Angemessene Beteiligung der Unternehmensmitarbeiter an Kapital und Ergebnis der Unternehmen ist eine der ungelösten Grundfragen der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und Europa. Kapital- und Ergebnisbeteiligung kann das herkömmliche Tariflohnsystem ergänzen, flexibler und zugleich gerechter gestalten und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Sozialverfassung im europäischen und globalen Wettbewerb überlebensfähiger machen. Zwischen unkontrollierbarer Kapitalkonzentration auf den Finanzmärkten und mangelnder Verteilungsgerechtigkeit auf den Arbeitsmärkten besteht ein Zusammenhang. Mehr Mitarbeiterbeteiligung ist daher zugleich ein nachhaltiger Beitrag zur Krisenbewältigung. °°Im europäischen Vergleich ist Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland unterentwickelt. Im Jahre 2009 hat der Bundestag ein Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz verabschiedet. In der Begründung dazu heißt es: „Es ist auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Gerechtigkeit, dass Beschäftigte am Ertrag der Volkswirtschaft gerecht und ausgewogen teilhaben.“°°Der Verfasser legt dar, warum dieses Ziel mit den sparsamen und bruchstückhaften Mitteln des Gesetzes nicht erreichbar ist. Die vom Gesetzgeber angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten und ihre allzu geringe steuerliche Förderung sind mit Recht kritisiert und von der Praxis nicht im erwarteten Maße angenommen worden. Bereits 2010 erfolgte daher eine erste Gesetzesänderung. Weitere sind fällig, um dem Gesetz zur gewünschten Wirkung zu verhelfen.°°Das Buch führt in die rechtspolitische Diskussion um die materielle Beteiligung am Wirtschaftseigentum ein. Der Autor entwickelt Reformvorschläge, stellt Mitarbeiterbeteiligung als wesentlichen Bestandteil der Eigentumsordnung des marktwirtschaftlichen Sozialstaats dar und befürwortet weitergehende gesetzliche Regelungen für eine allgemeine, leistungsgerechte Mitarbeiterkapital- und Ertragsbeteiligungi
Aktualisiert: 2023-06-15
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Angemessene Beteiligung der Unternehmensmitarbeiter an Kapital und Ergebnis der Unternehmen ist eine der ungelösten Grundfragen der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und Europa. Kapital- und Ergebnisbeteiligung kann das herkömmliche Tariflohnsystem ergänzen, flexibler und zugleich gerechter gestalten und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Sozialverfassung im europäischen und globalen Wettbewerb überlebensfähiger machen. Zwischen unkontrollierbarer Kapitalkonzentration auf den Finanzmärkten und mangelnder Verteilungsgerechtigkeit auf den Arbeitsmärkten besteht ein Zusammenhang. Mehr Mitarbeiterbeteiligung ist daher zugleich ein nachhaltiger Beitrag zur Krisenbewältigung. °°Im europäischen Vergleich ist Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland unterentwickelt. Im Jahre 2009 hat der Bundestag ein Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz verabschiedet. In der Begründung dazu heißt es: „Es ist auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Gerechtigkeit, dass Beschäftigte am Ertrag der Volkswirtschaft gerecht und ausgewogen teilhaben.“°°Der Verfasser legt dar, warum dieses Ziel mit den sparsamen und bruchstückhaften Mitteln des Gesetzes nicht erreichbar ist. Die vom Gesetzgeber angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten und ihre allzu geringe steuerliche Förderung sind mit Recht kritisiert und von der Praxis nicht im erwarteten Maße angenommen worden. Bereits 2010 erfolgte daher eine erste Gesetzesänderung. Weitere sind fällig, um dem Gesetz zur gewünschten Wirkung zu verhelfen.°°Das Buch führt in die rechtspolitische Diskussion um die materielle Beteiligung am Wirtschaftseigentum ein. Der Autor entwickelt Reformvorschläge, stellt Mitarbeiterbeteiligung als wesentlichen Bestandteil der Eigentumsordnung des marktwirtschaftlichen Sozialstaats dar und befürwortet weitergehende gesetzliche Regelungen für eine allgemeine, leistungsgerechte Mitarbeiterkapital- und Ertragsbeteiligungi
Aktualisiert: 2023-06-07
