Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-10-27
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Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-10-27
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Merkblatt DWA-M 626-1 Neobiota – Auswirkungen und Umgang mit wasserwirtschaftlich bedeutsamen gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten – Teil 1: Grundlagen

Merkblatt DWA-M 626-1 Neobiota – Auswirkungen und Umgang mit wasserwirtschaftlich bedeutsamen gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten – Teil 1: Grundlagen von DWA-Arbeitsgruppe GB-1.8 "Neobiota"
Das Merkblatt behandelt die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Neozoen und Neophyten kleiner bis mittelgroßer Fließgewässer und Seen. Es umfasst sowohl die aquatischen Arten im Gewässer als auch die amphibisch- terrestrischen Arten im Uferbereich der Gewässer. Bei den Neobiota handelt es sich um gebietsfremde Arten mit negativen Auswirkungen auf die wasserwirtschaftliche Nutzungen inklusive der Gewässerunterhaltung, die Bewertung (gemäß EG-WRRL), das Gewässer-Ökosystem und die einheimischen Arten, die menschliche Gesundheit oder die Freizeit- und Erholungsnutzung. Das Merkblatt ist in zwei Teile gegliedert. Teil 1 gibt einen Überblick über die Thematik Neobiota anhand von Definitionen und eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen sowie die grundsätzlich möglichen negativen Auswirkungen. Die Vektoren der Ersteinbringung und weiteren Ausbreitung werden ausführlich beschrieben. Prävention und Vorsorge ist die effektivste Maßnahme, gefolgt von Früherkennung und Sofortmaßnahmen, mit der neu auftretende oder nur kleinräumig verbreitete Arten mit relativ geringem Ressourcenaufwand vollständig beseitigt werden können.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Merkblatt DWA-M 626-1 Neobiota – Auswirkungen und Umgang mit wasserwirtschaftlich bedeutsamen gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten – Teil 1: Grundlagen

Merkblatt DWA-M 626-1 Neobiota – Auswirkungen und Umgang mit wasserwirtschaftlich bedeutsamen gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten – Teil 1: Grundlagen von DWA-Arbeitsgruppe GB-1.8 "Neobiota"
Das Merkblatt behandelt die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Neozoen und Neophyten kleiner bis mittelgroßer Fließgewässer und Seen. Es umfasst sowohl die aquatischen Arten im Gewässer als auch die amphibisch- terrestrischen Arten im Uferbereich der Gewässer. Bei den Neobiota handelt es sich um gebietsfremde Arten mit negativen Auswirkungen auf die wasserwirtschaftliche Nutzungen inklusive der Gewässerunterhaltung, die Bewertung (gemäß EG-WRRL), das Gewässer-Ökosystem und die einheimischen Arten, die menschliche Gesundheit oder die Freizeit- und Erholungsnutzung. Das Merkblatt ist in zwei Teile gegliedert. Teil 1 gibt einen Überblick über die Thematik Neobiota anhand von Definitionen und eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen sowie die grundsätzlich möglichen negativen Auswirkungen. Die Vektoren der Ersteinbringung und weiteren Ausbreitung werden ausführlich beschrieben. Prävention und Vorsorge ist die effektivste Maßnahme, gefolgt von Früherkennung und Sofortmaßnahmen, mit der neu auftretende oder nur kleinräumig verbreitete Arten mit relativ geringem Ressourcenaufwand vollständig beseitigt werden können.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf) von DWA-Arbeitsgruppe GB-2.9 "Naturschutzstandards"
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-07-17
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Merkblatt DWA-M 626-1 Neobiota – Auswirkungen und Umgang mit wasserwirtschaftlich bedeutsamen gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten Teil 1: Grundlagen (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 626-1 Neobiota – Auswirkungen und Umgang mit wasserwirtschaftlich bedeutsamen gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten Teil 1: Grundlagen (Entwurf) von DWA-Arbeitsgruppe GB-1.8 "Neobiota"
