Bürgschaft

Bürgschaft von Schneider,  Birgit
Das vorliegende Werk befasst sich mit der Auswirkung der materiellen Rechtskraft auf einen Dritten, dargestellt an der Bürgschaft. Im Zentrum steht neben der Rechtskrafterstreckung die Analyse der materiellrechtlichen Nebenwirkungen. Im Rahmen der Arbeit werden zahlreiche verfahrensrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der Rechtskraft und deren Bedeutung für einen Dritten analysiert. Folgende Themen werden insb erörtert: • Rechtskrafterstreckung • Tatbestands- und Reflexwirkung • Drittfeststellung • Regress zwischen Bürgen und Hauptschuldner
Aktualisiert: 2023-06-30
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Bürgschaft

Bürgschaft von Schneider,  Birgit
Das vorliegende Werk befasst sich mit der Auswirkung der materiellen Rechtskraft auf einen Dritten, dargestellt an der Bürgschaft. Im Zentrum steht neben der Rechtskrafterstreckung die Analyse der materiellrechtlichen Nebenwirkungen. Im Rahmen der Arbeit werden zahlreiche verfahrensrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der Rechtskraft und deren Bedeutung für einen Dritten analysiert. Folgende Themen werden insb erörtert: • Rechtskrafterstreckung • Tatbestands- und Reflexwirkung • Drittfeststellung • Regress zwischen Bürgen und Hauptschuldner
Aktualisiert: 2023-06-30
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Bürgschaft

Bürgschaft von Schneider,  Birgit
Das vorliegende Werk befasst sich mit der Auswirkung der materiellen Rechtskraft auf einen Dritten, dargestellt an der Bürgschaft. Im Zentrum steht neben der Rechtskrafterstreckung die Analyse der materiellrechtlichen Nebenwirkungen. Im Rahmen der Arbeit werden zahlreiche verfahrensrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der Rechtskraft und deren Bedeutung für einen Dritten analysiert. Folgende Themen werden insb erörtert: • Rechtskrafterstreckung • Tatbestands- und Reflexwirkung • Drittfeststellung • Regress zwischen Bürgen und Hauptschuldner
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Vertrag zugunsten Dritter

Der Vertrag zugunsten Dritter von Parapatits,  Felicitas
Verträge zugunsten Dritter (§§ 881, 882 ABGB) finden sich in vielen wirtschaftsrelevanten Rechtsbereichen, zB im Versicherungsrecht (Lebensversicherung), in Gesellschaftsverträgen, bei Frachtverträgen, betrieblich organisierter Interessenvertretung, im Sozialhilferecht oder im Eltern-Kind-Verhältnis. Darüber hinaus eignet sich der Vertrag zugunsten Dritter auch als Kreditsicherungsmittel. Die vorliegende Arbeit bietet die erste umfassende Untersuchung dieses Rechtsinstituts.Behandelt weden insb folgende Themen:– Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter– Abgrenzung zur Anweisung– Widerrufsmöglichkeit– Formmängel und Heilung– Ausübung von Gestaltungsrechten– Schadenersatz- und Bereicherungsrecht– Insolvenzrechtliche Stellung des Dritten– Anfechtung der Begünstigung
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Vertrag zugunsten Dritter

Der Vertrag zugunsten Dritter von Parapatits,  Felicitas
Verträge zugunsten Dritter (§§ 881, 882 ABGB) finden sich in vielen wirtschaftsrelevanten Rechtsbereichen, zB im Versicherungsrecht (Lebensversicherung), in Gesellschaftsverträgen, bei Frachtverträgen, betrieblich organisierter Interessenvertretung, im Sozialhilferecht oder im Eltern-Kind-Verhältnis. Darüber hinaus eignet sich der Vertrag zugunsten Dritter auch als Kreditsicherungsmittel. Die vorliegende Arbeit bietet die erste umfassende Untersuchung dieses Rechtsinstituts.Behandelt weden insb folgende Themen:– Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter– Abgrenzung zur Anweisung– Widerrufsmöglichkeit– Formmängel und Heilung– Ausübung von Gestaltungsrechten– Schadenersatz- und Bereicherungsrecht– Insolvenzrechtliche Stellung des Dritten– Anfechtung der Begünstigung
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Vertrag zugunsten Dritter

Der Vertrag zugunsten Dritter von Parapatits,  Felicitas
Verträge zugunsten Dritter (§§ 881, 882 ABGB) finden sich in vielen wirtschaftsrelevanten Rechtsbereichen, zB im Versicherungsrecht (Lebensversicherung), in Gesellschaftsverträgen, bei Frachtverträgen, betrieblich organisierter Interessenvertretung, im Sozialhilferecht oder im Eltern-Kind-Verhältnis. Darüber hinaus eignet sich der Vertrag zugunsten Dritter auch als Kreditsicherungsmittel. Die vorliegende Arbeit bietet die erste umfassende Untersuchung dieses Rechtsinstituts.Behandelt weden insb folgende Themen:– Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter– Abgrenzung zur Anweisung– Widerrufsmöglichkeit– Formmängel und Heilung– Ausübung von Gestaltungsrechten– Schadenersatz- und Bereicherungsrecht– Insolvenzrechtliche Stellung des Dritten– Anfechtung der Begünstigung
Aktualisiert: 2023-06-30
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Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte

Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte von Martens,  Frank
Den §§ 1025 ff. ZPO fehlt es an Aussagen dazu, ob und wie der Wirkungsbereich der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf zunächst unbeteiligte Dritte ausgedehnt werden kann. Der Verfasser untersucht am Beispiel der Rechtsnachfolge und des Vertrages zugunsten Dritter, inwieweit eine Schiedsvereinbarung de lege lata Personen bindet, die sich ihr nicht privatautonom unterwerfen. Hieran anknüpfend werden Möglichkeiten der Prozeßstandschaft und des Parteiwechsels im Schiedsverfahren beleuchtet. Zudem wird die Anwendbarkeit der Rechtsinstitute der Streitgenossenschaft, der Haupt- und der Nebenintervention sowie der Streitverkündung im Schiedsprozeß überprüft. Im Ergebnis erweist sich eine Ergänzung des 10. Buches der ZPO um spezifische Drittbeteiligungsregeln als wünschenswert.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte

Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte von Martens,  Frank
Den §§ 1025 ff. ZPO fehlt es an Aussagen dazu, ob und wie der Wirkungsbereich der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf zunächst unbeteiligte Dritte ausgedehnt werden kann. Der Verfasser untersucht am Beispiel der Rechtsnachfolge und des Vertrages zugunsten Dritter, inwieweit eine Schiedsvereinbarung de lege lata Personen bindet, die sich ihr nicht privatautonom unterwerfen. Hieran anknüpfend werden Möglichkeiten der Prozeßstandschaft und des Parteiwechsels im Schiedsverfahren beleuchtet. Zudem wird die Anwendbarkeit der Rechtsinstitute der Streitgenossenschaft, der Haupt- und der Nebenintervention sowie der Streitverkündung im Schiedsprozeß überprüft. Im Ergebnis erweist sich eine Ergänzung des 10. Buches der ZPO um spezifische Drittbeteiligungsregeln als wünschenswert.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte

Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte von Martens,  Frank
Den §§ 1025 ff. ZPO fehlt es an Aussagen dazu, ob und wie der Wirkungsbereich der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf zunächst unbeteiligte Dritte ausgedehnt werden kann. Der Verfasser untersucht am Beispiel der Rechtsnachfolge und des Vertrages zugunsten Dritter, inwieweit eine Schiedsvereinbarung de lege lata Personen bindet, die sich ihr nicht privatautonom unterwerfen. Hieran anknüpfend werden Möglichkeiten der Prozeßstandschaft und des Parteiwechsels im Schiedsverfahren beleuchtet. Zudem wird die Anwendbarkeit der Rechtsinstitute der Streitgenossenschaft, der Haupt- und der Nebenintervention sowie der Streitverkündung im Schiedsprozeß überprüft. Im Ergebnis erweist sich eine Ergänzung des 10. Buches der ZPO um spezifische Drittbeteiligungsregeln als wünschenswert.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Vertrag zugunsten Dritter im englischen Common Law

Der Vertrag zugunsten Dritter im englischen Common Law von Gronemeyer,  Achim
Die Entstehung, Entwicklung und Reform der Privity of Contract und das damit einhergehende Verbot des Vertrages zugunsten Dritter im englischen Common Law ist Gegenstand dieser Arbeit. Zunächst erfolgt eine Analyse der Entstehung der Doktrin bis hin zu ihrer Etablierung durch die Rechtsprechung. Es wird aufgezeigt, dass es sich bei der Doctrine of Privity nicht um den althergebrachten fundamentalen Grundsatz des englischen Common Law handelt, als der sie zur Untermauerung ihrer Existenzberechtigung gelegentlich bezeichnet wird. Sodann wird eine Abgrenzung zur Doctrine of Consideration vorgenommen, um die Eigenständigkeit der Privity of Contract zu belegen. Der anschließende Teil der Arbeit befasst sich mit der detaillierten Betrachtung und Analyse der Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten zur Privity of Contract, welche vornehmlich von der Rechtsprechung aber auch der Legislativen entwickelt wurden, und ihrer Auswirkungen auf die Gesamtrechtslage. Ferner folgt eine umfassende Betrachtung verschiedener Reformbestrebungen und deren Wirkung auf die Rechtsprechung. Schließlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Reformgesetz und dessen Auswirkung auf die bestehende Rechtslage.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Vertrag zugunsten Dritter im englischen Common Law

