Das Kooperationsverhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof und den nationalen Gerichten stellt den zentralen Pfeiler der Rechtsanwendung und -durchsetzung in der Europäischen Union dar. Mit seiner Bejahung einer gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung für Judikativunrecht läutete der Europäische Gerichtshof eine Neujustierung des Kooperationsverhältnisses ein. Diese sieht insbesondere eine neue Rollenzuteilung vor und stellt bislang als unumstößlich erschienene Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts in Frage. Die Arbeit versucht, den Motiven des EuGH hierfür nachzugehen sowie hieraus Schlussfolgerungen für die Zukunft des europäischen Rechtsraums zu ziehen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Diese Arbeit widmet sich der Ertragsbesteuerung von verbundenen Unternehmen im Rahmen einer Gruppenbesteuerung. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen sowohl Fragen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, des internationalen Abkommens- und Gemeinschaftsrechts als auch des Gesellschafts- und Steuerrechts.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Ziel der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG ist die Schaffung eines einheitlichen Ordnungsrahmens zur Vermeidung und Sanierung von reinen Umweltschäden. Damit will die Europäische Gemeinschaft der fortschreitenden Umweltzerstörung und dem damit einhergehenden Verlust an biologischer Vielfalt entgegentreten. Bei der Richtlinie handelt es sich um eine umfassende Haftungsregelung, die das öffentlich-rechtliche Verursacherprinzip mit dem Grundsatz der Naturalrestitution verbindet. Die Arbeit untersucht, auf welche Weise die Richtlinie zur Verwirklichung der Zielsetzungen des Ökosystem- und Diversitätsschutzes beiträgt. Bei der Analyse des Haftungssystems kommt der Bestimmung des Haftungsobjekts, des sogenannten «ökologischen Schadens», besondere Bedeutung zu. Außerdem wird erörtert, ob das Sanierungskonzept der Richtlinie einen angemessenen Ausgleich für die Verletzung der ökologischen Interessen zu schaffen vermag. Schließlich geht die Arbeit der Frage nach, inwieweit die Gemeinschaft ihren langjährig geäußerten Willen, dem Verursacherprinzip in der praktischen Durchführung der Umweltpolitik zu mehr Gewicht zu verhelfen, mittels der Umwelthaftungsrichtlinie tatsächlich umgesetzt hat.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Institut der Rechtsangleichung ist stets Bestandteil der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzordnung gewesen und hat den Prozess der Integration elementar getragen. Dieser wurde von dem Konflikt zwischen mitgliedstaatlichen und gemeinschaftlichen Kompetenzen begleitet. Der Wortlaut der zentralen Rechtsangleichungskompetenz des Art. 95 EG ermächtigt den Gemeinschaftsgesetzgeber zu einem Tätigwerden, sobald der geplante Rechtsakt Binnenmarktbezug aufweist. Nach allgemeiner Ansicht ist Art. 95 EG daher zu unscharf formuliert. Aus sich heraus vermag er die Gemeinschaftskompetenz nicht zu begrenzen. Der EuGH hat der aus Art. 95 EG resultierenden Kompetenz in jüngster Zeit erste Grenzen gesetzt. Diese Studie knüpft hieran an und zeigt weitere normative Grenzen auf.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Strukturen des österreichischen und deutschen Verbandsrechts in ihrer Einbettung in die FIFA und UEFA sowie der jeweiligen nationalen Verbandsregelungen bzgl. der Einsatzbeschränkungen von nichtheimischen Spielern und Zahlungspflichten bei Spielertransfers auf der Grundlage der Bosman-Entscheidung. Wie gezeigt werden wird, können auch scheinbar rein nationale Vorschriften in Konflikt mit dem Gemeinschaftsrecht geraten und daher gegebenenfalls auf grenzüberschreitende Sachverhalte nicht angewendet werden. Es wird dabei hauptsächlich dem Berufssport Bedeutung geschenkt, da v. a. dieser mit den Verbürgungen des Gemeinschaftsrechts in Einklang stehen muss. Hierbei sollen in einem ersten Schritt die Verbandsstrukturen in Österreich und Deutschland sowie die einschlägigen Verbandsvorschriften bis zur Bosman-Entscheidung dargestellt werden. Anschließend erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Aussagen der Entscheidung und den Auswirkungen auf die beiden nationalen Verbände. Der Hauptteil der Arbeit ist der Frage gewidmet, ob die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des EuGH in der Zwischenzeit im österreichischen und deutschen Verbandsrecht ordnungsgemäß umgesetzt worden sind als auch die Auseinandersetzung mit noch ungeklärten Fragen.