Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Ländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem enthalten. Insgesamt wurden 16 Programme für den BÜp 2013 ausgewählt, an denen sich die Länder und die Bundeswehr mit ca. 4.900 Proben und ca. 6.000 Betriebskontrollen beteiligten:Untersuchung von Lebensmitteln auf Stoffe und die Anwendung von Verfahren· Oxidativer Zustand von raffinierten, linolsäurereichen Speiseölen aus dem Einzelhandel· Nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (ndl-PCB) in Eiern aus Freilandhaltung· Überprüfung der Deklaration „Laktosefrei“ in Fleischerzeugnissen und Wurstwaren· Milchallergene in Schokoladen ohne deklarierten Zusatz von Milchbestandteilen· Schwefeldioxid (Sulfite) in „Konfitüre extra”/„Gelee extra”· trans-Fettsäuren in fetterhitzten Lebensmitteln und den zugehörigen FettenUntersuchung von Lebensmitteln auf Mikroorganismen· Vorkommen von pathogenen Yersinia enterocolitica in Schweinehackfleisch ohne Erhitzungshinweis und Hackepeter· Temperatureinhaltung und mikrobiologischer Status von vorverpackten Mischsalaten mit beigegebenen tierischen Lebensmitteln in Bäckereien, Metzgereien und Schnellrestaurants· Mikrobiologisch-hygienische Beschaffenheit von rohen Garnelen· Hygienestatus von Teilgerichten aus der GastronomieUntersuchung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln· Isothiazolone in kosmetischen MittelnBetriebskontrollen· Einhaltung der Heißhaltetemperatur und Ausstattung von Essenausgabestellen· Überwachung von Lieferserviceunternehmen· Überprüfung der Einhaltung der Produkttemperatur von Räucherlachsprodukten in Kühleinrichtungen und der betrieblichen Temperaturmessverfahren· Temperaturüberwachung in Transportfahrzeugen für kühlpflichtige Lebensmittel· Überprüfung des Hygienemanagements der Herstellung und Verteilung von Speisen in Altenheimen
Aktualisiert: 2023-07-03
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Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Ländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem enthalten. Insgesamt wurden 16 Programme für den BÜp 2013 ausgewählt, an denen sich die Länder und die Bundeswehr mit ca. 4.900 Proben und ca. 6.000 Betriebskontrollen beteiligten:Untersuchung von Lebensmitteln auf Stoffe und die Anwendung von Verfahren· Oxidativer Zustand von raffinierten, linolsäurereichen Speiseölen aus dem Einzelhandel· Nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (ndl-PCB) in Eiern aus Freilandhaltung· Überprüfung der Deklaration „Laktosefrei“ in Fleischerzeugnissen und Wurstwaren· Milchallergene in Schokoladen ohne deklarierten Zusatz von Milchbestandteilen· Schwefeldioxid (Sulfite) in „Konfitüre extra”/„Gelee extra”· trans-Fettsäuren in fetterhitzten Lebensmitteln und den zugehörigen FettenUntersuchung von Lebensmitteln auf Mikroorganismen· Vorkommen von pathogenen Yersinia enterocolitica in Schweinehackfleisch ohne Erhitzungshinweis und Hackepeter· Temperatureinhaltung und mikrobiologischer Status von vorverpackten Mischsalaten mit beigegebenen tierischen Lebensmitteln in Bäckereien, Metzgereien und Schnellrestaurants· Mikrobiologisch-hygienische Beschaffenheit von rohen Garnelen· Hygienestatus von Teilgerichten aus der GastronomieUntersuchung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln· Isothiazolone in kosmetischen MittelnBetriebskontrollen· Einhaltung der Heißhaltetemperatur und Ausstattung von Essenausgabestellen· Überwachung von Lieferserviceunternehmen· Überprüfung der Einhaltung der Produkttemperatur von Räucherlachsprodukten in Kühleinrichtungen und der betrieblichen Temperaturmessverfahren· Temperaturüberwachung in Transportfahrzeugen für kühlpflichtige Lebensmittel· Überprüfung des Hygienemanagements der Herstellung und Verteilung von Speisen in Altenheimen
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Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Ländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem enthalten. Insgesamt wurden 16 Programme für den BÜp 2013 ausgewählt, an denen sich die Länder und die Bundeswehr mit ca. 4.900 Proben und ca. 6.000 Betriebskontrollen beteiligten:Untersuchung von Lebensmitteln auf Stoffe und die Anwendung von Verfahren· Oxidativer Zustand von raffinierten, linolsäurereichen Speiseölen aus dem Einzelhandel· Nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (ndl-PCB) in Eiern aus Freilandhaltung· Überprüfung der Deklaration „Laktosefrei“ in Fleischerzeugnissen und Wurstwaren· Milchallergene in Schokoladen ohne deklarierten Zusatz von Milchbestandteilen· Schwefeldioxid (Sulfite) in „Konfitüre extra”/„Gelee extra”· trans-Fettsäuren in fetterhitzten Lebensmitteln und den zugehörigen FettenUntersuchung von Lebensmitteln auf Mikroorganismen· Vorkommen von pathogenen Yersinia enterocolitica in Schweinehackfleisch ohne Erhitzungshinweis und Hackepeter· Temperatureinhaltung und mikrobiologischer Status von vorverpackten Mischsalaten mit beigegebenen tierischen Lebensmitteln in Bäckereien, Metzgereien und Schnellrestaurants· Mikrobiologisch-hygienische Beschaffenheit von rohen Garnelen· Hygienestatus von Teilgerichten aus der GastronomieUntersuchung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln· Isothiazolone in kosmetischen MittelnBetriebskontrollen· Einhaltung der Heißhaltetemperatur und Ausstattung von Essenausgabestellen· Überwachung von Lieferserviceunternehmen· Überprüfung der Einhaltung der Produkttemperatur von Räucherlachsprodukten in Kühleinrichtungen und der betrieblichen Temperaturmessverfahren· Temperaturüberwachung in Transportfahrzeugen für kühlpflichtige Lebensmittel· Überprüfung des Hygienemanagements der Herstellung und Verteilung von Speisen in Altenheimen
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Bundesländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme enthalten zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem. Im Gegensatz zum Monitoring nach § 50 - 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist der BÜp ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm. Das heißt, dass die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe gezielt auf Basis einer Risikoanalyse erfolgt. Im Rahmen des BÜp können Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände untersucht werden. Die Untersuchungen von Erzeugnissen können dabei beispielsweise die folgenden Aspekte abdecken: chemische Parameter, mikrobiologische Parameter, die Anwendung bestimmter Herstellungsverfahren oder die Überprüfung von Kennzeichnungselementen. Betriebskontrollen werden vorrangig durchgeführt zur Prüfung der Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben, der Rückverfolgbarkeit, der Zusammensetzung und der Kennzeichnung der Produkte.
