Aktualisiert: 2020-09-01
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Das verfassungsrechtliche Gebot der Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht wird nur unzureichend durch den Gesetzgeber befolgt. Die Autorin arbeitet die Handlungsspielräume bei Reformen der Konzentrationskontrolle des Rundfunkstaatsvertrags sowie des Kartellrechts heraus und entwickelt Ansätze für ein Gesamtmedienmodell.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2023-04-07
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Das verfassungsrechtliche Gebot der Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht wird nur unzureichend durch den Gesetzgeber befolgt. Die Autorin arbeitet die Handlungsspielräume bei Reformen der Konzentrationskontrolle des Rundfunkstaatsvertrags sowie des Kartellrechts heraus und entwickelt Ansätze für ein Gesamtmedienmodell.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit befasst sich erstmals mit der rechtlichen Beurteilung der in der Praxis sehr häufig angewandten Managementmethode Benchmarking. Nach einer wirtschaftswissenschaftlichen Einführung werden die Rechte und Pflichten der beteiligten Unternehmen bestimmt und unterschiedlichsten BGB-Vertragstypen zugeordnet. Um der Praxisnähe des Themas gerecht zu werden, wurde u.a. der den Parteien obliegenden Geheimhaltungspflicht sowie dem Leistungsstörungsrecht besondere Beachtung geschenkt. Der zweite Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Analyse der außerordentlich komplexen kartellrechtlichen Implikationen, die mit dem im Rahmen des Benchmarking stattfindenden Austauschs von Daten und Know-How einhergehen. Dabei werden praxisrelevante Richtlinien entwickelt, bei deren Einhaltung Benchmarking-Studien aus Sicht des deutschen und europäischen Kartellrechts unbedenklich sind.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Diskussion um die Einflüsse des Europarechts auf das nationale Berufsrecht der Anwälte ist hochaktuell. Dabei geht es einerseits um europarechtliche Vorgaben zur Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit für Anwälte, andererseits um die Auswirkungen des Wettbewerbsrechts auf Anwaltsorganisationen und ihr Berufsrecht. Mit seinen beiden Urteilen vom 19.02.2002 in den Rechtssachen Wouters und Arduino hat der EuGH in der deutschen Literatur bereits eine heftige Diskussion darüber ausgelöst, ob die von der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossenen berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere die BORA und die FAO, dem europäischen Wettbewerbsrecht unterfallen. Die Analyse der beiden Urteile stellt daher den Schwerpunkt der Arbeit dar.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die kartellrechtliche Beurteilung des Handelsvertretervertriebs in seinen vielfältigen Erscheinungsformen ist ein Thema von hohem theoretischen Reiz und großer praktischer Bedeutung. Auf der Ebene des EG-Kartellrechts ist der gegenwärtige Rechtszustand äußerst unbefriedigend, zumal eine von der Europäischen Kommission seit langem angekündigte Neufassung der einschlägigen Bekanntmachung noch immer auf sich warten läßt. Ausgehend von einer Darstellung der kautelarjuristischen Praxis, einer ökonomischen Analyse des Handelsvertretervertriebs und einer rechtsvergleichenden Betrachtung des deutschen und US-amerikanischen Rechts befaßt sich diese Arbeit ausführlich und kritisch mit der EG-kartellrechtlichen Beurteilung von Handelsvertreterverträgen, wie sie ist, und wie sie sein sollte.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Im Zuge dieser Arbeit wird anhand der Kartellrechtsordnungen der führenden Industriestaaten die hervorgehobene Bedeutung des Auswirkungsprinzips für die Anwendung nationaler Rechtsordnungen auf internationale Sachverhalte dargestellt und eine Abgrenzung zu anderen Anknüpfungskriterien vorgenommen. Im Hauptteil der Arbeit wird das umfangreiche US-amerikanische Fallmaterial im Hinblick auf die verwendeten Anknüpfungsmethoden umfassend untersucht. Hierbei werden Kriterien zur Begrenzung des Auswirkungsprinzips herausgearbeitet, um die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Staatenkonflikte im Zusammenhang mit der extraterritorialen Anwendung nationaler Rechtsordnungen zu entschärfen.