Nötigung durch Boykott

Nötigung durch Boykott von Bergerhoff,  Marcus
Der Boykott ist ein traditionelles «Kampfmittel» zur Durchsetzung von Interessen. Beteiligt sind stets drei Parteien: der zum Boykott Aufrufende, die Boykottierenden und der Boykottierte. Letzterer soll durch die Meidung der Boykottierenden Nachteile erleiden. Das Ziel der Schädigung besteht zumeist darin, ihn zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Aus strafrechtlicher Sicht stellt sich damit vorrangig die in dieser Arbeit untersuchte Frage, unter welchen Umständen sich Boykottaufrufer und Boykottierende wegen Nötigung strafbar machen. Gegenstand der Studie ist nicht nur der Fall, daß unmittelbar zum Boykott aufgerufen bzw. boykottiert wird, sondern auch die vorherige Ankündigung dieser Verhaltensweisen. Im Vordergrund stehen die praktisch relevanten Boykotte, die geschäftliche Beziehungen betreffen. Betrachtet werden insbesondere die wirtschaftlich motivierten Boykotte, die in die Anwendungsbereiche des GWB und UWG fallen, sowie die typischen Verbraucherboykotte aus ideellen Gründen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Tarifflucht durch Auflösung des Arbeitgeberverbandes?

Tarifflucht durch Auflösung des Arbeitgeberverbandes? von Bergerhoff,  Stefan
Die Arbeit untersucht sowohl die verbandsrechtliche Zulässigkeit als auch die tariflichen Folgen einer Auflösung des Arbeitgeberverbandes als Tarifpartei. Unter Berücksichtigung der wählbaren Rechtsformen des Arbeitgeberverbandes wird dabei auf die gesellschaftsrechtlichen Liquidationsvorschriften eingegangen und die Wirkungsweise der Tarifnormen im Arbeitsverhältnis untersucht. Als wesentliches Ergebnis der Studie ist festzuhalten, daß bestehende Tarifverträge durch die Wirkungen des Auflösungsbeschlusses unmittelbar enden und nur noch dispositiv gemäß § 4 Abs. 5 TVG nachwirken. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Auflösung als Mittel zur Tarifflucht eingesetzt werden soll. Ein Auflösungsbeschluß mit dem erklärten Ziel, die bestehende Tarifbindung abzustreifen, ist nichtig und entfaltet daher keine Wirkung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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