Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) von Bieler,  Frank, Müller-Fritzsche,  Erich
Mit der 19. aktualisierten und vollständig überarbeiteten Auflage präsentiert sich der seit Jahrzehnten bewährte Praxis-Kommentar wieder auf dem aktuellen Stand. Die Überarbeitung berücksichtigt die seit der 18. Auflage ergangene Rechtsprechung sowie die seither erlassenen Gesetzesänderungen. Unter anderem werden die im Zuge der COVID-19-Pandemie (befristet) neu geschaffenen Möglichkeiten von Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen und von Beschlüssen im Umlaufverfahren kommentiert. Soweit in dem Kommentar auf die Regelungen des BPersVG Bezug genommen wird, sind die umfangreichen Änderungen durch das BPersVG 2021 berücksichtigt. Der Kommentar ist damit die aktuellste Orientierungs- und Arbeitshilfe zum Thema für den gesamten öffentlichen Dienst in Niedersachsen. Das Werk eignet sich besonders für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, dessen Personalabteilungen und Personalräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Aus- und Weiterbildung, Gerichte und Rechtsanwälte sowie für alle mit dem Thema befassten Institutionen und Personen, wie in zahlreichen Rezensionen immer wieder hervorgehoben wird. Erich Müller-Fritzsche, Präsident des Verwaltungsgerichts Braunschweig a.D., kommentiert das NPersVG stets aktuell und berücksichtigt dabei Entwicklungen in der Verwaltung des Landes und im öffentlichen Dienst. "Der Kommentar ist als Standardwerk zu qualifizieren [...] Angesichts des stetigen Praxisbezuges und der hohen Qualität der Ausführungen erfüllt auch diese Auflage die hohen Erwartungen des Anwenders, sodass das Werk verdientermaßen zur Anschaffung empfohlen werden kann." (Prof. Dr. Boris Hoffmann, ZTR, Ausgabe 12/2016)
Aktualisiert: 2023-06-12
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Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) von Bieler,  Frank, Müller-Fritzsche,  Erich
Mit der 19. aktualisierten und vollständig überarbeiteten Auflage präsentiert sich der seit Jahrzehnten bewährte Praxis-Kommentar wieder auf dem aktuellen Stand. Die Überarbeitung berücksichtigt die seit der 18. Auflage ergangene Rechtsprechung sowie die seither erlassenen Gesetzesänderungen. Unter anderem werden die im Zuge der COVID-19-Pandemie (befristet) neu geschaffenen Möglichkeiten von Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen und von Beschlüssen im Umlaufverfahren kommentiert. Soweit in dem Kommentar auf die Regelungen des BPersVG Bezug genommen wird, sind die umfangreichen Änderungen durch das BPersVG 2021 berücksichtigt. Der Kommentar ist damit die aktuellste Orientierungs- und Arbeitshilfe zum Thema für den gesamten öffentlichen Dienst in Niedersachsen. Das Werk eignet sich besonders für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, dessen Personalabteilungen und Personalräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Aus- und Weiterbildung, Gerichte und Rechtsanwälte sowie für alle mit dem Thema befassten Institutionen und Personen, wie in zahlreichen Rezensionen immer wieder hervorgehoben wird. Erich Müller-Fritzsche, Präsident des Verwaltungsgerichts Braunschweig a.D., kommentiert das NPersVG stets aktuell und berücksichtigt dabei Entwicklungen in der Verwaltung des Landes und im öffentlichen Dienst. "Der Kommentar ist als Standardwerk zu qualifizieren [...] Angesichts des stetigen Praxisbezuges und der hohen Qualität der Ausführungen erfüllt auch diese Auflage die hohen Erwartungen des Anwenders, sodass das Werk verdientermaßen zur Anschaffung empfohlen werden kann." (Prof. Dr. Boris Hoffmann, ZTR, Ausgabe 12/2016)
Aktualisiert: 2023-06-05
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Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) von Bieler,  Frank, Müller-Fritzsche,  Erich
Mit der 19. aktualisierten und vollständig überarbeiteten Auflage präsentiert sich der seit Jahrzehnten bewährte Praxis-Kommentar wieder auf dem aktuellen Stand. Die Überarbeitung berücksichtigt die seit der 18. Auflage ergangene Rechtsprechung sowie die seither erlassenen Gesetzesänderungen. Unter anderem werden die im Zuge der COVID-19-Pandemie (befristet) neu geschaffenen Möglichkeiten von Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen und von Beschlüssen im Umlaufverfahren kommentiert. Soweit in dem Kommentar auf die Regelungen des BPersVG Bezug genommen wird, sind die umfangreichen Änderungen durch das BPersVG 2021 berücksichtigt. Der Kommentar ist damit die aktuellste Orientierungs- und Arbeitshilfe zum Thema für den gesamten öffentlichen Dienst in Niedersachsen. Das Werk eignet sich besonders für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, dessen Personalabteilungen und Personalräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Aus- und Weiterbildung, Gerichte und Rechtsanwälte sowie für alle mit dem Thema befassten Institutionen und Personen, wie in zahlreichen Rezensionen immer wieder hervorgehoben wird. Erich Müller-Fritzsche, Präsident des Verwaltungsgerichts Braunschweig a.D., kommentiert das NPersVG stets aktuell und berücksichtigt dabei Entwicklungen in der Verwaltung des Landes und im öffentlichen Dienst. "Der Kommentar ist als Standardwerk zu qualifizieren [...] Angesichts des stetigen Praxisbezuges und der hohen Qualität der Ausführungen erfüllt auch diese Auflage die hohen Erwartungen des Anwenders, sodass das Werk verdientermaßen zur Anschaffung empfohlen werden kann." (Prof. Dr. Boris Hoffmann, ZTR, Ausgabe 12/2016)
Aktualisiert: 2023-05-16
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Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) von Bieler,  Frank, Müller-Fritzsche,  Erich
Mit der 19. aktualisierten und vollständig überarbeiteten Auflage präsentiert sich der seit Jahrzehnten bewährte Praxis-Kommentar wieder auf dem aktuellen Stand. Die Überarbeitung berücksichtigt die seit der 18. Auflage ergangene Rechtsprechung sowie die seither erlassenen Gesetzesänderungen. Unter anderem werden die im Zuge der COVID-19-Pandemie (befristet) neu geschaffenen Möglichkeiten von Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen und von Beschlüssen im Umlaufverfahren kommentiert. Soweit in dem Kommentar auf die Regelungen des BPersVG Bezug genommen wird, sind die umfangreichen Änderungen durch das BPersVG 2021 berücksichtigt. Der Kommentar ist damit die aktuellste Orientierungs- und Arbeitshilfe zum Thema für den gesamten öffentlichen Dienst in Niedersachsen. Das Werk eignet sich besonders für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, dessen Personalabteilungen und Personalräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Aus- und Weiterbildung, Gerichte und Rechtsanwälte sowie für alle mit dem Thema befassten Institutionen und Personen, wie in zahlreichen Rezensionen immer wieder hervorgehoben wird. Erich Müller-Fritzsche, Präsident des Verwaltungsgerichts Braunschweig a.D., kommentiert das NPersVG stets aktuell und berücksichtigt dabei Entwicklungen in der Verwaltung des Landes und im öffentlichen Dienst. Der Kommentar ist als Standardwerk zu qualifizieren [...] Angesichts des stetigen Praxisbezuges und der hohen Qualität der Ausführungen erfüllt auch diese Auflage die hohen Erwartungen des Anwenders, sodass das Werk verdientermaßen zur Anschaffung empfohlen werden kann." (Prof. Dr. Boris Hoffmann, ZTR, Ausgabe 12/2016)
Aktualisiert: 2023-05-11
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Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) von Bieler,  Frank, Müller-Fritzsche,  Erich
Mit der 19. aktualisierten und vollständig überarbeiteten Auflage präsentiert sich der seit Jahrzehnten bewährte Praxis-Kommentar wieder auf dem aktuellen Stand. Die Überarbeitung berücksichtigt die seit der 18. Auflage ergangene Rechtsprechung sowie die seither erlassenen Gesetzesänderungen. Unter anderem werden die im Zuge der COVID-19-Pandemie (befristet) neu geschaffenen Möglichkeiten von Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen und von Beschlüssen im Umlaufverfahren kommentiert. Soweit in dem Kommentar auf die Regelungen des BPersVG Bezug genommen wird, sind die umfangreichen Änderungen durch das BPersVG 2021 berücksichtigt. Der Kommentar ist damit die aktuellste Orientierungs- und Arbeitshilfe zum Thema für den gesamten öffentlichen Dienst in Niedersachsen. Das Werk eignet sich besonders für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, dessen Personalabteilungen und Personalräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Aus- und Weiterbildung, Gerichte und Rechtsanwälte sowie für alle mit dem Thema befassten Institutionen und Personen, wie in zahlreichen Rezensionen immer wieder hervorgehoben wird. Erich Müller-Fritzsche, Präsident des Verwaltungsgerichts Braunschweig a.D., kommentiert das NPersVG stets aktuell und berücksichtigt dabei Entwicklungen in der Verwaltung des Landes und im öffentlichen Dienst. Der Kommentar ist als Standardwerk zu qualifizieren [...] Angesichts des stetigen Praxisbezuges und der hohen Qualität der Ausführungen erfüllt auch diese Auflage die hohen Erwartungen des Anwenders, sodass das Werk verdientermaßen zur Anschaffung empfohlen werden kann." (Prof. Dr. Boris Hoffmann, ZTR, Ausgabe 12/2016)
Aktualisiert: 2023-05-04
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Reisekosten für Arbeitnehmer und GmbH Geschäftsführer

Reisekosten für Arbeitnehmer und GmbH Geschäftsführer von Krudewig,  Wilhelm
