Insolvenzaufrechnung und der Grundsatz der par conditio creditorum

Insolvenzaufrechnung und der Grundsatz der par conditio creditorum von Pluta,  Maximilian
Die Insolvenzaufrechnung bietet Gläubigern aufrechenbarer Forderungen eine bevorzugte Befriedigung im Insolvenzverfahren zu Lasten der übrigen Insolvenzgläubiger. Diese Ausnahme von dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum) wird mit den Funktionen der Aufrechnung begründet: Gründe der Billigkeit und des Vertrauensschutzes sowie die Sicherungsfunktion der Aufrechnung. Vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsvereinheitlichung im Zivilrecht sind diese dogmatischen Grundlagen der Insolvenzaufrechnung zu überdenken und einzuordnen. Im Zentrum der Untersuchung steht die Analyse der Gründe, die eine bevorzugte Befriedigung der Aufrechnungsgläubiger in der Insolvenz rechtfertigen. Dabei werden dem deutschen Recht im Rahmen einer rechtsvergleichenden Analyse mit dem italienischen und dem englischen Recht gegensätzliche Modelle der Aufrechnung gegenüber gestellt. Die sich daran anschließende ökonomischen Analyse widmet sich den Grundlagen des Grundsatzes der par conditio creditorum und den Schlussfolgerungen, die sich daraus für die Insolvenzaufrechnung ergeben.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Rechtsstellung von dinglich gesicherten Gläubigern im Unternehmensinsolvenzverfahren.

Die Rechtsstellung von dinglich gesicherten Gläubigern im Unternehmensinsolvenzverfahren. von Xu,  Defeng
Für das Wachstum einer Volkswirtschaft kommt der Versorgung der Unternehmen mit Kapital entscheidende Bedeutung zu. Gerade in einem institutionell noch vergleichsweise wenig gesicherten Umfeld geschieht dies in erster Linie durch Kredite, die zudem in aller Regel gesichert sein müssen, um die relative Schwäche der rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten auszugleichen. Xu untersucht einen wichtigen Ausschnitt dieser Problematik, die Behandlung von Kreditsicherheiten in der Insolvenz. Der Verfasser hat es sich zum Ziel gesetzt, durch eine rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und des US-amerikanischen Rechts, aber auch der rechtsökonomischen Grundlagen einen Beitrag zu dem sich entwickelnden chinesischen Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht zu leisten. Die Arbeit besitzt auch insoweit besondere Aktualität, als während ihrer Entstehungszeit in China über ein neues Unternehmensinsolvenzgesetz beraten wurde, das schließlich im Sommer 2006 erlassen wurde und am 1.6.2007 in Kraft getreten ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ansätze für eine ökonomische Analyse des Subsidiaritätsprinzips des EG Art. 5 Abs. 2.

Ansätze für eine ökonomische Analyse des Subsidiaritätsprinzips des EG Art. 5 Abs. 2. von Boettger,  Ulrich
Das Subsidiaritätsprinzip des EG Art. 5 Abs. 2 wird mit Hilfe des ökonomischen Instrumentariums der ökonomischen Analyse des Rechts mit dem Ziel untersucht, zu einer Konkretisierung zu gelangen, die der juristischen Anwendung dieser Norm als Kompetenzbegrenzungsregel dient. Es soll ein Modell für eine ökonomische Analyse der Kompetenzausübung entwickelt werden. Hierzu entwirft Ulrich Böttger einen komplexen interdisziplinären Ansatz, eine positive Ökonomik im Rahmen der (neuen) Institutionenökonomik. Das Modell wird aus einer Synthese von Property-Rights-Ansatz und Transaktionskostentheorie im Subsidiaritätsprinzip entwickelt. Der Autor arbeitet die Schwächen und offenen Fragen, insbesondere die Unbestimmtheit des Subsidiaritätsprinzips, heraus. Die FuE, insbesondere die Förderung der angewandten Forschung der EG, besteht den Subsidiaritätstest nicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ansätze für eine ökonomische Analyse des Subsidiaritätsprinzips des EG Art. 5 Abs. 2.

