Die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des Fundrechts dienen der Rechtssicherheit. Sie regeln die Eigentumsverhältnisse an verloren gegangenen und wieder gefundenen Sachen. Regelmäßig beansprucht der Verlierer sein volles Eigentum zurück, dessen Erlangung der ehrliche Finder anstrebt. Zumindest möchte er aber seine Redlichkeit und Mühewaltung entschädigt sehen, wenn er das Eigentum an einer verlorenen Sache nicht erlangen kann. Die Verwirklichung dieser Rechtsbeziehung ist zum Teil aber auch eine hoheitliche Aufgabe, an der vor allem die Kommunen aktiv mitwirken.
Die 3. Auflage dieses Handbuchs versteht sich weiterhin als umfassende Erläuterung des Fundrechts in Deutschland und stellt somit einen unentbehrlichen Helfer in jedem Fund- bzw. Bürgerbüro dar. Zusammenhänge und notwendige Abgrenzungen werden aufgezeigt, ergangene Rechtsprechung und erschienene Fachliteratur seit Erscheinen der 2. Auflage wurden eingearbeitet.
Aktualisiert: 2020-07-31
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Die Arbeit befasst sich mit den zivilrechtlichen Aspekten der Nothilfe. Den Kern bildet die Frage der dogmatischen Herleitung des Ersatzes von Aufwendungen und Schäden des Nothelfers. Der Verfasser weist durch eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Analyse nach, dass die Haftungsfragen in solchen Situationen auch ohne Rückgriff auf das in der deutschen Rechtspraxis verwendete Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) adäquat gelöst werden können. Der naturrechtliche Gedanke, die moralische Pflicht zur Menschenhilfe zum rechtsdogmatischen Fundament der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erklären, überzeugt nicht. Er steht mit der Konzeption des BGB im Widerspruch. Mit Hilfe von delikts-, bereicherungs- sowie sozialrechtlichen Instrumentarien können dogmatisch konsistente Lösungen gefunden werden. Vor diesem Hintergrund wird Buch VI des Draft Common Frame of Reference (PEL Ben. Int.) kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Täglich werden ca. 350 Katzen und 200 Hunde in den deutschen Tierheimen aufgenommen. Viele wurden zuvor freilaufend aufgefunden, weil sie ihren Haltern weggelaufen sind oder ausgesetzt wurden.
Dieses auf den ersten Blick banale Phänomen bereitet in der Praxis erhebliche (Rechts-)Probleme. Denn der in der Gesellschaft tiefgreifend veränderte Umgang mit Tieren findet keine ausreichende Entsprechung in den gesetzlichen Fundregelungen. Die vorliegende Monografie bündelt sämtliche Herausforderungen, vor die der Staat und die privaten Tierschutzvereine im Umgang mit Fundtieren gestellt werden. Von der Identifizierung von Fundtieren über die Behandlung und Verwahrung bis hin zur Kostentragung werden dogmatisch schlüssige Lösungen erarbeitet. Weitere Schwerpunkte bilden das komplizierte und bislang unerforschte Verhältnis von Tierheimen zu Kommunen sowie der Umgang mit freilaufenden Tieren durch die Ordnungsbehörden.
Die Arbeit beantwortet dabei konkrete, praxisrelevante Fragen rund um die Verwahrung von aufgefundenen Tieren: Wann muss die Gemeinde die Kosten für die Verwahrung tragen? Darf ein unvermittelbares Tier getötet werden? Wie müssen die Verträge zwischen den Kommunen und den Tierschutzvereinen ausgestaltet werden? Wer haftet im Falle von Schäden am Tier oder durch das Tier? Darf ein Tier direkt im Tierheim abgegeben werden oder muss erst die Fundbehörde eingeschaltet werden? Muss die Polizei oder das Ordnungsamt bei verletzten Tieren eingreifen?
Das vorliegende Werk richtet sich insbesondere an Praktiker, sowohl in den Kommunen als auch in den privaten Tierschutzvereinen. Zudem finden Anwälte und Gerichte dogmatische Ansatzpunkte zur Lösung von fundtierrechtlichen Streitigkeiten.
Hannah Reidun Niermann, die zwischen 2009 und 2014 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Vilnius University in Litauen absolviert hat, war 2014 bis 2017 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und ist seit 2017 Rechtsreferendarin am Landgericht Münster.
Aktualisiert: 2021-06-10
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Das Handbuch zum Fundrecht bietet eine systematische Darstellung des Fundrechts mit Blick insbesondere auf die Anliegen, die sich in der kommunalen Praxis stellen.
Durch die Erörterung der besonderen landesrechtlichen Regelungen zum Fundrecht gibt das Werk den Mitarbeitern in den Gemeinde-, Stadt- und Landkreisverwaltungen bundesweit jeweils profund vertiefte Auskunft zu fundrechtlichen Fragen.
Von Interesse ist das Werk gegebenenfalls auch für Finder; ein eigener Abschnitt des Praxishandbuchs ist dem Schatzrecht gewidmet.
Neu in der 2. Auflage:
• Die Rechtsprechung und die neu hinzugekommene Fachliteratur werden umfassend berücksichtigt.
• Eine neue rechtliche Beurteilung erfahren das Fundgeld und der Umgang mit Fundtieren.
Der Autor:
Dr. Dr. Frank Ebert, Ministerialrat a.D., war im Innenministerium des Freistaats Thüringen, Erfurt, tätig. Rechtsfragen, die sich aus hoheitlicher Sicht mit Fundsachen verbinden, sind ihm besonders vertraut.