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Neben der Darstellung der historischen Entwicklung des deutschen Postwesens und den Grundzügen des europäischen Wettbewerbs liegt der Schwerpunkt der Arbeit in der Auseinandersetzung mit den Vorschriften der Art. 82, 86 und 87 EGV hinsichtlich der bestehenden Exklusivlizenz der Deutschen Post AG. Die Europäische Kommission hat insoweit zwei Verfahren gegen die Deutsche Post AG bzw. die BRD geführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, die Praxis der Quersubventionierung der Deutschen Post AG verstoße sowohl gegen Art. 82 EGV als auch gegen Art. 87 EGV. Mit diesen Entscheidungen setzt sich die Arbeit ausführlich auseinander, analysiert sie und kommt zum Teil, insbesondere im Zusammenhang mit Art. 87 EGV, zu abweichenden Ergebnissen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Soweit es um den nationalen Vollzug von Gemeinschaftsrecht geht, ergeben sich aus dem Gemeinschaftsrecht Vorgaben für die nationalen Regelungen des vorläufigen Rechtsschutzes: Das nationale Recht muß vorläufigen Rechtsschutz vorsehen, um die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen. Das Gemeinschaftsrecht errichtet aber auch Grenzen für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, soweit es um vorläufigen Rechtsschutz gegen Gemeinschaftsrecht geht. Der EuGH hat insoweit in einer Reihe von Entscheidungen seit 1992 - zuletzt im Rahmen des «Bananenstreits» - strenge Voraussetzungen aufgestellt. Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung dieser Voraussetzungen, ihre Konsequenzen für die bestehenden Regelungen des vorläufigen Rechtsschutzes im englischen und deutschen Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozeßrecht sowie die dogmatische Überprüfung der Rechtsprechung des EuGH.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Kooperationsverhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof und den nationalen Gerichten stellt den zentralen Pfeiler der Rechtsanwendung und -durchsetzung in der Europäischen Union dar. Mit seiner Bejahung einer gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung für Judikativunrecht läutete der Europäische Gerichtshof eine Neujustierung des Kooperationsverhältnisses ein. Diese sieht insbesondere eine neue Rollenzuteilung vor und stellt bislang als unumstößlich erschienene Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts in Frage. Die Arbeit versucht, den Motiven des EuGH hierfür nachzugehen sowie hieraus Schlussfolgerungen für die Zukunft des europäischen Rechtsraums zu ziehen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Kernelement dieser rechtswissenschaftlichen Untersuchung ist der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) vom 29. Oktober 2003. Aufgezeigt wird die unmittelbare Anwendung des europäischen Vorsorgeprinzips bei der konkreten Ausgestaltung der einzelnen REACH-Elemente. Neben den Umweltpolitiken und Handlungsgrundsätzen der Gemeinschaft werden die bedeutendsten Regelungen des europäischen und nationalen Chemikalienrechts überblicksartig dargestellt. Die Untersuchung des Verordnungsvorschlages auf seine Konformität mit gemeinschaftlichem Primärrecht und Europäischen Grundrechten kommt zu dem Ergebnis, dass vorbehaltlich einzelner Nachbesserungen Rechtsverstöße nicht zu beobachten sind.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Diese Arbeit widmet sich der Ertragsbesteuerung von verbundenen Unternehmen im Rahmen einer Gruppenbesteuerung. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen sowohl Fragen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, des internationalen Abkommens- und Gemeinschaftsrechts als auch des Gesellschafts- und Steuerrechts.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer bildet eine der Grundlagen der Europäischen Gemeinschaft. Diese Freizügigkeit findet allerdings gemäß Art. 48 Abs. 4 EWG-Vertrag keine Anwendung auf die «Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung». Die vorliegende Studie beinhaltet neben einem Rechtsvergleich der Zugangsvoraussetzungen in den öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten die Untersuchung, welche konkreten Stellen in der öffentlichen Verwaltung auch weiterhin den eigenen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dabei wird neben der Frage nach der Kompetenz der Gemeinschaftsorgane zur Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Begriffe ein Augenmerk auf die staatliche Leistungsverwaltung gelegt. Ferner werden die praktischen Auswirkungen der Freizügigkeit auf ein Stellenbesetzungsverfahren behandelt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Zum 1. Januar 2009 werden in Deutschland private Zinserträge einem linearen Einkommensteuersatz unterworfen, der weit unter dem auf andere Erträge anwendbaren progressiven Steuersatz liegt. Diese Begünstigung von Zinserträgen wird nur vor dem Hintergrund eines Steuerwettbewerbs zwischen den Europäischen Mitgliedstaaten verständlich. Diesem sowie der damit einhergehenden Erosion ihrer Steuerbemessungsgrundlagen vermögen die Mitgliedstaaten angesichts liberalisierter Kapitalmärkte kaum entgegenzutreten. Die Besteuerung von Zinsen erfolgt in einem Spannungsfeld zwischen gemeinschaftsrechtlich intendierter Mobilität des Kapitals und mitgliedstaatlichem Interesse an der Sicherung des Steueraufkommens. Der dargelegte Zusammenhang stellt, so eine zentrale These der Arbeit, einen im Lichte des gemeinschaftsrechtlichen Beihilfeverbots «schädlichen Steuerwettbewerb» dar. Untersucht wird, inwieweit die Zinsrichtlinie und ihre Umsetzung in die Zinsinformationsverordnung geeignet sind, diesem schädlichen Steuerwettbewerb Einhalt zu gebieten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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