Aktualisiert: 2021-04-30
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Aktualisiert: 2020-07-01
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Aktualisiert: 2019-01-09
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Aktualisiert: 2019-01-09
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Aktualisiert: 2019-01-09
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Kartellverstöße grenzüberschreitender oder global tätiger Unternehmen können zahlreiche Märkte berühren und werden mitunter von mehreren Staaten verfolgt. In der Praxis ist es im Verhältnis zwischen den USA und der Europäischen Union besonders häufig zu parallelen Verfahren zur Ahndung solcher Kartelle gekommen. Aber auch innerhalb der Europäischen Union ist nach der Reform des europäischen Kartellrechts jede Wettbewerbsbehörde im Netzwerk, mithin die Europäische Kommission und die nationalen Kartellbehörden, zur Anwendung der Art. 101 AEUV (Ex-Art. 81 EG) und 102 AEUV (Ex-Art. 82 EG) befugt. Die in diesem Band vorgelegte Dissertation wirft die Frage nach der Zulässigkeit und den Grenzen einer Mehrfachsanktionierung sowie nach der Geltung und Reichweite des Verbots der Doppelbestrafung (Ne bis in idem) auf. Der Grundsatz Ne bis in idem verbietet die doppelte Verfolgung und Bestrafung wegen derselben Straftat. Er ist zwar Bestandteil vieler nationaler Rechtsordnungen und etwa auch in internationalen Vertragswerken, wie zum Beispiel in einem Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, verankert. Es fehlt jedoch an zwischenstaatlichen Regelungen über das Verbot der Doppelbestrafung oder die Anrechnung wechselseitiger Sanktionen. Die Arbeit wartet mit einer ausführlichen Entscheidungsanalyse der europäischen Judikatur zur Frage von Mehrfachsanktionen in internationalen Kartellfällen auf und entwickelt eigene praktikable Lösungsansätze. Angeregt wird zudem eine Neuausrichtung der behördlichen Bußgeldbemessungsgrundlagen in Europa und den USA, um Schutz vor unbilliger Mehrfachbestrafung zu verankern. Das FIW knüpft mit dieser Arbeit thematisch an Band 224 der Schriftenreihe (Autor Dr. Ilja Baudisch) an und freut sich, eine Schrift vorzulegen, die von erheblicher praktischer und wissenschaftlicher Bedeutung ist. Wir wünschen ihr eine gute Aufnahme und weite Verbreitung.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Das 40. Jubiläum des FIW-Symposions in Innsbruck im Jahre 2007 lud die Vortragenden und Teilnehmer zu einem vielfältigen Gedankenaustausch zu dem Thema »Freier Wettbewerb – Verantwortung des Staates« ein. Hierzu kamen wie in jedem Jahr Vertreter von Wettbewerbsbehörden, Gerichten sowie aus Wirtschaft und Politik zusammen, um sich zu diesem wichtigen Themenbereich auszutauschen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei die Frage, was der Staat tun kann und muss, um Wettbewerb zu gewährleisten und in manchen Bereichen überhaupt erst herzustellen. Ohne die Eigenverantwortung der am Markt agierenden Unternehmen zu schmälern, kommt dem Staat zugleich die Rolle des »Garanten« und »Gegenspielers« des Wettbewerbs zu. Staatliche Regulierung gewährleistet den freien Wettbewerb, ist aber – auf Dauer – auch seine natürliche Antipodin. Um dieses Spannungsverhältnis kreisten die in diesem Band zusammengefassten Vorträge. Dabei wurden sowohl über Grundsatzfragen und einzelne Wettbewerbsfelder wie die Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle und staatliche Regulierung diskutiert als auch exemplarisch einzelne Branchen, in denen sektorspezifische Regulierung eine wichtige Rolle spielt, wie Energie, Post und Luftverkehr, näher beleuchtet. Eingeleitet wurde die Veranstaltung durch einen Vortrag über das Wettbewerbsprinzip im Gefüge der Verfassung von Bundesverfassungsrichter Professor Udo Di Fabio. Aufgrund sehr großer Nachfrage hat das FIW diesen Beitrag bereits vorab in einem Sonderdruck veröffentlicht, zusätzlich ist er jedoch auch in diesem Band enthalten. Das FIW hofft, durch den im Rahmen des 40. FIW-Symposions organisierten Meinungsaustausch und die Veröffentlichung dieses Bandes neue Denkanstöße für weiter führende Diskussionen zu geben.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Die seit einigen Jahren anhaltende Diskussion um die Einführung kollektiver Rechtsschutzinstrumente auf Gemeinschaftsebene hat mit der Vorlage eines Weißbuchs zu Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts durch die Europäische Kommission unlängst eine neue Qualität erreicht. Das übergeordnete Ziel, das die Europäische Kommission mit der Einführung kollektiver Rechtsschutzinstrumente verfolgt, ist eine Verbesserung des Verbraucherschutzes. Dieses Bemühen wird von verschiedenen Generaldirektionen fl ankiert. Damit liegen nun erstmals konkrete Vorschläge vor, wie kollektive Rechtsschutzmechanismen im Einzelnen für den europäischen Raum aussehen könnten.