Die Themen:
Die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des Fundrechts sorgen bereits mit einiger Verbindlichkeit für eine rechtssichere Lösung der fundrechtlichen Fragen. Insbesondere regeln sie die Eigentumsverhältnisse an Sachen, die verloren gegangen sind, und an den wieder gefundenen Sachen. Einerseits beansprucht der Verlierer regelmäßig sein Eigentum zurück, während der ehrliche Finder anstrebt, ins Eigentum zu kommen, oder jedenfalls für seine Mühen entschädigt zu werden.
In dieser Rechtsbeziehung wirkt oftmals die zuständige (Kommunal-) Behörde als hoheitliche Instanz aktiv mit.
Das Handbuch dient in seiner neuen Auflage als weitgehend abschließende Erörterung des privaten und öffentlichen Fundrechts in seiner bundesweiten wie landestypischen Ausprägung.
Aktualisiert: 2020-06-04
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Die Arbeit befasst sich mit den zivilrechtlichen Aspekten der Nothilfe. Den Kern bildet die Frage der dogmatischen Herleitung des Ersatzes von Aufwendungen und Schäden des Nothelfers. Der Verfasser weist durch eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Analyse nach, dass die Haftungsfragen in solchen Situationen auch ohne Rückgriff auf das in der deutschen Rechtspraxis verwendete Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) adäquat gelöst werden können. Der naturrechtliche Gedanke, die moralische Pflicht zur Menschenhilfe zum rechtsdogmatischen Fundament der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erklären, überzeugt nicht. Er steht mit der Konzeption des BGB im Widerspruch. Mit Hilfe von delikts-, bereicherungs- sowie sozialrechtlichen Instrumentarien können dogmatisch konsistente Lösungen gefunden werden. Vor diesem Hintergrund wird Buch VI des Draft Common Frame of Reference (PEL Ben. Int.) kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Titel: Ein Leben in Sicherheit
Untertitel: Jedermannsrechte und deren rechtssichere Anwendung
Ein Buch für alle Jura Studenten oder sonstigen Bachelor oder Master Studiengänge mit Bezügen zum Sicherheitsrecht. Sehr gut geeignet aber auch für Ausbildungsberufe im Bereich Sicherheit oder zur Vorbereitung auf die IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Werkschutzmeister, GSSK oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Angesprochen sind mit diesem Titel aber auch Menschen mit Zivilcourage und am Recht interessierte Menschen.
Die Erklärungen des Autors sind mit zahlreichen Fußnoten aus Kommentaren und Urteilen unterlegt. Das Buch wurde vom Autor nach rechtswissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Wissenschaftliche Diskussionen sind nicht Inhalt des Buches. Der Autor vertritt überwiegend die herrschende Rechtsmeinung und führt auch Urteile aus der Rechtsprechung und zahlreiche Kommentarstellen als Quellen an.
Ein Leben in Sicherheit: Jedermannsrechte und deren rechtssichere Anwenundung wird selbst ebenfalls in anerkannter juristischer Fachliteratur zitiert!
Themenschwerpunkt des Buches sind die wichtigsten Rechtfertigungsgründe die neben den Entschuldigungsgründen zu den sogenannten Jedermannsrechten zählen. Es werden Rechtfertigungsgründe aus BGB, StGB und StPO besprochen und erläutert. Das Werk ist für Jedermann gut verständlich und enthält sehr viele Beispielfälle im Bereich Recht. Zudem finden Sie wichtige Informationen zu den Themenbereichen Deeskalation und Umgang mit Menschen d.h. Psychologie.
Das Buch kann der juristischen Fachliteratur zugeordnet werden. Da viele Beispiele enthalten sind eignet es sich aber auch hervorragend als Praxisratgeber!
Auf einen Blick finden Sie alles wichtige zu den nachfolgend aufgeführten Themengebieten:
Selbsthilferechte / Festnahmerechte / Notwehrrecht und Notstandsrechtn werden an zahlreichen praktischen Beispielen erklärt. Unter welchen Voraussetzungen darf jemand durch Jedermann festgenommen, durchsucht und aus dem Hausrechtsbereich verwiesen werden? Wann dürfen Gegenstände abgenommen oder verwahrt bzw. wann darf Gewalt angewandt werden? Gesetzliche bzw. allgemeine Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Staatliches Gewaltmonopol, Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen, Verbotene Waffen, Tierabwehrspray, Pfefferspray, CS Gas, CN Gas, Jugendschutz, Fundrecht, Formelles und materielles Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafanzeige, Strafantrag, Zeugenrechte, Rechte als Beschuldigter, Sicherungsstellungen, Eigensicherung, Deeskalation, Verhaltenstipps in Bedrohungssituationen, Nicht Zuzuordnender Gegenstand, Lagebedingter Erstickungstod, Meldungen und Berichte, Gedächtnisprotokoll, Deeskalierendes Einsatzmodell, Auszüge aus StGB, BGB und WaffG sowie StPO.
Aktualisiert: 2022-12-09
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Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind aktuelle Fragestellungen aus dem Gebiet des Fundrechts, 965-984 BGB. Ausgehend von den Gesetzesmaterialien zum BGB werden Rechtsprechung und Literatur seit Entstehung des BGB bis heute untersucht und zur Beantwortung der aufgestellten Fragen aus dem Fundrecht fruchtbar gemacht. Dabei steht zunächst die Auslegung der in 965 BGB genannten Begriffe der verlorenen Sache und des Finders im Vordergrund. Es schließt sich die Untersuchung des gesetzlichen Schuldverhältnisses aus Fund an. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Begrenzung der Haftung nicht voll geschäftsfähiger Finder. Untersucht werden weiterhin Fragen, die im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb des Finders an der Fundsache stehen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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