Bedingt durch den Grundsatz des par conditio creditorum, bewirkt der Eintritt der materiellen Insolvenz bei einer juristischen Person eine erhebliche Steigerung der Haftungsrisiken ihrer leitenden Organe. Praktisch besonders bedeutend ist die Haftung wegen Masseschmälerung gemäß § 15b InsO. Zur Vermeidung bedarf es einer strengen Überwachung auf Grundlage einer sorgfältigen Ertrags- und Liquiditätsplanung. Flankierend können persönliche Risiken auch durch den Abschluss einer D&O-Versicherung begrenzt werden. Das Vorhandensein einer D&O-Versicherung kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch eine Haftungsinanspruchnahme auch begünstigen. Durch den Versicherer findet der Insolvenzverwalter stets einen liquiden Anspruchsgegner vor. Zudem ist er durch die Gläubigerinteressen obligiert.
Die besonderen Risiken einer Insolvenz kennend, versuchen Versicherer, die Versicherbarkeit der Haftung leitender Organe beherrschbar werden zu lassen. Hierzu wurden unzählige Klauseln erstellt, die das Vertragsvertragsverhältnis, insbesondere mit Blick auf den Fortbestand und den Deckungsumfang, speziell für den Insolvenzfall regeln. Da solche Klauseln den Versicherungsschutz ganz massiv einschränken können, ist ihre Wirksamkeit in Rechtsprechung und Literatur oftmals umstritten.
Gegenstand des Werks ist die Untersuchung der Wirksamkeit solcher insolvenzspezifischer Klauseln. Aufgezeigt werden typische Gefahren, die bei Abschluss eines Versicherungsvertrags, dem Erstellen allgemeiner Versicherungsbedingungen oder der Anspruchsdurchsetzung berücksichtigt werden müssen. Das Buch richtet sich damit an alle Rechtsanwender im Bereich des Versicherungs- und Insolvenzrechts. Dies sind Rechtsanwälte, die auf die Durchsetzung und Abwehr von Haftungs- und Deckungsansprüchen aus der D&O-Versicherung, insbesondere im Fall eines Insolvenzverfahrens, spezialisiert sind. Insbesondere richtet sich das Buch aber auch Sanierungsberater und Insolvenz- bzw. Sachwalter, sowie Inhouse-Juristen von Versicherern, die mit der Erstellung allgemeiner Versicherungsbedingungen zur D&O-Versicherung befasst sind.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Ein Versichererwechsel kann, auch wenn beide Versicherungsverhältnisse nahtlos aneinander anschließen, zu ungewollten Deckungslücken beim Versicherungsnehmer führen, wenn beispielsweise der genaue Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls nicht aufgeklärt werden kann.
Die Arbeit befasst sich mit dem Begriff des Versicherungsfalls in der Haftpflicht- und Sachversicherung und mit seiner Bedeutung für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes. Hiervon ausgehend werden rechtliche Modelle zur zeitlichen Erfassung des Versicherungsfalls vorgestellt und kritisch gewürdigt.
Das Problem von Umdeckungslücken wird zunächst für den Bereich der Haftpflichtversicherung beispielhaft anhand der D&O-Versicherung untersucht. Wegen der Komplexität dieser Versicherung und der Vielfalt der am Markt verwendeten Versicherungsbedingungen ist in der Situation des Versichererwechsels besondere Sorgfalt geboten. Es schließt sich eine eingehende Analyse der Probleme des Versichererwechsels bei der Wohngebäudeversicherung als Sachversicherung an. Durch die Schadensentwicklung, die unter Umständen über einen längeren Zeitraum erfolgt, ist die zeitliche Fixierung des Versicherungsfalls mit tatsächlichen Schwierigkeiten verknüpft. Die Lösung dieser rechtstatsächlichen Schwierigkeiten wird im Wege vertraglicher Regelungen, beweisrechtlicher Erleichterungen oder auf der Rechtsfolgenseite durch eine anteilige Regulierung erstrebt und damit das Ziel eines lückenlosen Versicherungsschutzes verfolgt. Als dritte Versicherung wird die Rechtsschutzversicherung herangezogen, weil diese insbesondere als Beispiel für eine ausdrückliche Berücksichtigung der Umdeckungsproblematik in den AVB dienen kann.
