Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ist seit der Vorauflage zwölf Mal geändert worden. Von besonderer Bedeutung ist die mit dem Gesetz vom 13. Oktober 2021 erfolgte Novelle, die zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2021 in Kraft treten wird. Diese betrifft u.a. die Verkündung von Rechtsvorschriften, diverse Änderungen beim Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Herausnahme von Krankenhausträgerschaft und Rettungsdienst aus dem Bürgerbegehren, Kostenschätzung durch die Verwaltung sowie Ratsbürgerentscheid), Anpassung der Freistellungsregelungen für die Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen an flexible Arbeitszeitmodelle und schließlich Änderungen am Verteilungsverfahren bei der Besetzung der Ausschüsse der kommunalen Vertretungen. Die 4. Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit den kommunalen Mandatsträgern und den Verwaltungen eine zuverlässige Orientierung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ist seit der Vorauflage zwölf Mal geändert worden. Von besonderer Bedeutung ist die mit dem Gesetz vom 13. Oktober 2021 erfolgte Novelle, die zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2021 in Kraft treten wird. Diese betrifft u.a. die Verkündung von Rechtsvorschriften, diverse Änderungen beim Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Herausnahme von Krankenhausträgerschaft und Rettungsdienst aus dem Bürgerbegehren, Kostenschätzung durch die Verwaltung sowie Ratsbürgerentscheid), Anpassung der Freistellungsregelungen für die Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen an flexible Arbeitszeitmodelle und schließlich Änderungen am Verteilungsverfahren bei der Besetzung der Ausschüsse der kommunalen Vertretungen. Die 4. Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit den kommunalen Mandatsträgern und den Verwaltungen eine zuverlässige Orientierung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ist seit der Vorauflage zwölf Mal geändert worden. Von besonderer Bedeutung ist die mit dem Gesetz vom 13. Oktober 2021 erfolgte Novelle, die zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2021 in Kraft treten wird. Diese betrifft u.a. die Verkündung von Rechtsvorschriften, diverse Änderungen beim Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Herausnahme von Krankenhausträgerschaft und Rettungsdienst aus dem Bürgerbegehren, Kostenschätzung durch die Verwaltung sowie Ratsbürgerentscheid), Anpassung der Freistellungsregelungen für die Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen an flexible Arbeitszeitmodelle und schließlich Änderungen am Verteilungsverfahren bei der Besetzung der Ausschüsse der kommunalen Vertretungen. Die 4. Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit den kommunalen Mandatsträgern und den Verwaltungen eine zuverlässige Orientierung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ist seit der Vorauflage zwölf Mal geändert worden. Von besonderer Bedeutung ist die mit dem Gesetz vom 13. Oktober 2021 erfolgte Novelle, die zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2021 in Kraft treten wird. Diese betrifft u.a. die Verkündung von Rechtsvorschriften, diverse Änderungen beim Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Herausnahme von Krankenhausträgerschaft und Rettungsdienst aus dem Bürgerbegehren, Kostenschätzung durch die Verwaltung sowie Ratsbürgerentscheid), Anpassung der Freistellungsregelungen für die Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen an flexible Arbeitszeitmodelle und schließlich Änderungen am Verteilungsverfahren bei der Besetzung der Ausschüsse der kommunalen Vertretungen. Die 4. Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit den kommunalen Mandatsträgern und den Verwaltungen eine zuverlässige Orientierung.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ist seit der Vorauflage zwölf Mal geändert worden. Von besonderer Bedeutung ist die mit dem Gesetz vom 13. Oktober 2021 erfolgte Novelle, die zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2021 in Kraft treten wird. Diese betrifft u.a. die Verkündung von Rechtsvorschriften, diverse Änderungen beim Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Herausnahme von Krankenhausträgerschaft und Rettungsdienst aus dem Bürgerbegehren, Kostenschätzung durch die Verwaltung sowie Ratsbürgerentscheid), Anpassung der Freistellungsregelungen für die Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen an flexible Arbeitszeitmodelle und schließlich Änderungen am Verteilungsverfahren bei der Besetzung der Ausschüsse der kommunalen Vertretungen. Die 4. Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit den kommunalen Mandatsträgern und den Verwaltungen eine zuverlässige Orientierung.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ist seit der Vorauflage zwölf Mal geändert worden. Von besonderer Bedeutung ist die mit dem Gesetz vom 13. Oktober 2021 erfolgte Novelle, die zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2021 in Kraft treten wird. Diese betrifft u.a. die Verkündung von Rechtsvorschriften, diverse Änderungen beim Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Herausnahme von Krankenhausträgerschaft und Rettungsdienst aus dem Bürgerbegehren, Kostenschätzung durch die Verwaltung sowie Ratsbürgerentscheid), Anpassung der Freistellungsregelungen für die Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen an flexible Arbeitszeitmodelle und schließlich Änderungen am Verteilungsverfahren bei der Besetzung der Ausschüsse der kommunalen Vertretungen. Die 4. Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit den kommunalen Mandatsträgern und den Verwaltungen eine zuverlässige Orientierung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Niedersächsische Landtag hat am 26. Oktober 2016 eine umfangreiche Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, die am 1.11.2016 in Kraft treten wird. Diese betrifft insbesondere die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten, die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren, die Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen insbesondere zur Erleichterung und Sicherung der Energiewende. Die dritte Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit weiterhin der kommunalen Praxis die bewährte zuverlässige Orientierung.
Aktualisiert: 2021-11-20
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Der Niedersächsische Landtag hat am 26. Oktober 2016 eine umfangreiche Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, die am 1.11.2016 in Kraft treten wird. Diese betrifft insbesondere die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten, die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren, die Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen insbesondere zur Erleichterung und Sicherung der Energiewende. Die dritte Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit weiterhin der kommunalen Praxis die bewährte zuverlässige Orientierung.
Aktualisiert: 2021-11-20
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Der Niedersächsische Landtag hat am 26. Oktober 2016 eine umfangreiche Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, die am 1.11.2016 in Kraft treten wird. Diese betrifft insbesondere die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten, die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren, die Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen insbesondere zur Erleichterung und Sicherung der Energiewende. Die dritte Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit weiterhin der kommunalen Praxis die bewährte zuverlässige Orientierung.
Aktualisiert: 2021-11-20
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Der Niedersächsische Landtag hat am 26. Oktober 2016 eine umfangreiche Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, die am 1.11.2016 in Kraft treten wird. Diese betrifft insbesondere die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten, die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren, die Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen insbesondere zur Erleichterung und Sicherung der Energiewende. Die dritte Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit weiterhin der kommunalen Praxis die bewährte zuverlässige Orientierung.
Aktualisiert: 2021-08-26
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