Aktualisiert: 2023-07-01
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Friedrich Wilhelm Foerster (1869-1966) war als Ethiker, Pädagoge und Politiker eine außergewöhnliche Persönlichkeit. In den Umbrüchen der Zeit in Vergessenheit geraten, wird sein Lebenswerk nun auf Grund bisher unbekannter Quellen neu entdeckt. Foerster begründete – nach seiner Hinwendung zum Christentum – eine neue Pädagogik auf ethischen und in einem überkonfessionellen Sinn religiösen Grundlagen. Sein Engagement gegen den Nationalismus und Militarismus trugen ihm Festungshaft ein und behinderten seine akademische Laufbahn als Professor für Philosophie in Zürich, Wien und München. Sein politischer Einsatz bei Friedensbemühungen zu Ende des Ersten Weltkriegs, als Gesandter der bayrischen Räteregierung in Bern und ein Eklat vor dem Völkerbund führten zunächst zum Exil in Paris und später New York. Foerster wurde von den Nationalsozialisten ausgebürgert, seine Bücher verbrannt. Seine letzten Lebensjahre verbrachte er in der Schweiz.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Im Widerstreit zwischen den Belangen des Zeugenschutzes und den Geboten der Wahrheitsfindung müssen die Kontroll- und Gestaltungsrechte der Verteidigung angemessen berücksichtigt werden. Mit der Zulassung audiovisueller Simultanübertragungen und der Möglichkeit einer Anfertigung und Verwertung von Videoaufnahmen durch das am 01.12.1998 in Kraft getretene Zeugenschutzgesetz hat der Gesetzgeber einen gangbaren Weg beschritten, der jedoch einige praktische Schwierigkeiten mit sich bringt und jedenfalls in den Detailfragen noch immer als umstritten gelten muß. Unter dem Einfluß der vom 1. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 26.09.2002 inzwischen als zulässig erachteten Möglichkeit einer optischen und akustischen Abschirmung werden die Regelungen einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, gesetzlich und praktische Defizite aufgespürt und hieran anschließend detaillierte Gesetzgebungsvorschläge mit praktisch-technischen Verbesserungen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Widerstreit zwischen den Belangen des Zeugenschutzes und den Geboten der Wahrheitsfindung müssen die Kontroll- und Gestaltungsrechte der Verteidigung angemessen berücksichtigt werden. Mit der Zulassung audiovisueller Simultanübertragungen und der Möglichkeit einer Anfertigung und Verwertung von Videoaufnahmen durch das am 01.12.1998 in Kraft getretene Zeugenschutzgesetz hat der Gesetzgeber einen gangbaren Weg beschritten, der jedoch einige praktische Schwierigkeiten mit sich bringt und jedenfalls in den Detailfragen noch immer als umstritten gelten muß. Unter dem Einfluß der vom 1. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 26.09.2002 inzwischen als zulässig erachteten Möglichkeit einer optischen und akustischen Abschirmung werden die Regelungen einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, gesetzlich und praktische Defizite aufgespürt und hieran anschließend detaillierte Gesetzgebungsvorschläge mit praktisch-technischen Verbesserungen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Widerstreit zwischen den Belangen des Zeugenschutzes und den Geboten der Wahrheitsfindung müssen die Kontroll- und Gestaltungsrechte der Verteidigung angemessen berücksichtigt werden. Mit der Zulassung audiovisueller Simultanübertragungen und der Möglichkeit einer Anfertigung und Verwertung von Videoaufnahmen durch das am 01.12.1998 in Kraft getretene Zeugenschutzgesetz hat der Gesetzgeber einen gangbaren Weg beschritten, der jedoch einige praktische Schwierigkeiten mit sich bringt und jedenfalls in den Detailfragen noch immer als umstritten gelten muß. Unter dem Einfluß der vom 1. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 26.09.2002 inzwischen als zulässig erachteten Möglichkeit einer optischen und akustischen Abschirmung werden die Regelungen einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, gesetzlich und praktische Defizite aufgespürt und hieran anschließend detaillierte Gesetzgebungsvorschläge mit praktisch-technischen Verbesserungen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Kernfrage dieser historischen Untersuchung war, wann, warum und unter welchen Voraussetzungen sich der traditionelle Nationalismus neuer rechtsextremer Bewegungen in Westeuropa nach dem Zweiten Weltkrieg in eine pro-europäische Haltung gewandelt hat? Von der französischen Denkschule des GRECE ausgehend breitete sich die Neue Rechte ab Ende der sechziger Jahre über ganz Europa aus. Es gelang ihr dabei, an den Modernisierungsversuchen der rechtspopulistischen Parteien entscheidend mitzuwirken. Von den Ideen der Konservativen Revolution, den Faschismen sowie des