Die Einzelschule als "Motor der Schulentwicklung" reicht heute nicht mehr aus. Schulleitungen sind aufgefordert, sich in regionale Systementwicklung einzuklinken oder selbst aktiv zu werden. Zunehmend gilt es, weitere Bildungseinrichtungen und Lernorte für das Lernen der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Aktualisiert: 2020-02-10
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Welcher Arten der Zusammenarbeit von Schulen gibt es? Welche Herausforderungen erwarten die Lehrkräfte und das Schulmanagement? Wie können Ihre Schüler von einer Kooperation profitieren?
Bildungspolitiker verordnen Fusionierungen von Schulen meist aus demografischer Notwendigkeit heraus; pädagogische Überlegungen haben dabei oft das Nachsehen. Dagegen werden Schulverbünde gezielt für den Aufbau regionaler Bildungslandschaften genutzt. Es entstehen Netzwerke, die einen Impuls in der Entwicklung Ihrer Schule darstellen können. Das Schulmanagement ist gefordert; es muss Verantwortung übernehmen und den Lehrkörper unterstützen.
Die Broschüre Schulverbünde und Schulfusion stellt Beispiele aus verschiedenen Regionen vor und geht der Frage nach, wie beide Formen zur Stärkung und Entwicklung von Schule wirken. Die Schulleitung sollte auf die sich verändernden Rahmenbedingungen vorbereitet sein, um den Wandlungsprozess für Schüler, Eltern und Lehrer positiv nutzbar zu machen.
Aktualisiert: 2020-02-25
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Der kompetente Praxis-Kommentar widmet sich zuverlässig den Fragen und Problemstellungen der Schulträger ebenso wie den Interessen der Schulleitungen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigten.
Die Nachlieferung beinhaltet die einschlägigen Gesetzesänderungen und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung. Im Einzelnen wurden insbesondere folgende Regelungen und Neuerungen dargestellt und neu kommentiert:
- Rechtsschutz gegen Entscheidungen privater Ersatzschulen (§ 2 SchG BW),
- „Gesetz zur Umsetzung des Qualitätskonzepts für die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“, mit dem die Kultusverwaltung und Schulaufsicht neu strukturiert und zwei neue Schulbehörden geschaffen wurden (Vorbemerkungen zu §§ 32 ff. sowie § 32 SchG BW),
- neuer Einziehungstatbestand für schulordnungswidrig mitgeführte Sachen (§ 23 Abs. 2 Satz 1 SchG BW),
- neue Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zum „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ sowie diesbezügliche Kommentierung zum Datenschutz, insbesondere Online-Datenschutzerklärung und Datenübermittlung durch Schulen (§ 23 SchG BW sowie Anhang 3 zu § 23 SchG BW),
- Nachteilsausgleich bei psychischen Dauerleiden (Anhang "Notengebung" zu § 38 SchG BW),
- Benutzung von Schulräumen für nicht schulische Zwecke (§ 51 SchG BW),
- Übermittlung von Schülerdaten bei amtsärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Klärung der Schulfähigkeit (Anhang „Schulbesuchsverordnung“ zu § 72 SchG BW),
- Neufassung der Schülerzuweisung (§ 88 Abs. 4 Satz 2 SchG BW),
- Vorläufige Untersagung des Schulbesuchs (§ 90 Abs. 9 SchG BW),
- Deutsch-Französische Grundschulen (§ 107a SchG BW),
- Evaluation in der neuen Schulaufsicht sowie diesbezüglicher Datenschutz (§ 114 SchG BW).
So liegt der gesamten Schulpraxis erneut ein aktueller und vollständiger Kommentar zum Baden-Württembergischen Schulgesetz vor. Die Kommentierung richtet sich insbesondere an Schulträger, Schulleitungen, Schul(aufsichts)ämter, Jugendämter, Personalvertretungen, kirchliche und private Institutionen, Elternbeiräte, Schülervertretungen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Gerichte, Rechtsanwälte. Die profunde Sachkenntnis und weit reichenden Praxiserfahrungen der Autoren haben in einer anschaulichen, allgemein verständlichen und leicht nachvollziehbaren Kommentierung ihren Ausdruck gefunden. Damit ist der Kommentar für die gesamte Schulpraxis in Baden-Württemberg eine wichtige und nützliche Orientierungs- und Arbeitshilfe.
Roland Wörz, Ltd. Regierungsdirektor a.D., war ehemals Referatsleiter in der Abteilung 7 (Schule und Bildung) des Regierungspräsidiums Stuttgart; Dieter von Alberti, Regierungsdirektor, war lange Jahre sein Stellvertreter und seit 2004 Referent im Kultusministerium, und Marc Falkenbach, Oberregierungsrat, ist in der Abteilung 7 des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Aktualisiert: 2022-09-28
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