Die stationären Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände erhalten eine Reihe von Steuervergünstigungen. Zumeist knüpfen diese an die Gemeinnützigkeit an. Vor dem Hintergrund des innerstaatlichen Wettbewerbs und der zunehmenden Internationalisierung der sozialen Dienste stellt sich die Frage der Vereinbarkeit der Bevorzugung der Wohlfahrtsverbände mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Der Autor geht dieser Fragestellung an Hand der Rechtsprechung des EuGH und der Kommissionspraxis nach und stellt dabei die Leistungen der Wohlfahrtsverbände in den größeren Zusammenhang des Dritten Sektors, der Économie Sociale und der Leistungen der Daseinsvorsorge. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die momentane Ausgestaltung der Steuervergünstigungen großteils gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die stationären Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände erhalten eine Reihe von Steuervergünstigungen. Zumeist knüpfen diese an die Gemeinnützigkeit an. Vor dem Hintergrund des innerstaatlichen Wettbewerbs und der zunehmenden Internationalisierung der sozialen Dienste stellt sich die Frage der Vereinbarkeit der Bevorzugung der Wohlfahrtsverbände mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Der Autor geht dieser Fragestellung an Hand der Rechtsprechung des EuGH und der Kommissionspraxis nach und stellt dabei die Leistungen der Wohlfahrtsverbände in den größeren Zusammenhang des Dritten Sektors, der Économie Sociale und der Leistungen der Daseinsvorsorge. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die momentane Ausgestaltung der Steuervergünstigungen großteils gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit stellt die mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise einhergehenden Entwicklungen auf dem Gebiet des europäischen Beihilferechts dar. Es wird untersucht, ob die Kommission grundsätzlich an der neuen Praxis des Beihilferechts festhalten sollte, was zu dessen Weiterentwicklung geboten ist und ob es einer grundlegenden Neuorientierung bedarf.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit stellt die mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise einhergehenden Entwicklungen auf dem Gebiet des europäischen Beihilferechts dar. Es wird untersucht, ob die Kommission grundsätzlich an der neuen Praxis des Beihilferechts festhalten sollte, was zu dessen Weiterentwicklung geboten ist und ob es einer grundlegenden Neuorientierung bedarf.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache «Altmark Trans» stellen Ausgleichsleistungen der öffentlichen Hand zur Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen Beihilfen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG dar, wenn im Rahmen ihrer Gewährung die vom Gerichtshof entwickelten «Altmark-Kriterien» nicht eingehalten werden. Damit stellt sich die Frage, welche Bedeutung möglichen Verstößen gegen das EG-Beihilfenrecht im Rahmen mitgliedsstaatlicher Verwaltungsentscheidungen zukommt. Dies wirft interessante Fragen des Zusammenspiels der gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Rechtsnormen auf, hat aber auch erhebliche Folgeaspekte der Praktikabilität. Am Beispiel personenbeförderungsrechtlicher Genehmigungsverfahren im chronisch defizitären straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr untersucht der Autor, ob die Frage beihilfenrechtskonformer Finanzierung bereits Gegenstand wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Genehmigungsentscheidungen sein muss oder ausschließlich der Europäischen Kommission vorbehalten ist. Die Untersuchung kommt nach einer umfassenden Auslegung der einschlägigen Rechtsnormen zu dem Ergebnis, dass eine Pflicht zur Berücksichtigung von Beihilfenfragen bereits im wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren aus dem Gemeinschaftsrecht und deutschem Verfassungsrecht folgt. Die für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs im Dezember 2009 in Kraft getretene EG-Verordnung 1370/07 steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit stellt die mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise einhergehenden Entwicklungen auf dem Gebiet des europäischen Beihilferechts dar. Es wird untersucht, ob die Kommission grundsätzlich an der neuen Praxis des Beihilferechts festhalten sollte, was zu dessen Weiterentwicklung geboten ist und ob es einer grundlegenden Neuorientierung bedarf.