De Processibus Matrimonialibus

De Processibus Matrimonialibus von Güthoff,  Elmar, Selge,  Karl-Heinz
Die Zeitschrift "De Processibus Matrimonialibus" ist die derzeit einzige Fachzeitschrift zu Fragen des Kanonischen Ehe- und Prozessrechtes im deutschsprachigen Raum. Die Beiträge entstammen der jährlichen Veranstaltung "De Processibus Matrimonialibus", kurz "DPM". "De Processibus Matrimonialibus" wurde 1994 von Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und PD Dr. Karl-Heinz Selge als wissenschaftliche Fortbildung für Mitarbeiter*innen kirchlicher Gerichte ins Leben gerufen. Inzwischen dient DPM auch der wissenschaftlichen Fortbildung von Kirchenrechtler*innen, Theolog*innen und Jurist*innen, der Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen sowie dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Internationalität der Referent*innen und des Publikums, welche unterschiedlichen Einrichtungen angehören, wie z.B. kirchlichen Gerichten, kurialen Behörden oder Universitäten, bringt einen immensen Austausch um neue Aspekte im Hinblick auf die Gerichtspraxis sowie Forschung und Lehre mit sich, weshalb insbesondere auch Nachwuchswissenschaftler*innen von den Beiträgen profitieren können.
Aktualisiert: 2023-04-06
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De Processibus Matrimonialibus

De Processibus Matrimonialibus von Güthoff,  Elmar, Selge,  Karl-Heinz
Die Zeitschrift "De Processibus Matrimonialibus" ist die derzeit einzige Fachzeitschrift zu Fragen des Kanonischen Ehe- und Prozessrechtes im deutschsprachigen Raum. Die Beiträge entstammen der jährlichen Veranstaltung "De Processibus Matrimonialibus", kurz "DPM". "De Processibus Matrimonialibus" wurde 1994 von Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und PD Dr. Karl-Heinz Selge als wissenschaftliche Fortbildung für Mitarbeiter*innen kirchlicher Gerichte ins Leben gerufen. Inzwischen dient DPM auch der wissenschaftlichen Fortbildung von Kirchenrechtler*innen, Theolog*innen und Jurist*innen, der Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen sowie dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Internationalität der Referent*innen und des Publikums, welche unterschiedlichen Einrichtungen angehören, wie z.B. kirchlichen Gerichten, kurialen Behörden oder Universitäten, bringt einen immensen Austausch um neue Aspekte im Hinblick auf die Gerichtspraxis sowie Forschung und Lehre mit sich, weshalb insbesondere auch Nachwuchswissenschaftler*innen von den Beiträgen profitieren können.
Aktualisiert: 2023-03-29
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De Processibus Matrimonialibus

De Processibus Matrimonialibus von Güthoff,  Elmar, Selge,  Karl-Heinz
Die Zeitschrift "De Processibus Matrimonialibus" ist die derzeit einzige Fachzeitschrift zu Fragen des Kanonischen Ehe- und Prozessrechtes im deutschsprachigen Raum. Die Beiträge entstammen der jährlichen Veranstaltung "De Processibus Matrimonialibus", kurz "DPM". "De Processibus Matrimonialibus" wurde 1994 von Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und PD Dr. Karl-Heinz Selge als wissenschaftliche Fortbildung für Mitarbeiter*innen kirchlicher Gerichte ins Leben gerufen. Inzwischen dient DPM auch der wissenschaftlichen Fortbildung von Kirchenrechtler*innen, Theolog*innen und Jurist*innen, der Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen sowie dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Internationalität der Referent*innen und des Publikums, welche unterschiedlichen Einrichtungen angehören, wie z.B. kirchlichen Gerichten, kurialen Behörden oder Universitäten, bringt einen immensen Austausch um neue Aspekte im Hinblick auf die Gerichtspraxis sowie Forschung und Lehre mit sich, weshalb insbesondere auch Nachwuchswissenschaftler*innen von den Beiträgen profitieren können.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Ehenichtigkeitsverfahren bei psychisch bedingten Konsensmängeln

