Goethes Schattenehe mit Charlotte von Stein

Goethes Schattenehe mit Charlotte von Stein von Baus,  Lothar
Die Beziehung Goethes zu Charlotte von Stein ist bereits von vielen Autoren mit mehr oder weniger Akribie auf Wahrheit und Realität beschrieben worden, wobei mehr der Herren, bzw. der Damen eigner Geist als der Goethes und Charlotte von Steins zum Vorschein kam. Ja die meisten begnügten sich mit Alltagsgeschichtchen und Nebensächlichkeiten, als wenn die Beziehung Goethes zu Charlotte von Stein, die eines Bürgers zu einer Adeligen, etwas Alltägliches hätte gewesen sein können. Gerade der Klassenunterschied in der damaligen Gesellschaft ist für dieses Verhältnis und ihre spätere Interpretation ein wesentlicher Faktor, der von den meisten jüngeren Goethe-Biographen unterschätzt und von den älteren mit größter Vorsicht behandelt werden mußte, was zwangsläufig zu Halbwahrheiten, ja zu bewußten und beabsichtigten Unwahrheiten führen mußte. Wegen der Zensur und wegen der Abhängigkeit der Goethe-Gesellschaft von dem weimarischen Herzogshaus, die mindestens bis 1918 bestand, durfte die wahre Beziehung des reichen Patriziers Goethe zu der armen Freiin Charlotte von Stein nicht mit der ganzen Wahrheit und Realität veröffentlicht werden. Ein weiterer Grund, warum das Verhältnis unseres Dichters zu einer älteren und verheirateten Frau nur ein rein platonisches sein durfte, dafür erhalten wir einen Begriff, wenn wir den ersten Band der berühmten Weimarer Goethe-Ausgabe aufschlagen, in dessen Vorwort Goethe zum ersten deutschen Nationaldichter ernannt wurde (WA I.1): „Die Werke Goethes gehören zu den kostbarsten Besitzthümern des deutschen Volkes. Was Homer für Griechenland, Dante für Italien, Shakespeare für die Länder bedeutet, in denen englisch gesprochen wird, das ist Goethe für alle die, welche wohnen, soweit die deutsche Zunge klingt.“ Ein deutscher Dichter, noch dazu der erste, mußte makellos sein; und wenn er es nicht war, mußte er makellos „gemacht“ werden. Der angeblich letzte Enkel Goethes, mit Namen Walther von Goethe - nur die Kinder August Walter Goethes (1789 – 1830) waren offiziell erbberechtigt - vermachte den Nachlaß seines Großvaters testamentarisch nach seinem Ableben der Großherzogin Sophie von Sachsen-Weimar. Sie wurde zur „freien“ Erbin des literarischen Goetheschen Nachlasses eingesetzt, so das Vorwort der Weimarer Goethe-Ausgabe. Die Bedeutung liegt auf dem Wort „frei“. Es besagt, daß sie, bzw. das weimarische Herzogshaus, mit dem literarischen Nachlaß Goethes uneingeschränkt verfügen konnte, d. h. man konnte sogar Teile des Nachlasses vernichten, wenn es im Interesse der herrschenden Adelsklasse lag. Eine „neue umfassende Lebensbeschreibung“ Goethes sollte in Auftrag gegeben werden, so das Vorwort. Unter dem „Protectorate“ (im Sinne von: unter der Kontrolle) seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar trat eine „Goethegesellschaft“ zusammen. Diese Tatsachen müssen den arglosesten Leser überzeugen, daß damit der Zensur alle Macht gegeben war, mit Goethes literarischem Nachlaß mit uneingeschränkter Willkür verfahren zu können. Die Beziehung Goethes zu Charlotte von Stein war, um das Ergebnis meiner Forschungen vorwegzunehmen, eine ehegleiche. Es war im wahrsten Sinne des Wortes eine „wilde“ Ehe, die allerdings in Weimar ein „Schattendasein“ nicht überschreiten durfte. Aber dies lag, so bin ich überzeugt, in Goethes Interesse. Meine wahrhaft sensationelle Entdeckung, daß die Beiden sogar ein Kind miteinander zeugten, Ernst August Friederich Klingemann (1777 - 1831), ist allerdings die Folgeentdeckung einer früheren, nämlich, daß Johann Wolfgang Goethe der Verfasser des satirischen Werkes „Nachtwachen“ ist, das unter dem Pseudonym Bonaventura bei dem Peniger Verleger Dienemann im Jahr 1804 erschien. Durch mehrere sehr konkrete Hinweise in den „Nachtwachen“ kam ich auf diese, im ersten Moment wohl schier unglaubliche Vermutung. Dieses Buch läßt in erschreckender Deutlichkeit erkennen, in welchem Umfang der wirkliche Goethe von den Goethe-Philologen des Weimarischen Fürstenhauses verfälscht, ja sogar nach den gesellschaftspolitischen Grundsätzen des Zweiklassensystems absichtlich „umfunktioniert“ wurde.
Aktualisiert: 2020-07-30
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