Die in diesem Band vorliegende Dissertation leistet einen fundierten Beitrag zu dieser Diskussion. Untersucht wird, ob und wie die private Durchsetzung des Kartellrechts in Deutschland durch kollektivrechtliche Instrumente verbessert werden kann. Dabei analysiert der Verfasser das Verhältnis zwischen staatlicher und privater Rechtsdurchsetzung, skizziert die materiell- und verfahrensrechtlichen Grundlagen des privaten Rechtsschutzes und zieht nach einer Erläuterung des europäischen Rechtsrahmens Vergleiche zur englischen Rechtsordnung. Erörtert werden zudem Probleme der individuellen Prozessführung, die passing-on defense, und es wird ein Überblick über verschiedene Rechtsschutzformen gegeben, differenzierend nach der Zweckrichtung des jeweiligen Instruments. Die Arbeit schließt mit einem eigenen austarierten Gesetzgebungsvorschlag zur besseren Ausgestaltung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung.
Da der kollektive Rechtsschutz weiterhin auf der Agenda des europäischen Gesetzgebers steht, kommt die Arbeit zur rechten Zeit. Sie wird die weitere Diskussion um den privaten kollektiven Rechtsschutz – sowohl in Deutschland als auch in Europa – sicher befruchten und Anstöße sowohl für die Rechtspraxis als auch für die weitere Forschung geben. Das Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb freut sich, diese Schrift gerade jetzt veröffentlichen zu können.
Aktualisiert: 2019-01-09
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In der europäischen Wettbewerbspolitik hält seit einiger Zeit eine Entwicklung Einzug, durch die die Anwendung des Wettbewerbsrechts stärker ökonomisch fundiert werden soll. Bei diesem Reformprozess, der unter dem neuen Begriff des more economic approach firmiert, handelt es sich um den Versuch, die Wettbewerbspolitik stärker mit modernen ökonomischen Einsichten zu durchdringen. Der more economic approach zieht sich mittlerweile durch alle Bereiche des Wettbewerbsrechts. Eine ökonomischere Betrachtungsweise richtet die wettbewerbspolitische Beurteilung unternehmerischer Verhaltensweisen mehr an ihren konkreten Marktauswirkungen aus und rückt den Schutz der Konsumentenwohlfahrt in den Vordergrund der Wettbewerbsanalyse. Der damit verbundene Paradigmenwechsel ist nicht unwidersprochen geblieben, führt er doch zu einer Abkehr traditioneller Leitbilder und möglicherweise zu mehr Rechtsunsicherheit angesichts der Notwendigkeit von Einzelfallanalysen nach dem Auswirkungsprinzip.
Die in diesem Band vorgelegte Dissertation verfolgt das Ziel, ein Gesamtbild der Chancen und Risiken einer ökonomisierten Missbrauchskontrolle zu entwerfen, wobei der Verfasser den more economic approach als einen zulässigen und legitimen Ansatz für eine Rechtsfortbildung in der europäischen Missbrauchskontrolle erachtet. Neben Vorschlägen für eine moderne ökonomische Ausgestaltung der Missbrauchsaufsicht werden konkrete Entscheidungsvorschläge für verschiedene Fallgruppen des Behinderungsmissbrauchs auf der Basis ökonomisch fundierter Erkenntnisse unterbreitet. Am Ende der Analyse steht die Notwendigkeit einer »rechtsökonomischen Revision des Missbrauchstatbestands«.
