Medienrelevante verwandte Märkte der rundfunkrechtlichen Konzentrationskontrolle

Medienrelevante verwandte Märkte der rundfunkrechtlichen Konzentrationskontrolle
Das Symposium 'Medienrelevante verwandte Märkte in der rundfunkrechtlichen Konzentrationskontrolle - Auswahl, Messung und Bewertung' veranstaltete die KEK im Oktober 2005 in Potsdam. Ausgangspunkt des wissenschaftlichen Fachgesprächs war die Vorschrift des § 26 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), die es einem Unternehmen erlaubt, selbst oder durch ihm zurechenbare Unternehmen bundesweit im Fernsehen eine unbegrenzte Anzahl von Programmen zu veranstalten, solange es dadurch keine vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Panel I des Symposiums beschäftigte sich mit der Thematik, inwieweit die in § 26 Abs. 2 RStV angesprochenen medienrelevanten verwandten Märkte bei der Anwendung des Zuschaueranteilsmodells einbezogen werden dürfen. Panel II erörterte die Frage: Sind Publikumskontakte geeignet, um Meinungseinfluss festzustellen und vorherrschende Meinungsmacht zu beurteilen? Gibt es Alternativen? Das der Diskussion zugrunde liegende kommunikationswissen- schaftliche Gutachten von Prof. Dr. Uwe Hasebrink ist in dieser Dokumentation ebenso veröffentlicht wie die Antworten auf eine öffentliche Befragung der KEK zu diesem Thema, die das Ziel hatte, einen Überblick über die Meinungen der verschiedenen mit den Medien befassten Interessengruppen zu schaffen.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle

Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle
Mit der Vorlage des nunmehr dritten Konzentrationsberichts entspricht die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) der ihr durch § 26 Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag gestellten Aufgabe. Nach dieser Vorschrift veröffentlichen die Landesmedienanstalten gemeinsam alle drei Jahre – oder auf Anforderung der Länder – einen Bericht der KEK über die Entwicklung der Konzentration und über Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk unter Berücksichtigung von Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten, horizontalen Verflechtungen zwischen Rundfunkveranstaltern in verschiedenen Verbreitungsgebieten und internationalen Verflechtungen im Medienbereich. Seit Erscheinen des letzten Konzentrationsberichts, im Herbst 2003, haben sich die Rahmenbedingungen des Handelns in der Medienbranche deutlich gewandelt. Zentrale Triebkraft der Veränderungen ist vor allem der technologische Fortschritt und hier insbesondere die Digitalisierung von Inhalten und Übertragungsverfahren. Wenn es möglich ist, alle Arten von Inhalten über ein und dasselbe Netz zu verbreiten, eröffnen sich für die Akteure der Medienbranche neue Handlungsoptionen. So können vorhandene Inhalte leichter als bisher crossmedial verwertet und dadurch neue Erlösquellen erschlossen werden. Weiterhin zu beobachten ist eine Intensivierung der vertikalen Verflechtungen zwischen der Produktions- und Distributionsebene von Mediengütern. Der Besitz attraktiver Inhalte in Verbindung mit einer Kontrolle des Distributionssystems schafft neuartige strategische Positionen und erlaubt darüber hinaus die Generierung weiterer Erlöse. Ergebnis dieser Entwicklungen sind crossmedial aufgestellte Medienkonzerne, die in einer Vielzahl von Medienteilmärkten mit unterschiedlichsten Angeboten präsent sind. Das mediale Einprodukt-Unternehmen wird zum Ausnahmefall. Für die Vielfaltkontrolle bedeuten diese Veränderungen neue Herausforderungen. Auf Entwicklungen wie den Markteintritt großer Medienkonzerne in den Fernsehbereich oder auch die Herausbildung von Verflechtungen zwischen der Produktions- und Distributionsebene im bundesweiten privaten Fernsehen gilt es, wohl begründete, tragfähige Antworten zu finden. Die KEK hat sich hierum - in intensiver Diskussion mit den Bezugsgruppen und innerhalb der Kommission - bemüht. Der Bericht 'Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle' dokumentiert diese Arbeit. Eingeflossen in den Bericht ist ein Gutachten des Hans-Bredow-Instituts zur Regulierung crossmedialer Aktivitäten in ausländischen Medienordnungen. Es wird in einem gesonderten Kapitel dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle

Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle
Mit der Vorlage des nunmehr dritten Konzentrationsberichts entspricht die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) der ihr durch § 26 Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag gestellten Aufgabe. Nach dieser Vorschrift veröffentlichen die Landesmedienanstalten gemeinsam alle drei Jahre – oder auf Anforderung der Länder – einen Bericht der KEK über die Entwicklung der Konzentration und über Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk unter Berücksichtigung von Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten, horizontalen Verflechtungen zwischen Rundfunkveranstaltern in verschiedenen Verbreitungsgebieten und internationalen Verflechtungen im Medienbereich. Seit Erscheinen des letzten Konzentrationsberichts, im Herbst 2003, haben sich die Rahmenbedingungen des Handelns in der Medienbranche deutlich gewandelt. Zentrale Triebkraft der Veränderungen ist vor allem der technologische Fortschritt und hier insbesondere die Digitalisierung von Inhalten und Übertragungsverfahren. Wenn es möglich ist, alle Arten von Inhalten über ein und dasselbe Netz zu verbreiten, eröffnen sich für die Akteure der Medienbranche neue Handlungsoptionen. So können vorhandene Inhalte leichter als bisher crossmedial verwertet und dadurch neue Erlösquellen erschlossen werden. Weiterhin zu beobachten ist eine Intensivierung der vertikalen Verflechtungen zwischen der Produktions- und Distributionsebene von Mediengütern. Der Besitz attraktiver Inhalte in Verbindung mit einer Kontrolle des Distributionssystems schafft neuartige strategische Positionen und erlaubt darüber hinaus die Generierung weiterer Erlöse. Ergebnis dieser Entwicklungen sind crossmedial aufgestellte Medienkonzerne, die in einer Vielzahl von Medienteilmärkten mit unterschiedlichsten Angeboten präsent sind. Das mediale Einprodukt-Unternehmen wird zum Ausnahmefall. Für die Vielfaltkontrolle bedeuten diese Veränderungen neue Herausforderungen. Auf Entwicklungen wie den Markteintritt großer Medienkonzerne in den Fernsehbereich oder auch die Herausbildung von Verflechtungen zwischen der Produktions- und Distributionsebene im bundesweiten privaten Fernsehen gilt es, wohl begründete, tragfähige Antworten zu finden. Die KEK hat sich hierum - in intensiver Diskussion mit den Bezugsgruppen und innerhalb der Kommission - bemüht. Der Bericht 'Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle' dokumentiert diese Arbeit. Eingeflossen in den Bericht ist ein Gutachten des Hans-Bredow-Instituts zur Regulierung crossmedialer Aktivitäten in ausländischen Medienordnungen. Es wird in einem gesonderten Kapitel dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle

Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle
Mit der Vorlage des nunmehr dritten Konzentrationsberichts entspricht die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) der ihr durch § 26 Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag gestellten Aufgabe. Nach dieser Vorschrift veröffentlichen die Landesmedienanstalten gemeinsam alle drei Jahre – oder auf Anforderung der Länder – einen Bericht der KEK über die Entwicklung der Konzentration und über Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk unter Berücksichtigung von Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten, horizontalen Verflechtungen zwischen Rundfunkveranstaltern in verschiedenen Verbreitungsgebieten und internationalen Verflechtungen im Medienbereich. Seit Erscheinen des letzten Konzentrationsberichts, im Herbst 2003, haben sich die Rahmenbedingungen des Handelns in der Medienbranche deutlich gewandelt. Zentrale Triebkraft der Veränderungen ist vor allem der technologische Fortschritt und hier insbesondere die Digitalisierung von Inhalten und Übertragungsverfahren. Wenn es möglich ist, alle Arten von Inhalten über ein und dasselbe Netz zu verbreiten, eröffnen sich für die Akteure der Medienbranche neue Handlungsoptionen. So können vorhandene Inhalte leichter als bisher crossmedial verwertet und dadurch neue Erlösquellen erschlossen werden. Weiterhin zu beobachten ist eine Intensivierung der vertikalen Verflechtungen zwischen der Produktions- und Distributionsebene von Mediengütern. Der Besitz attraktiver Inhalte in Verbindung mit einer Kontrolle des Distributionssystems schafft neuartige strategische Positionen und erlaubt darüber hinaus die Generierung weiterer Erlöse. Ergebnis dieser Entwicklungen sind crossmedial aufgestellte Medienkonzerne, die in einer Vielzahl von Medienteilmärkten mit unterschiedlichsten Angeboten präsent sind. Das mediale Einprodukt-Unternehmen wird zum Ausnahmefall. Für die Vielfaltkontrolle bedeuten diese Veränderungen neue Herausforderungen. Auf Entwicklungen wie den Markteintritt großer Medienkonzerne in den Fernsehbereich oder auch die Herausbildung von Verflechtungen zwischen der Produktions- und Distributionsebene im bundesweiten privaten Fernsehen gilt es, wohl begründete, tragfähige Antworten zu finden. Die KEK hat sich hierum - in intensiver Diskussion mit den Bezugsgruppen und innerhalb der Kommission - bemüht. Der Bericht 'Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle' dokumentiert diese Arbeit. Eingeflossen in den Bericht ist ein Gutachten des Hans-Bredow-Instituts zur Regulierung crossmedialer Aktivitäten in ausländischen Medienordnungen. Es wird in einem gesonderten Kapitel dokumentiert.
Aktualisiert: 2019-01-21
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Konzentrationskontrolle über private Rundfunkveranstalter