Der Vertrag zugunsten Dritter im englischen Common Law von Gronemeyer,  Achim
Die Entstehung, Entwicklung und Reform der Privity of Contract und das damit einhergehende Verbot des Vertrages zugunsten Dritter im englischen Common Law ist Gegenstand dieser Arbeit. Zunächst erfolgt eine Analyse der Entstehung der Doktrin bis hin zu ihrer Etablierung durch die Rechtsprechung. Es wird aufgezeigt, dass es sich bei der Doctrine of Privity nicht um den althergebrachten fundamentalen Grundsatz des englischen Common Law handelt, als der sie zur Untermauerung ihrer Existenzberechtigung gelegentlich bezeichnet wird. Sodann wird eine Abgrenzung zur Doctrine of Consideration vorgenommen, um die Eigenständigkeit der Privity of Contract zu belegen. Der anschließende Teil der Arbeit befasst sich mit der detaillierten Betrachtung und Analyse der Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten zur Privity of Contract, welche vornehmlich von der Rechtsprechung aber auch der Legislativen entwickelt wurden, und ihrer Auswirkungen auf die Gesamtrechtslage. Ferner folgt eine umfassende Betrachtung verschiedener Reformbestrebungen und deren Wirkung auf die Rechtsprechung. Schließlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Reformgesetz und dessen Auswirkung auf die bestehende Rechtslage.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Vertrag zugunsten Dritter im englischen Common Law

Der Vertrag zugunsten Dritter im englischen Common Law von Gronemeyer,  Achim
Die Entstehung, Entwicklung und Reform der Privity of Contract und das damit einhergehende Verbot des Vertrages zugunsten Dritter im englischen Common Law ist Gegenstand dieser Arbeit. Zunächst erfolgt eine Analyse der Entstehung der Doktrin bis hin zu ihrer Etablierung durch die Rechtsprechung. Es wird aufgezeigt, dass es sich bei der Doctrine of Privity nicht um den althergebrachten fundamentalen Grundsatz des englischen Common Law handelt, als der sie zur Untermauerung ihrer Existenzberechtigung gelegentlich bezeichnet wird. Sodann wird eine Abgrenzung zur Doctrine of Consideration vorgenommen, um die Eigenständigkeit der Privity of Contract zu belegen. Der anschließende Teil der Arbeit befasst sich mit der detaillierten Betrachtung und Analyse der Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten zur Privity of Contract, welche vornehmlich von der Rechtsprechung aber auch der Legislativen entwickelt wurden, und ihrer Auswirkungen auf die Gesamtrechtslage. Ferner folgt eine umfassende Betrachtung verschiedener Reformbestrebungen und deren Wirkung auf die Rechtsprechung. Schließlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Reformgesetz und dessen Auswirkung auf die bestehende Rechtslage.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Vertrag zugunsten Dritter im englischen Common Law

Der Vertrag zugunsten Dritter im englischen Common Law von Gronemeyer,  Achim
Die Entstehung, Entwicklung und Reform der Privity of Contract und das damit einhergehende Verbot des Vertrages zugunsten Dritter im englischen Common Law ist Gegenstand dieser Arbeit. Zunächst erfolgt eine Analyse der Entstehung der Doktrin bis hin zu ihrer Etablierung durch die Rechtsprechung. Es wird aufgezeigt, dass es sich bei der Doctrine of Privity nicht um den althergebrachten fundamentalen Grundsatz des englischen Common Law handelt, als der sie zur Untermauerung ihrer Existenzberechtigung gelegentlich bezeichnet wird. Sodann wird eine Abgrenzung zur Doctrine of Consideration vorgenommen, um die Eigenständigkeit der Privity of Contract zu belegen. Der anschließende Teil der Arbeit befasst sich mit der detaillierten Betrachtung und Analyse der Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten zur Privity of Contract, welche vornehmlich von der Rechtsprechung aber auch der Legislativen entwickelt wurden, und ihrer Auswirkungen auf die Gesamtrechtslage. Ferner folgt eine umfassende Betrachtung verschiedener Reformbestrebungen und deren Wirkung auf die Rechtsprechung. Schließlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Reformgesetz und dessen Auswirkung auf die bestehende Rechtslage.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte

Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte von Martens,  Frank
Den §§ 1025 ff. ZPO fehlt es an Aussagen dazu, ob und wie der Wirkungsbereich der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf zunächst unbeteiligte Dritte ausgedehnt werden kann. Der Verfasser untersucht am Beispiel der Rechtsnachfolge und des Vertrages zugunsten Dritter, inwieweit eine Schiedsvereinbarung de lege lata Personen bindet, die sich ihr nicht privatautonom unterwerfen. Hieran anknüpfend werden Möglichkeiten der Prozeßstandschaft und des Parteiwechsels im Schiedsverfahren beleuchtet. Zudem wird die Anwendbarkeit der Rechtsinstitute der Streitgenossenschaft, der Haupt- und der Nebenintervention sowie der Streitverkündung im Schiedsprozeß überprüft. Im Ergebnis erweist sich eine Ergänzung des 10. Buches der ZPO um spezifische Drittbeteiligungsregeln als wünschenswert.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung als «dritter Weg» ein Berufsleben lang

Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung als «dritter Weg» ein Berufsleben lang von Schwarzberg,  Friederike
Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung als «dritter Weg» ein Berufsleben lang

Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung als «dritter Weg» ein Berufsleben lang von Schwarzberg,  Friederike
Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung als «dritter Weg» ein Berufsleben lang

Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung als «dritter Weg» ein Berufsleben lang von Schwarzberg,  Friederike
Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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