Von Plattformmärkten bis zu Künstlicher Intelligenz erscheint „Fairness“ als das Leitmotiv für die Regulierung der digitalen Wirtschaft. Was aber bedeutet der schillernde Begriff im Recht? Dieser sowohl aus grundlagenwissenschaftlicher als auch praktischer Sicht drängenden Frage geht die Doktorarbeit „Fairness als Rechtsprinzip“ nach.
Auf Basis eines interdisziplinären Ansatzes entwirft sie eine neue, übergreifende Fairness-Theorie für
das wettbewerbsbezogene Wirtschaftsrecht (Lauterkeits-, Kartell-, Immaterialgüter-, Geschäftsgeheimnis-, Vertrags-, Antidiskriminierungs- und Datenschutzrecht). Im Zentrum steht die Idee einer modernisierten Rückbesinnung auf
die klassische Formel des Art.10bis Abs. 2 PVÜ, wonach „unfair competition“ jedes Wettbewerbsverhalten ist,
das den „anständigen Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe“ zuwiderläuft.
Die in Wissenschaft und Praxis zuletzt in den Hintergrund getretene Annahme, es handele sich bei dieser Definition um
einen kontrollierten Verweis auf außerrechtliche, gesellschaftliche Ordnungsgefüge, bedarf im Angesicht gesellschaftlicher Entwicklungen von Globalisierung und Digitalisierung neuer Aufmerksamkeit. Denn die Globalisierung bringt es mit sich,
dass transnational agierende Unternehmen die Ordnung des Welthandels maßgeblich mitprägen. Die Digitalisierung führt dazu, dass sich gesellschaftliche Steuerungsmacht mehr und mehr auf private Marktakteure verlagert, die mittels Künstlicher Intelligenz grenzenloses Wissen sammeln und die algorithmischen Infrastrukturen einer zunehmend software-basierten
Welt beherrschen.
Dieser soziologische Befund bedarf einer differenzierten Reaktion durch das Recht als Instanz der gemeinwohlorientierten Gesellschaftsordnung. Die vorliegende Arbeit weist dem Fairness-Prinzip vor diesem Hintergrund die Aufgabe zu,
als normatives Brückenprinzip zwischen Recht und Gesellschaft das Zusammenspiel staatlicher und nicht-staatlicher Marktverhaltensordnung in gemeinwohldienliche Bahnen zu lenken. Durch kontrollierte Rezeption legitimer nicht-staatlicher Normen im staatlichen Recht einerseits und gemeinwohlorientierte Steuerung nicht-staatlicher Normen durch progressive Strategien der Meta-Regulierung andererseits sichert es die Anständigkeit der Marktgepflogenheiten der Digitalwirtschaft.
Aktualisiert: 2023-06-27
> findR *
Von Plattformmärkten bis zu Künstlicher Intelligenz erscheint „Fairness“ als das Leitmotiv für die Regulierung der digitalen Wirtschaft. Was aber bedeutet der schillernde Begriff im Recht? Dieser sowohl aus grundlagenwissenschaftlicher als auch praktischer Sicht drängenden Frage geht die Doktorarbeit „Fairness als Rechtsprinzip“ nach.
Auf Basis eines interdisziplinären Ansatzes entwirft sie eine neue, übergreifende Fairness-Theorie für
das wettbewerbsbezogene Wirtschaftsrecht (Lauterkeits-, Kartell-, Immaterialgüter-, Geschäftsgeheimnis-, Vertrags-, Antidiskriminierungs- und Datenschutzrecht). Im Zentrum steht die Idee einer modernisierten Rückbesinnung auf
die klassische Formel des Art.10bis Abs. 2 PVÜ, wonach „unfair competition“ jedes Wettbewerbsverhalten ist,
das den „anständigen Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe“ zuwiderläuft.
Die in Wissenschaft und Praxis zuletzt in den Hintergrund getretene Annahme, es handele sich bei dieser Definition um
einen kontrollierten Verweis auf außerrechtliche, gesellschaftliche Ordnungsgefüge, bedarf im Angesicht gesellschaftlicher Entwicklungen von Globalisierung und Digitalisierung neuer Aufmerksamkeit. Denn die Globalisierung bringt es mit sich,
dass transnational agierende Unternehmen die Ordnung des Welthandels maßgeblich mitprägen. Die Digitalisierung führt dazu, dass sich gesellschaftliche Steuerungsmacht mehr und mehr auf private Marktakteure verlagert, die mittels Künstlicher Intelligenz grenzenloses Wissen sammeln und die algorithmischen Infrastrukturen einer zunehmend software-basierten
Welt beherrschen.
