Der Schutz des aussenstehenden Aktionärs in Deutschland und Brasilien

Der Schutz des aussenstehenden Aktionärs in Deutschland und Brasilien von Berger-Steinke,  Dora
Der potentielle Interessengegensatz zwischen Mehrheits- und Minderheitsaktionären in einer Gesellschaft wird in der Verflechtung von Gesellschaften deutlich. Die Beherrschung einer Gesellschaft durch ein anderes Unternehmen birgt die Gefahr in sich, dass die Interessen der beherrschten Gesellschaft von dem herrschenden Unternehmen ausser acht gelassen werden. Die Übernahme der Kontrolle durch Beherrschungsvertrag wirft deshalb die Frage auf, wie der Schutz der Minderheitsaktionäre, die nunmehr zu «aussenstehenden» Gesellschaftern werden, ausgestaltet ist. Ein Vergleich des deutschen und des brasilianischen Rechts zeigt die vielfältigen Aspekte dieser Fragestellung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Treuhandanstalt im System des deutschen Gesellschafts- und Konzernrechts

Die Treuhandanstalt im System des deutschen Gesellschafts- und Konzernrechts von Gratzel,  Dirk
Wenige Organisationen waren und sind für den gesellschafts- und konzernrechtlich Interessierten so faszinierend wie die Treuhandanstalt. Denn mit ihr ist das deutsche Gesellschafts- und Konzernrecht einer einzigartigen Funktionsprüfung unterzogen worden. Dabei hat die umfassende Indienstnahme der gesellschaftsrechtlichen Regelwerke für die Restrukturierung der vormaligen DDR-Rechtsordnung sowohl das grundlegende Verständnis gesellschaftsrechtlicher Phänomene vertieft als auch tradierte Fragestellungen im Gesellschafts- und Konzernrecht mit neuen Impulsen versehen, und zwar insbesondere solche Problemfelder, die sich - wie die Treuhandanstalt selbst - im Grenzbereich zwischen öffentlichem Recht einer- und privatem Gesellschafts- und Konzernrecht andererseits finden. Hier treten methodische Defizite gängiger Lösungsansätze zu Tage, die die Arbeit aufzulösen bemüht ist, um anschließend die Treuhand selbst in das System des deutschen Gesellschafts- und Konzernrechts einzugliedern.
Aktualisiert: 2019-12-19
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