Laut § 10 und § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu den Themen Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände, Flucht- und Rettungswege und Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Dies muss dokumentiert und im Versicherungsfall nachgewiesen werden.
Auf Basis der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ aufbereiteten Inhalte können diese Themen sicher und einfach an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Hierfür gibt es die "Unterweisung: Verhalten im Brandfall".
Aktualisiert: 2023-01-19
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Laut § 10 und § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu den Themen Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände, Flucht- und Rettungswege und Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Dies muss dokumentiert und im Versicherungsfall nachgewiesen werden.
Auf Basis der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ aufbereiteten Inhalte können diese Themen sicher und einfach an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Hierfür gibt es die "Unterweisung: Verhalten im Brandfall".
Aktualisiert: 2023-01-19
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Laut § 10 und § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu den Themen Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände, Flucht- und Rettungswege und Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Dies muss dokumentiert und im Versicherungsfall nachgewiesen werden.
Auf Basis der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ aufbereiteten Inhalte können diese Themen sicher und einfach an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Hierfür gibt es die "Unterweisung: Verhalten im Brandfall".
Aktualisiert: 2022-10-04
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Laut § 10 und § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu den Themen Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände, Flucht- und Rettungswege und Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Dies muss dokumentiert und im Versicherungsfall nachgewiesen werden.
Auf Basis der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ aufbereiteten Inhalte können diese Themen sicher und einfach an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Hierfür gibt es die "Unterweisung: Verhalten im Brandfall".
Aktualisiert: 2022-10-04
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Brandschutz ist ein sehr vielschichtiges Thema, das in einer Vielzahl verschiedenster Rechtsvorschriften geregelt wird, wie z.B. in den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der Bundesländer sowie in zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.
Das "Sicherheitshandbuch Brandschutz" enthält alle notwendigen Informationen zur sicheren Erfüllung der verschiedenen Anforderungen und zur konkreten Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen.
Von der Erstellung rechtssicherer Brandschutzordnungen über die Umsetzung von ASR, bis hin zur Priorisierung betrieblicher Brandschutzaufgaben – als Brandschutzverantwortlicher muss man über aktuelle Informationen verfügen, wenn es um die Umsetzung betrieblicher Brandschutzmaßnahmen geht. Die Regelungen zum Brandschutz müssen auf dem neusten Rechtsstand umgesetzt werden, um im Brandfall nicht leichtfertig den Verlust des Versicherungsschutzes zu riskieren.
Mit dem "Sicherheitshandbuch Brandschutz" können Brandschutzverantwortliche einfach und schnell die notwendigen Brandschutzmaßnahmen ergreifen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Hierfür enthält das praxisorientierte Handbuch zahlreiche Hilfestellungen, Leitfäden und Vorlagen.
Aktualisiert: 2022-01-01
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Im November 2017 wurde die Änderung der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in der ASTA beschlossen und am 18.05.2018 im GMBl bekannt gegeben. Zudem wurden einige weitere Vorschriften, z. B. zu Feuerlöschern, Evakuierung und Flucht- und Rettungswegen überarbeitet.
Laut § 10 und § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu den Themen Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände, Flucht- und Rettungswegen und Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Dies muss dokumentiert und im Versicherungsfall nachgewiesen werden. Um die neuen Inhalte sicher und einfach an die Mitarbeiter weitergeben zu können, gibt es jetzt die Praxis-DVD: Verhalten im Brandfall.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Im November 2017 wurde die Änderung der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in der ASTA beschlossen und am 18.05.2018 im GMBl bekannt gegeben. Zudem wurden einige weitere Vorschriften, z. B. zu Feuerlöschern, Evakuierung und Flucht- und Rettungswegen überarbeitet.
Laut § 10 und § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu den Themen Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände, Flucht- und Rettungswegen und Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Dies muss dokumentiert und im Versicherungsfall nachgewiesen werden. Um die neuen Inhalte sicher und einfach an die Mitarbeiter weitergeben zu können, gibt es jetzt die Praxis-DVD: Verhalten im Brandfall.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Brandschutz ist ein sehr vielschichtiges Thema, das in einer Vielzahl verschiedenster Rechtsvorschriften geregelt wird, wie z.B. in den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der Bundesländer sowie in zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.
Das "Sicherheitshandbuch Brandschutz" enthält alle notwendigen Informationen zur sicheren Erfüllung der verschiedenen Anforderungen und zur konkreten Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen.
Von der Erstellung rechtssicherer Brandschutzordnungen über die Umsetzung von ASR, bis hin zur Priorisierung betrieblicher Brandschutzaufgaben – als Brandschutzverantwortlicher muss man über aktuelle Informationen verfügen, wenn es um die Umsetzung betrieblicher Brandschutzmaßnahmen geht. Die Regelungen zum Brandschutz müssen auf dem neusten Rechtsstand umgesetzt werden, um im Brandfall nicht leichtfertig den Verlust des Versicherungsschutzes zu riskieren.
Mit dem "Sicherheitshandbuch Brandschutz" können Brandschutzverantwortliche einfach und schnell die notwendigen Brandschutzmaßnahmen ergreifen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Hierfür enthält das praxisorientierte Handbuch zahlreiche Hilfestellungen, Leitfäden und Vorlagen.
Aktualisiert: 2023-02-01
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Kombi Ausgabe: Formularblätter im DIN A4-Format mit perforierten Seiten zum Herausnehmen + E-Book.
Vorteile: Volltextsuche, Direktnavigation zu einzelnen Kapiteln, 3D-Umblättereffekt statt lästiges Scrollen und persönliche Lesezeichen.
Entsprechend den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung ist der Brandschutzbeauftragte verpflichtet, Brandschutz-Eigenkontrollen durchzuführen bzw. zu veranlassen (§ 43 Abs.3 AstV, TRVB 0 120). Die Ergebnisse der Brandschutz-Eigenkontrollen sind festzuhalten (§ 45 Abs. 3 AStV).
Zudem müssen Sie Ihre Mitarbeiter jährlich unterweisen, dies dokumentieren sowie Ihre Alarm- und Brandschutzeinrichtungen regelmäßig überprüfen.
Um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, benötigen Sie sofort einsetzbare Prüfvorlagen, Nachweise und Dokumente auf neuestem Rechtsstand. Genau das bietet Ihnen unsere Vorlagensammlung für die Brandschutzpraxis.
Aktualisiert: 2021-03-08
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Brandschutz ist ein sehr vielschichtiges Thema, das in einer Vielzahl verschiedenster Rechtsvorschriften geregelt wird, wie z.B. in den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der Bundesländer sowie in zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.
Das "Sicherheitshandbuch Brandschutz" enthält alle notwendigen Informationen zur sicheren Erfüllung der verschiedenen Anforderungen und zur konkreten Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen.
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Aktualisiert: 2022-01-01
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