Ansätze für eine ökonomische Analyse des Subsidiaritätsprinzips des EG Art. 5 Abs. 2. von Boettger,  Ulrich
Das Subsidiaritätsprinzip des EG Art. 5 Abs. 2 wird mit Hilfe des ökonomischen Instrumentariums der ökonomischen Analyse des Rechts mit dem Ziel untersucht, zu einer Konkretisierung zu gelangen, die der juristischen Anwendung dieser Norm als Kompetenzbegrenzungsregel dient. Es soll ein Modell für eine ökonomische Analyse der Kompetenzausübung entwickelt werden. Hierzu entwirft Ulrich Böttger einen komplexen interdisziplinären Ansatz, eine positive Ökonomik im Rahmen der (neuen) Institutionenökonomik. Das Modell wird aus einer Synthese von Property-Rights-Ansatz und Transaktionskostentheorie im Subsidiaritätsprinzip entwickelt. Der Autor arbeitet die Schwächen und offenen Fragen, insbesondere die Unbestimmtheit des Subsidiaritätsprinzips, heraus. Die FuE, insbesondere die Förderung der angewandten Forschung der EG, besteht den Subsidiaritätstest nicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ökonomische Theorie im Recht.

Ökonomische Theorie im Recht. von Janson,  Gunnar
Der Verfasser beschäftigt sich mit den Grundlagen der aus den USA stammenden ökonomischen Theorie des Rechts sowie mit der Verwertbarkeit der durch sie gewonnenen Erkenntnisse im deutschen Recht. Es werden zunächst allgemein die Möglichkeiten und Grenzen der ökonomischen Theorie dargestellt und anschließend durch Beispiele aus dem Arbeitsrecht illustriert. Durch eine umfassende Aufarbeitung gerade auch der jüngeren Entwicklungen in der positiven und normativen ökonomischen Theorie trägt die interdisziplinäre Arbeit dazu bei, Mißverständnisse und Vorurteile, die seit jeher gegen diese im Vordringen begriffene Strömung bestehen, zu beseitigen und so den Weg für eine fruchtbarere Zusammenarbeit von Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften zu ebnen. Dabei geht der Autor auch der Frage nach dem Adressaten der ökonomischen Theorie nach. Er gelangt zu dem Ergebnis, daß die Bedeutung der Rechtsökonomik nicht zuletzt durch die in jüngerer Zeit sowohl bei der Gesetzgebung als auch bei der Rechtsprechung verstärkt zu beobachtende Sensibilisierung für die Probleme der Knappheit, Effizienz, Transparenz und Akzeptanz steigt. Der Verfasser weist nach, daß die Integration rechtsökonomischer Erkenntnisse innerhalb gewisser Grenzen sowohl rechtlichen als auch tatsächlichen Bedenken standhält. Andererseits wird auf die Feststellung Wert gelegt, daß die ökonomische Theorie - entgegen ihrem früheren Selbstverständnis - dem Rechtssystem keine normativen Vorgaben machen kann, so daß die Entscheidungskompetenz über Wertungsfragen bei diesem verbleibt. Der Wert der ökonomischen Rechtstheorie für die Gesetzgebung ebenso wie für die Rechtsprechung liegt darin, das Argumentationsspektrum zu erweitern, indem Größen und Zusammenhänge sichtbar gemacht werden, die für die Lösung eines Problems bedeutsam sein können und die ohne sie unberücksichtigt blieben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Haftung der EG und ihrer Mitgliedsstaaten für WTO-Rechtsverletzungen aus rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Perspektive.

Die Haftung der EG und ihrer Mitgliedsstaaten für WTO-Rechtsverletzungen aus rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Perspektive. von Steinbach,  Armin
Können Unternehmen, die von durch die Welthandelsorganisation (WTO) genehmigten Strafzöllen betroffen sind, den entstandenen Schaden gegen die EG und ihre Mitgliedsstaaten einklagen? Zur Beantwortung dieser Frage unternimmt Armin Steinbach einen Vergleich europäischer nationaler Staatshaftungsvorschriften, analysiert das EG-Staatshaftungsregime auf Grundlage der Francovich-Rechtsprechung, befasst sich mit der Wesensverschiedenheit von Nichtigkeits- und Schadensersatzklage und untersucht inwiefern die Nichtbefolgung von Entscheidungen des WTO-Streitbeilegungsorgans einen geeigneten Haftungsgrund darstellt. Komplementär dient eine ökonomische Analyse dazu, die gegenwärtige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf ihre wirtschaftliche Effizienz und Anreizwirkungen zu untersuchen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine Haftung aus rechtlicher Sicht möglich und aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht wünschenswert ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vertragliche und außervertragliche Haftung für den Einsatz von Softwareagenten