Auch die Vorschläge der EU-Kommission im Jahr 2005 zu einer Reform der Missbrauchskontrolle sind Gegenstand der Untersuchung. Ganz aktuell hat die EU-Kommission im Dezember 2008 hierzu ihre seit einiger Zeit erwartete Mitteilung vorgelegt, mit der sie ihre Prioritäten bei der Anwendung von Artikel 82 des EG-Vertrags auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen näher erläutert. Auch wenn die neue Mitteilung nicht mehr Gegenstand dieser Arbeit sein konnte, hat die Kritik des Verfassers gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen nicht an Aktualität oder Substanz eingebüßt, bleibt die neue Mitteilung doch hinter den Erwartungen zurück, die die Befürworter eines konsequent umzusetzenden more economic approach im Hinblick auf eine Neuauflage der Kommissionsvorschläge gehegt hatten.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Auch wenn in der wissenschaftlichen Diskussion kartellrechtlicher Fragen meist materiellrechtliche Aspekte im Mittelpunkt stehen, kommt in der Rechtspraxis verfahrensrechtlichen Fragestellungen eine ebenso große Bedeutung zu. In ganz besonderem Maße gilt dies im Zusammenhang mit dem zuletzt auch im europäischen Raum stark an Bedeutung gewinnenden private enforcement. Die Entscheidung eines durch einen Kartellrechtsverstoß Geschädigten, ob er seine Ansprüche auch tatsächlich gerichtlich geltend macht, hängt in der Praxis zu einem erheblichen Teil von der Abwägung der prozessualen Chancen und Risiken ab.
Die Arbeit wendet sich zunächst europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen zu, um sodann ausführlich die prozessualen Fragen im Rahmen von stand alone-Verfahren dazustellen. Anschließend werden die Besonderheiten von follow on-Klagen sowie die Frage behandelt, ob ein Anspruchsberechtigter ein vorgeschaltetes Behördenverfahren erzwingen kann. Die Arbeit schließt mit rechtspolitschen Vorschlägen ab und behandelt in diesem Zusammenhang insbesondere auch die umstrittene Frage, ob Elemente der discovery und der class action aus dem amerikanischen Recht übernommen werden sollten.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Aktualisiert: 2019-01-09
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Der Mitte der 1990er Jahre einsetzenden ökonomischeren Betrachtung des Europäischen Kartellrechts, auch als »more economic approach« bezeichnet, liegt eine stärkere Betonung der Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen auf die Konsumentenwohlfahrt zugrunde. Der »more economic approach«, zum ersten Mal in der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung verankert, zieht sich mittlerweile durch alle Bereiche des Wettbewerbsrechts. Diese Strömung erhebt nicht nur den Anspruch, Eingang in die Gesetzgebung zu fi nden, sondern auch bei der Rechtsanwendung zugrunde gelegt zu werden. Sowohl die unternehmerische Freiheit einschränkenden Regelungen als auch die auf ihrer Grundlage zu treffenden Entscheidungen sollen nach dem neuen Kriterium belastbar ökonomisch abgesichert werden. Während Band 221 der Schriftenreihe (Dr. Thomas Paul) die Chancen und Risiken einer ökonomisierten Missbrauchskontrolle beleuchtet, befasst sich die in diesem Band vorgelegte Dissertation mit der Bedeutung quantitativ-ökonomischer Methoden innerhalb der Zusammenschlusskontrolle.
Die Arbeit zeigt, dass ökonomische Analysen von ihrem Aussagegehalt grundsätzlich geeignet sind, Beweis über rechtsrelevante Tatsachen in Fusionskontrollverfahren zu erbringen, wenn sie adäquat eingesetzt und gleichzeitig die Grenzen, die ihre Anwendung setzt, beachtet werden. Im Rahmen der Untersuchung werden sowohl das materielle Recht als auch das Verfahrensrecht auf dem Gebiet der Fusionskontrolle dargestellt sowie die für das thematische Verständnis notwendigen ökonomischen Grundlagen entwickelt und einer rechtlichen Bewertung unterzogen. Eingehend ausgewertet werden zudem die europäische und die US-amerikanische Entscheidungspraxis auf dem Gebiet der Fusionskontrolle. Gegenüber den in der Praxis oft schwer gerecht zu werdenden hohen Anforderungen an den Nachweis wettbewerbswidriger Wirkungen eines Zusammenschlussvorhabens entwickelt der Verfasser ein eigenes rechtliches Lösungsmodell wechselnder Beweisführungslasten, das auch, wie gezeigt wird, kritischen Testfällen standhält.