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Die zielorientierte Auslegung der europäischen Zwischenstaatlichkeitsklausel durch den EuGH bringt für Unternehmen ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit mit sich, da aufgrund der extensiven Auslegung der Art. 81 f. EGV eine präzise Bestimmung des Sinngehalts der Vorschrift nur schwer möglich erscheint. Ein vergleichbares Problem stellt sich bei der Auslegung der deutschen Zwischenstaatlichkeitsklausel gem. § 48 Abs. 2 S. 1 GWB. Ziel der Arbeit ist, den Sinngehalt der Zwischenstaatlichkeitsklausel des europäischen und deutschen Kartellrechts zu bestimmen. Der Autor kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass der Tatbestand der europäischen bzw. deutschen Klausel nicht erfüllt ist, wenn der räumlich relevante Markt auf das Gebiet eines Mitgliedstaats bzw. Bundeslandes begrenzt ist.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Zwischenstaatliche Konflikte über die Anwendung nationalen Kartellrechts auf länderübergreifende Sachverhalte sind ein oft erörtertes Problem des internationalen Wirtschaftsrechts. Neben der Darstellung der Rechtspraxis in den USA, in Deutschland und in der EG beschreibt der Verfasser Jurisdiktionskonflikte anhand von Fallbeispielen. Eine Analyse amerikanischer Gerichtsentscheidungen zeigt, daß der «judicial interest balancing approach» gegenüber der herkömmlichen «effects doctrine» in der gerichtlichen Praxis nicht zu einer besseren Berücksichtigung von Jurisdiktionsinteressen anderer Staaten geführt hat: Entscheidend zur Bestimmung der Reichweite von Jurisdiktionsgewalt bleiben nach wie vor die Auswirkungen restriktiven Verhaltens auf den Inlandsmarkt. Demgegenüber bieten internationale Regelwerke bzw. bilaterale Abkommen bessere Möglichkeiten der Konfliktverminderung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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In das strafrechtliche Sanktionensystem ist Bewegung gekommen. Anerkannt ist aber, daß die Abschöpfung der durch den Täter erlangten Vorteile schon aus Gerechtigkeitsgründen unabdingbar ist. Dennoch sind eine Vielzahl von verschiedenen Regelungskonzepten wie der strafrechtliche Verfall und die Mehrerlösabschöpfung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz vorhanden. Im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht findet die Vorteilsabschöpfung dabei nach 17 Absatz 4 OWiG im wesentlichen über die Geldbuße statt. Diese Untersuchung betrachtet den geschichtlichen Hintergrund dieser Regelung und vergleicht sie mit weiteren vorhandenen Abschöpfungsregelungen. Dabei wird der grundlegenden Frage der Rechtsnatur einer derartigen Abschöpfungsregelung ebenso nachgegangen wie Einzelfragen ihrer Anwendung. Einbezogen wird auch das Gebiet des Kartellrechts. Denn dort hat die Vorteilsabschöpfung nicht nur ein besonders wichtiges Anwendugsgebiet - auch sind Spezialregelungen ( 81 Absatz 2 GWB 1999) vorhanden. Ähnliche Regelungen finden sich im europäischen Kartellrecht, so daß auch dieser Regelungsbereich Gegenstand der Untersuchung ist.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das »Kölner Seminar« des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW) behandelt regelmäßig »aktuelle Schwerpunkte« des Kartellrechts, die vielfach über das Tagesgeschehen hinausreichen und oft wichtige Weichenstellungen für die nächsten Jahre anzeigen. Der vorliegende Band fasst einige Vorträge zusammen, die bei den Kölner Seminaren in den Jahren 2007 und 2008 gehalten worden sind. Einige Beiträge sind damals aktuellen Themen gewidmet, andere behandeln Themen, wie zum Beispiel das EU-Beihilferecht in der Finanzmarktkrise oder den Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten und Betrachtungen zu fusionskontrollrechtlichen Dossiers, die auch heute wieder eine vertiefte Diskussion nach sich ziehen. Den traditionellen Überblick über die kartellrechtliche Verwaltungspraxis des Bundeskartellamts gab Vizepräsident Peter Klocker.
