Grenzüberschreitende Versicherungsgeschäfte innerhalb der EU nehmen stetig an Bedeutung zu. Die unterschiedlichen einzelstaatlichen Vertragsregelungen machen es den Versicherern jedoch schwer, ein Produkt über die nationalen Grenzen hinaus zu vertreiben, da die im Herkunftsmitgliedstaat verwendeten Vertragsbedingungen oft nicht den gesetzlichen Vorgaben des Aufnahmemitgliedstaates entsprechen.
Die vorliegende Arbeit nimmt sich dieser Problematik an. Zunächst wird ermittelt, inwiefern zwingendes einzelstaatliches Recht das grenzüberschreitende Versicherungsgeschäft zwischen den Mitgliedstaaten hemmt. Anschließend werden die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht überprüft und die Konturen der Gemeinschaftsgrenzen verdeutlicht. Dabei liegt der Fokus auf den Versicherungsmärkten in Deutschland, Frankreich und Großbritannien, welche zusammen über 50 % des Prämienvolumens in der Gemeinschaft ausmachen.
In Einzelnen werden untersucht:
- Vorgaben zur gezielten Regulierung der Prämie (bei der Naturkatastrophenversicherung sowie zwingenden Bonus-Malus-Systemen)
- Zwingende Risikoeinschlüsse (bei Terror-, Naturkatastrophen- und Technologiekatastrophenrisiken)
- Der Ausschluss der Leistungsfreiheit bei einem Fehlverhalten des Versicherungsnehmers (bei einer Obliegenheitsverletzung und der Herbeiführung des Versicherungsfalls)
- Mindestrückkaufswerte in der Kapitallebensversicherung
Die Untersuchung leistet einen Beitrag zur Ausgestaltung eines europäischen Versicherungsvertragsrechts, welches gerade im Entstehen ist, und bringt Erkenntnisse für die Auslegung und künftige Entwicklung des deutschen Versicherungsvertragsrechts. Sie ist sowohl für an der Vertragsgestaltung interessierte Praktiker als auch für Forschung und Lehre von Interesse.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Eine der wichtigsten Fragen des Privatversicherungsrechts lautet, welche Folgen ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz hat. Dies spielt insbesondere eine Rolle bei der Verletzung von Obliegenheiten und bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls. Das VVG sieht als Sanktion vielfach die völlige Leistungsfreiheit des Versicherers vor. Allerdings ist diese Folge bereits nach dem Gesetz an verschiedene Anforderungen geknüpft, die von der Rechtsprechung durch weitere Voraussetzungen ergänzt wurden. Was die Rechtsfolge angeht, ist es im Grundsatz jedoch stets bei einer strengen Alternativität geblieben: entweder volle Leistungspflicht oder gänzliche Leistungsfreiheit - eben "alles oder nichts". Diese Alternativität wird häufig als zu starr empfunden. Besondere Aktualität hat die Diskussion dadurch gewonnen, dass die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts sich der Thematik angenommen hat.
Die Untersuchung hat zum Ziel, die Vorzüge und Nachteile des Alles-oder-nichts-Prinzips bei den Rechtsfolgen vertragswidrigen Verhaltens im Privatversicherungsrecht auszuloten sowie alternative Sanktionsmöglichkeiten aufzuzeigen und zu bewerten. Grundanliegen ist es, ein systematisch stimmiges System von Sanktionen zu entwickeln, das Rechtssicherheit bietet. Nach einem Überblick über die derzeitige Rechtslage wird der Meinungsstand zum Alles-oder-nichts-Prinzip im Schrifttum dargelegt, wobei auch ein vergleichender Blick auf die Diskussion im Haftungs- und Schadensrecht geworfen wird. Der Autor stellt die Reformvorschläge im Schrifttum und im Zwischenbericht der VVG-Reformkommission vom 30. Mai 2002, insbesondere das dort favorisierte Modell einer verschuldensabhängigen Quotelung, vor. Im Mittelpunkt der Arbeit steht eine eingehende Stellungnahme zu diesen Vorschlägen; sie analysiert außer Pro und Contra zur Quotelung einschließlich der praktischen Erfahrungen in der Schweiz auch mögliche Alternativen und unterbreitet einen eigenen Lösungsvorschlag.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Grenzüberschreitende Versicherungsgeschäfte innerhalb der EU nehmen stetig an Bedeutung zu. Die unterschiedlichen einzelstaatlichen Vertragsregelungen machen es den Versicherern jedoch schwer, ein Produkt über die nationalen Grenzen hinaus zu vertreiben, da die im Herkunftsmitgliedstaat verwendeten Vertragsbedingungen oft nicht den gesetzlichen Vorgaben des Aufnahmemitgliedstaates entsprechen.
Die vorliegende Arbeit nimmt sich dieser Problematik an. Zunächst wird ermittelt, inwiefern zwingendes einzelstaatliches Recht das grenzüberschreitende Versicherungsgeschäft zwischen den Mitgliedstaaten hemmt. Anschließend werden die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht überprüft und die Konturen der Gemeinschaftsgrenzen verdeutlicht. Dabei liegt der Fokus auf den Versicherungsmärkten in Deutschland, Frankreich und Großbritannien, welche zusammen über 50 % des Prämienvolumens in der Gemeinschaft ausmachen.
In Einzelnen werden untersucht:
- Vorgaben zur gezielten Regulierung der Prämie (bei der Naturkatastrophenversicherung sowie zwingenden Bonus-Malus-Systemen)
- Zwingende Risikoeinschlüsse (bei Terror-, Naturkatastrophen- und Technologiekatastrophenrisiken)
- Der Ausschluss der Leistungsfreiheit bei einem Fehlverhalten des Versicherungsnehmers (bei einer Obliegenheitsverletzung und der Herbeiführung des Versicherungsfalls)
- Mindestrückkaufswerte in der Kapitallebensversicherung
Die Untersuchung leistet einen Beitrag zur Ausgestaltung eines europäischen Versicherungsvertragsrechts, welches gerade im Entstehen ist, und bringt Erkenntnisse für die Auslegung und künftige Entwicklung des deutschen Versicherungsvertragsrechts. Sie ist sowohl für an der Vertragsgestaltung interessierte Praktiker als auch für Forschung und Lehre von Interesse.
Aktualisiert: 2023-02-07
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