Konzentrationskontrolle über private Rundfunkveranstalter von Ossyra,  Markus
Die Schrift geht anläßlich der Neuregelung des Rechts der Konzentrationskontrolle im Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Frage nach, welchen konzentrationsrechtlichen Bindungen private Rundfunkveranstalter unterliegen. Prüfungsmaßstab ist neben der Vorschrift des Art. 512 GG auch die föderative Struktur des Grundgesetzes. Im Zuge der Analyse wird sowohl auf die aktuellen Probleme des Konzentrationsrechts (Zurechnungsfragen, Angehörigenverhältnisse etc.) als auch auf grundrechtsdogmatische Fragen eingegangen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Medienrelevante verwandte Märkte der rundfunkrechtlichen Konzentrationskontrolle

Medienrelevante verwandte Märkte der rundfunkrechtlichen Konzentrationskontrolle
Das Symposium 'Medienrelevante verwandte Märkte in der rundfunkrechtlichen Konzentrationskontrolle - Auswahl, Messung und Bewertung' veranstaltete die KEK im Oktober 2005 in Potsdam. Ausgangspunkt des wissenschaftlichen Fachgesprächs war die Vorschrift des § 26 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), die es einem Unternehmen erlaubt, selbst oder durch ihm zurechenbare Unternehmen bundesweit im Fernsehen eine unbegrenzte Anzahl von Programmen zu veranstalten, solange es dadurch keine vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Panel I des Symposiums beschäftigte sich mit der Thematik, inwieweit die in § 26 Abs. 2 RStV angesprochenen medienrelevanten verwandten Märkte bei der Anwendung des Zuschaueranteilsmodells einbezogen werden dürfen. Panel II erörterte die Frage: Sind Publikumskontakte geeignet, um Meinungseinfluss festzustellen und vorherrschende Meinungsmacht zu beurteilen? Gibt es Alternativen? Das der Diskussion zugrunde liegende kommunikationswissen- schaftliche Gutachten von Prof. Dr. Uwe Hasebrink ist in dieser Dokumentation ebenso veröffentlicht wie die Antworten auf eine öffentliche Befragung der KEK zu diesem Thema, die das Ziel hatte, einen Überblick über die Meinungen der verschiedenen mit den Medien befassten Interessengruppen zu schaffen.
Aktualisiert: 2019-01-21
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Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zur Schaffung eines europäischen Medienkonzentrationsrechts

Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zur Schaffung eines europäischen Medienkonzentrationsrechts von Helwig,  Richard
Die Sicherstellung publizistischer Vielfalt wird als Grundvoraussetzung für das Funktionieren einer freiheitlichen Demokratie angesehen. Nur eine Medienlandschaft, in der alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen zu Wort kommen, garantiert die freie Auseinandersetzung über die besten Konzepte zur Lösung anstehender Probleme. In Deutschland wird die Medien- und Meinungsvielfalt durch verschiedene antikonzentrationsrechtliche Vorschriften geschützt. Aber kann das deutsche Medienkonzentrationsrecht bei Zusammenschlüssen auf europäischer Ebene seine Aufgabe der Vielfaltsicherung wirksam erfüllen oder bedarf es vielmehr europäischer Regelungen? Die Arbeit geht nicht nur dieser Frage nach, sondern fragt auch nach der zulässigen Reichweite einer möglichen Regulierung auf europäischer Ebene.
Aktualisiert: 2019-12-19
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