Da zur Vermeidung von Umdeckungslücken der Vertragsgestaltung eine zentrale Rolle zukommt, werden Informations- und Beratungspflichten von Versicherern und Versicherungsvermittlern beleuchtet und mögliche Schadensersatzansprüche für den Fall der Verletzung dieser Pflichten behandelt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Ein Versichererwechsel kann, auch wenn beide Versicherungsverhältnisse nahtlos aneinander anschließen, zu ungewollten Deckungslücken beim Versicherungsnehmer führen, wenn beispielsweise der genaue Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls nicht aufgeklärt werden kann.
Die Arbeit befasst sich mit dem Begriff des Versicherungsfalls in der Haftpflicht- und Sachversicherung und mit seiner Bedeutung für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes. Hiervon ausgehend werden rechtliche Modelle zur zeitlichen Erfassung des Versicherungsfalls vorgestellt und kritisch gewürdigt.
Das Problem von Umdeckungslücken wird zunächst für den Bereich der Haftpflichtversicherung beispielhaft anhand der D&O-Versicherung untersucht. Wegen der Komplexität dieser Versicherung und der Vielfalt der am Markt verwendeten Versicherungsbedingungen ist in der Situation des Versichererwechsels besondere Sorgfalt geboten. Es schließt sich eine eingehende Analyse der Probleme des Versichererwechsels bei der Wohngebäudeversicherung als Sachversicherung an. Durch die Schadensentwicklung, die unter Umständen über einen längeren Zeitraum erfolgt, ist die zeitliche Fixierung des Versicherungsfalls mit tatsächlichen Schwierigkeiten verknüpft. Die Lösung dieser rechtstatsächlichen Schwierigkeiten wird im Wege vertraglicher Regelungen, beweisrechtlicher Erleichterungen oder auf der Rechtsfolgenseite durch eine anteilige Regulierung erstrebt und damit das Ziel eines lückenlosen Versicherungsschutzes verfolgt. Als dritte Versicherung wird die Rechtsschutzversicherung herangezogen, weil diese insbesondere als Beispiel für eine ausdrückliche Berücksichtigung der Umdeckungsproblematik in den AVB dienen kann.
Da zur Vermeidung von Umdeckungslücken der Vertragsgestaltung eine zentrale Rolle zukommt, werden Informations- und Beratungspflichten von Versicherern und Versicherungsvermittlern beleuchtet und mögliche Schadensersatzansprüche für den Fall der Verletzung dieser Pflichten behandelt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Eine Möglichkeit der zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes stellt in der Haftpflichtversicherung die Anknüpfung an die Anspruchserhebung dar. Diese aus dem angloamerikanischen Rechtskreis kommende Gestaltungsform spielt hierzulande insbesondere bei der D & O-Versicherung eine tragende Rolle. Das Anspruchserhebungsprinzip gewinnt in Deutschland aber auch bei der Gestaltung neuer Versicherungsprodukte zunehmend an Bedeutung.
Leider sind viele Details und Grundsätze seiner Anwendung noch unklar. So ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt, ob nach deutschem Recht zur zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes überhaupt auf das Anspruchserhebungsprinzip abgestellt werden kann. Ferner stellt sich die Frage, wie es zu gestalten ist, um mit den Bestimmungen des AGB-Rechtes nicht in Konflikt zu geraten.
Die Arbeit von Tanja Schramm bietet eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der Frage, inwieweit das Anspruchserhebungsprinzip mit deutschem Recht vereinbar ist. Hierbei wird auf Einschränkungen durch zwingende oder halbzwingende Bestimmungen des VVG und auf Absicherung von AGG-Risiken eingegangen, Deckungskonzepte einer AGB-rechtlichen Prüfung unterzogen sowie zwischen dem „reinen“ Anspruchserhebungsprinzip und seinen vielfältigen Modifikationen unterschieden.
Außerdem wird die Anwendung bei neuen Haftpflichtversicherungsprodukten und als Alternative für Deckungskonzepte in der Berufshaftpflichtversicherung im Heilwesen oder für Rechtsanwälte dargestellt. Zusammenfassende Überlegungen zur Gestaltung einer Claims Made-Deckung und ein Vorschlag für ein ausgewogenes Deckungskonzept auf Anspruchserhebungsbasis runden die Arbeit ab.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Klimawandel, Pandemierisiko, zunehmender Terrorismus, elektromagnetische Felder, Gentechnik oder Nanotechnologie - all dies sind Emerging Risks, neuartige Risiken mit ungewissem, möglicherweise aber katastrophalem Schädigungspotenzial. Jene Risiken stellen insbesondere die Haftpflichtversicherer vor gewaltige Herausforderungen.