Vertragliche und außervertragliche Haftung für den Einsatz von Softwareagenten von Weingart,  Rowena Angelika
Da die Fähigkeit von Softwareagenten, autonom zu handeln, gleichzeitig auch die Ursache für autonomes Fehlverhalten ist, muss eine interessengerechte Haftungsregelung das autonome Fehlverhalten auffangen. Sowohl im vertraglichen als auch im vorvertraglichen Rahmen existiert bereits ein interessengerechter Rechtsrahmen; nicht jedoch im Hinblick auf die außervertragliche Haftung. Dieser Zustand begünstigt unwirtschaftliches und missbräuchliches Verhalten und verhindert eine effiziente Nutzung autonomer Software. Als Lösung hierfür wird ein gesamtschuldnerischer Gefährdungshaftungstatbestand vorgeschlagen, der für besonders gefahrträchtige Software eine zusätzliche Pflichtversicherung vorsieht.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Die Rechtsstellung von dinglich gesicherten Gläubigern im Unternehmensinsolvenzverfahren.

Die Rechtsstellung von dinglich gesicherten Gläubigern im Unternehmensinsolvenzverfahren. von Xu,  Defeng
Für das Wachstum einer Volkswirtschaft kommt der Versorgung der Unternehmen mit Kapital entscheidende Bedeutung zu. Gerade in einem institutionell noch vergleichsweise wenig gesicherten Umfeld geschieht dies in erster Linie durch Kredite, die zudem in aller Regel gesichert sein müssen, um die relative Schwäche der rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten auszugleichen. Xu untersucht einen wichtigen Ausschnitt dieser Problematik, die Behandlung von Kreditsicherheiten in der Insolvenz. Der Verfasser hat es sich zum Ziel gesetzt, durch eine rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und des US-amerikanischen Rechts, aber auch der rechtsökonomischen Grundlagen einen Beitrag zu dem sich entwickelnden chinesischen Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht zu leisten. Die Arbeit besitzt auch insoweit besondere Aktualität, als während ihrer Entstehungszeit in China über ein neues Unternehmensinsolvenzgesetz beraten wurde, das schließlich im Sommer 2006 erlassen wurde und am 1.6.2007 in Kraft getreten ist.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Ökonomische Theorie im Recht.

Ökonomische Theorie im Recht. von Janson,  Gunnar
Der Verfasser beschäftigt sich mit den Grundlagen der aus den USA stammenden ökonomischen Theorie des Rechts sowie mit der Verwertbarkeit der durch sie gewonnenen Erkenntnisse im deutschen Recht. Es werden zunächst allgemein die Möglichkeiten und Grenzen der ökonomischen Theorie dargestellt und anschließend durch Beispiele aus dem Arbeitsrecht illustriert. Durch eine umfassende Aufarbeitung gerade auch der jüngeren Entwicklungen in der positiven und normativen ökonomischen Theorie trägt die interdisziplinäre Arbeit dazu bei, Mißverständnisse und Vorurteile, die seit jeher gegen diese im Vordringen begriffene Strömung bestehen, zu beseitigen und so den Weg für eine fruchtbarere Zusammenarbeit von Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften zu ebnen. Dabei geht der Autor auch der Frage nach dem Adressaten der ökonomischen Theorie nach. Er gelangt zu dem Ergebnis, daß die Bedeutung der Rechtsökonomik nicht zuletzt durch die in jüngerer Zeit sowohl bei der Gesetzgebung als auch bei der Rechtsprechung verstärkt zu beobachtende Sensibilisierung für die Probleme der Knappheit, Effizienz, Transparenz und Akzeptanz steigt. Der Verfasser weist nach, daß die Integration rechtsökonomischer Erkenntnisse innerhalb gewisser Grenzen sowohl rechtlichen als auch tatsächlichen Bedenken standhält. Andererseits wird auf die Feststellung Wert gelegt, daß die ökonomische Theorie - entgegen ihrem früheren Selbstverständnis - dem Rechtssystem keine normativen Vorgaben machen kann, so daß die Entscheidungskompetenz über Wertungsfragen bei diesem verbleibt. Der Wert der ökonomischen Rechtstheorie für die Gesetzgebung ebenso wie für die Rechtsprechung liegt darin, das Argumentationsspektrum zu erweitern, indem Größen und Zusammenhänge sichtbar gemacht werden, die für die Lösung eines Problems bedeutsam sein können und die ohne sie unberücksichtigt blieben.
Aktualisiert: 2023-05-25
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