Ehenichtigkeitsverfahren bei psychisch bedingten Konsensmängeln von Graulich,  Markus, Hallermann,  Heribert, Klösges,  Johannes, Pulte,  Matthias
Die Zahl der Ehenichtigkeitsverfahren, die an deutschen Diözesangerichten mit einer Streitfrage aus einer der drei psychischen Eheunfähigkeiten des c. 1095 CIC geführt werden, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und macht nun fast flächendeckend den Großteil solcher Verfahren aus. Dadurch geraten sowohl Parteien wie Gerichtspersonal zwangsläufig in enge Berührung mit dem Spannungsfeld zwischen Kanonischem Recht und Psychiatrie / Psychologie, denn die geltende Eheprozessordnung Dignitas Connubii von 2005 sieht für solche Verfahren die Beiziehung eines entsprechenden Sachverständigen zunächst grundsätzlich vor. Angesichts der Ausgangslage kommt konkreten Fragen in der praktischen Anwendung eine hohe Bedeutung zu: Wie wählt das Richterkollegium beispielsweise einen geeigneten Sachverständigen aus und welche Fragen sind diesem vorzulegen, auf die er in seiner Expertise antworten soll? Wie ist es um Würdigung und Evaluation des Sachverständigengutachtens bestellt, der sich der Richter letztlich nicht entziehen kann? Was ist das Verhältnis zwischen Richter und Sachverständigem, was ist Aufgabe des Bandverteidigers?Die Auseinandersetzung mit ehe- und prozessrechtlichen Normen, die in Verfahren aus c. 1095 CIC mit Blick auf das Sachverständigengutachten besondere Relevanz entfalten, erfolgt – bei Berücksichtigung entsprechender Grundlagen aus Psychologie und Psychiatrie sowie einiger kanonistischer Spezialfragen – insbesondere unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Praxis des päpstlichen Gerichts der Rota Romana. Gliederungsvorschläge für Sachverständigengutachten in Eheverfahren und Interrogatorien geben schließlich Richtern und Parteien Hilfestellung für einen zielführenden Dialog der Disziplinen.Die Studie präsentiert somit eine wissenschaftliche Auseinandersetzung unter ständiger Rückbindung an konkrete wie praxisrelevanter Gesichtspunkte und zeigt, dass der c. 1095 CIC weder „Gummiparagraph“, noch „Scheidungskanon“ ist, sondern vielmehr neben der juridischen Komponente stets auch pastorales Instrument der Kirche und wirkliche Chance für die Betroffenen.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Akzessorische Fragen im kanonischen Prozess

Akzessorische Fragen im kanonischen Prozess von Klösges,  Johannes
Das kirchliche Prozessrecht manifestiert sich in einem detailreichen Normenkomplex, der nur selten in den Blick wissenschaftlicher Untersuchung gerät. Grund genug, einigen Detailfragen Raum zu geben, die gleichzeitig paradigmatische Problemanzeigen für den gegenwärtigen Zustand kirchlicher Rechtskultur darstellen.Neben der eigentlichen Hauptsache können im kanonischen Prozess auch so genannte akzessorische Fragen auftreten, die von der Hauptsache abhängig sind, aber eine eigene richterliche Entscheidung verlangen. Die auf derartige Fragen fokussierte Untersuchung der Rechtsprechung der Römischen Rota offenbart einen höchst bedenklichen Zustand des geltenden Prozessrechts. Ist der Untergang des kanonischen Prozesses längst besiegelt?
Aktualisiert: 2023-04-21
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Akzessorische Fragen im kanonischen Prozess

Akzessorische Fragen im kanonischen Prozess von Klösges,  Johannes
Das kirchliche Prozessrecht manifestiert sich in einem detailreichen Normenkomplex, der nur selten in den Blick wissenschaftlicher Untersuchung gerät. Grund genug, einigen Detailfragen Raum zu geben, die gleichzeitig paradigmatische Problemanzeigen für den gegenwärtigen Zustand kirchlicher Rechtskultur darstellen.Neben der eigentlichen Hauptsache können im kanonischen Prozess auch so genannte akzessorische Fragen auftreten, die von der Hauptsache abhängig sind, aber eine eigene richterliche Entscheidung verlangen. Die auf derartige Fragen fokussierte Untersuchung der Rechtsprechung der Römischen Rota offenbart einen höchst bedenklichen Zustand des geltenden Prozessrechts. Ist der Untergang des kanonischen Prozesses längst besiegelt?
Aktualisiert: 2023-04-21
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Kanonisches Recht

Kanonisches Recht von Aymanns,  Winfried, Mörsdorf,  Klaus, Müller,  Ludger
Das Lehrbuch in vier Bänden bietet einen umfassenden Überblick über die seit der Promulgation von 1983 neue Gesetzeslage im Kirchenrecht.In einem Ergänzungsband wird die Neufassung des Ehenichtigkeitsverfahrens dargestellt, die durch berichtigende Eingriff Papst Franziskus‘ notwendig geworden war. Das Werk soll in erster Linie der kirchlichen Praxis im akademischen Studium, in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung der Kirche dienen.
Aktualisiert: 2021-02-22
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Kanonisches Recht

Kanonisches Recht von Aymanns,  Winfried, Mörsdorf,  Klaus, Müller,  Ludger
Das Lehrbuch in vier Bänden bietet einen umfassenden Überblick über die seit der Promulgation von 1983 neue Gesetzeslage im Kirchenrecht.In einem Ergänzungsband wird die Neufassung des Ehenichtigkeitsverfahrens dargestellt, die durch berichtigende Eingriff Papst Franziskus‘ notwendig geworden war. Das Werk soll in erster Linie der kirchlichen Praxis im akademischen Studium, in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung der Kirche dienen.
Aktualisiert: 2021-05-11
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Veritas vos liberabit