Trotz ihrer erheblichen praktischen Bedeutung sind sie wissenschaftlich bislang noch weitgehend unerforscht. Diese Lücke schließt die Autorin mit der vorliegenden Arbeit. Sie untersucht die Frage, ob Emerging Risks in der Haftpflichtversicherung versicherbar sind bzw. wie sie versicherbar gemacht werden können.
Hierzu wird zunächst geklärt, inwiefern eine Haftung für Emerging Risks - derzeit oder künftig - zu befürchten steht. Anschließend werden Kriterien für die Versicherbarkeit eines Risikos auf Emerging Risks angewandt.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der verschiedenen, sich dem Versicherer bietenden risikopolitischen Instrumente, mit deren Hilfe die Versicherbarkeit von Emerging Risks verbessert werden kann.
Behandelt werden dabei insbesondere folgende Instrumente:
- Vereinbarung einer Bedingungsanpassungsklausel
- Vereinbarung risikobegrenzender Obliegenheiten
- Ausschluss bestimmter Teilrisiken
- Umstellung auf das Anspruchserhebungsprinzip
- Zeitliche Risikobegrenzungen
- Betragsmäßige Risikobegrenzungen
- Vereinbarung einer Serienschadenklausel
Von Interesse ist die Arbeit insbesondere für Makler und Produktmanager in Versicherungsunternehmen, die sich mit künftigen Haftungsrisiken und der Möglichkeit ihrer Versicherung befassen, aber auch an Führungskräfte, die für technologische Emerging Risks in innovativen Branchen Verantwortung tragen.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Seit den späten 1990er Jahren ist die Managerhaftung Gegenstand zahlreicher Untersuchungen geworden. Weiteres Diskussionsmaterial ist durch die allgemeine Finanz- und Wirt-schaftskrise entstanden. Die daraus hervorgegangene gesetzliche Verschärfung der Managerhaftung hat die Nachfrage nach Versicherungsschutz stark belebt. Gedeckt wird der Bedarf hauptsächlich durch die D&O-Versicherung, die als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechnung der Manager durch die Unternehmen abgeschlossen wird.
Die Haftungsproblematik kennzeichnet in der Rechtsprechung exemplarisch das Urteil des BGH vom 21.4.1997 zu dem Fall ARAG/Garmenbeck (BGHZ 135, 242). Für die Entwicklung in der Gesetzgebung stehen mehrere Gesetze, die das AktG abgeändert haben. Ergangen sind in ziemlich rascher Folge etwa das KonTraG 1998, das TransPuG 2002 und das UMAG 2005.
Die vielen Streitfragen, die sich zu der Managerhaftung und zu der mit ihr zusammenhängenden
D&O-Versicherung ergeben haben, werden in den Vorträgen dieses Bandes und in der sie ergänzenden Dokumentation der Diskussion eindringlich bearbeitet.
Vorträge:
Prof. Dr. Mathias Habersack, Tübingen, Managerhaftung
Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Bielefeld, Ausgewählte Probleme der D&O-Versicherung im Internationalen Zivilverfahrens-, Kollisions- und Sachrecht
Diskussionsteilnehmer (neben den Referenten):
Prof. Dr. Christian Armbrüster, Berlin; Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Christian von Bar, FBA, Osna-brück; Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Bremen; Prof. Dr. Dr. iur. h. c. mult. Dres. med. h. c. Er-win Deutsch, Göttingen; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; Prof. Dr. Wulf Goette, Vor-sitzender Richter am BGH, Karlsruhe; Prof. Dr. Dres. h. c. Peter Hanau, Köln; Prof. Dr. Ewoud Hondius, Utrecht; Prof. Dr. Heinrich Honsell, Zürich/Salzburg; Prof. Dr. Torsten Iver¬sen, Aarhus; Prof. Dr. Johannes Köndgen, Bonn; Prof. Dr. Egon Lorenz, Mannheim; Prof. Dr. Peter Marburger, Trier; Prof. Dr. Ioannis Rokas, Athen; Prof. Dr. Uwe H. Schneider, Darm-stadt/Mainz; Prof. Dr. Gerald Spindler, Göttingen; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Bonn.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Der vorliegende Band beinhaltet fünf Vorträge, die anlässlich des 3. Düsseldorfer Versicherungsrechtstages am 29.10.2010 gehalten am wurden. Wissenschaftler und Praktiker behandeln Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts, Versicherungsvertragsrechts und des im Schrifttum häufig vernachlässigten Versicherungskartellrechts.