Bei den Themen europäischen Zuschnitts beleuchtete Thomas Jestaedt, Anwalt in Brüssel, näher, welche Rolle das Beihilferecht in der Finanzmarktkrise spielt. In Anbetracht notwendiger Schritte zur Rettung des Bankensystems und der Realwirtschaft werden nicht nur die Regierungen sondern auch das Beihilfenrecht vor große Herausforderungen gestellt.
Robert Klotz, Anwalt in Brüssel, untersuchte, in welchem Verhältnis sektorspezifische Regulierung und allgemeines Kartellrecht in den Netzwirtschaften zueinander stehen.
Die Modalitäten der Entlassung eines regulierten Sektors in den Anwendungsbereich des allgemeinen Kartellrechts wird auch künftig noch Gegenstand von Debatten sein.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Sommer 2009 im niederländischen Mobilfunkbereich, die den Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern noch strengeren Regeln unterwirft, wirft ein aktuelles Licht auf das Referat von Justus Herrlinger, Anwalt in Hamburg, der die Grenzen des Informationsaustauschs nach dem Kartellverbot näher auslotete.
Die deutsche Rechtsprechung und die Frage nach dem Zugang zu Sekundärmärkten rückte Johann Brück, Anwalt in Meerbusch, anhand der Besprechung einer Entscheidung des OLG Düsseldorf in der Rechtssache ›Primus‹ in den Vordergrund, während Moritz Lorenz, Anwalt in Berlin, das neue Kartellgesetz der Volksrepublik China vorstellte.
Dass zu einem umfassenden Compliance-Programm auch so genannte anwaltgesteuerte ›Scheinrazzien‹ (›Mock Dawn Raids‹) gehören sollten, verdeutlichte Andreas Lotze, Anwalt in Essen.
Eine Angleichung der deutschen an die europäische Fusionskontrolle propagierte Michael Baron, Anwalt in Düsseldorf, in seinem Referat zum ›more economic approach‹ in der Fusionskontrolle. Aktuell ist dieser Leitgedanke im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode aufgegriffen worden und muss nun umgesetzt werden.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz in Sachen ›Schneider Electric‹ ist zwar vom Europäischen Gerichtshof vor kurzem teilweise wieder aufgehoben worden. Die Aufhebung betraf jedoch nur die kausale Herleitung eines Teils des Schadens. Die für eine Haftung der EU-Kommission schadensbegründenden Umstände des erstinstanzlichen Urteils, das von Ulrich Schnelle, Anwalt in Stuttgart, besprochen wurde, sind hingegen bestätigt worden, weshalb das Urteil auch für künftige Fälle von Bedeutung bleibt.
Die von Britta Grauke, Anwältin in Frankfurt, anhand des Weißbuches zu Schadenersatzklagen aufgezeigte Tendenz, in Europa kollektive Rechtsmittel wie Sammelklagen einführen zu wollen, ist nach wie vor ungebrochen. Einen Richtlinienvorschlag konnte Wettbewerbskommissarin Kroes allerdings aufgrund einigen Widerstands aus Politik, EU-Parlament und der Wirtschaft nicht mehr während ihrer Amtszeit vorlegen.
Markus Wirtz, Anwalt in Düsseldorf, deckte schließlich Defizite der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung bei der Anwendung der Eigentumsgarantie auf, die er als notwendiges Element der Wettbewerbsordnung klassifizierte.
Das FIW ist bestrebt, mit dieser Vortragsauswahl ein möglichst breites Spektrum aktueller kartellrechtlicher Themen vorzustellen, das auch noch einige Zeit später einen verlässlichen Fundus für oftmals wiederkehrende Debatten bieten kann.
Aktualisiert: 2019-01-09
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