Das Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.V. (FIW) freut sich, mit diesem Band eine Arbeit von hohem wissenschaftlichem Anspruch und praktischem Wert auf einem Gebiet vorzulegen, in dem die Rechtsentwicklung noch am Anfang steht. Sie enthält sowohl für Ökonomen als auch für Juristen wichtige Denkanstöße für den Umgang mit quantitativ-ökonomischen Methoden, die auch für verwandte Gebiete, auf denen der »more economic approach« Einzug gehalten hat, nutzbar gemacht werden können. Wir wünschen dem Band eine gute Aufnahme bei seinen Lesern.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Mit der Erweiterung der Europäischen Union zum 1. Mai 2004 und zum 1. Januar 2007 um insgesamt zwölf vorwiegend mittel- und osteuropäische Länder hat sich der territoriale Anwendungsbereich des europäischen Wettbewerbsrechts deutlich erweitert. Zugleich haben in der Folge der VO 1/2003 die Prinzipien des europäischen Wettbewerbsrechts auch für nationale Sachverhalte eine immanente Bedeutung erlangt. Insoweit kann erstmals von einer weitgehend kongruenten europäischen Wettbewerbsordnung gesprochen werden. Dieser Wettbewerbsordnung widmen sich die im vorliegenden Tagungsband zusammengefassten Beiträge des XXXIX. FIW-Symposions unter dem Generalthema »Wettbewerb in einem größeren Europa«.
Der Bogen spannt sich dabei von der Frage, was von dem guten alten Europäischen Modell der Wettbewerbspolitik übrig geblieben ist (Professor Baudenbacher) über die Konvergenz in Kartellrecht und Fusionskontrolle (Generaldirektor Lowe) und das Subsidiaritätsprinzip (Präsident Dr. Böge) zu den Perspektiven des Kartelldeliktsrechts (Professor Basedow) und der Bedeutung des Geistigen Eigentums als Bestandteil der europäischen Wettbewerbsordnung (Professor Drexl). Die Perspektive eines neuen Mitgliedstaates nimmt Herr Sárai von der ungarischen Wettbewerbsbehörde in seinem Beitrag ein. Abgerundet wurde das Programm durch den Vortrag von Herrn Dr. Keitel, der sich unter dem Titel »Worauf baut Deutschland« mit den Wettbewerbsverhältnissen in der deutschen Bauwirtschaft und den besonderen Problemen auseinandersetzt, zukünftige Entwicklungen zu prognostizieren.
Dass sich das Wettbewerbsprinzip und die Kartellrechtsordnung in einem größeren Europa durchgesetzt haben, ist das Ergebnis einer längeren Entwicklung, die das FIW mit seinen Veranstaltungen begleiten durfte. Lautete das Generalthema des XXIV. Symposions im Jahre 1991 noch »Mittel- und Osteuropa im marktwirtschaftlichen Umbruch«, lässt sich nunmehr feststellen, dass der Umbruch im Bereich des Wettbewerbsrechts erfolgreich abgeschlossen wurde.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Kaum ein Thema hat die Kartellrechtsgemeinde in der letzten Zeit so sehr beschäftigt wie das private enforcement. Anlass hierfür war neben dem Grünbuch der Europäischen Kommission insbesondere die Erleichterung der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche durch die 7. GWB-Novelle und die in der Folge zunehmende systematische Geltendmachung entsprechender Ansprüche, wie sie sich etwa im zurzeit beim LG Düsseldorf anhängigen Zementkartell-Verfahren zeigt.
Die Arbeit spannt den Bogen von der Entstehungsgeschichte im Rahmen der GWB-Novelle über eine tief gehende Auseinandersetzung mit den europarechtlichen Grundlagen zu den konkreten Fragen der Normauslegung. Von besonderer Bedeutung für die Praxis sind insoweit insbesondere die instruktiven Ausführungen zur passing-on-defence sowie zu der Frage, inwieweit einem nur mittelbar Geschädigten Ansprüche zustehen.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Aktualisiert: 2019-01-09
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