Worauf zu achten ist und wie Sie Reisekosten von Arbeitnehmern und GmbH-Geschäftsführern korrekt abrechnen. Arbeitnehmer - also auch GmbH-Gesellschafter, die Arbeitnehmer ihrer GmbH sind - können pro Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als eine erste Tätigkeitsstätte haben. Das bedeutet, dass in vielen Fällen eine auswärtige Tätigkeit vorliegt, bei der die Fahrtkosten uneingeschränkt abgezogen werden können. Achtung: die Reisekosten, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer erstatten kann, stimmen zumindest teilweise nicht mit den Beträgen überein, die der Unternehmer selbst geltend machen kann. Erstattet der Arbeitgeber z. B. Reisekosten steuerfrei, die er als steuerpflichtigen Arbeitslohn hätte behandeln müssen, haftet er für die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, die nicht einbehalten worden sind. Worauf dabei im Detail zu achten ist und wie Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen erfahren Sie in diesem E-Book. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele, Tipps und Empfehlungen finden Sie schnell und einfach Lösungen auf diese (und viele weitere) Themen: - Kürzung der Verpflegungspauschale wegen der Gestellung von Mahlzeiten - Variante: Erstattung der doppelten Verpflegungspauschale - Besonderheiten bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten - Kombinierte Reisen: Trennung der betrieblichen und privaten Kosten
Aktualisiert: 2020-01-01
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Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung von Krudewig,  Wilhelm
"So finden Sie die optimale Gestaltung für Ihre Doppelte Haushaltsführung" Eine doppelte Haushaltsführung wird steuerlich anerkannt, wenn sie betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist. Eine solche Veranlassung liegt immer vor, wenn neben einer Hauptwohnung eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort (Ort der ersten Tätigkeitsstätte) vorhanden ist. Die doppelte Haushaltsführung kann zeitlich unbegrenzt fortgeführt werden. Verpflegungsmehraufwendungen werden jedoch nur für die ersten 3 Monate anerkannt. Im Übrigen kann je Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 € pro Woche für eine Familienheimfahrt geltend gemacht werden. Worauf zu achten ist und wie Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen verrät Ihnen mein E-Book "Doppelte Haushaltsführung" Anhand zahlreicher Praxisbeispiele, Tipps und Empfehlungen finden Sie schnell und einfach Lösungen welche Sie sofort umsetzen können.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) von Bieler,  Frank, Müller-Fritzsche,  Erich
Mit der 18. aktualisierten und vollständig überarbeiteten Auflage befindet sich der seit Jahrzehnten bewährte Praxis-Kommentar "Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz" (NPersVG) wieder auf dem aktuellen Stand. Der Kommentar ist die aktuellste Orientierungs- und Arbeitshilfe zum Thema für den gesamten öffentlichen Dienst in Niedersachsen. Einem Vorwort schließt sich der Gesetzestext im Zusammenhang an. Der Kommentierung folgt ein Anhang mit: Wahlordnung, Hinweisen zu Wahlkalender und Mustervordrucken, Arbeitszeitregelung und Reisekostenerstattung für Mitglieder der Personal-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie der Vertrauensfrauen und Vertrauensmänner der Schwerbehinderten sowie die Verordnung über die Wahlberechtigung von Auszubildenden zu den Personalvertretungen im Geschäftsbereich des Justizministeriums. Die Ausgabe enthält ein systematisches Inhaltsverzeichnis, ein übersichtliches Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie ein ausführliches Stichwortverzeichnis. Das Werk eignet sich für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, dessen Personalabteilungen und Personalräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlich-rechtlichen Bereichs, Aus- und Weiterbildung, Gerichte und Rechtsanwälte, alle mit dem Thema befassten Institutionen und Personen, wie in den zahlreichen Rezensionen immer wieder hervorgehoben wird. Professor (em.) Dr. Frank Bieler, Hochschule Harz, vormals Regierungsdirektor in der Niedersächsischen Landesverwaltung und Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig und Erich Müller-Fritzsche, Präsident des Verwaltungsgerichts Braunschweig, kommentieren das NPersVG stets aktuell und berücksichtigen dabei Entwicklungen in der Verwaltung des Landes und im öffentlichen Dienst. "Der Kommentar ist als Standardwerk zu qualifizieren [...] Angesichts des stetigen Praxisbezuges und der hohen Qualität der Ausführungen erfüllt auch diese Auflage die hohen Erwartungen des Anwenders, sodass das Werk verdientermaßen zur Anschaffung empfohlen werden kann." Prof. Dr. Boris Hoffmann, ZTR, Ausgabe 12/2016
Aktualisiert: 2023-04-25
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