Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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„Mit Sicherheit behandeln“ ist das Motto, das über der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit in der Forensischen Psychiatrie ebenso stehen könnte wie über den anderen Institutionen, die sich mit der Behandlung von Straftätern befassen. Sicherheit meint hier in erster Linie, die Legalprognose der zu Behandelnden nachhaltig zu verbessern. Nach den schweren Vorkommnissen in den späten 80er- und den 90er-Jahren wurde „Sicherheit“ mehr im Sinne formaler Rahmenbedingungen interpretiert. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um Sicherheit, sondern um Sicherung. Sie ist eine Grundvoraussetzung für Straftätertherapie, das Ziel liegt aber in der Erreichung von Sicherheit in Freiheit. Der massive Anstieg der Verweildauern, die erhebliche Erschwerung der Entlassung von Tätern, die sexuell grenzverletzende Delikte begangen haben, und die zunehmende Einweisung von Menschen mit geringfügiger Kriminalität sind die Schattenseiten des umfassenden Sicherheitsanspruches. So wird die Frage nach der Wirksamkeit von Therapiemethoden immer wichtiger. Wie sicher sind die Diagnosen überhaupt? Muss jeder Straftäter „behandelt“ werden? Muss er sich das gefallen lassen?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen.
Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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„Mit Sicherheit behandeln“ ist das Motto, das über der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit in der Forensischen Psychiatrie ebenso stehen könnte wie über den anderen Institutionen, die sich mit der Behandlung von Straftätern befassen. Sicherheit meint hier in erster Linie, die Legalprognose der zu Behandelnden nachhaltig zu verbessern. Nach den schweren Vorkommnissen in den späten 80er- und den 90er-Jahren wurde „Sicherheit“ mehr im Sinne formaler Rahmenbedingungen interpretiert. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um Sicherheit, sondern um Sicherung. Sie ist eine Grundvoraussetzung für Straftätertherapie, das Ziel liegt aber in der Erreichung von Sicherheit in Freiheit. Der massive Anstieg der Verweildauern, die erhebliche Erschwerung der Entlassung von Tätern, die sexuell grenzverletzende Delikte begangen haben, und die zunehmende Einweisung von Menschen mit geringfügiger Kriminalität sind die Schattenseiten des umfassenden Sicherheitsanspruches. So wird die Frage nach der Wirksamkeit von Therapiemethoden immer wichtiger. Wie sicher sind die Diagnosen überhaupt? Muss jeder Straftäter „behandelt“ werden? Muss er sich das gefallen lassen?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen.
Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Berufliche Teilhabe und Wiedereingliederung ist eine komplexe therapeutische Aufgabenstellung. Der Band vermittelt das benötigte Wissen für eine gelungene berufsorientierter Neurorehabilitation, von der ersten Diagnostik über Trainings und das Begleiten in Übergangsphasen bis hin zur langfristigen therapeutischen Unterstützung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verankerung und Vernadelung von Mauerwerk mit Stabstahl wird heute bei der Sanierung historischer Bauwerke häufig angewendet. Der Nachteil dabei ist, dass ein Korrosionsschutz bei schwarzem Stahl bzw. Edelstahl zum Einsatz kommen müssen. Verpressmörtel auf Zementbasis führen bei sulfathaltigem Mauerwerk zu Verträglichkeitsproblemen. Der Einsatz von Edelstahl ist mit hohen Kosten verbunden. Faserverstärkte Kunststoffe stellen hier eine Alternative dar. Mit dem Forschungsvorhaben sollten wesentliche Grundlagen für den Einsatz von Faserverbundbewehrung zur Verankerung und Vernadelung von historischem Mauerwerk erforscht und für die Praxis die entsprechenden Daten und Bemessungsalgorithmen bereitgestellt werden. Die Untersuchung wurde bei den wesentlichen Materialien, dem Faserverbundwerkstoff, dem Mauerwerk und dem Injektionsgut begonnen. Aus den Erkenntnissen zum Verhalten von unterschiedlichem historischem Mauerwerk ist das Anforderungsprofil an das Anker- und Nadelmaterial auf der Basis einer umfangreichen Werkstoffanalyse festgelegt worden. Im Anschluss an die theoretischen Untersuchungen sind experimentelle Untersuchungen angeschlossen worden. Die technologische Erprobung erfolgte an zwei konkreten Objekten in der Praxis, dem Schloss Steinort in Polen und der Sicherung des westlichen Iwans in der Weltkulturerbestätte Tahkt-e Soleyman im Iran.