Zum Versicherungsvertragsrecht, dem Themenschwerpunkt, finden sich drei Beiträge zu Fragen der Quotierung nach Abschaffung des Alles-oder-nichts-Prinzips, zum Claims-made-Prinzip in der D&O-Versicherung sowie zu aktuellen Rechtsprechungstendenzen nach der VVG-Reform.
Weitere Beiträge untersuchen aus kartellrechtlicher Optik die Regelungswirkungen der Gruppen-freistellungsverordnungen und aus aufsichtsrechtlicher Sicht die zweite Säule von Solvency II
(Governance und Compliance).
Insgesamt bietet der Band eine interessante Einführung in die neuen Governance-Regelungen von Solvency II. Er richtet sich insofern an Praktiker aus der Versicherungsbranche, Fachanwälte und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Der vorliegende Band beinhaltet fünf Vorträge, die anlässlich des 3. Düsseldorfer Versicherungsrechtstages am 29.10.2010 gehalten am wurden. Wissenschaftler und Praktiker behandeln Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts, Versicherungsvertragsrechts und des im Schrifttum häufig vernachlässigten Versicherungskartellrechts.
Zum Versicherungsvertragsrecht, dem Themenschwerpunkt, finden sich drei Beiträge zu Fragen der Quotierung nach Abschaffung des Alles-oder-nichts-Prinzips, zum Claims-made-Prinzip in der D&O-Versicherung sowie zu aktuellen Rechtsprechungstendenzen nach der VVG-Reform.
Weitere Beiträge untersuchen aus kartellrechtlicher Optik die Regelungswirkungen der Gruppen-freistellungsverordnungen und aus aufsichtsrechtlicher Sicht die zweite Säule von Solvency II
(Governance und Compliance).
Insgesamt bietet der Band eine interessante Einführung in die neuen Governance-Regelungen von Solvency II. Er richtet sich insofern an Praktiker aus der Versicherungsbranche, Fachanwälte und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Klimawandel, Pandemierisiko, zunehmender Terrorismus, elektromagnetische Felder, Gentechnik oder Nanotechnologie - all dies sind Emerging Risks, neuartige Risiken mit ungewissem, möglicherweise aber katastrophalem Schädigungspotenzial. Jene Risiken stellen insbesondere die Haftpflichtversicherer vor gewaltige Herausforderungen.
Trotz ihrer erheblichen praktischen Bedeutung sind sie wissenschaftlich bislang noch weitgehend unerforscht. Diese Lücke schließt die Autorin mit der vorliegenden Arbeit. Sie untersucht die Frage, ob Emerging Risks in der Haftpflichtversicherung versicherbar sind bzw. wie sie versicherbar gemacht werden können.
Hierzu wird zunächst geklärt, inwiefern eine Haftung für Emerging Risks - derzeit oder künftig - zu befürchten steht. Anschließend werden Kriterien für die Versicherbarkeit eines Risikos auf Emerging Risks angewandt.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der verschiedenen, sich dem Versicherer bietenden risikopolitischen Instrumente, mit deren Hilfe die Versicherbarkeit von Emerging Risks verbessert werden kann.
Behandelt werden dabei insbesondere folgende Instrumente:
- Vereinbarung einer Bedingungsanpassungsklausel
- Vereinbarung risikobegrenzender Obliegenheiten
- Ausschluss bestimmter Teilrisiken
- Umstellung auf das Anspruchserhebungsprinzip
- Zeitliche Risikobegrenzungen
- Betragsmäßige Risikobegrenzungen
- Vereinbarung einer Serienschadenklausel
Von Interesse ist die Arbeit insbesondere für Makler und Produktmanager in Versicherungsunternehmen, die sich mit künftigen Haftungsrisiken und der Möglichkeit ihrer Versicherung befassen, aber auch an Führungskräfte, die für technologische Emerging Risks in innovativen Branchen Verantwortung tragen.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Eine Möglichkeit der zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes stellt in der Haftpflichtversicherung die Anknüpfung an die Anspruchserhebung dar. Diese aus dem angloamerikanischen Rechtskreis kommende Gestaltungsform spielt hierzulande insbesondere bei der D & O-Versicherung eine tragende Rolle. Das Anspruchserhebungsprinzip gewinnt in Deutschland aber auch bei der Gestaltung neuer Versicherungsprodukte zunehmend an Bedeutung.
