Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 2. Auflage

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 2. Auflage von Greulich ,  Stephan, Riepolt,  Dr. Johannes
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet – stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend. Neben dem berechtigen Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet. Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll sein. In der Neuauflage wurden insbesondere einzelne Aspekte wie GoBD, Sonderabschreibungen (neue § 7b, 7c EStG), EÜR-Taxonomie, Kleinunternehmergrenze und der Bezug zu den Steuerformularen an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-09-30
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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 2. Auflage

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 2. Auflage von Greulich ,  Stephan, Riepolt,  Dr. Johannes
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet – stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend. Neben dem berechtigen Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet. Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll sein. In der Neuauflage wurden insbesondere einzelne Aspekte wie GoBD, Sonderabschreibungen (neue § 7b, 7c EStG), EÜR-Taxonomie, Kleinunternehmergrenze und der Bezug zu den Steuerformularen an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2022-07-21
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