Bürgermeister und Landräte haben als Wahlbeamte eine besondere Stellung inne. Sie bewegen sich im Grenzgebiet zwischen politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung und sind sowohl Politiker als auch Behördenleiter. Auch Beigeordnete und Kreisdirektoren kommen durch Wahl ins Amt, ihr Arbeitsfeld reicht aus der Verwaltung bis in den politischen Raum, weshalb sie als kommunale Spitzenbeamte bezeichnet werden.
Das rechtliche und politische Leben der kommunalen Wahlbeamten ist von mehreren Rechtsgebieten geprägt, insbesondere dem Kommunalverfassungsrecht, dem öffentlichen Dienstrecht, dem Wahlrecht, dem Parteienrecht. Ihr Recht ist also nicht in einer einheitlichen Kodifikation geregelt, sondern findet sich in vielen unterschiedlichen Gesetzen, die einzelne Bestandteile ihrer rechtlichen Existenz enthalten, wie z. B. die Wahl, das Verhältnis zum Dienstherrn, die Rechte gegenüber der ehrenamtlichen Vertretung oder aber die Versorgung.
Daher sind Rechtsanwender:innen bei der Fallbearbeitung gehalten, sich aus mehreren Gesetzen und der entsprechenden Literatur die nötigen Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zu verschaffen.
Das Handbuch schließt eine Lücke, indem es eine Querschnittsdarstellung bietet, die alle Rechtsgebiete, die kommunale Wahlbeamte berühren, in einem Werk vereinigt. Das juristische Leben aller kommunalen Wahlbeamten wird von Anfang bis Ende behandelt: von Aufstellung und Wahl über die tägliche Amtsausübung bis zur Versorgung im Ruhestand.
Herausgeber sind Dr. iur. Stephan Smith, Erster Beigeordneter der Stadt Niederkassel und Gregor Bender, LL.M., Ass. iur., stv. Landesgeschäftsführer der Kommunalpolitischen Vereinigung Nordrhein-Westfalen Bildungswerk e.V.
Autoren sind neben den Herausgebern Dr. iur. Lothar Becker, Leiter des Rechts- und Versicherungsamts der Stadt Köln, Dr. iur. Christian-Dietrich Bracher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte, Heike Bresgott, Sachbereichsleiterin in der Versorgungskasse Westfalen-Lippe, Frank Brunner, Erster Beigeordneter der Stadt Baesweiler, Philipp Gilbert, Kreisdirektor Kreis Mettmann, Prof. Dr. iur. Klaus Hermann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dombert Rechtsanwälte Potsdam, Jürgen Müller, Rechtsanwalt, Stadtdirektor a.D., Frowein & Partner Rechtsanwaltssozietät Köln/Wuppertal, Dr. iur. Ronald Reichert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte, Dr. iur. Sebastian Sanders, Beigeordneter der Stadt Recklinghausen und Dr. iur. Imke Schneider-Riemann, Leiterin des Rechtsamts der Stadt Siegen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das bayrische Hochschullehrernebentätigkeitsrecht hat seit dem Erscheinen der dritten Auflage im Dezember 1993 tiefgreifende Änderungen erfahren. Im Rahmen der Neubearbeitung wird auch eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen und Veröffentlichungen berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Das bayrische Hochschullehrernebentätigkeitsrecht hat seit dem Erscheinen der dritten Auflage im Dezember 1993 tiefgreifende Änderungen erfahren. Im Rahmen der Neubearbeitung wird auch eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen und Veröffentlichungen berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Das bayrische Hochschullehrernebentätigkeitsrecht hat seit dem Erscheinen der dritten Auflage im Dezember 1993 tiefgreifende Änderungen erfahren. Im Rahmen der Neubearbeitung wird auch eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen und Veröffentlichungen berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Bürgermeister und Landräte haben als Wahlbeamte eine besondere Stellung inne. Sie bewegen sich im Grenzgebiet zwischen politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung und sind sowohl Politiker als auch Behördenleiter. Auch Beigeordnete und Kreisdirektoren kommen durch Wahl ins Amt, ihr Arbeitsfeld reicht aus der Verwaltung bis in den politischen Raum, weshalb sie als kommunale Spitzenbeamte bezeichnet werden.
