Rechtsprechung und herrschende Lehre lehnen im Hinblick auf die Rechtsfolgen und die Behandlung fehlerhafter Personengesellschafterbeschlüsse eine Ausfüllung der durch das Fehlen gesetzlicher Regelungen entstehenden Lücke durch eine analoge Anwendbarkeit der in den 241 ff. AktG enthaltenen Grundsätze kategorisch ab. Die Untersuchung zeigt, daß dieser Standpunkt nicht haltbar ist. Tatsächlich richtet sich das Beschlußmängelrecht verbandsformübergreifend im wesentlichen nach einheitlichen Grundsätzen. Lediglich in einzelnen Punkten fordern verbandsformspezifische Besonderheiten im Hinblick auf das unterschiedliche Bedürfnis nach Rechtssicherheit, die unterschiedliche Bedeutung und Tragweite der Beschlüsse für den Verband und den Rechtsverkehr und das unterschiedliche Schutzbedürfnis der Verbandsmitglieder eine abweichende Behandlung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Im romanisch geprägten Rechtskreis Lateinamerikas kommt Personengesellschaften in der Regel eine eigenständige steuerliche Subjektfähigkeit zu. In Deutschland hingegen sind die Gesellschafter einer Personengesellschaft mit ihren anteiligen Einkünften steuerpflichtig. Im Falle grenzüberschreitend tätiger Gesellschaften führt dies zu Qualifikationskonflikten bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Gegenstand dieser Arbeit ist es, derartige Schwierigkeiten in den Abkommen Deutschlands mit lateinamerikanischen Staaten, namentlich Mexiko und Argentinien sowie Venezuela, Bolivien, Ecuador (Anden-Pakt) und Uruguay, staatenspezifisch aufzuzeigen und Lösungen zuzuführen. Dies geschieht unter Berücksichtigung abkommensrechtlicher Spezialregelungen und der zum OECD-Musterkommentar geäußerten Vorbehalte einzelner Vertragsstaaten. Als weiterführende Option zur übereinstimmenden steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften wird eine Qualifikationsverkettung mit umfassender Bindungswirkung erörtert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Nachdem der Beschluß des großen Senats des BFH vom 25.06.1984 die rechtliche Einordnung der Personalgesellschaft im Steuerrecht verändert hat, ist vor allem die von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung immer noch durchgeführte anteilige Zurechnung von Erträgen und Geschäftsvorfällen bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften nicht mehr begründbar und als ein Rückfall in die Zeit der Bilanzbündeltheorie anzusehen. In diesem Zusammenhang wird auch eine Abkehr von der sog. «Als-ob-Bilanz» bei der Zurechnung der Überschußanteile an betrieblich beteiligten Gesellschaftern gefordert. Im Gegensatz zu der stetig wachsenden praktischen und wirtschaftlichen Bedeutung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften ist diese in der steuerrechtlichen Literatur unterrepräsentiert. Im Ergebnis muß die steuerrechtliche Betrachtung der vermögensverwaltenden Personengesellschaft der handelsrechtlichen angeglichenen Verfahren.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit widmet sich der Behandlung von Unternehmensgewinnen von Personengesellschaften im Abkommensrecht, insbesondere bei der Beteiligung von Deutschland als Vertragsstaat. Die Unterschiede zwischen Unternehmensgewinnen im Abkommensrecht und von Einkünften aus Gewerbebetrieb im innerstaatlichen deutschen Steuerrecht werden herausgearbeitet und die Lösungsansätze in Rechtsprechung, Literatur und Finanzverwaltung sowie eigene Lösungsvorschläge dargestellt. Einbezogen werden auch die Ausarbeitungen des Fiskalausschusses der OECD.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Schuldzinsenabzug im Einkommensteuerrecht ist seit vielen Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema im Steuerrecht. Die Rechtsprechung des BFH zum so genannten «Zwei-Konten-Modell» hat in der Praxis zu vielfältigen Gestaltungsmodellen geführt. Zur Beschränkung des Schuldzinsenabzugs bei den Gewinneinkunftsarten beschloss der Gesetzgeber im Jahre 1999 den § 4 Abs. 4a EStG. Nach einer kurzen Darstellung der Rechtsprechung des BFH als Ausgangslage wird der neue § 4 Abs. 4a EStG umfassend erläutert. Der Schwerpunkt der Arbeit ist die Anwendbarkeit auf Personengesellschaften. Hier wird nicht nur die Frage diskutiert, ob § 4 Abs. 4a EStG – ähnlich wie bei § 6 b, 6 Abs. 5 EStG – gesellschafts- oder gesellschafterbezogen anzuwenden ist, sondern auch untersucht, wie der Begriff der Einlage und Entnahme im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG bei der Überführung bzw. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften auszulegen ist.
Aktualisiert: 2023-04-12
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