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Angemessene Beteiligung der Unternehmensmitarbeiter an Kapital und Ergebnis der Unternehmen ist eine der ungelösten Grundfragen der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und Europa. Kapital- und Ergebnisbeteiligung kann das herkömmliche Tariflohnsystem ergänzen, flexibler und zugleich gerechter gestalten und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Sozialverfassung im europäischen und globalen Wettbewerb überlebensfähiger machen. Zwischen unkontrollierbarer Kapitalkonzentration auf den Finanzmärkten und mangelnder Verteilungsgerechtigkeit auf den Arbeitsmärkten besteht ein Zusammenhang. Mehr Mitarbeiterbeteiligung ist daher zugleich ein nachhaltiger Beitrag zur Krisenbewältigung. °°Im europäischen Vergleich ist Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland unterentwickelt. Im Jahre 2009 hat der Bundestag ein Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz verabschiedet. In der Begründung dazu heißt es: „Es ist auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Gerechtigkeit, dass Beschäftigte am Ertrag der Volkswirtschaft gerecht und ausgewogen teilhaben.“°°Der Verfasser legt dar, warum dieses Ziel mit den sparsamen und bruchstückhaften Mitteln des Gesetzes nicht erreichbar ist. Die vom Gesetzgeber angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten und ihre allzu geringe steuerliche Förderung sind mit Recht kritisiert und von der Praxis nicht im erwarteten Maße angenommen worden. Bereits 2010 erfolgte daher eine erste Gesetzesänderung. Weitere sind fällig, um dem Gesetz zur gewünschten Wirkung zu verhelfen.°°Das Buch führt in die rechtspolitische Diskussion um die materielle Beteiligung am Wirtschaftseigentum ein. Der Autor entwickelt Reformvorschläge, stellt Mitarbeiterbeteiligung als wesentlichen Bestandteil der Eigentumsordnung des marktwirtschaftlichen Sozialstaats dar und befürwortet weitergehende gesetzliche Regelungen für eine allgemeine, leistungsgerechte Mitarbeiterkapital- und Ertragsbeteiligungi
Aktualisiert: 2023-03-21
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Angemessene Beteiligung der Unternehmensmitarbeiter an Kapital und Ergebnis der Unternehmen ist eine der ungelösten Grundfragen der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und Europa. Kapital- und Ergebnisbeteiligung kann das herkömmliche Tariflohnsystem ergänzen, flexibler und zugleich gerechter gestalten und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Sozialverfassung im europäischen und globalen Wettbewerb überlebensfähiger machen. Zwischen unkontrollierbarer Kapitalkonzentration auf den Finanzmärkten und mangelnder Verteilungsgerechtigkeit auf den Arbeitsmärkten besteht ein Zusammenhang. Mehr Mitarbeiterbeteiligung ist daher zugleich ein nachhaltiger Beitrag zur Krisenbewältigung.
Im europäischen Vergleich ist Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland unterentwickelt. Im Jahre 2009 hat der Bundestag ein Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz verabschiedet. In der Begründung dazu heißt es: „Es ist auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Gerechtigkeit, dass Beschäftigte am Ertrag der Volkswirtschaft gerecht und ausgewogen teilhaben.“
Der Verfasser legt dar, warum dieses Ziel mit den sparsamen und bruchstückhaften Mitteln des Gesetzes nicht erreichbar ist. Die vom Gesetzgeber angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten und ihre allzu geringe steuerliche Förderung sind mit Recht kritisiert und von der Praxis nicht im erwarteten Maße angenommen worden. Bereits 2010 erfolgte daher eine erste Gesetzesänderung. Weitere sind fällig, um dem Gesetz zur gewünschten Wirkung zu verhelfen.
Das Buch führt in die rechtspolitische Diskussion um die materielle Beteiligung am Wirtschaftseigentum ein. Der Autor entwickelt Reformvorschläge, stellt Mitarbeiterbeteiligung als wesentlichen Bestandteil der Eigentumsordnung des marktwirtschaftlichen Sozialstaats dar und befürwortet weitergehende gesetzliche Regelungen für eine allgemeine, leistungsgerechte Mitarbeiterkapital- und Ertragsbeteiligung.
Aktualisiert: 2022-01-20
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