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Ziel dieses Forschungsprojekts lag in der Entwicklung von dünnen Fassadenbauteilen in Sichtbetonqualität. Dafür sollte die chemische Vorspannung von textilbewehrtem Beton untersucht werden, die durch Zugabe von Quellmitteln zur Betonrezeptur entsteht. Dafür wurden Betone mit unterschiedlichen Rezepturen analysiert, wobei ihr Quellen und das damit verbundene Vorspannverhalten an Betonprobekörpern mit Betonstahl- und Textilbewehrung untersucht wurde. In dem Forschungsprojekt wird aufgezeigt, dass chemisch vorgespannte dünne Betonelemente mit Carbontextilbewehrung viele Vorteile im Bereich der Tragfähigkeit und insbesondere der Gebrauchstauglichkeit aufweisen. Durch die Vorspannung infolge einer kontrollierten, durch innenliegende Bewehrung behinderten Ausdehnung des Betons sind keine zusätzlichen mechanischen Vorspannvorrichtungen oder -verankerungen erforderlich. Insbesondere für die Fertigteilindustrie wäre die chemische Vorspannung mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden, da sich die Produktion der Fertigteile durch den Einsatz von Quellmitteln verkürzen würde.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Metalldächer mit Stehfalz werden mit "Haften" an der Unterkonstruktion befestigt. Zur Bemessung der Anzahl zu verwendender Haften dienen Erfahrungswerte. Bei Schadensfällen kann eine korrekte Ausführung aufgrund fehlender Bemessungsverfahren nicht nachgewiesen werden. Daher ist es dringend erforderlich, diese zu entwickeln. Ziel ist eine validierte Grundlage, auf der eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ/ETA) erstellt werden kann. Um dies zu erreichen, waren zwei aufeinander aufbauende Schritte erforderlich. In Schritt 1 wurden geeignete Testverfahren gesucht, eruiert und bedarfsgerecht angepasst. Damit wurden zum einen ausgewählte, marktübliche Haft-Typen auf deren materialtechnisches Verhalten bis hin zum Materialversagen getestet. Zum anderen wurde nach Kenntnis der Versagens-Charakteristik der Hafte deren Halte-Verhalten in exemplarischen, einsatzrelevanten Situationen geprüft. Die daraus abgeleiteten Ergebnisse wurden dann im Schritt 2 in eine Prüf- und Bemessungssystematik überführt, mit der Planer in die Lage versetzt werden, einen Nachweis der Tragsicherheit zu führen. Daraus können nun konstruktive Vorgaben für Hafte und deren Einbindung in die Dachhaut sowie deren Anbindung an die Unterkonstruktion abgeleitet werden.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Filigrane, materialsparende, festigkeits- und steifigkeitsangepasste Tragstrukturen aus Metall gewinnen zunehmend an Bedeutung. Durch solche Strukturen ist es nicht nur möglich individuelle Ästhetik in Bauwerke einfließen zu lassen oder ikonenhafte architektonische Meisterwerke zu kreieren, sondern auch beanspruchungsoptimierte bautechnische Lösungen in Anlehnung an die Natur (Bionik) zu generieren. Die Motivation eine leichte Knotenstruktur mit maximaler Tragfähigkeit herzustellen ist häufig mit dem Wunsch eines minimalen und angepassten Materialeinsatzes sowie geringen Herstellungskosten gepaart. Die Untersuchung erfolgt sowohl an numerischen als auch an realen Modellen. Anhand der numerischen, parametrischen Modelle können eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle differierender Systemspezifikationen untersucht und hinsichtlich Tragfähigkeit der Knoten aus Stahl bewertet werden. Die Verifikation und Validierung der numerisch ermittelten Ergebnisse erfolgt über begleitende experimentelle Belastungstests an räumlichen Modellen. Anhand eines Demonstrators konnte gezeigt werden, dass die Abbildung des Herstellungsprozesses unter Verwendung von gewissen Vereinfachungen mittels Schweißstruktursimulation möglich ist. Die experimentell ermittelten Materialkennwerte für die Schweißzusatzwerkstoffe ermöglichen es, die Tragwerkknoten beanspruchungsgerecht zu dimensionieren. Mit Hilfe von Demonstratoren konnte die Herstellbarkeit topologieoptimierter Tragwerkknotens mittels WAAM gezeigt werden.