Dieser soziologische Befund bedarf einer differenzierten Reaktion durch das Recht als Instanz der gemeinwohlorientierten Gesellschaftsordnung. Die vorliegende Arbeit weist dem Fairness-Prinzip vor diesem Hintergrund die Aufgabe zu,
als normatives Brückenprinzip zwischen Recht und Gesellschaft das Zusammenspiel staatlicher und nicht-staatlicher Marktverhaltensordnung in gemeinwohldienliche Bahnen zu lenken. Durch kontrollierte Rezeption legitimer nicht-staatlicher Normen im staatlichen Recht einerseits und gemeinwohlorientierte Steuerung nicht-staatlicher Normen durch progressive Strategien der Meta-Regulierung andererseits sichert es die Anständigkeit der Marktgepflogenheiten der Digitalwirtschaft.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Von Plattformmärkten bis zu Künstlicher Intelligenz erscheint „Fairness“ als das Leitmotiv für die Regulierung der digitalen Wirtschaft. Was aber bedeutet der schillernde Begriff im Recht? Dieser sowohl aus grundlagenwissenschaftlicher als auch praktischer Sicht drängenden Frage geht die Doktorarbeit „Fairness als Rechtsprinzip“ nach.
Auf Basis eines interdisziplinären Ansatzes entwirft sie eine neue, übergreifende Fairness-Theorie für
das wettbewerbsbezogene Wirtschaftsrecht (Lauterkeits-, Kartell-, Immaterialgüter-, Geschäftsgeheimnis-, Vertrags-, Antidiskriminierungs- und Datenschutzrecht). Im Zentrum steht die Idee einer modernisierten Rückbesinnung auf
die klassische Formel des Art.10bis Abs. 2 PVÜ, wonach „unfair competition“ jedes Wettbewerbsverhalten ist,
das den „anständigen Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe“ zuwiderläuft.
Die in Wissenschaft und Praxis zuletzt in den Hintergrund getretene Annahme, es handele sich bei dieser Definition um
einen kontrollierten Verweis auf außerrechtliche, gesellschaftliche Ordnungsgefüge, bedarf im Angesicht gesellschaftlicher Entwicklungen von Globalisierung und Digitalisierung neuer Aufmerksamkeit. Denn die Globalisierung bringt es mit sich,
dass transnational agierende Unternehmen die Ordnung des Welthandels maßgeblich mitprägen. Die Digitalisierung führt dazu, dass sich gesellschaftliche Steuerungsmacht mehr und mehr auf private Marktakteure verlagert, die mittels Künstlicher Intelligenz grenzenloses Wissen sammeln und die algorithmischen Infrastrukturen einer zunehmend software-basierten
Welt beherrschen.
Dieser soziologische Befund bedarf einer differenzierten Reaktion durch das Recht als Instanz der gemeinwohlorientierten Gesellschaftsordnung. Die vorliegende Arbeit weist dem Fairness-Prinzip vor diesem Hintergrund die Aufgabe zu,
als normatives Brückenprinzip zwischen Recht und Gesellschaft das Zusammenspiel staatlicher und nicht-staatlicher Marktverhaltensordnung in gemeinwohldienliche Bahnen zu lenken. Durch kontrollierte Rezeption legitimer nicht-staatlicher Normen im staatlichen Recht einerseits und gemeinwohlorientierte Steuerung nicht-staatlicher Normen durch progressive Strategien der Meta-Regulierung andererseits sichert es die Anständigkeit der Marktgepflogenheiten der Digitalwirtschaft.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Von Plattformmärkten bis zu Künstlicher Intelligenz erscheint „Fairness“ als das Leitmotiv für die Regulierung der digitalen Wirtschaft. Was aber bedeutet der schillernde Begriff im Recht? Dieser sowohl aus grundlagenwissenschaftlicher als auch praktischer Sicht drängenden Frage geht die Doktorarbeit „Fairness als Rechtsprinzip“ nach.
Auf Basis eines interdisziplinären Ansatzes entwirft sie eine neue, übergreifende Fairness-Theorie für
das wettbewerbsbezogene Wirtschaftsrecht (Lauterkeits-, Kartell-, Immaterialgüter-, Geschäftsgeheimnis-, Vertrags-, Antidiskriminierungs- und Datenschutzrecht). Im Zentrum steht die Idee einer modernisierten Rückbesinnung auf
die klassische Formel des Art.10bis Abs. 2 PVÜ, wonach „unfair competition“ jedes Wettbewerbsverhalten ist,
das den „anständigen Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe“ zuwiderläuft.
Die in Wissenschaft und Praxis zuletzt in den Hintergrund getretene Annahme, es handele sich bei dieser Definition um
einen kontrollierten Verweis auf außerrechtliche, gesellschaftliche Ordnungsgefüge, bedarf im Angesicht gesellschaftlicher Entwicklungen von Globalisierung und Digitalisierung neuer Aufmerksamkeit. Denn die Globalisierung bringt es mit sich,
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