Technik-Verantwortung

Technik-Verantwortung von Wilrich,  Thomas
Dieses Buch erläutert für alle Technik-Verantwortlichen, wann in unserem Rechtssystem persönliche Verantwortung wodurch und wie für wen und gegenüber wem durch welche Rechtsgrundlagen entsteht, welchen Umfang sie hat und welche Rechtsfolgen möglich sind. Mit der Analyse der Gerichtspraxis kann man einschätzen, was im Ernstfall „real" gefordert wird. Verantwortung heißt „Antwort geben". Es geht um die Rechtsfrage, wann und wer durch wen und wie „zur Verantwortung gezogen" werden kann – also, ob die Antwort in Haftung besteht. Entstehung, Inhalt, Umfang und Rechtsfolgen persönlicher Technikverantwortung werden erläutert für: • Hersteller, Importeure und Händler (Produktverantwortung), • Arbeitgeber bzw. Unternehmer (Betreiberverantwortung), • Dienstleister, Einrichter, Prüfer, Instandhalter (Serviceverantwortung), • alle in Form von Organisations-, Personalführungs- und Aufsichtspflichten. Sämtliche Haftungsvoraussetzungen werden verständlich und mit Rechtsprechungsbeispielen erläutert – Grundlagen, Größe und Grenze persönlicher Verantwortung, Pflichtverletzung bzw. Rechtswidrigkeit, Schaden bzw. Rechtsgutsverletzung, Kausalität und objektive Zurechnung, Schuld in Form der Fahrlässigkeit. • Fachverantwortung für Tun eines jeden Beschäftigten heißt Handlungs-/Ausführungspflichten, Entscheidungs-/Auswahlpflichten und Vorbereitungs-, Prüfungs-, Melde- und Nachfragepflichten. • Garantenverantwortung für Unterlassen bedeutet Organisations-, Durchsetzungs- und Führungspflichten der Anlagen- und Bereichsverantwortlichen (Betreiberpflichten) und der Weisungsbefugten (Vorgesetztenpflichten). Die Analysen Hunderter Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis zu Technikunfällen runden das Werk ab – darunter zahlreiche Produkthaftungsfälle sowie Arbeitsunfälle aus den Bereichen Explosionsschutz, Verkehr, Maschinenbau, Schweißen und Elektrotechnik.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Technik-Verantwortung

Technik-Verantwortung von Wilrich,  Thomas
Dieses Buch erläutert für alle Technik-Verantwortlichen, wann in unserem Rechtssystem persönliche Verantwortung wodurch und wie für wen und gegenüber wem durch welche Rechtsgrundlagen entsteht, welchen Umfang sie hat und welche Rechtsfolgen möglich sind. Mit der Analyse der Gerichtspraxis kann man einschätzen, was im Ernstfall „real" gefordert wird. Verantwortung heißt „Antwort geben". Es geht um die Rechtsfrage, wann und wer durch wen und wie „zur Verantwortung gezogen" werden kann – also, ob die Antwort in Haftung besteht. Entstehung, Inhalt, Umfang und Rechtsfolgen persönlicher Technikverantwortung werden erläutert für: • Hersteller, Importeure und Händler (Produktverantwortung), • Arbeitgeber bzw. Unternehmer (Betreiberverantwortung), • Dienstleister, Einrichter, Prüfer, Instandhalter (Serviceverantwortung), • alle in Form von Organisations-, Personalführungs- und Aufsichtspflichten. Sämtliche Haftungsvoraussetzungen werden verständlich und mit Rechtsprechungsbeispielen erläutert – Grundlagen, Größe und Grenze persönlicher Verantwortung, Pflichtverletzung bzw. Rechtswidrigkeit, Schaden bzw. Rechtsgutsverletzung, Kausalität und objektive Zurechnung, Schuld in Form der Fahrlässigkeit. • Fachverantwortung für Tun eines jeden Beschäftigten heißt Handlungs-/Ausführungspflichten, Entscheidungs-/Auswahlpflichten und Vorbereitungs-, Prüfungs-, Melde- und Nachfragepflichten. • Garantenverantwortung für Unterlassen bedeutet Organisations-, Durchsetzungs- und Führungspflichten der Anlagen- und Bereichsverantwortlichen (Betreiberpflichten) und der Weisungsbefugten (Vorgesetztenpflichten). Die Analysen Hunderter Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis zu Technikunfällen runden das Werk ab – darunter zahlreiche Produkthaftungsfälle sowie Arbeitsunfälle aus den Bereichen Explosionsschutz, Verkehr, Maschinenbau, Schweißen und Elektrotechnik.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Technik-Verantwortung

