Die Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung ermöglicht verschuldeten Personen nach einer Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren schuldenfrei zu werden. Die Existenzberechtigung dieses gesetzlichen Entschuldungsverfahrens ist nahezu unbestritten. Aber die tatsächliche Ausgestaltung dieses Verfahrens steht bereits seit der Einführung zum 1. Januar 1999 in der Kritik. Auch nachdem der Gesetzgeber bereits zum 1. November 2001 einige Verfahrensmängel nachbesserte, besteht weiter Reformbedarf. Der Autor gibt in seiner Arbeit einen Überblick über das bestehende System und beleuchtet die verfahrensrechtlichen und tatsächlichen Probleme. Dabei werden bestehende Reformansätze diskutiert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Insolvenz des Arbeitgebers führt zur Frage, wem das für die betriebliche Altersversorgung vorgesehene Vermögen zuzuordnen ist: der Insolvenzmasse oder dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer. Damit beschäftigt sich diese Arbeit unter Berücksichtigung der Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters sowie der gesetzlichen Insolvenzsicherung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Insolvenz des Arbeitgebers führt zur Frage, wem das für die betriebliche Altersversorgung vorgesehene Vermögen zuzuordnen ist: der Insolvenzmasse oder dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer. Damit beschäftigt sich diese Arbeit unter Berücksichtigung der Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters sowie der gesetzlichen Insolvenzsicherung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Sanierung von Unternehmen und die Fortentwicklung verschiedener Sanierungsinstrumente ist derzeit weltweit ein wichtiges Thema. Die Arbeit setzt sich mit den aktuellen Reformbestrebungen im Bereich des Sanierungsrechts auseinander und prüft, ob die Vorschläge zu den gewünschten Zielen führen und welche gesetzlichen Regelungen sich als besonders vorteilhaft erweisen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit widmet sich dem im Zuge des MoMiG reformierten Recht der Gesellschafterfremdfinanzierung. Untersucht wird dabei insbesondere die Frage, wie die Sonderregeln § 39 Abs. 1 Nr. 5, §§ 44a, 135, 143 Abs. 3 InsO auf deren gesamten (erweiterten) sachlichen Anwendungsbereich einheitlich anzuwenden sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor untersucht die Probleme, die die Einordnung von Arbeitnehmeransprüchen in das insolvenzrechtliche Forderungssystem aufwirft. Zur Bestimmung der Rangfolge helfen die Kategorisierung der Ansprüche nach ihrer Sachnatur sowie eine übergeordnete systematische Analyse. Abschließend wird auf die Vorzüge des Insolvenzplanverfahrens eingegangen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Insolvenz des Arbeitgebers führt zur Frage, wem das für die betriebliche Altersversorgung vorgesehene Vermögen zuzuordnen ist: der Insolvenzmasse oder dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer. Damit beschäftigt sich diese Arbeit unter Berücksichtigung der Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters sowie der gesetzlichen Insolvenzsicherung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor untersucht die Probleme, die die Einordnung von Arbeitnehmeransprüchen in das insolvenzrechtliche Forderungssystem aufwirft. Zur Bestimmung der Rangfolge helfen die Kategorisierung der Ansprüche nach ihrer Sachnatur sowie eine übergeordnete systematische Analyse. Abschließend wird auf die Vorzüge des Insolvenzplanverfahrens eingegangen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die insolvenzrechtliche Abwicklung von Bankgeschäften (Einlagengeschäft, Depotgeschäft, etc.) und Finanzdienstleistungen stellt besondere Anforderungen an das Insolvenzverfahren. Es wurden diverse Sonderregelungen (z.B. § 32 DepotG, § 30 PfandBG) geschaffen. Die Arbeit untersucht deren Vereinbarkeit mit dem Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die insolvenzrechtliche Abwicklung von Bankgeschäften (Einlagengeschäft, Depotgeschäft, etc.) und Finanzdienstleistungen stellt besondere Anforderungen an das Insolvenzverfahren. Es wurden diverse Sonderregelungen (z.B. § 32 DepotG, § 30 PfandBG) geschaffen. Die Arbeit untersucht deren Vereinbarkeit mit dem Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor untersucht die Probleme, die die Einordnung von Arbeitnehmeransprüchen in das insolvenzrechtliche Forderungssystem aufwirft. Zur Bestimmung der Rangfolge helfen die Kategorisierung der Ansprüche nach ihrer Sachnatur sowie eine übergeordnete systematische Analyse. Abschließend wird auf die Vorzüge des Insolvenzplanverfahrens eingegangen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die insolvenzrechtliche Abwicklung von Bankgeschäften (Einlagengeschäft, Depotgeschäft, etc.) und Finanzdienstleistungen stellt besondere Anforderungen an das