppenunternehmen vergebenen
Kredite an einen Kreditnehmer einer zusammengefassten Betrachtung unterliegen, um so auch die Risikokonzentrationen innerhalb einer Gruppe identifizieren und begrenzen zu können. Die laufende Umsetzung und Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfordert von der Kreditpraxis aufgrund ihres Umfangs, Komplexität und Strahlungswirkung
in die Kreditprozesse erhebliche Anstrengungen.
Sehr praxis- und (melde)prozessnah stellt das Fachbuch übersichtlich die rechtlichen Grundlagen des Großkreditregimes – Erkennen/Überwachen/Beschluss/Anzeige – dar. Dabei geht es unter anderem ein auf die Ermittlung der anrechenbaren Eigenmittel, definierten Rahmenbedingungen zur Gruppe verbundener Kunden, Kreditrisikominderung, Ausnahmen
und Anrechnungserleichterungen und die Prüfung des Großkredit-Meldewesens in der betrieblichen Praxis. Ein Ausblick zu den Kernelementen des BCBS 283 sowie CRR II runden das Fachbuch ab. Das Buch richtet sich gleichermaßen an alle Kreditentscheider und Führungskräfte der Marktfolgebereiche Kredit, Revision, Meldewesen, Controlling sowie an
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Zur Begrenzung der Klumpenrisiken müssen die Institute bei der Vergabe von Großkrediten Obergrenzen beachten, die sich an der gegebenen Kapitalausstattung orientieren. Die Großkreditvorschriften unterliegen – wie alle anderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch – einer sehr hohen Dynamik. Hiervon ausgehend legt die europäische und nationale Bankenaufsicht einen Fokus auf die im vorliegenden Buch detailliert besprochenen umfassenden Großkreditvorschriften, die den Konzentrationen von Krediten auf einen einzigen Kunden oder eine Gruppe von verbundenen Kunden begegnen sollen. Die Großkreditvorschriften gelten für Einzelinstitute, aber ebenso auf konsolidierter Basis für Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen, damit die durch sämtliche Gruppenunternehmen vergebenen
Kredite an einen Kreditnehmer einer zusammengefassten Betrachtung unterliegen, um so auch die Risikokonzentrationen innerhalb einer Gruppe identifizieren und begrenzen zu können. Die laufende Umsetzung und Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfordert von der Kreditpraxis aufgrund ihres Umfangs, Komplexität und Strahlungswirkung
in die Kreditprozesse erhebliche Anstrengungen.
Sehr praxis- und (melde)prozessnah stellt das Fachbuch übersichtlich die rechtlichen Grundlagen des Großkreditregimes – Erkennen/Überwachen/Beschluss/Anzeige – dar. Dabei geht es unter anderem ein auf die Ermittlung der anrechenbaren Eigenmittel, definierten Rahmenbedingungen zur Gruppe verbundener Kunden, Kreditrisikominderung, Ausnahmen
und Anrechnungserleichterungen und die Prüfung des Großkredit-Meldewesens in der betrieblichen Praxis. Ein Ausblick zu den Kernelementen des BCBS 283 sowie CRR II runden das Fachbuch ab. Das Buch richtet sich gleichermaßen an alle Kreditentscheider und Führungskräfte der Marktfolgebereiche Kredit, Revision, Meldewesen, Controlling sowie an
externe Prüfer und Berater.
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Die Limitierung von Konzentrationsrisiken ist seit jeher eine der Kernaufgaben des Risikomanagements von Banken. Dies ist schon allein daran zu erkennen, dass im Grunde jede Bankenkrise der letzten Jahrzehnte in gewisser Weise mit erhöhten oder nicht adäquat überwachten Risikokonzentrationen in Verbindung gebracht werden kann. Vor dem Hintergrund der systemrelevanten Bedeutung von Banken und dem Motiv des Einlegerschutzes haben folglich auch die Aufsichtsbehörden in ihren Regulierungsbestrebungen ein Hauptaugenmerk auf eine angemessene Steuerung und Überwachung von Konzentrationsrisiken gelegt.
Zur Begrenzung der Klumpenrisiken müssen die Institute bei der Vergabe von Großkrediten Obergrenzen beachten, die sich an der gegebenen Kapitalausstattung orientieren. Die Großkreditvorschriften unterliegen – wie alle anderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch – einer sehr hohen Dynamik. Hiervon ausgehend legt die europäische und nationale Bankenaufsicht einen Fokus auf die im vorliegenden Buch detailliert besprochenen umfassenden Großkreditvorschriften, die den Konzentrationen von Krediten auf einen einzigen Kunden oder eine Gruppe von verbundenen Kunden begegnen sollen. Die Großkreditvorschriften gelten für Einzelinstitute, aber ebenso auf konsolidierter Basis für Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen, damit die durch sämtliche Gruppenunternehmen vergebenen
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