Die päpstlichen Referendare, die es seit über 700 Jahren gibt und die daher wahrscheinlich die älteste europäische Beamtenklasse bilden, entwickelten sich im Laufe der Jahrhunderte von ihrer ursprünglichen Rolle als Referenten von Bittschriften der Gläubigen vor dem päpstlichen Thron zu Richtern mit eigener Entscheidungskompetenz, dann im 16. Jahrhundert zu Gouverneuren des Kirchenstaates, und schließlich im 17. Jahrhundert zu einer allgemeinen Klasse höherer Kurienprälaten, die man, abgekürzt, als die römische Prälatur bezeichnete.In diesem Buch werden anhand ausgedehnter Quellenstudien die Lebensläufe aller Referendare im angegebenen Zeitraum erarbeitet. Im ersten Teilband sind die noch auffindbaren gedruckten Jahreslisten und andere chronologische Daten ediert. Sodann folgt in den Teilbänden 2 und 3 eine alphabetische Prosopographie dieser sehr häufig zu Bistümern, Kardinalaten und auch zum Papstthron erhobenen Würdenträger. Dabei werden nicht nur die Karrierestationen der Referendare aus zahlreichen unedierten und an entlegenen Stellen gedruckten Quellen rekonstruiert, sondern auch der familiäre Hintergrund zahlreicher Amtsträger, besonders wenn sie dem Feudaladel oder dem Patriziat entstammten, erläutert. Dies aber war in der Mehrzahl der Fälle gegeben, und der Liebhaber der italienischen Geschichte wird mit der Präsenz der stark differenzierten italienischen Adelslandschaften an der Kurie intensiv vertraut gemacht.Der Referendar bildete vom 16. bis zum 18. Jahrhundert ein Modell eines bürokratisch-aristokratischen höheren Beamten heraus, der nach dem Papst und nach dem Heiligen Senat der Kardinäle die eigentlich arbeitende Basis der Kirchenregierung darstellte. Nach Überwindung der Käuflichkeit der Ämter und des Nepotismus (um 1692) absorbierten die Referendare auch die älteren Kollegien der Protonotare, Abbreviatoren und Kammerkleriker in sich - die schon vorher schrittweise an das Referendariat angepaßt worden waren -, so daß jetzt unser Informationsstand immer vollständiger das gesamte römische Führungspersonal umfaßt.Im 18. Jahrhundert entstammten auch die meisten Nuntien und praktisch alle Kongregationssekretäre diesem offenen Gremium, das aufgrund seiner Kombination von juristischer Qualifikation, aristokratischem Lebensstil und flexiblen Verwendungsmöglichkeiten eine hohe Attraktivität auf die Bewerber ausübte.Dieses Werk wird die Aufmerksamkeit von Kirchenhistorikern, Rechtshistorikern sowie, vor allem, von Historikern der öffentlichen Verwaltung beanspruchen dürfen. Aber auch die an der Geschichte des barocken Rom, seiner Familien und Paläste, der Geschichte des italienischen Adels, in erster Linie jedoch an der Papst- und Kurienhistorie Interessierten werden aus diesem Werk neue Kenntnisse schöpfen.
Aktualisiert: 2021-02-02
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Am 7. Juli 2007 erließ Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio „Summorum Pontificum“, mit dem er den Gregorianisch-Tridentinischen Ritus als die außerordentliche Form des Römischen Ritus zugelassen hat. Am 14. September 2007 erhielt dieses päpstliche Dokument Rechtskraft. Seitdem können in der Katholischen Kirche Messen nach dem Römischen Missale des heiligen Papstes Pius’ V. bzw. des seligen Papstes Johannes XXXIII. gefeiert werden. Damit das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ in der rechten Weise verstanden und in der Praxis richtig angewandt werden kann, legt Gero P. Weishaupt diesen Kommentar vor. Über die kirchenrechtlichen Erläuterungen hinaus stellt er auch konkrete Überlegungen zu einer „Reform der Reform“ an, also einer Erneuerung der Liturgie im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils gemäß einer „Hermeneutik der Kontinuität“, d.h. im Spiegel der Tradition. Nach der festen Überzeugung des Autors stellt das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ die entscheidenden Weichen zur Verwirklichung der von Papst Benedikt XVI. angezielten „Reform der Reform“.
