Jetzt mit EU-Datenschutzgrundverordnung und neuem Bayerischen Datenschutzgesetz - komplett kommentiert
Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-06-01
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Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Aktualisiert: 2023-03-20
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Aktualisiert: 2023-04-25
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