Technik-Verantwortung von Wilrich,  Thomas
Dieses Buch erläutert für alle Technik-Verantwortlichen, wann in unserem Rechtssystem persönliche Verantwortung wodurch und wie für wen und gegenüber wem durch welche Rechtsgrundlagen entsteht, welchen Umfang sie hat und welche Rechtsfolgen möglich sind. Mit der Analyse der Gerichtspraxis kann man einschätzen, was im Ernstfall „real" gefordert wird. Verantwortung heißt „Antwort geben". Es geht um die Rechtsfrage, wann und wer durch wen und wie „zur Verantwortung gezogen" werden kann – also, ob die Antwort in Haftung besteht. Entstehung, Inhalt, Umfang und Rechtsfolgen persönlicher Technikverantwortung werden erläutert für: • Hersteller, Importeure und Händler (Produktverantwortung), • Arbeitgeber bzw. Unternehmer (Betreiberverantwortung), • Dienstleister, Einrichter, Prüfer, Instandhalter (Serviceverantwortung), • alle in Form von Organisations-, Personalführungs- und Aufsichtspflichten. Sämtliche Haftungsvoraussetzungen werden verständlich und mit Rechtsprechungsbeispielen erläutert – Grundlagen, Größe und Grenze persönlicher Verantwortung, Pflichtverletzung bzw. Rechtswidrigkeit, Schaden bzw. Rechtsgutsverletzung, Kausalität und objektive Zurechnung, Schuld in Form der Fahrlässigkeit. • Fachverantwortung für Tun eines jeden Beschäftigten heißt Handlungs-/Ausführungspflichten, Entscheidungs-/Auswahlpflichten und Vorbereitungs-, Prüfungs-, Melde- und Nachfragepflichten. • Garantenverantwortung für Unterlassen bedeutet Organisations-, Durchsetzungs- und Führungspflichten der Anlagen- und Bereichsverantwortlichen (Betreiberpflichten) und der Weisungsbefugten (Vorgesetztenpflichten). Die Analysen Hunderter Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis zu Technikunfällen runden das Werk ab – darunter zahlreiche Produkthaftungsfälle sowie Arbeitsunfälle aus den Bereichen Explosionsschutz, Verkehr, Maschinenbau, Schweißen und Elektrotechnik.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Praxisleitfaden Baustellenverordnung