europäischen Neofaschismus ausgehend hat die Neue Rechte allmählich ganz eigenständige Denkfiguren wie den Ethnopluralismus und die Idee von der Einheit in der Differenz in einem europäischen Reich entwickelt. Ihre Autoren wollen trotz aller Rückschläge ihren Kulturkampf um die Bewahrung der «europäischen Identität» fortführen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Kernfrage dieser historischen Untersuchung war, wann, warum und unter welchen Voraussetzungen sich der traditionelle Nationalismus neuer rechtsextremer Bewegungen in Westeuropa nach dem Zweiten Weltkrieg in eine pro-europäische Haltung gewandelt hat? Von der französischen Denkschule des GRECE ausgehend breitete sich die Neue Rechte ab Ende der sechziger Jahre über ganz Europa aus. Es gelang ihr dabei, an den Modernisierungsversuchen der rechtspopulistischen Parteien entscheidend mitzuwirken. Von den Ideen der Konservativen Revolution, den Faschismen sowie des europäischen Neofaschismus ausgehend hat die Neue Rechte allmählich ganz eigenständige Denkfiguren wie den Ethnopluralismus und die Idee von der Einheit in der Differenz in einem europäischen Reich entwickelt. Ihre Autoren wollen trotz aller Rückschläge ihren Kulturkampf um die Bewahrung der «europäischen Identität» fortführen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit untersucht die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18. Jahrhunderts durch die Landesobrigkeit. Zu dieser Zeit fanden mehrere große, von holsteinischen Leibeigenenverbänden geführte Prozesse statt. Ein allgemeiner Teil behandelt Wesen und Begriff der Leibeigenschaft, die Entstehung und Entwicklung der holsteinischen Leibeigenschaft sowie deren rechtliche und gerichtliche Rahmenbedingungen. Im besonderen Teil werden vor allem die Schmoeler Leibeigenschaftsprozesse, sodann die Streitigkeiten auf den Gütern Ahrensburg, Großenbrode, Nütschau/Sühlen und Kronshagen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Innerhalb der rabbinischen Bibelauslegung nimmt Pirke de-Rabbi Elieser (PRE) als das Werk eines einzelnen Autors eine Sonderstellung ein. Diese Analyse der in den Kapiteln 1-24 ausgelegten 400 Bibelstellen zeigt, dass auch seine exegetische Methode singulär ist: PRE legt nur Bibelstellen aus, die ein sprachliches Problem enthalten, bzw. entnimmt derartige Auslegungen der Tradition und montiert sie zu einem komplexen Midrasch mit eigenen theologischen, ethischen und sozialen Grundsätzen. Dieses philologische Vorgehen verweist darauf, dass PRE vor der autoritativen Textgestalt der Bibel, der Masora, oder gegen sie entstand. Die Untersuchung der exegetischen Methodik von PRE 1-24 führt zu einer neuen Datierung und zu der These, dass es sich beim Verfasser um Saadia Gaon oder um einen Gelehrten aus seinem Umkreis handeln dürfte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Entstehung, Entwicklung und Reform der Privity of Contract und das damit einhergehende Verbot des Vertrages zugunsten Dritter im englischen Common Law ist Gegenstand dieser Arbeit. Zunächst erfolgt eine Analyse der Entstehung der Doktrin bis hin zu ihrer Etablierung durch die Rechtsprechung. Es wird aufgezeigt, dass es sich bei der Doctrine of Privity nicht um den althergebrachten fundamentalen Grundsatz des englischen Common Law handelt, als der sie zur Untermauerung ihrer Existenzberechtigung gelegentlich bezeichnet wird. Sodann wird eine Abgrenzung zur Doctrine of Consideration vorgenommen, um die Eigenständigkeit der Privity of Contract zu belegen. Der anschließende Teil der Arbeit befasst sich mit der detaillierten Betrachtung und Analyse der Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten zur Privity of Contract, welche vornehmlich von der Rechtsprechung aber auch der Legislativen entwickelt wurden, und ihrer Auswirkungen auf die Gesamtrechtslage. Ferner folgt eine umfassende Betrachtung verschiedener Reformbestrebungen und deren Wirkung auf die Rechtsprechung. Schließlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Reformgesetz und dessen Auswirkung auf die bestehende Rechtslage.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Entstehung, Entwicklung und Reform der Privity of Contract und das damit einhergehende Verbot des Vertrages zugunsten Dritter im englischen Common Law ist Gegenstand dieser Arbeit. Zunächst erfolgt eine Analyse der Entstehung der Doktrin bis hin zu ihrer Etablierung durch die Rechtsprechung. Es wird aufgezeigt, dass es sich bei der Doctrine of Privity nicht um den althergebrachten fundamentalen Grundsatz des englischen Common Law handelt, als der sie zur Untermauerung ihrer Existenzberechtigung gelegentlich bezeichnet wird. Sodann wird eine Abgrenzung zur Doctrine of Consideration vorgenommen, um die Eigenständigkeit der Privity of Contract zu belegen. Der anschließende Teil der Arbeit befasst sich mit der detaillierten Betrachtung und Analyse der Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten zur Privity of Contract, welche vornehmlich von der Rechtsprechung aber auch der Legislativen entwickelt wurden, und ihrer Auswirkungen auf die Gesamtrechtslage. Ferner folgt eine umfassende Betrachtung verschiedener Reformbestrebungen und deren Wirkung auf die Rechtsprechung. Schließlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Reformgesetz und dessen Auswirkung auf die bestehende Rechtslage.