Leider sind viele Details und Grundsätze seiner Anwendung noch unklar. So ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt, ob nach deutschem Recht zur zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes überhaupt auf das Anspruchserhebungsprinzip abgestellt werden kann. Ferner stellt sich die Frage, wie es zu gestalten ist, um mit den Bestimmungen des AGB-Rechtes nicht in Konflikt zu geraten.
Die Arbeit von Tanja Schramm bietet eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der Frage, inwieweit das Anspruchserhebungsprinzip mit deutschem Recht vereinbar ist. Hierbei wird auf Einschränkungen durch zwingende oder halbzwingende Bestimmungen des VVG und auf Absicherung von AGG-Risiken eingegangen, Deckungskonzepte einer AGB-rechtlichen Prüfung unterzogen sowie zwischen dem „reinen“ Anspruchserhebungsprinzip und seinen vielfältigen Modifikationen unterschieden.
Außerdem wird die Anwendung bei neuen Haftpflichtversicherungsprodukten und als Alternative für Deckungskonzepte in der Berufshaftpflichtversicherung im Heilwesen oder für Rechtsanwälte dargestellt. Zusammenfassende Überlegungen zur Gestaltung einer Claims Made-Deckung und ein Vorschlag für ein ausgewogenes Deckungskonzept auf Anspruchserhebungsbasis runden die Arbeit ab.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Seit den späten 1990er Jahren ist die Managerhaftung Gegenstand zahlreicher Untersuchungen geworden. Weiteres Diskussionsmaterial ist durch die allgemeine Finanz- und Wirt-schaftskrise entstanden. Die daraus hervorgegangene gesetzliche Verschärfung der Managerhaftung hat die Nachfrage nach Versicherungsschutz stark belebt. Gedeckt wird der Bedarf hauptsächlich durch die D&O-Versicherung, die als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechnung der Manager durch die Unternehmen abgeschlossen wird.
Die Haftungsproblematik kennzeichnet in der Rechtsprechung exemplarisch das Urteil des BGH vom 21.4.1997 zu dem Fall ARAG/Garmenbeck (BGHZ 135, 242). Für die Entwicklung in der Gesetzgebung stehen mehrere Gesetze, die das AktG abgeändert haben. Ergangen sind in ziemlich rascher Folge etwa das KonTraG 1998, das TransPuG 2002 und das UMAG 2005.
Die vielen Streitfragen, die sich zu der Managerhaftung und zu der mit ihr zusammenhängenden
D&O-Versicherung ergeben haben, werden in den Vorträgen dieses Bandes und in der sie ergänzenden Dokumentation der Diskussion eindringlich bearbeitet.
Vorträge:
Prof. Dr. Mathias Habersack, Tübingen, Managerhaftung
Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Bielefeld, Ausgewählte Probleme der D&O-Versicherung im Internationalen Zivilverfahrens-, Kollisions- und Sachrecht
Diskussionsteilnehmer (neben den Referenten):
Prof. Dr. Christian Armbrüster, Berlin; Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Christian von Bar, FBA, Osna-brück; Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Bremen; Prof. Dr. Dr. iur. h. c. mult. Dres. med. h. c. Er-win Deutsch, Göttingen; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; Prof. Dr. Wulf Goette, Vor-sitzender Richter am BGH, Karlsruhe; Prof. Dr. Dres. h. c. Peter Hanau, Köln; Prof. Dr. Ewoud Hondius, Utrecht; Prof. Dr. Heinrich Honsell, Zürich/Salzburg; Prof. Dr. Torsten Iver¬sen, Aarhus; Prof. Dr. Johannes Köndgen, Bonn; Prof. Dr. Egon Lorenz, Mannheim; Prof. Dr. Peter Marburger, Trier; Prof. Dr. Ioannis Rokas, Athen; Prof. Dr. Uwe H. Schneider, Darm-stadt/Mainz; Prof. Dr. Gerald Spindler, Göttingen; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Bonn.
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