Aktualisiert: 2020-08-27
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Die päpstlichen Referendare, die es seit über 700 Jahren gibt und die daher wahrscheinlich die älteste europäische Beamtenklasse bilden, entwickelten sich im Laufe der Jahrhunderte von ihrer ursprünglichen Rolle als Referenten von Bittschriften der Gläubigen vor dem päpstlichen Thron zu Richtern mit eigener Entscheidungskompetenz, dann im 16. Jahrhundert zu Gouverneuren des Kirchenstaates, und schließlich im 17. Jahrhundert zu einer allgemeinen Klasse höherer Kurienprälaten, die man, abgekürzt, als die römische Prälatur bezeichnete.In diesem Buch werden anhand ausgedehnter Quellenstudien die Lebensläufe aller Referendare im angegebenen Zeitraum erarbeitet. Im ersten Teilband sind die noch auffindbaren gedruckten Jahreslisten und andere chronologische Daten ediert. Sodann folgt in den Teilbänden 2 und 3 eine alphabetische Prosopographie dieser sehr häufig zu Bistümern, Kardinalaten und auch zum Papstthron erhobenen Würdenträger. Dabei werden nicht nur die Karrierestationen der Referendare aus zahlreichen unedierten und an entlegenen Stellen gedruckten Quellen rekonstruiert, sondern auch der familiäre Hintergrund zahlreicher Amtsträger, besonders wenn sie dem Feudaladel oder dem Patriziat entstammten, erläutert. Dies aber war in der Mehrzahl der Fälle gegeben, und der Liebhaber der italienischen Geschichte wird mit der Präsenz der stark differenzierten italienischen Adelslandschaften an der Kurie intensiv vertraut gemacht.Der Referendar bildete vom 16. bis zum 18. Jahrhundert ein Modell eines bürokratisch-aristokratischen höheren Beamten heraus, der nach dem Papst und nach dem Heiligen Senat der Kardinäle die eigentlich arbeitende Basis der Kirchenregierung darstellte. Nach Überwindung der Käuflichkeit der Ämter und des Nepotismus (um 1692) absorbierten die Referendare auch die älteren Kollegien der Protonotare, Abbreviatoren und Kammerkleriker in sich - die schon vorher schrittweise an das Referendariat angepaßt worden waren -, so daß jetzt unser Informationsstand immer vollständiger das gesamte römische Führungspersonal umfaßt.Im 18. Jahrhundert entstammten auch die meisten Nuntien und praktisch alle Kongregationssekretäre diesem offenen Gremium, das aufgrund seiner Kombination von juristischer Qualifikation, aristokratischem Lebensstil und flexiblen Verwendungsmöglichkeiten eine hohe Attraktivität auf die Bewerber ausübte.Dieses Werk wird die Aufmerksamkeit von Kirchenhistorikern, Rechtshistorikern sowie, vor allem, von Historikern der öffentlichen Verwaltung beanspruchen dürfen. Aber auch die an der Geschichte des barocken Rom, seiner Familien und Paläste, der Geschichte des italienischen Adels, in erster Linie jedoch an der Papst- und Kurienhistorie Interessierten werden aus diesem Werk neue Kenntnisse schöpfen.
Aktualisiert: 2021-02-02
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Die päpstlichen Referendare, die es seit über 700 Jahren gibt und die daher wahrscheinlich die älteste europäische Beamtenklasse bilden, entwickelten sich im Laufe der Jahrhunderte von ihrer ursprünglichen Rolle als Referenten von Bittschriften der Gläubigen vor dem päpstlichen Thron zu Richtern mit eigener Entscheidungskompetenz, dann im 16. Jahrhundert zu Gouverneuren des Kirchenstaates, und schließlich im 17. Jahrhundert zu einer allgemeinen Klasse höherer Kurienprälaten, die man, abgekürzt, als die römische Prälatur bezeichnete.In diesem Buch werden anhand ausgedehnter Quellenstudien die Lebensläufe aller Referendare im angegebenen Zeitraum erarbeitet. Im ersten Teilband sind die noch auffindbaren gedruckten Jahreslisten und andere chronologische Daten ediert. Sodann folgt in den Teilbänden 2 und 3 eine alphabetische Prosopographie dieser sehr häufig zu Bistümern, Kardinalaten und auch zum Papstthron erhobenen Würdenträger. Dabei werden nicht nur die Karrierestationen der Referendare aus zahlreichen unedierten und an entlegenen Stellen gedruckten Quellen rekonstruiert, sondern auch der familiäre Hintergrund zahlreicher Amtsträger, besonders wenn sie dem Feudaladel oder dem Patriziat entstammten, erläutert. Dies aber war in der Mehrzahl der Fälle gegeben, und der Liebhaber der italienischen Geschichte wird mit der Präsenz der stark differenzierten italienischen Adelslandschaften an der Kurie intensiv vertraut gemacht.Der Referendar bildete vom 16. bis zum 18. Jahrhundert ein Modell eines bürokratisch-aristokratischen höheren Beamten heraus, der nach dem Papst und nach dem Heiligen Senat der Kardinäle die eigentlich arbeitende Basis der Kirchenregierung darstellte. Nach Überwindung der Käuflichkeit der Ämter und des Nepotismus (um 1692) absorbierten die Referendare auch die älteren Kollegien der Protonotare, Abbreviatoren und Kammerkleriker in sich - die schon vorher schrittweise an das Referendariat angepaßt worden waren -, so daß jetzt unser Informationsstand immer vollständiger das gesamte römische Führungspersonal umfaßt.Im 18. Jahrhundert entstammten auch die meisten Nuntien und praktisch alle Kongregationssekretäre diesem offenen Gremium, das aufgrund seiner Kombination von juristischer Qualifikation, aristokratischem Lebensstil und flexiblen Verwendungsmöglichkeiten eine hohe Attraktivität auf die Bewerber ausübte.Dieses Werk wird die Aufmerksamkeit von Kirchenhistorikern, Rechtshistorikern sowie, vor allem, von Historikern der öffentlichen Verwaltung beanspruchen dürfen. Aber auch die an der Geschichte des barocken Rom, seiner Familien und Paläste, der Geschichte des italienischen Adels, in erster Linie jedoch an der Papst- und Kurienhistorie Interessierten werden aus diesem Werk neue Kenntnisse schöpfen. 1. Teil: ISBN 978-3-7772-0337-9 3. Teil: ISBN 978-3-7772-0401-7
Aktualisiert: 2021-02-02
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