Veritas vos liberabit von Graulich,  Markus, Hallermann,  Heribert, Meckel,  Thomas, Pulte,  Matthias, Weitz,  Thomas A.
Anlässlich des 65. Geburtstags von Prälat Dr. iur. can. Günter Assenmacher, Offizial des Erzbischofs von Köln und der Bischöfe von Essen und Limburg, entstand die Festschrift mit dem Titel: »Die Wahrheit wird euch frei machen«. Unter diesem Leitgedanken versammeln sich Autorinnen und Autoren unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen und Fachrichtungen, die dem Jubilar beruflich und / oder privat verbunden sind. Gerade heute treibt die Wahrheitsfrage um. Sie steht einem allenthalben um sich greifenden Relativismus entgegen. Zugleich erscheint sie nicht einfach vermittelbar. Ist die Wahrheit nützlich? Ist sie zu gebrauchen? Unsere Gegenwart in Gesellschaft und Kirche wird zunehmend als postfaktischen Zeitalter, eine »post-truth era« gekennzeichnet. Hat die Wahrheit neben dem Gefühl und der Opportunität und Nützlichkeitserwägungen eine Zukunft? In diesen Dienst haben sich aus unterschiedlichsten Blickwinkeln die Autorinnen und Autoren mit ihren Beiträgen aus biblischer, historischer, systematischer und praktischer Theologie, aus Kirchen- und Staatskirchenrecht gestellt.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Psychische Störungen und ihre Begutachtung im Ehenichtigkeitsprozess

Psychische Störungen und ihre Begutachtung im Ehenichtigkeitsprozess von Heidl,  Sabine
Bei Ehenichtigkeitsverfahren wegen psychischer Eheunfähigkeit gemäß c. 1095 ist der Richter auf Sachverständigengutachten angewiesen. Das Ziel dieser Studie ist es, psychische Störungen auf ihre Auswirkungen auf die Ehefähigkeit zu untersuchen und darzustellen, welche konkreten Aufgaben der psychiatrische/psychologische Gutachter im Ehenichtigkeitsprozess hat, damit das Sachverständigengutachten dem Richter als hilfreiches Beweismittel bei der Urteilsfindung dienen kann. Relevante psychische Störungen werden in ihrer Symptomatik, ihrer Natur und ihrem Verlauf aus Sicht der Psychologie und Psychiatrie erklärt. Dabei wird auch diskutiert, wie sich die jeweiligen Störungen auf die Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung auswirken können.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Ehenichtigkeitsverfahren bei psychisch bedingten Konsensmängeln

Ehenichtigkeitsverfahren bei psychisch bedingten Konsensmängeln von Graulich,  Markus, Hallermann,  Heribert, Klösges,  Johannes, Pulte,  Matthias
Die Zahl der Ehenichtigkeitsverfahren, die an deutschen Diözesangerichten mit einer Streitfrage aus einer der drei psychischen Eheunfähigkeiten des c. 1095 CIC geführt werden, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und macht nun fast flächendeckend den Großteil solcher Verfahren aus. Dadurch geraten sowohl Parteien wie Gerichtspersonal zwangsläufig in enge Berührung mit dem Spannungsfeld zwischen Kanonischem Recht und Psychiatrie / Psychologie, denn die geltende Eheprozessordnung Dignitas Connubii von 2005 sieht für solche Verfahren die Beiziehung eines entsprechenden Sachverständigen zunächst grundsätzlich vor. Angesichts der Ausgangslage kommt konkreten Fragen in der praktischen Anwendung eine hohe Bedeutung zu: Wie wählt das Richterkollegium beispielsweise einen geeigneten Sachverständigen aus und welche Fragen sind diesem vorzulegen, auf die er in seiner Expertise antworten soll? Wie ist es um Würdigung und Evaluation des Sachverständigengutachtens bestellt, der sich der Richter letztlich nicht entziehen kann? Was ist das Verhältnis zwischen Richter und Sachverständigem, was ist Aufgabe des Bandverteidigers?Die Auseinandersetzung mit ehe- und prozessrechtlichen Normen, die in Verfahren aus c. 1095 CIC mit Blick auf das Sachverständigengutachten besondere Relevanz entfalten, erfolgt – bei Berücksichtigung entsprechender Grundlagen aus Psychologie und Psychiatrie sowie einiger kanonistischer Spezialfragen – insbesondere unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Praxis des päpstlichen Gerichts der Rota Romana. Gliederungsvorschläge für Sachverständigengutachten in Eheverfahren und Interrogatorien geben schließlich Richtern und Parteien Hilfestellung für einen zielführenden Dialog der Disziplinen.Die Studie präsentiert somit eine wissenschaftliche Auseinandersetzung unter ständiger Rückbindung an konkrete wie praxisrelevanter Gesichtspunkte und zeigt, dass der c. 1095 CIC weder „Gummiparagraph“, noch „Scheidungskanon“ ist, sondern vielmehr neben der juridischen Komponente stets auch pastorales Instrument der Kirche und wirkliche Chance für die Betroffenen.
Aktualisiert: 2023-04-24
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