Seit Mai 2007 sind Versicherungsvermittler und seit Januar 2008 Versicherer gesetzlich verpflichtet, die Beratung des Versicherungsnehmers zu dokumentieren. Die Vorschriften zur Dokumentation
(§§ 6 I 2, II, 61 I 2, 62 I Alt. 2, II VVG) werfen zahlreiche rechtliche Fragestellungen auf, die zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung führen. Die Arbeit stellt die erste umfassende Untersuchung der Dokumentationspflichten des Versicherers und des Versicherungsvermittlers dar.
Schwerpunkte der Arbeit sind der Anwendungsbereich der Dokumentationspflichten, die Anforderungen an die Dokumentation und ihre Übermittlung sowie der Dokumentationsverzicht. Daneben befasst sich die Autorin u. a. mit der Pflicht zur Aufbewahrung der Dokumentation und den rechtlichen Folgen einer Verletzung der Dokumentationspflichten.
Die Arbeit richtet sich sowohl an Rechtswissenschaftler als auch an Praktiker aus der Versicherungsbranche sowie Rechtsanwälte und Richter, die sich mit den Dokumentationspflichten befassen. Sie ist zur umfassenden rechtlichen Information über die Dokumentationspflichten des Versicherers und Versicherungsvermittlers geeignet und bietet Lösungsvorschläge bei der Bewältigung rechtlicher Fragestellungen.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Im Mittelpunkt des am 22. Februar 2013 abgehaltenen Karlsruher Forums 2013 stand das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz. Dieses Gesetz enthält in den §§ 630a bis 630h BGB erstmalig im deutschen Recht besondere Vorschriften über den Behandlungsvertrag, über die Patientenrechte und über die Arzthaftung. Themen der Vorträge und der auf sie bezogenen Diskussion sind unter anderen der Streit über die Notwendigkeit der neuen gesetzlichen Regelung, die zahlreichen Streitfragen, die schon im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgekommen sind, die Auslegung der neuen gesetzlichen Vorschriften im BGB und die Veränderungen des Haftpflichtversicherungsrechts für die Behandelnden.
Inhalt:
Einführung
Prof. Dr. Egon Lorenz, Mannheim
Vorträge:
Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Köln
Patientenrechte und Arzthaftung
Prof. Dr. Helmut Schirmer, Berlin
Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes auf die Haftpflichtversicherung von Ärzten
Diskussionsteilnehmer (neben den Referenten): Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Osnabrück; Prof. Dr. Christian Armbrüster, Berlin; Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Christian von Bar, LL.M. (Cambridge), FBA, Osnabrück; Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. (Cambridge), Mannheim; Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit, München; Prof. Dr. Barbara Grunewald, Köln; Prof. Dr. Johannes Hager, München; Prof. Dr. Dr. h. c. Ewoud Hondius, Utrecht; Prof. Prof. Dr. Christian Huber, Aachen; Prof. Dr. Torsten Iversen, Aarhus; Lothar Jaeger, Vors. Richter am OLG Köln a. D.; Dr. Robert Koch, LL.M. (McGill), Hamburg; Prof. Dr. Thomas Lobinger, Heidelberg; Dr. Gerda Müller, Vizepräsidentin des BGH a. D.; Prof. Dr. Eduard Picker, Tübingen; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Peter Reiff, Trier; Prof. Dr. Gottfried Schiemann, Tübingen; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, Göttingen; Prof. Dr. Gerald Spindler, Göttingen; Prof. Dr. Jochen Taupitz, Mannheim; Dr. Emmanuela Truli, Athen; Prof. Dr. Peter Udsching, Vors. Richter am BSG; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M. (University of Chicago), Bonn.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Seit Mai 2007 sind Versicherungsvermittler und seit Januar 2008 Versicherer gesetzlich verpflichtet, die Beratung des Versicherungsnehmers zu dokumentieren. Die Vorschriften zur Dokumentation
(§§ 6 I 2, II, 61 I 2, 62 I Alt. 2, II VVG) werfen zahlreiche rechtliche Fragestellungen auf, die zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung führen. Die Arbeit stellt die erste umfassende Untersuchung der Dokumentationspflichten des Versicherers und des Versicherungsvermittlers dar.
Schwerpunkte der Arbeit sind der Anwendungsbereich der Dokumentationspflichten, die Anforderungen an die Dokumentation und ihre Übermittlung sowie der Dokumentationsverzicht. Daneben befasst sich die Autorin u. a. mit der Pflicht zur Aufbewahrung der Dokumentation und den rechtlichen Folgen einer Verletzung der Dokumentationspflichten.
Die Arbeit richtet sich sowohl an Rechtswissenschaftler als auch an Praktiker aus der Versicherungsbranche sowie Rechtsanwälte und Richter, die sich mit den Dokumentationspflichten befassen. Sie ist zur umfassenden rechtlichen Information über die Dokumentationspflichten des Versicherers und Versicherungsvermittlers geeignet und bietet Lösungsvorschläge bei der Bewältigung rechtlicher Fragestellungen.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Im Mittelpunkt des am 22. Februar 2013 abgehaltenen Karlsruher Forums 2013 stand das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz. Dieses Gesetz enthält in den §§ 630a bis 630h BGB erstmalig im deutschen Recht besondere Vorschriften über den Behandlungsvertrag, über die Patientenrechte und über die Arzthaftung. Themen der Vorträge und der auf sie bezogenen Diskussion sind unter anderen der Streit über die Notwendigkeit der neuen gesetzlichen Regelung, die zahlreichen Streitfragen, die schon im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgekommen sind, die Auslegung der neuen gesetzlichen Vorschriften im BGB und die Veränderungen des Haftpflichtversicherungsrechts für die Behandelnden.
Inhalt:
Einführung
Prof. Dr. Egon Lorenz, Mannheim
Vorträge:
Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Köln
Patientenrechte und Arzthaftung
Prof. Dr. Helmut Schirmer, Berlin
Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes auf die Haftpflichtversicherung von Ärzten
Diskussionsteilnehmer (neben den Referenten): Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Osnabrück; Prof. Dr. Christian Armbrüster, Berlin; Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Christian von Bar, LL.M. (Cambridge), FBA, Osnabrück; Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. (Cambridge), Mannheim; Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit, München; Prof. Dr. Barbara Grunewald, Köln; Prof. Dr. Johannes Hager, München; Prof. Dr. Dr. h. c. Ewoud Hondius, Utrecht; Prof. Prof. Dr. Christian Huber, Aachen; Prof. Dr. Torsten Iversen, Aarhus; Lothar Jaeger, Vors. Richter am OLG Köln a. D.; Dr. Robert Koch, LL.M. (McGill), Hamburg; Prof. Dr. Thomas Lobinger, Heidelberg; Dr. Gerda Müller, Vizepräsidentin des BGH a. D.; Prof. Dr. Eduard Picker, Tübingen; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Peter Reiff, Trier; Prof. Dr. Gottfried Schiemann, Tübingen; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, Göttingen; Prof. Dr. Gerald Spindler, Göttingen; Prof. Dr. Jochen Taupitz, Mannheim; Dr. Emmanuela Truli, Athen; Prof. Dr. Peter Udsching, Vors. Richter am BSG; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M. (University of Chicago), Bonn.
Aktualisiert: 2023-02-07
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