Das rechtliche und politische Leben der kommunalen Wahlbeamten ist von mehreren Rechtsgebieten geprägt, insbesondere dem Kommunalverfassungsrecht, dem öffentlichen Dienstrecht, dem Wahlrecht, dem Parteienrecht. Ihr Recht ist also nicht in einer einheitlichen Kodifikation geregelt, sondern findet sich in vielen unterschiedlichen Gesetzen, die einzelne Bestandteile ihrer rechtlichen Existenz enthalten, wie z. B. die Wahl, das Verhältnis zum Dienstherrn, die Rechte gegenüber der ehrenamtlichen Vertretung oder aber die Versorgung.
Daher sind Rechtsanwender:innen bei der Fallbearbeitung gehalten, sich aus mehreren Gesetzen und der entsprechenden Literatur die nötigen Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zu verschaffen.
Das Handbuch schließt eine Lücke, indem es eine Querschnittsdarstellung bietet, die alle Rechtsgebiete, die kommunale Wahlbeamte berühren, in einem Werk vereinigt. Das juristische Leben aller kommunalen Wahlbeamten wird von Anfang bis Ende behandelt: von Aufstellung und Wahl über die tägliche Amtsausübung bis zur Versorgung im Ruhestand.
Herausgeber sind Dr. iur. Stephan Smith, Erster Beigeordneter der Stadt Niederkassel und Gregor Bender, LL.M., Ass. iur., stv. Landesgeschäftsführer der Kommunalpolitischen Vereinigung Nordrhein-Westfalen Bildungswerk e.V.
Autoren sind neben den Herausgebern Dr. iur. Lothar Becker, Leiter des Rechts- und Versicherungsamts der Stadt Köln, Dr. iur. Christian-Dietrich Bracher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte, Heike Bresgott, Sachbereichsleiterin in der Versorgungskasse Westfalen-Lippe, Frank Brunner, Erster Beigeordneter der Stadt Baesweiler, Philipp Gilbert, Kreisdirektor Kreis Mettmann, Prof. Dr. iur. Klaus Hermann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dombert Rechtsanwälte Potsdam, Jürgen Müller, Rechtsanwalt, Stadtdirektor a.D., Frowein & Partner Rechtsanwaltssozietät Köln/Wuppertal, Dr. iur. Ronald Reichert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte, Dr. iur. Sebastian Sanders, Beigeordneter der Stadt Recklinghausen und Dr. iur. Imke Schneider-Riemann, Leiterin des Rechtsamts der Stadt Siegen.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Die Untersuchung befaßt sich mit dem Wettbewerbs- und Nebentätigkeitsverbot des 88 AktG. Nachdem die Fälle Neue Heimat/Vietor u.a., WestlB/Poullain und Krupp Stahl AG/Gödde die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt hatten, wurde die Notwendigkeit sichtbar, sich im Rahmen einer Monographie mit den Problemen des Nebentätigkeitsrechts im Vorstand auseinanderzusetzen. Die Vorschrift des 88 AktG verfolgt einen doppelten Zweck. Mit dem Verbot, sich unternehmerisch anderweitig zu engagieren, soll die Managementkapazität im Vorstand gesichert werden. Demgegenüber geht es bei dem Verbot des Geschäftemachens im Geschäftszweig der Gesellschaft um die Vermeidung von Interessenkollisionen und Wettbewerb aus den eigenen Reihen. Der Vorstand darf nicht treuwidrig diejenigen Geschäftschancen an sich ziehen, die der AG gebühren. Das Problem besteht nun darin, die Grenzlinie zu ziehen, welche Geschäfte der AG zustehen und welche für den eigenen Vorstand frei sind.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Handbuch zum Nebentätigkeitsrecht enthält ausführliche Erläuterungen zum Nebentätigkeitsrecht unter Berücksichtigung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5. Februar 2009 für Beamte, Tarifbeschäftigte, Richter und Soldaten.
Umfassend wird dargestellt, welche Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig sind und welche nicht. Ferner werden die Anzeigepflichten bei der Aufnahme von bestimmten Nebentätigkeiten erläutert. Ausführlich wird auch die Nebentätigkeit für Teilzeitbeschäftigte und Beurlaubte sowie die Pflicht zur Ablieferung von Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst erörtert.
Das Handbuch bietet zusätzliche Hilfen durch ausführliche aktualisierte Rechtsprechungshinweise, Beispiele und Musterschreiben. In einem umfangreichen Anhang sind die einschlägigen Rechtsvorschriften und Durchführungshinweise enthalten.
Aktualisiert: 2019-01-09
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