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Entstehung, Entwicklung und Reform der Privity of Contract und das damit einhergehende Verbot des Vertrages zugunsten Dritter im englischen Common Law ist Gegenstand dieser Arbeit. Zunächst erfolgt eine Analyse der Entstehung der Doktrin bis hin zu ihrer Etablierung durch die Rechtsprechung. Es wird aufgezeigt, dass es sich bei der Doctrine of Privity nicht um den althergebrachten fundamentalen Grundsatz des englischen Common Law handelt, als der sie zur Untermauerung ihrer Existenzberechtigung gelegentlich bezeichnet wird. Sodann wird eine Abgrenzung zur Doctrine of Consideration vorgenommen, um die Eigenständigkeit der Privity of Contract zu belegen. Der anschließende Teil der Arbeit befasst sich mit der detaillierten Betrachtung und Analyse der Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten zur Privity of Contract, welche vornehmlich von der Rechtsprechung aber auch der Legislativen entwickelt wurden, und ihrer Auswirkungen auf die Gesamtrechtslage. Ferner folgt eine umfassende Betrachtung verschiedener Reformbestrebungen und deren Wirkung auf die Rechtsprechung. Schließlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Reformgesetz und dessen Auswirkung auf die bestehende Rechtslage.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Entstehung, Entwicklung und Reform der Privity of Contract und das damit einhergehende Verbot des Vertrages zugunsten Dritter im englischen Common Law ist Gegenstand dieser Arbeit. Zunächst erfolgt eine Analyse der Entstehung der Doktrin bis hin zu ihrer Etablierung durch die Rechtsprechung. Es wird aufgezeigt, dass es sich bei der Doctrine of Privity nicht um den althergebrachten fundamentalen Grundsatz des englischen Common Law handelt, als der sie zur Untermauerung ihrer Existenzberechtigung gelegentlich bezeichnet wird. Sodann wird eine Abgrenzung zur Doctrine of Consideration vorgenommen, um die Eigenständigkeit der Privity of Contract zu belegen. Der anschließende Teil der Arbeit befasst sich mit der detaillierten Betrachtung und Analyse der Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten zur Privity of Contract, welche vornehmlich von der Rechtsprechung aber auch der Legislativen entwickelt wurden, und ihrer Auswirkungen auf die Gesamtrechtslage. Ferner folgt eine umfassende Betrachtung verschiedener Reformbestrebungen und deren Wirkung auf die Rechtsprechung. Schließlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Reformgesetz und dessen Auswirkung auf die bestehende Rechtslage.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten des deutschen Strafverfahrensrechts, die Aufhebung rechtskräftiger rechtsfehlerhafter Urteile im Wege der Wiederaufnahme zu erreichen. Auf eine Einleitung zum Wesen der Wiederaufnahme folgen Ausführungen über die gesetzlichen Voraussetzungen der Wiederaufnahmegründe in § 79 Abs. 1 BVerfGG und § 359 Nr. 6 StPO sowie zur praktischen Relevanz der Normen. Eine anschließende rechtsmethodische Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das bestehende Recht die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ermöglicht, wenn ein Strafurteil gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Nach einer Analyse der bisher in der Literatur zu diesem Thema vorgestellten Lösungsansätze wird abschließend die Forderung abgelehnt, das Strafprozessrecht um einen Wiederaufnahmegrund zu erweitern, der die Wiederaufnahme des Verfahrens bei Rechtsfehlerhaftigkeit eines Urteils gestattet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Überschneidungsbereich zwischen Insolvenzrecht und Schiedsgerichtsbarkeit stellt sich regelmäßig die Frage, wie sich die Insolvenz auf die Schiedsfähigkeit des Streitgegenstandes, die Schiedsvereinbarung, das Schiedsverfahren, das Aufhebungsverfahren und das Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren auswirkt. Besteht ein Auslandsbezug, etwa weil es sich um ein internationales Schiedsverfahren oder die grenzüberschreitende Insolvenz einer Partei handelt, treffen internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Internationales Insolvenzrecht aufeinander. In diesem Kontext hat der Verfasser untersucht, ob die Insolvenz einer Partei im Schiedsverfahren anzuerkennen ist und nach welchem Recht ihre Wirkungen zu beurteilen sind.