Insolvenzverfahren. Es wurden diverse Sonderregelungen (z.B. § 32 DepotG, § 30 PfandBG) geschaffen. Die Arbeit untersucht deren Vereinbarkeit mit dem Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit untersucht die verschiedenen Teilbarkeitsbegriffe in der Insolvenzordnung. Im Vordergrund steht der Teilbarkeitsbegriff im Rahmen der Abwicklung gegenseitiger Verträge (§§ 103, 105 InsO). Überwiegend geht man hier davon aus, der Teilbarkeitsbegriff sei möglichst weit auszulegen, so dass die geschuldeten Leistungen immer dann teilbar seien, wenn sich die vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten Leistungen feststellen und bewerten lassen. Die Arbeit hinterfragt, ob der weite Teilbarkeitsbegriff tatsächlich mit dem insolvenzrechtlichen Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz gerechtfertigt werden kann. Der Begriff wird vor dem Hintergrund der Prinzipien Gläubigergleichbehandlung, funktionelles Synallagma, Privatautonomie und Parteiinteressen analysiert. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich diese Prinzipien allein mit begrifflichen Lösungsansätzen nicht in Einklang bringen lassen. Vielmehr muss der Begriff in jedem Einzelfall danach bestimmt werden, ob der Insolvenzverwalter auf die weitere Leistung des Vertragspartners zwingend angewiesen ist. Nur dann liegt Teilbarkeit nach § 105 S. 1 InsO vor.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung ermöglicht verschuldeten Personen nach einer Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren schuldenfrei zu werden. Die Existenzberechtigung dieses gesetzlichen Entschuldungsverfahrens ist nahezu unbestritten. Aber die tatsächliche Ausgestaltung dieses Verfahrens steht bereits seit der Einführung zum 1. Januar 1999 in der Kritik. Auch nachdem der Gesetzgeber bereits zum 1. November 2001 einige Verfahrensmängel nachbesserte, besteht weiter Reformbedarf. Der Autor gibt in seiner Arbeit einen Überblick über das bestehende System und beleuchtet die verfahrensrechtlichen und tatsächlichen Probleme. Dabei werden bestehende Reformansätze diskutiert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Der Verfasser untersucht die Insolvenzanfechtung von Prozeßhandlungen des späteren Insolvenzschuldners in verschiedenen Stadien eines Prozesses. Er kommt zu dem Ergebnis, daß eine Präklusion nach 296, 528 ZPO aufgrund anfechtbaren Verhaltens unbeachtlich ist. Nach Schluß der mündlichen Verhandlung hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund der Anfechtbarkeit. Liegt bereits ein Urteil vor, so bleibt der Insolvenzverwalter auf jene Rechtsbehelfe verwiesen, die auch dem Insolvenzschuldner zur Verfügung gestanden hätten, wäre nicht das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es entsteht durch die Anfechtbarkeit kein besonderer anfechtungsrechtlicher Rechtsbehelf.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Ein Kernproblem des geplanten insolvenzrechtlichen Reorganisationsverfahrens ist die Bereitstellung zusätzlichen Kapitals. Die in der vorliegenden Arbeit abgeleiteten Ansätze zur Lösung dieses Finanzierungsproblems reorganisationsfähiger Unternehmen richten sich auf die Zuführung von Risikokapital, für die sich in der Vergangenheit Gestaltungen als steuerbegünstigte Kapitalanlagen bewährt haben. Dazu werden risikobegrenzende Massnahmen im Bereich des Insolvenzrechts sowie rentabilitätsverbessernde Massnahmen durch die Ausnutzung steuerlichen Gestaltungspotentials zugunsten potentieller Anleger aufgezeigt. Darüberhinaus wird die Notwendigkeit einer besonderen steuerlichen Förderung und deren konkrete Ausgestaltung erarbeitet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die im Rahmen einer Insolvenz erfolgende Gläubigergleichbehandlung speziell zugunsten der öffentlich-rechtlichen Gläubiger durchbrochen werden kann und soll. Den Anlass hierzu bilden verschiedene Gesetzgebungsvorhaben der jüngeren Zeit, die gerade auf eine Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Gläubiger abzielen und somit einen gesetzgeberischen Sinneswandel dokumentieren, dessen Umsetzung erhebliche Auswirkungen für die Insolvenzrechtspraxis entfalten würde. Unter Berücksichtigung sowohl einer rechtshistorischen, als auch einer rechtsvergleichenden Betrachtung sowie der Herausarbeitung einer Insolvenzrechtszentriertheit speziell auf dem Gebiet des Insolvenzanfechtungsrechts fällt der Autor insoweit ein geteiltes Urteil. Dem Vorhaben einer gezielten Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Gläubiger wird eine Absage erteilt. Zugleich entwickelt der Autor aber auch Vorschläge zu einer moderaten, generellen Beschränkung des Insolvenzanfechtungsrechts im Interesse eines gesteigerten Vertrauensschutzes und einer angemessenen Wahrung der Verkehrsinteressen auch im Falle einer Insolvenz.
Aktualisiert: 2019-12-19
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