Praxisleitfaden Baustellenverordnung von Wilrich,  Thomas
Elektrofachkräfte haben zahlreiche Überschneidungen zu den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) und der Baustellenverordnung (BaustellV) – oft ohne sich dessen bewusst zu sein. So unterliegen Tätigkeiten auf Baustellen gewerkeübergreifend der BaustellV. Erfolgen etwa Arbeiten an elektrischen Anlagen gleichzeitig mit Errichtung, Änderung oder Abbruch einer baulichen Anlage (Gebäude, in dem die elektrotechnische Anlage sich befindet/befinden wird), gilt die BaustellV. Dann müssen EFK in die Maßnahmen nach der Baustellenverordnung (z. B. SiGeKo und SiGe-Plan) eingebunden werden. Ein belastbares Grundlagenwissen zur BaustellV als Grundgesetz für die Koordination der verschiedenen Gewerke auf jeder Baustelle ist daher unerlässlich. Dieser Leitfaden zur Umsetzung • klärt den weiten personellen, sachlichen, zeitlichen und örtlichen Anwendungsbereich der BaustellV, • erläutert die Rechtsposition des Bauherrn und des von ihm eingeschalten beauftragten Dritten und ihre Koordinationspflichten, • beleuchtet den SiGeKo, seine Koordinations- und Kontrollpflichten und seine vertraglichen und deliktsrechtlichen Haftungsrisiken, • fasst die Pflichten der Arbeitgeber und Bauunternehmen zusammen, • schildert die rechtssichere Erstellung der drei Zentraldokumente der BaustellV: Vorankündigung, SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten, • diskutiert die Konkretisierung der BaustellV durch RAB, • analysiert alle zugänglichen Gerichtsurteile zur behördlichen Durchsetzung und bußgeldrechtlichen Sanktionierung der BaustellV, • listet andere Rechtsvorschriften auf, die für Baustellen gelten, • zeigt die haftungsrechtliche Wirkung der BaustellV sowie Strafrisiken. Teil 2 des Werks berichtet und analysiert (und kritisiert) alle bekannten 12 Gerichtsurteile mit Aussagen zur BaustellV und zum SiGeKo und den Haftungsszenarien der anderen Baubeteiligten. Teil 3 rundet mit zentralen Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz auf Baustellen das Buch ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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DGUV Vorschrift 1

DGUV Vorschrift 1 von Hussing,  Marcus
Die neue berufsgenossenschaftliche Basisvorschrift "DGUV Vorschrift 1" richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Versicherte. Das Buch "DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention" enthält den Wortlaut dieser BG-Vorschrift. Er wird ergänzt durch Erläuterungen und Handlungsempfehlungen. Das Ziel ist, Verantwortlichen und Beschäftigen Hilfestellung bei der Umsetzung dieser neuen berufsgenossenschaftlichen Basisvorschrift zu geben. Aus dem Inhalt: Allgemeine Vorschriften Pflichten des Unternehmens Pflichten der Versicherten Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Ordnungswidrigkeiten Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften Inkrafttreten
Aktualisiert: 2023-05-31
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Neu als Sicherheitsbeauftragter

Neu als Sicherheitsbeauftragter von Mayer,  Renate
Komplexe Strukturen, eingefahrene Routinen und Widerstände können es neu bestellten Sicherheitsbeauftragten ganz schön schwer machen, sich im Betrieb Gehör zu verschaffen, ihre Sicherheits-Anliegen durchzusetzen und ihre in der DGUV-Vorschrift 1 vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Worauf kommt es an? Was brauche ich unbedingt? Wo muss ich besonders aufpassen? Das Buch liefert klare, handfeste Praktiker-Antworten auf all diese Fragen. Es ist ein roter Faden für neu bestellte Sicherheitsbeauftragte, mit handfesten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Profitipps und Hinweisen auf Fallstricke. Dank der klaren Sprache und der Cartoons kommt auch der Lesespaß nicht zu kurz! Aus dem Inhalt: - Vertragliches – Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten - Wo kriege ich bloß all die Informationen her, die ich brauche? Informationsgrundlagen schaffen - Wer ist wofür verantwortlich? - Was mache ich nun? Aufgaben, Zusammenspiel mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt - Haftung – die Grenzen der Verantwortung - Was mache ich im Konfliktfall?
Aktualisiert: 2023-05-31
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Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren

Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren
Vorschriften für die Feuerwehr jederzeit zugänglich! Laut Gesetzgeber müssen Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Bei Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren liegt die Verantwortung dafür beim Träger der Feuerwehr nach den jeweiligen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften. Dieser kann die Aufgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch an Feuerwehrangehörige übertragen. Feuerwehrangehörige mit Führungsaufgaben haben nach §3 Abs.3 DGUV Vorschrift 49 für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen zu sorgen, d.h. auch sie müssen die Pflichten nach §12 ArbSchG erfüllen. Zu diesen Pflichten gehört auch, die Feuerwehrangehörigen über die Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten, um die darin festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit beim Feuerwehrdienst umzusetzen. Das zum Auslegen vorgesehene Heft enthält eine spezielle Zusammenstellung der für Feuerwehren einschlägigen DGUV-Vorschriften sowie essenzielle Technische Regeln. Damit erfüllen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Aushangpflicht! Inhalt: • Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention • DGUV Vorschrift 4 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel • DGUV Vorschrift 9 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Betrieb • DGUV Vorschrift 49 – Feuerwehren • DGUV Vorschrift 55 – Winden, Hub- und Zuggeräte • DGUV Vorschrift 71 – Fahrzeuge • ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände • ASR V3 – Gefährdungsbeurteilung • TRBA 130 – Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen • TRGS 554 – Abgase von Dieselmotoren • Übersicht der DGUV • Informationen für Feuerwehren, Angehörige weiterer Hilfsorganisationen und Verantwortliche für den Betrieblichen Brandschutz
Aktualisiert: 2023-05-23
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Neu als Sicherheitsbeauftragter

Neu als Sicherheitsbeauftragter von Mayer,  Renate
Komplexe Strukturen, eingefahrene Routinen und Widerstände können es neu bestellten Sicherheitsbeauftragten ganz schön schwer machen, sich im Betrieb Gehör zu verschaffen, ihre Sicherheits-Anliegen durchzusetzen und ihre in der DGUV-Vorschrift 1 vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Worauf kommt es an? Was brauche ich unbedingt? Wo muss ich besonders aufpassen? Das Buch liefert klare, handfeste Praktiker-Antworten auf all diese Fragen. Es ist ein roter Faden für neu bestellte Sicherheitsbeauftragte, mit handfesten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Profitipps und Hinweisen auf Fallstricke. Dank der klaren Sprache und der Cartoons kommt auch der Lesespaß nicht zu kurz! Aus dem Inhalt: - Vertragliches – Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten - Wo kriege ich bloß all die Informationen her, die ich brauche? Informationsgrundlagen schaffen - Wer ist wofür verantwortlich? - Was mache ich nun? Aufgaben, Zusammenspiel mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt - Haftung – die Grenzen der Verantwortung - Was mache ich im Konfliktfall?
Aktualisiert: 2023-05-23
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DGUV Vorschrift 1

DGUV Vorschrift 1 von Hussing,  Marcus
Die neue berufsgenossenschaftliche Basisvorschrift "DGUV Vorschrift 1" richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Versicherte. Das Buch "DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention" enthält den Wortlaut dieser BG-Vorschrift. Er wird ergänzt durch Erläuterungen und Handlungsempfehlungen. Das Ziel ist, Verantwortlichen und Beschäftigen Hilfestellung bei der Umsetzung dieser neuen berufsgenossenschaftlichen Basisvorschrift zu geben. Aus dem Inhalt: Allgemeine Vorschriften Pflichten des Unternehmens Pflichten der Versicherten Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Ordnungswidrigkeiten Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften Inkrafttreten
Aktualisiert: 2023-05-23
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Praxisleitfaden Baustellenverordnung