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Gegenwärtig werden Wände im Übergangsbereich von unbeheizten zu beheizten Räumen nicht oder nur in Teilbereichen gedämmt. Dadurch entstehen erhebliche Wärmebrücken. Durch einen innovativen Wand-Decken-Anschluss könnte eine Verbesserung der wärmedämmenden Eigenschaften des Gebäudes erreicht werden. Derzeit gibt es für Wand-Decken-Anschlüsse im Stahlbetonbau kein geeignetes integrales System mit Dämmwirkung und lastabtragender Funktion. Daher sollten im Forschungsvorhaben die wissenschaftlichen Grundlagen für Anschlüsse zur thermischen Entkoppelung zwischen Stahlbetonwänden und Decken erarbeitet werden. Hinsichtlich der Methodik gliedert sich das Vorhaben in drei Teilbereiche: den theoretischen Teil, den experimentellen Teil sowie den analytischen Teil. Grundlage zur Anwendbarkeit des Wandanschlusses bildet die Erfüllung der bauphysikalischen Einflüsse. Wesentlich ist hierbei die Vorgabe aus dem Brandschutz, dass kraftübertragende Bereiche nur aus nichtbrennbaren Materialien bestehen dürfen. Mithilfe einer numerischen Berechnung zur Bestimmung des Wärmeflusses am Wand-Decken-Knoten konnte die einzuhaltende Wärmeleitfähigkeit für den Wandanschluss bestimmt werden.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Mit sogenannten Aktiven Funktionsbeschreibungen für die Gebäudeautomation kann den vielfach beklagten Mängeln gebäudetechnischer Anlagen wirksam begegnet werden. Die Erprobung im Forschungsprojekt zeigt eine robuste Anwendbarkeit und ein Potential zur Fehlererkennung, das die erfolgreiche Anwendung in der Praxis nahelegt. Für die untersuchten Anlagen wurden Einsparpotenziale festgestellt, die in Bezug auf die Kosten der Qualitätsprüfungen Amortisationszeiten von unter einem Jahr ermöglichen. Die Methode wurde bei einzelnen Anlagen in insgesamt 6 Gebäuden erprobt. Ziel der Pilotanwendungen war es, die technisch-wirtschaftliche sowie die praktische Eignung zu bewerten.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Zur Ertüchtigung von historischem Mauerwerk werden häufig Injektionen genutzt. In der Vergangenheit kam es durch Injektionen in gipshaltiges Mauerwerk oft zu gravierenden Schäden (teilweise vollständiger Verlust der Originalsubstanz). Dies ist auf die Materialunverträglichkeit von Gips mit zementhaltigen Bindemitteln zurückzuführen (Ettringit- und/ oder Thaumasitbildung). Derartige Schäden können durch geeignetes Material vermieden werden. In dem Projekt wurden Technologien für Injektionen in historisches Mauerwerk entwickelt und am Modellobjekt erprobt. Entsprechend dem Projektziel für den Fall von gipshaltigem Mauerwerk spezielle Injektionsmörtel auf der Basis von α- und ß-Calciumsulfathalbhydrat formuliert. Reiner Luftkalk wird dabei als Füller genutzt um die Festigkeit an das umgebende Originalmaterial anzupassen. Die vorgeschlagenen Formulierungen wurden praktisch erprobt und Hinweise für die Praxis bereitgestellt. Mit den Ergebnissen werden Planern und Baustoffherstellern Möglichkeiten für die statische Sicherung von calciumsulfathaltigen historischen Mauerwerksbauten ohne Schadenspotential zur Verfügung gestellt. In dem Projekt wurden Potenziale für die weitere Entwicklung und die praktische Überführung aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen.
Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
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Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
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„Mit Sicherheit behandeln“ ist das Motto, das über der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit in der Forensischen Psychiatrie ebenso stehen könnte wie über den anderen Institutionen, die sich mit der Behandlung von Straftätern befassen. Sicherheit meint hier in erster Linie, die Legalprognose der zu Behandelnden nachhaltig zu verbessern. Nach den schweren Vorkommnissen in den späten 80er- und den 90er-Jahren wurde „Sicherheit“ mehr im Sinne formaler Rahmenbedingungen interpretiert. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um Sicherheit, sondern um Sicherung. Sie ist eine Grundvoraussetzung für Straftätertherapie, das Ziel liegt aber in der Erreichung von Sicherheit in Freiheit. Der massive Anstieg der Verweildauern, die erhebliche Erschwerung der Entlassung von Tätern, die sexuell grenzverletzende Delikte begangen haben, und die zunehmende Einweisung von Menschen mit geringfügiger Kriminalität sind die Schattenseiten des umfassenden Sicherheitsanspruches. So wird die Frage nach der Wirksamkeit von Therapiemethoden immer wichtiger. Wie sicher sind die Diagnosen überhaupt? Muss jeder Straftäter „behandelt“ werden? Muss er sich das gefallen lassen?
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Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen.
Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
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