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache «Altmark Trans» stellen Ausgleichsleistungen der öffentlichen Hand zur Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen Beihilfen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG dar, wenn im Rahmen ihrer Gewährung die vom Gerichtshof entwickelten «Altmark-Kriterien» nicht eingehalten werden. Damit stellt sich die Frage, welche Bedeutung möglichen Verstößen gegen das EG-Beihilfenrecht im Rahmen mitgliedsstaatlicher Verwaltungsentscheidungen zukommt. Dies wirft interessante Fragen des Zusammenspiels der gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Rechtsnormen auf, hat aber auch erhebliche Folgeaspekte der Praktikabilität. Am Beispiel personenbeförderungsrechtlicher Genehmigungsverfahren im chronisch defizitären straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr untersucht der Autor, ob die Frage beihilfenrechtskonformer Finanzierung bereits Gegenstand wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Genehmigungsentscheidungen sein muss oder ausschließlich der Europäischen Kommission vorbehalten ist. Die Untersuchung kommt nach einer umfassenden Auslegung der einschlägigen Rechtsnormen zu dem Ergebnis, dass eine Pflicht zur Berücksichtigung von Beihilfenfragen bereits im wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren aus dem Gemeinschaftsrecht und deutschem Verfassungsrecht folgt. Die für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs im Dezember 2009 in Kraft getretene EG-Verordnung 1370/07 steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die stationären Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände erhalten eine Reihe von Steuervergünstigungen. Zumeist knüpfen diese an die Gemeinnützigkeit an. Vor dem Hintergrund des innerstaatlichen Wettbewerbs und der zunehmenden Internationalisierung der sozialen Dienste stellt sich die Frage der Vereinbarkeit der Bevorzugung der Wohlfahrtsverbände mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Der Autor geht dieser Fragestellung an Hand der Rechtsprechung des EuGH und der Kommissionspraxis nach und stellt dabei die Leistungen der Wohlfahrtsverbände in den größeren Zusammenhang des Dritten Sektors, der Économie Sociale und der Leistungen der Daseinsvorsorge. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die momentane Ausgestaltung der Steuervergünstigungen großteils gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Arbeit stellt die mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise einhergehenden Entwicklungen auf dem Gebiet des europäischen Beihilferechts dar. Es wird untersucht, ob die Kommission grundsätzlich an der neuen Praxis des Beihilferechts festhalten sollte, was zu dessen Weiterentwicklung geboten ist und ob es einer grundlegenden Neuorientierung bedarf.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der Rundfunkgebühren mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrages. Unter umfänglicher Auswertung vor allem der europäischen Rechtsquellen und Arbeitspapiere wird die Kompatibilität der deutschen Rundfunkordnung mit dem Europarecht überprüft. Dabei wird das Bild der deutschen Rundfunkordnung in Zeiten der Medienkonvergenz den Vorschriften des EG-Vertrages gegenübergestellt. Im Ergebnis wird die Beihilfeeigenschaft der Gebührenfinanzierung bejaht. Ein Verstoß gegen materielles EG-Recht wird nicht festgestellt, sondern die Möglichkeit einer EG-vertraglichen Rechtfertigung aufgezeigt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Seit Begründung des europäischen Vergaberechts bis heute ist ungeklärt, ob und – falls ja – nach welchen Kriterien und mit welchen Rechtsfolgen die Vergabe öffentlicher Aufträge dahingehend untersucht werden kann, ob darin gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfen liegen. Diese Fragen haben in den vergangenen Jahren eine neue Dimension dadurch erhalten, dass die öffentlichen Auftraggeber in den Mitgliedstaaten immer häufiger im Wege der Auftragsvergabe politische Ziele verfolgen (müssen), die jenseits des Hauptziels der regulierten Vergabe liegen, mit öffentlichen Mitteln den wirtschaftlich günstigsten Einkauf zu gewährleisten. Solche, so genannte vergabefremde Ziele sind zum Beispiel der Umweltschutz, die Tariftreue, die Frauenförderung oder die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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