Praxisleitfaden Baustellenverordnung von Wilrich,  Thomas
Elektrofachkräfte haben zahlreiche Überschneidungen zu den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) und der Baustellenverordnung (BaustellV) – oft ohne sich dessen bewusst zu sein. So unterliegen Tätigkeiten auf Baustellen gewerkeübergreifend der BaustellV. Erfolgen etwa Arbeiten an elektrischen Anlagen gleichzeitig mit Errichtung, Änderung oder Abbruch einer baulichen Anlage (Gebäude, in dem die elektrotechnische Anlage sich befindet/befinden wird), gilt die BaustellV. Dann müssen EFK in die Maßnahmen nach der Baustellenverordnung (z. B. SiGeKo und SiGe-Plan) eingebunden werden. Ein belastbares Grundlagenwissen zur BaustellV als Grundgesetz für die Koordination der verschiedenen Gewerke auf jeder Baustelle ist daher unerlässlich. Dieser Leitfaden zur Umsetzung • klärt den weiten personellen, sachlichen, zeitlichen und örtlichen Anwendungsbereich der BaustellV, • erläutert die Rechtsposition des Bauherrn und des von ihm eingeschalten beauftragten Dritten und ihre Koordinationspflichten, • beleuchtet den SiGeKo, seine Koordinations- und Kontrollpflichten und seine vertraglichen und deliktsrechtlichen Haftungsrisiken, • fasst die Pflichten der Arbeitgeber und Bauunternehmen zusammen, • schildert die rechtssichere Erstellung der drei Zentraldokumente der BaustellV: Vorankündigung, SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten, • diskutiert die Konkretisierung der BaustellV durch RAB, • analysiert alle zugänglichen Gerichtsurteile zur behördlichen Durchsetzung und bußgeldrechtlichen Sanktionierung der BaustellV, • listet andere Rechtsvorschriften auf, die für Baustellen gelten, • zeigt die haftungsrechtliche Wirkung der BaustellV sowie Strafrisiken. Teil 2 des Werks berichtet und analysiert (und kritisiert) alle bekannten 12 Gerichtsurteile mit Aussagen zur BaustellV und zum SiGeKo und den Haftungsszenarien der anderen Baubeteiligten. Teil 3 rundet mit zentralen Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz auf Baustellen das Buch ab.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Technik-Verantwortung

Technik-Verantwortung von Wilrich,  Thomas
Dieses Buch erläutert für alle Technik-Verantwortlichen, wann in unserem Rechtssystem persönliche Verantwortung wodurch und wie für wen und gegenüber wem durch welche Rechtsgrundlagen entsteht, welchen Umfang sie hat und welche Rechtsfolgen möglich sind. Mit der Analyse der Gerichtspraxis kann man einschätzen, was im Ernstfall „real" gefordert wird. Verantwortung heißt „Antwort geben". Es geht um die Rechtsfrage, wann und wer durch wen und wie „zur Verantwortung gezogen" werden kann – also, ob die Antwort in Haftung besteht. Entstehung, Inhalt, Umfang und Rechtsfolgen persönlicher Technikverantwortung werden erläutert für: • Hersteller, Importeure und Händler (Produktverantwortung), • Arbeitgeber bzw. Unternehmer (Betreiberverantwortung), • Dienstleister, Einrichter, Prüfer, Instandhalter (Serviceverantwortung), • alle in Form von Organisations-, Personalführungs- und Aufsichtspflichten. Sämtliche Haftungsvoraussetzungen werden verständlich und mit Rechtsprechungsbeispielen erläutert – Grundlagen, Größe und Grenze persönlicher Verantwortung, Pflichtverletzung bzw. Rechtswidrigkeit, Schaden bzw. Rechtsgutsverletzung, Kausalität und objektive Zurechnung, Schuld in Form der Fahrlässigkeit. • Fachverantwortung für Tun eines jeden Beschäftigten heißt Handlungs-/Ausführungspflichten, Entscheidungs-/Auswahlpflichten und Vorbereitungs-, Prüfungs-, Melde- und Nachfragepflichten. • Garantenverantwortung für Unterlassen bedeutet Organisations-, Durchsetzungs- und Führungspflichten der Anlagen- und Bereichsverantwortlichen (Betreiberpflichten) und der Weisungsbefugten (Vorgesetztenpflichten). Die Analysen Hunderter Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis zu Technikunfällen runden das Werk ab – darunter zahlreiche Produkthaftungsfälle sowie Arbeitsunfälle aus den Bereichen Explosionsschutz, Verkehr, Maschinenbau, Schweißen und Elektrotechnik.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Verantwortung und Haftung der Sicherheitsingenieure

