Zum Werk
Bei Aufträgen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie bei Aufträgen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterliegt die Preisbildung der "Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR Nr. 30/53). Ist die damit grundsätzlich erforderliche Vereinbarung von Marktpreisen nicht möglich, hat eine Abrechnung der Leistungen nach den "Leitsätzen zur Preisbildung auf Grund von Selbstkosten" zu erfolgen (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)).
Der bewährte Standardkommentar zur VO PR Nr. 30/53 und LSP kommentiert wieder auf aktuellem Stand das Preisrecht für Öffentliche Aufträge. Damit ist er allen unmittelbar oder mittelbar damit Befassten ein zuverlässiger Ratgeber und gibt Sicherheit in allen auftretenden rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen.
Vorteile auf einen BlickStandardkommentar für die PraxisSicherheit bei rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen
Zur Neuauflage
Die Neubearbeitung bringt das Werk auf den Stand Frühjahr 2023. Aktuell ausgewertet wurde auch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung sowie alle Literaturangaben.
Zielgruppe
Für alle Beratenden in Behörden, Unternehmen sowie für Rechtsanwaltschaft und Gerichte.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Bei Aufträgen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie bei Aufträgen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterliegt die Preisbildung der "Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR Nr. 30/53). Ist die damit grundsätzlich erforderliche Vereinbarung von Marktpreisen nicht möglich, hat eine Abrechnung der Leistungen nach den "Leitsätzen zur Preisbildung auf Grund von Selbstkosten" zu erfolgen (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)).
Der bewährte Standardkommentar zur VO PR Nr. 30/53 und LSP kommentiert wieder auf aktuellem Stand das Preisrecht für Öffentliche Aufträge. Damit ist er allen unmittelbar oder mittelbar damit Befassten ein zuverlässiger Ratgeber und gibt Sicherheit in allen auftretenden rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen.
Vorteile auf einen BlickStandardkommentar für die PraxisSicherheit bei rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen
Zur Neuauflage
Die Neubearbeitung bringt das Werk auf den Stand Frühjahr 2023. Aktuell ausgewertet wurde auch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung sowie alle Literaturangaben.
Zielgruppe
Für alle Beratenden in Behörden, Unternehmen sowie für Rechtsanwaltschaft und Gerichte.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk
Bei Aufträgen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie bei Aufträgen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterliegt die Preisbildung der "Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR Nr. 30/53). Ist die damit grundsätzlich erforderliche Vereinbarung von Marktpreisen nicht möglich, hat eine Abrechnung der Leistungen nach den "Leitsätzen zur Preisbildung auf Grund von Selbstkosten" zu erfolgen (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)).
Der bewährte Standardkommentar zur VO PR Nr. 30/53 und LSP kommentiert wieder auf aktuellem Stand das Preisrecht für Öffentliche Aufträge. Damit ist er allen unmittelbar oder mittelbar damit Befassten ein zuverlässiger Ratgeber und gibt Sicherheit in allen auftretenden rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen.
Vorteile auf einen BlickStandardkommentar für die PraxisSicherheit bei rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen
Zur Neuauflage
Die Neubearbeitung bringt das Werk auf den Stand Frühjahr 2023. Aktuell ausgewertet wurde auch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung sowie alle Literaturangaben.
Zielgruppe
Für alle Beratenden in Behörden, Unternehmen sowie für Rechtsanwaltschaft und Gerichte.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Zum Werk
Der Standardkommentar stellt der Praxis in gewohnter Weise eine dem neuesten Stand entsprechende Bearbeitung des Preisrechts für Öffentliche Aufträge zur Verfügung. Er ist allen unmittelbar oder mittelbar damit Befassten ein zuverlässiger Ratgeber und gibt Sicherheit bei den zahlreich auftretenden rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen.
Vorteile auf einen BlickStandardkommentar für die PraxisSicherheit bei rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen
Zur Neuauflage
Die Neubearbeitung des bewährten Standardkommentars zeigt wieder die Entwicklungen seit der Vorauflage auf. Mit Stand Herbst 2019 aktuell ausgewertet wurden darüber hinaus auch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung sowie alle Literaturangaben.
Zielgruppe
Für Behörden, Unternehmen, Berater, Rechtsanwälte und Gerichte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Der Standardkommentar stellt der Praxis in gewohnter Weise eine dem neuesten Stand entsprechende Bearbeitung des Preisrechts für Öffentliche Aufträge zur Verfügung. Er ist allen unmittelbar oder mittelbar damit Befassten ein zuverlässiger Ratgeber und gibt Sicherheit bei den zahlreich auftretenden rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen.
Vorteile auf einen Blick
- Standardkommentar für die Praxis
- Sicherheit bei rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen
Zur Neuauflage
Die Neubearbeitung gibt die Entwicklungen seit der letzten Auflage wider. Im Verordnungsteil wurde aktuelle Rechtsprechung u.a. zur Abgrenzung von Preisrecht und kommunalem Abgabenrecht eingearbeitet. Daneben wurden die Veränderungen im Vergaberecht in Bezug auf die Abgrenzung zum Rechtskreis des Preisrechts dargestellt und es wurde die Überarbeitung der Ressortvereinbarung über vertragliche Preisprüfrechte zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium der Verteidigung berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Behörden, Unternehmen, Berater, Rechtsanwälte und Gerichte.
Aktualisiert: 2020-01-30
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