Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Die EU kam lange ohne vertraglich festgelegte Sanktionsverfahren aus. Mit der Zeit wurde es jedoch erforderlich, Fehlverhalten der Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Stückweise entwickelten sich Sanktionsmöglichkeiten. Ergibt dieses «Stückwerk» dennoch ein funktionierendes und umfassendes Sanktionssystem? Mit Art. 228 Abs. 2 EGV besteht für den EuGH die Möglichkeit, im Fall der Nichtumsetzung von Vertragsverletzungsurteilen Zwangsgelder oder Pauschalbeträge gegen Mitgliedstaaten zu verhängen. Was geschieht jedoch, wenn ein Mitgliedstaat weder das Urteil umsetzt noch zahlt? Das Suspendierungsverfahren nach Art. 7 EUV sieht vor, daß der Rat im Fall einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der fundamentalen Grundsätze des Art. 6 Abs. 1 EUV mitgliedschaftliche Rechte des Mitgliedstaates aussetzen kann. Das etwas schwerfällige Verfahren wurde noch nie angewandt, stellt aber ein erhebliches Drohpotential dar. Eine umfassende Überprüfbarkeit durch eine unabhängige Überwachungsinstanz fehlt jedoch. Sollte es besser nie zur Anwendung gelangen? Die immer größer werdende EU braucht ein funktionierendes Sanktionssystem. Beseitigt der Vertrag von Lissabon bestehende Schwächen?
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die EU kam lange ohne vertraglich festgelegte Sanktionsverfahren aus. Mit der Zeit wurde es jedoch erforderlich, Fehlverhalten der Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Stückweise entwickelten sich Sanktionsmöglichkeiten. Ergibt dieses «Stückwerk» dennoch ein funktionierendes und umfassendes Sanktionssystem? Mit Art. 228 Abs. 2 EGV besteht für den EuGH die Möglichkeit, im Fall der Nichtumsetzung von Vertragsverletzungsurteilen Zwangsgelder oder Pauschalbeträge gegen Mitgliedstaaten zu verhängen. Was geschieht jedoch, wenn ein Mitgliedstaat weder das Urteil umsetzt noch zahlt? Das Suspendierungsverfahren nach Art. 7 EUV sieht vor, daß der Rat im Fall einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der fundamentalen Grundsätze des Art. 6 Abs. 1 EUV mitgliedschaftliche Rechte des Mitgliedstaates aussetzen kann. Das etwas schwerfällige Verfahren wurde noch nie angewandt, stellt aber ein erhebliches Drohpotential dar. Eine umfassende Überprüfbarkeit durch eine unabhängige Überwachungsinstanz fehlt jedoch. Sollte es besser nie zur Anwendung gelangen? Die immer größer werdende EU braucht ein funktionierendes Sanktionssystem. Beseitigt der Vertrag von Lissabon bestehende Schwächen?
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die EU kam lange ohne vertraglich festgelegte Sanktionsverfahren aus. Mit der Zeit wurde es jedoch erforderlich, Fehlverhalten der Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Stückweise entwickelten sich Sanktionsmöglichkeiten. Ergibt dieses «Stückwerk» dennoch ein funktionierendes und umfassendes Sanktionssystem? Mit Art. 228 Abs. 2 EGV besteht für den EuGH die Möglichkeit, im Fall der Nichtumsetzung von Vertragsverletzungsurteilen Zwangsgelder oder Pauschalbeträge gegen Mitgliedstaaten zu verhängen. Was geschieht jedoch, wenn ein Mitgliedstaat weder das Urteil umsetzt noch zahlt? Das Suspendierungsverfahren nach Art. 7 EUV sieht vor, daß der Rat im Fall einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der fundamentalen Grundsätze des Art. 6 Abs. 1 EUV mitgliedschaftliche Rechte des Mitgliedstaates aussetzen kann. Das etwas schwerfällige Verfahren wurde noch nie angewandt, stellt aber ein erhebliches Drohpotential dar. Eine umfassende Überprüfbarkeit durch eine unabhängige Überwachungsinstanz fehlt jedoch. Sollte es besser nie zur Anwendung gelangen? Die immer größer werdende EU braucht ein funktionierendes Sanktionssystem. Beseitigt der Vertrag von Lissabon bestehende Schwächen?
Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-04-07
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Die EU kam lange ohne vertraglich festgelegte Sanktionsverfahren aus. Mit der Zeit wurde es jedoch erforderlich, Fehlverhalten der Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Stückweise entwickelten sich Sanktionsmöglichkeiten. Ergibt dieses «Stückwerk» dennoch ein funktionierendes und umfassendes Sanktionssystem? Mit Art. 228 Abs. 2 EGV besteht für den EuGH die Möglichkeit, im Fall der Nichtumsetzung von Vertragsverletzungsurteilen Zwangsgelder oder Pauschalbeträge gegen Mitgliedstaaten zu verhängen. Was geschieht jedoch, wenn ein Mitgliedstaat weder das Urteil umsetzt noch zahlt? Das Suspendierungsverfahren nach Art. 7 EUV sieht vor, daß der Rat im Fall einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der fundamentalen Grundsätze des Art. 6 Abs. 1 EUV mitgliedschaftliche Rechte des Mitgliedstaates aussetzen kann. Das etwas schwerfällige Verfahren wurde noch nie angewandt, stellt aber ein erhebliches Drohpotential dar. Eine umfassende Überprüfbarkeit durch eine unabhängige Überwachungsinstanz fehlt jedoch. Sollte es besser nie zur Anwendung gelangen? Die immer größer werdende EU braucht ein funktionierendes Sanktionssystem. Beseitigt der Vertrag von Lissabon bestehende Schwächen?
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2023-04-07
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Die EU kam lange ohne vertraglich festgelegte Sanktionsverfahren aus. Mit der Zeit wurde es jedoch erforderlich, Fehlverhalten der Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Stückweise entwickelten sich Sanktionsmöglichkeiten. Ergibt dieses «Stückwerk» dennoch ein funktionierendes und umfassendes Sanktionssystem? Mit Art. 228 Abs. 2 EGV besteht für den EuGH die Möglichkeit, im Fall der Nichtumsetzung von Vertragsverletzungsurteilen Zwangsgelder oder Pauschalbeträge gegen Mitgliedstaaten zu verhängen. Was geschieht jedoch, wenn ein Mitgliedstaat weder das Urteil umsetzt noch zahlt? Das Suspendierungsverfahren nach Art. 7 EUV sieht vor, daß der Rat im Fall einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der fundamentalen Grundsätze des Art. 6 Abs. 1 EUV mitgliedschaftliche Rechte des Mitgliedstaates aussetzen kann. Das etwas schwerfällige Verfahren wurde noch nie angewandt, stellt aber ein erhebliches Drohpotential dar. Eine umfassende Überprüfbarkeit durch eine unabhängige Überwachungsinstanz fehlt jedoch. Sollte es besser nie zur Anwendung gelangen? Die immer größer werdende EU braucht ein funktionierendes Sanktionssystem. Beseitigt der Vertrag von Lissabon bestehende Schwächen?
Aktualisiert: 2023-04-19
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Wie wird sich die Europäische Union in einzelnen Politikbereichen sowie als Institution und Organisation mittelfristig weiterentwickeln? Anlässlich des Inkrafttretens des Reformvertrags von Lissabon und der strategischen Planungen der Union bis 2020 legt die „Aristokles Society“ mit diesem Band zum zweiten Mal in Buchform den Fokus auf ein aktuelles Thema und bietet damit jungen ambitionierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Publikationsplattform und die Möglichkeit zur Vernetzung mit arrivierten Expertinnen und Experten. Der Band wendet sich an Lehrende und Lernende auf dem Gebiet der Europapolitik an Universitäten und Fachhochschulen, zugleich ist er ein Beitrag zur Erklärung und Vermittlung der EU-Politik an eine allgemeine Öffentlichkeit und an die Medien. Neben allgemeinen Analysen extrapoliert der Band die aktuellen Entwicklungen im Bereich von Regionalpolitik, Energie- und Verkehrspolitik, Sicherheits-, Migrations- und Asylpolitik und beschäftigt sich abschließend mit Studien zur europäischen Identität. Alle Beiträge verbindet die zentrale Aussage, dass eine Vertiefung sowie neue Formen der Koordination in der EU-Politik zu erwarten sind, einhergehend mit der Durchsetzung einer systemischen Politik und der dafür erforderlichen Änderung der Governance-Strukturen in den Mitgliedstaaten, zwischen ihnen und zwischen den nationalen und europäischen Politikebenen.
Mit Beiträgen von Sheela Braganca, Matthias Clementi, Barbara Daser, Walter Daser, Christian Dollinger, Martin Doppler, Manuel Fischer, Martin Fritz, Klaus Gretschmann, Johanna Heidegger, Florian Horn, Bernd Juen, Raoul Kneucker, Thomas Kreidl, Katharina Lidauer, Sebastian Mayer-Exner, Alois Moser, Simon Moser, Anton Pelinka, Max Schnabl, Peter Schoner, Hans Dietmar Schweisgut, Gernot Seiwald, Simon Tomac, Christina Faye Weiss, Lisa Wenk und Wolfgang Wolte.
Aktualisiert: 2020-05-01
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