Verantwortung und Haftung der Sicherheitsingenieure von Wilrich,  Thomas
Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen in Erfüllung ihrer Managementaufgaben eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten – VEFK könnten auch selbst Funktionen als Sicherheitsingenieur übernehmen. Sicherheitsingenieure erhalten ihre Verantwortung auf zwei Wegen: Erstens über die Bestellung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Stabsstelle mit Beratungs- und Unterstützungsaufgabe und zweitens bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben außerhalb des ASiG inklusive Erfüllungspflichten und Ausübung von Um- und Durchsetzungsbefugnissen mit Linienfunktion in der Unternehmenshierarchie – durch Vertrag oder „gelebte Organisation". Von überragender Bedeutung ist die Unterscheidung der Rechtsposition: „interne Sifa", die als Arbeitnehmer im Unternehmen das Haftungsprivileg genießen und „externe Sifa", die als Dienstleister weitergehenden Haftungsrisiken unterliegen. Nach den Grundsätzen zur Bestellung und Rechtsstellung der Sicherheitsingenieure werden alle „Dimensionen" des Aufgabenumfangs besprochen: • Sachliche Dimension: Bezugspunkte der Unterstützungsaufgabe = Wobei? • Personelle Dimension: Wer im Interesse von wem beraten wird = Wer? • Räumliche Dimension: Orte der Unterstützung = Wo? • Zeitliche Dimension: Beginn und Ende der Pflichten = Wann? • Aufgabendimension: Art und Inhalt der Pflichten = Was ist zu tun? • Instrumentelle Dimension: Mittel zur Unterstützung = Womit? • Kraft- und Tiefen-Dimension: Wirkungsgrad = Wie intensiv? Was wirklich von Sicherheitsingenieuren verlangt wird, ergibt sich nicht aus ASiG, Bestellung und Vertrag, sondern realisiert sich erst durch Rechtsprechungspraxis. Analysiert werden 15 Gerichtsurteile mit Aussagen zu Verantwortung, Pflichtenkatalog und Pflichtenintensität, Haftungsrisiken, strafrechtlicher Garantenstellung, Schadensersatzansprüchen, Fahrlässigkeitsverschulden, Absicherungsstrategien und Versicherungsfragen.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Arbeitsschutzverantwortung für Sicherheitsbeauftragte

Arbeitsschutzverantwortung für Sicherheitsbeauftragte von Wilrich,  Thomas
Die verantwortliche Elektrofachkraft ist in vielen Unternehmen traditionell zugleich als Sicherheitsbeauftragter bestellt. Das Buch schildert Entstehung und Umfang von persönlicher Sicherheitsverantwortung, Voraussetzungen der Haftung für Arbeitsunfälle und konkretisiert Rollenbilder und Zuständigkeiten aus drei Richtungen: • Verantwortung des Arbeitgebers, der die Organisationspflicht hat. • Verantwortung der Geschäftsführer, Führungskräfte und Unternehmensmitarbeiter, die Sicherheitsbeauftragte unterstützen sollen. • Verantwortung der Sicherheitsbeauftragten selbst – sowie ihre Auswahl, Bestellung, Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten, ihre Weisungsbefugnisse und Durchführungs- und Eingriffspflichten und Haftungsrisiken, die sie als Unternehmensmitarbeiter haben können. Es werden 22 Gerichtsurteile dargestellt, analysiert und nicht selten kritisiert • zu Beratungs-, Informations- und Unterstützungspflichten der Stabsfunktionen; • zur Fach-, Führungs-, Personal-, Betreiber-, Leitungs- und Aufsichtsverantwortung der Beschäftigen mit Linienfunktionen und Unternehmerpflichten. Eine Übersicht über 15 weitere Sicherheitsbeauftragte – vom Atomrecht über Fußball, Lagersicherheit und Medizinprodukte bis zu IT und Telekommunikation – rundet das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren

Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren
Vorschriften für die Feuerwehr jederzeit zugänglich! Laut Gesetzgeber müssen Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Bei Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren liegt die Verantwortung dafür beim Träger der Feuerwehr nach den jeweiligen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften. Dieser kann die Aufgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch an Feuerwehrangehörige übertragen. Feuerwehrangehörige mit Führungsaufgaben haben nach §3 Abs.3 DGUV Vorschrift 49 für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen zu sorgen, d.h. auch sie müssen die Pflichten nach §12 ArbSchG erfüllen. Zu diesen Pflichten gehört auch, die Feuerwehrangehörigen über die Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten, um die darin festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit beim Feuerwehrdienst umzusetzen. Das zum Auslegen vorgesehene Heft enthält eine spezielle Zusammenstellung der für Feuerwehren einschlägigen DGUV-Vorschriften sowie essenzielle Technische Regeln. Damit erfüllen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Aushangpflicht! Inhalt: • Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention • DGUV Vorschrift 4 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel • DGUV Vorschrift 9 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Betrieb • DGUV Vorschrift 49 – Feuerwehren • DGUV Vorschrift 55 – Winden, Hub- und Zuggeräte • DGUV Vorschrift 71 – Fahrzeuge • ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände • ASR V3 – Gefährdungsbeurteilung • TRBA 130 – Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen • TRGS 554 – Abgase von Dieselmotoren • Übersicht der DGUV • Informationen für Feuerwehren, Angehörige weiterer Hilfsorganisationen und Verantwortliche für den Betrieblichen Brandschutz
Aktualisiert: 2023-03-16
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Erste-Hilfe-Meldeblock

Erste-Hilfe-Meldeblock
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme wird in der Regel gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 in betrieblichen Verbandkästen dokumentiert und 5 Jahre aufbewahrt. Nach der neuen DSGVO ist dies jedoch nicht mehr datenschutzkonform, da im Verbandbuch besondere personenbezogene Daten in Form von Gesundheitsdaten für jeden zugänglich sind. Jeder Verbandkasten sollte daher mit unserer neuen und rechtssicheren Dokumentationshilfe ausgestattet sein.
Aktualisiert: 2022-01-15
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Neu als Sicherheitsbeauftragter

Neu als Sicherheitsbeauftragter von Mayer,  Renate
Komplexe Strukturen, eingefahrene Routinen und Widerstände können es neu bestellten Sicherheitsbeauftragten ganz schön schwer machen, sich im Betrieb Gehör zu verschaffen, ihre Sicherheits-Anliegen durchzusetzen und ihre in der DGUV-Vorschrift 1 vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Worauf kommt es an? Was brauche ich unbedingt? Wo muss ich besonders aufpassen? Das Buch liefert klare, handfeste Praktiker-Antworten auf all diese Fragen. Es ist ein roter Faden für neu bestellte Sicherheitsbeauftragte, mit handfesten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Profitipps und Hinweisen auf Fallstricke. Dank der klaren Sprache und der Cartoons kommt auch der Lesespaß nicht zu kurz! Aus dem Inhalt: - Vertragliches – Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten - Wo kriege ich bloß all die Informationen her, die ich brauche? Informationsgrundlagen schaffen - Wer ist wofür verantwortlich? - Was mache ich nun? Aufgaben, Zusammenspiel mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt - Haftung – die Grenzen der Verantwortung - Was mache ich im Konfliktfall?
Aktualisiert: 2023-03-16
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DGUV Vorschrift 1

DGUV Vorschrift 1 von Hussing,  Marcus
Die neue berufsgenossenschaftliche Basisvorschrift "DGUV Vorschrift 1" richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Versicherte. Das Buch "DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention" enthält den Wortlaut dieser BG-Vorschrift. Er wird ergänzt durch Erläuterungen und Handlungsempfehlungen. Das Ziel ist, Verantwortlichen und Beschäftigen Hilfestellung bei der Umsetzung dieser neuen berufsgenossenschaftlichen Basisvorschrift zu geben. Aus dem Inhalt: Allgemeine Vorschriften Pflichten des Unternehmens Pflichten der Versicherten Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Ordnungswidrigkeiten Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften Inkrafttreten
Aktualisiert: 2023-03-16
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