Das Merkblatt behandelt die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Neozoen und Neophyten kleiner bis mittelgroßer Fließgewässer und Seen. Es umfasst sowohl die aquatischen Arten im Gewässer als auch die amphibisch- terrestrischen Arten im Uferbereich der Gewässer. Bei den wasserwirtschaftlich bedeutsamen Neobiota handelt es sich um gebietsfremde Arten mit negativen Auswirkungen auf die wasserwirtschaftliche Nutzungen inklusive der Gewässerunterhaltung, die Bewertung (gemäß EG-WRRL), das Gewässer-Ökosystem und die einheimischen Arten, die menschliche Gesundheit oder die Freizeit- und Erholungsnutzung. Das Merkblatt ist in zwei Teile gegliedert. Teil 1 gibt einen Überblick über die Thematik Neobiota anhand von Definitionen und eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen sowie die grundsätzlich möglichen negativen Auswirkungen der wasserwirtschaftlich bedeutsamen Neobiota. Die Vektoren der Ersteinbringung und weiteren Ausbreitung der als wasserwirtschaftlich bedeutsam identifizierten Neophyten und Neozoen werden ausführlich beschrieben. Prävention und Vorsorge ist die effektivste Maßnahme, gefolgt von Früherkennung und Sofortmaßnahmen, mit der neu auftretende oder nur kleinräumig verbreitete Arten mit relativ geringem Ressourcenaufwand vollständig beseitigt werden können. Daneben werden aber auch beispielhaft (lokale) Maßnahmen zur Eindämmung oder Beseitigung invasiver gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten beschrieben. Einer wichtigen Rolle bei allen Managementmaßnahmen kommt dem Einbeziehen der Öffentlichkeit zu, indem z.B. über die negativen Folgen des Aussetzens unliebsam gewordener gebietsfremder Haustiere informiert wird. Wertvoll sind auch Meldungen zu Vorkommen neobiotischer Arten durch die Bevölkerung und deren Unterstützung bei der Bekämpfung dieser Arten.
Aktualisiert: 2019-03-15
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Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf) von DWA-Arbeitsgruppe GB-2.9 "Naturschutzstandards"
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-07-17
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Merkblatt DWA-M 626-1 Neobiota – Auswirkungen und Umgang mit wasserwirtschaftlich bedeutsamen gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten Teil 1: Grundlagen (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 626-1 Neobiota – Auswirkungen und Umgang mit wasserwirtschaftlich bedeutsamen gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten Teil 1: Grundlagen (Entwurf) von DWA-Arbeitsgruppe GB-1.8 "Neobiota"
Das Merkblatt behandelt die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Neozoen und Neophyten kleiner bis mittelgroßer Fließgewässer und Seen. Es umfasst sowohl die aquatischen Arten im Gewässer als auch die amphibisch- terrestrischen Arten im Uferbereich der Gewässer. Bei den wasserwirtschaftlich bedeutsamen Neobiota handelt es sich um gebietsfremde Arten mit negativen Auswirkungen auf die wasserwirtschaftliche Nutzungen inklusive der Gewässerunterhaltung, die Bewertung (gemäß EG-WRRL), das Gewässer-Ökosystem und die einheimischen Arten, die menschliche Gesundheit oder die Freizeit- und Erholungsnutzung. Das Merkblatt ist in zwei Teile gegliedert. Teil 1 gibt einen Überblick über die Thematik Neobiota anhand von Definitionen und eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen sowie die grundsätzlich möglichen negativen Auswirkungen der wasserwirtschaftlich bedeutsamen Neobiota. Die Vektoren der Ersteinbringung und weiteren Ausbreitung der als wasserwirtschaftlich bedeutsam identifizierten Neophyten und Neozoen werden ausführlich beschrieben. Prävention und Vorsorge ist die effektivste Maßnahme, gefolgt von Früherkennung und Sofortmaßnahmen, mit der neu auftretende oder nur kleinräumig verbreitete Arten mit relativ geringem Ressourcenaufwand vollständig beseitigt werden können. Daneben werden aber auch beispielhaft (lokale) Maßnahmen zur Eindämmung oder Beseitigung invasiver gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten beschrieben. Einer wichtigen Rolle bei allen Managementmaßnahmen kommt dem Einbeziehen der Öffentlichkeit zu, indem z.B. über die negativen Folgen des Aussetzens unliebsam gewordener gebietsfremder Haustiere informiert wird. Wertvoll sind auch Meldungen zu Vorkommen neobiotischer Arten durch die Bevölkerung und deren Unterstützung bei der Bekämpfung dieser Arten.
Aktualisiert: 2019-03-15
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