Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.
Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.
Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.
Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.
Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.
Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.
Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung.
Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Brandschutz von Fachwerkgebäuden und Holzbauteilen.

Brandschutz von Fachwerkgebäuden und Holzbauteilen.
Holz ist brennbar und erfordert daher eine besonders intensive Auseinandersetzung mit den brandschutztechnischen Maßnahmen bei der Planung und Ausführung einer Instandsetzungsmaßnahme. Entgegen anderslautender Behauptungen ist das Verhalten von Holzbauteilen im Brandfall dennoch als gut einzustufen, was eine Vielzahl von Brandfällen bewiesen hat. Bestehende Gebäude erfüllen im bauzeitlichen Zustand zumeist nicht die heutigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen des Brandschutzes. Im Vordergrund der Auseinandersetzung mit dem Brandschutz sollten aber die Prävention und damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung einer Brandentstehung sowie zur Vorbeugung insbesondere einer Rauchausbreitung, aber nicht die Umsetzung aller denkbaren baulichen Möglichkeiten stehen. Der Brandschutz nimmt im Baurecht auf Grund der im Brandfall möglichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelforderungen, die in der Musterbauordnung und den jeweiligen Landesbauordnungen konkret geregelt sind, erschweren aber z. T. zu Unrecht den Umgang mit bestehenden hölzernen Konstruktionen in brandschutztechnischer Hinsicht. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, für entstehende Konflikte, die oftmals durch eine geplante Umnutzung verschärft werden, Strategien für Entscheidungsfindungen aufzuzeigen. Es wird dabei in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. Entscheidend für das Verhalten des Baustoffes Holz im Brandfall sind die Faktoren vorhandener Feuerwiderstand, geprägt durch die konkreten Querschnittsabmessungen sowie die Holzart und die Einbausituation. Dieses Merkblatt gibt dazu grundsätzliche Hinweise, auf deren Basis Vorbemessungen für den Brandfall erfolgen können. Erweitert wurde das Merkblatt insbesondere hinsichtlich der möglichen, wenn auch vom geltenden Bauordnungsrecht abweichenden, Ausführung von Abschottungen in hölzernen Baukonstruktionen wie Fachwerkwänden und Holzbalkendecken. Ergänzend zu diesem vertiefenden Merkblatt, sind die jeweils übergreifenden WTA-Merkblätter der anderen Teilgebiete einer Fachwerkinstandsetzung zu berücksichtigen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen.
Bei einem Brand kann eine Feuer- oder Rauchausbreitung zu Personen- und Sachschäden führen. Deswegen werden in der Musterbauordnung (MBO) bzw. den Bauordnungen der Bundesländer die grundsätzlichen Brandschutzanforderungen an Standardgebäude geregelt. Darüber hinaus existieren für bestimmte Sonderbauten entsprechende Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien, die es zu beachten gilt. Diese Regelungen gelten zunächst jedoch nur für Neubauten, während bestehende Gebäude oft von den derzeit gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen oder den als Technische Baubestimmungen eingeführten Rechtsvorschriften abweichen. Eine gebäudespezifische und schutzzielorientierte Brandschutzplanung unter angemessener Berücksichtigung des Bestandes erfordert daher eine besonders intensive Beschäftigung mit den brandschutztechnischen Anforderungen. Neben der brandschutztechnischen Leistungsfähigkeit von Bestandsbauten sind vordergründig die Rettungswegsituation und die Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung einer Brandentstehung sowie insbesondere einer Feuer- oder Rauchausbreitung konzeptionell zu betrachten. Der Brandschutz nimmt im Baurecht aufgrund der im Brandfall zu vermeidenden erheblichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelanforderungen der Musterbauordnung bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen erfordern eine gründliche Auseinandersetzung mit einer bestehenden baulichen Anlage. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, die Grundsätze für eine Brandschutzplanung bei Bestandsgebäuden zu beschreiben. Für Konflikte, die durch Eingriffe in Bestandssituationen entstehen, sollen praxisrelevante Lösungen aufgezeigt werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und Richtlinien sowie ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. Ergänzend zu diesem Merkblatt sind weitere WTA-Merkblätter der anderen Teilgebiete des Brandschutzes zu berücksichtigen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Vom Glück des Loslassens

Vom Glück des Loslassens von Wendel,  Kerstin, Wendel,  Ulrich
Wie oft ist unser Lebensalltag geprägt von Sorgen, Verletzungen, schwierigen Lebenssituationen oder zu hohen Erwartungen. Die Gedanken kreisen, das Herz ist schwer. Kennen Sie das? Kerstin und Ulrich Wendel zeigen authentisch und alltagsnah, wie wie wir lernen können, uns nicht mehr an etwas festzuklammern, was uns beschwert. Einfühlsam führen sie uns in die Kunst des Loslassens ein - damit das Herz leicht wird und das Leben schwerelos.
Aktualisiert: 2023-05-30
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Steuerliche Begünstigung von Forschung und Entwicklung

Steuerliche Begünstigung von Forschung und Entwicklung von Schneider,  Herwig
Orientierungshilfe zum System der F&E-Förderung Das österreichische Steuerrecht kennt ein breites Spektrum von steuerrechtlichen Begünstigungsbestimmungen für Forschung und Entwicklung (F&E), allen voran die Forschungsprämie gemäß § 108c EStG. Dieses Buch dient als Orientierungshilfe für all jene, die im Dschungel einer unüberblickbaren Anzahl von Paragrafen, Durchführungsverordnungen, Expertenkommentaren etc. das System der steuerlichen F&E-Förderung verstehen und anwenden wollen. Steuerberater sowie Wirtschaftstreuhänder sollen gleichermaßen wie Entscheidungsträger F&E-orientierter Unternehmen (vor allem KMU) angesprochen werden. Das Thema F&E gewinnt im Wirtschaftsleben immer mehr an Bedeutung. Es lohnt sich, an die Zukunft zu denken und dafür die möglichen Begünstigungen zu nutzen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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