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Überschneidungsbereich zwischen Insolvenzrecht und Schiedsgerichtsbarkeit stellt sich regelmäßig die Frage, wie sich die Insolvenz auf die Schiedsfähigkeit des Streitgegenstandes, die Schiedsvereinbarung, das Schiedsverfahren, das Aufhebungsverfahren und das Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren auswirkt. Besteht ein Auslandsbezug, etwa weil es sich um ein internationales Schiedsverfahren oder die grenzüberschreitende Insolvenz einer Partei handelt, treffen internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Internationales Insolvenzrecht aufeinander. In diesem Kontext hat der Verfasser untersucht, ob die Insolvenz einer Partei im Schiedsverfahren anzuerkennen ist und nach welchem Recht ihre Wirkungen zu beurteilen sind.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Überschneidungsbereich zwischen Insolvenzrecht und Schiedsgerichtsbarkeit stellt sich regelmäßig die Frage, wie sich die Insolvenz auf die Schiedsfähigkeit des Streitgegenstandes, die Schiedsvereinbarung, das Schiedsverfahren, das Aufhebungsverfahren und das Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren auswirkt. Besteht ein Auslandsbezug, etwa weil es sich um ein internationales Schiedsverfahren oder die grenzüberschreitende Insolvenz einer Partei handelt, treffen internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Internationales Insolvenzrecht aufeinander. In diesem Kontext hat der Verfasser untersucht, ob die Insolvenz einer Partei im Schiedsverfahren anzuerkennen ist und nach welchem Recht ihre Wirkungen zu beurteilen sind.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit geht der Frage nach, wie Anwartschaften bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen sind, die aus einer Nachzahlung von Rentenbeiträgen resultieren. Hierbei wird auf die Nachzahlung zur Korrektur der sogenannten Heiratserstattung abgestellt, durch die Frauen die Hälfte ihrer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge bei ihrer Hochzeit ausgezahlt bekamen. Die Besonderheit der Nachzahlungs-Anwartschaften ist, dass der Zahlungs- und der Geltungszeitpunkt auseinanderfallen. Für die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich ist entscheidend, auf welchen dieser Zeitpunkte abgestellt wird. Nach der Rechtsprechung ist ausschließlich das sogenannte In-Prinzip anzuwenden, wonach der Zahlungszeitpunkt maßgeblich ist. Es wird untersucht, ob die Anwendung des Für-Prinzips – und somit das Abstellen auf den Geltungszeitraum – nicht sachgerechter wäre.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit geht der Frage nach, wie Anwartschaften bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen sind, die aus einer Nachzahlung von Rentenbeiträgen resultieren. Hierbei wird auf die Nachzahlung zur Korrektur der sogenannten Heiratserstattung abgestellt, durch die Frauen die Hälfte ihrer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge bei ihrer Hochzeit ausgezahlt bekamen. Die Besonderheit der Nachzahlungs-Anwartschaften ist, dass der Zahlungs- und der Geltungszeitpunkt auseinanderfallen. Für die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich ist entscheidend, auf welchen dieser Zeitpunkte abgestellt wird. Nach der Rechtsprechung ist ausschließlich das sogenannte In-Prinzip anzuwenden, wonach der Zahlungszeitpunkt maßgeblich ist. Es wird untersucht, ob die Anwendung des Für-Prinzips – und somit das Abstellen auf den Geltungszeitraum – nicht sachgerechter wäre.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit geht der Frage nach, wie Anwartschaften bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen sind, die aus einer Nachzahlung von Rentenbeiträgen resultieren. Hierbei wird auf die Nachzahlung zur Korrektur der sogenannten Heiratserstattung abgestellt, durch die Frauen die Hälfte ihrer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge bei ihrer Hochzeit ausgezahlt bekamen. Die Besonderheit der Nachzahlungs-Anwartschaften ist, dass der Zahlungs- und der Geltungszeitpunkt auseinanderfallen. Für die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich ist entscheidend, auf welchen dieser Zeitpunkte abgestellt wird. Nach der Rechtsprechung ist ausschließlich das sogenannte In-Prinzip anzuwenden, wonach der Zahlungszeitpunkt maßgeblich ist. Es wird untersucht, ob die Anwendung des Für-Prinzips – und somit das Abstellen auf den Geltungszeitraum – nicht sachgerechter wäre.
Aktualisiert: 2023-06-23
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