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Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Bundesländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme enthalten zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem. Im Gegensatz zum Monitoring nach § 50 - 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist der BÜp ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm. Das heißt, dass die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe gezielt auf Basis einer Risikoanalyse erfolgt. Im Rahmen des BÜp können Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände untersucht werden. Die Untersuchungen von Erzeugnissen können dabei beispielsweise die folgenden Aspekte abdecken: chemische Parameter, mikrobiologische Parameter, die Anwendung bestimmter Herstellungsverfahren oder die Überprüfung von Kennzeichnungselementen. Betriebskontrollen werden vorrangig durchgeführt zur Prüfung der Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben, der Rückverfolgbarkeit, der Zusammensetzung und der Kennzeichnung der Produkte.
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Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Bundesländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme enthalten zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem. Im Gegensatz zum Monitoring nach § 50 - 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist der BÜp ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm. Das heißt, dass die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe gezielt auf Basis einer Risikoanalyse erfolgt. Im Rahmen des BÜp können Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände untersucht werden. Die Untersuchungen von Erzeugnissen können dabei beispielsweise die folgenden Aspekte abdecken: chemische Parameter, mikrobiologische Parameter, die Anwendung bestimmter Herstellungsverfahren oder die Überprüfung von Kennzeichnungselementen. Betriebskontrollen werden vorrangig durchgeführt zur Prüfung der Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben, der Rückverfolgbarkeit, der Zusammensetzung und der Kennzeichnung der Produkte.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln.Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie über deren Freisetzung aus Bedarfsgegenständen zu erhalten und eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus soll das Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durch diese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zu können. Das Monitoring stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um bei Lebensmitteln die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen sowie bei kosmetischen Mitteln Orientierungswerte für technisch unvermeidbare Gehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln.Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie über deren Freisetzung aus Bedarfsgegenständen zu erhalten und eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus soll das Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durch diese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zu können. Das Monitoring stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um bei Lebensmitteln die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen sowie bei kosmetischen Mitteln Orientierungswerte für technisch unvermeidbare Gehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln.Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie über deren Freisetzung aus Bedarfsgegenständen zu erhalten und eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus soll das Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durch diese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zu können. Das Monitoring stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um bei Lebensmitteln die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen sowie bei kosmetischen Mitteln Orientierungswerte für technisch unvermeidbare Gehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können.
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Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln.Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie über deren Freisetzung aus Bedarfsgegenständen zu erhalten und eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus soll das Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durch diese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zu können. Das Monitoring stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um bei Lebensmitteln die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen sowie bei kosmetischen Mitteln Orientierungswerte für technisch unvermeidbare Gehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln.Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie über deren Freisetzung aus Bedarfsgegenständen zu erhalten und eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus soll das Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durch diese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zu können. Das Monitoring stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um bei Lebensmitteln die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen sowie bei kosmetischen Mitteln Orientierungswerte für technisch unvermeidbare Gehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Bundesländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme enthalten zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem. Im Gegensatz zum Monitoring nach § 50 - 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist der BÜp ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm. Das heißt, dass die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe gezielt auf Basis einer Risikoanalyse erfolgt. Im Rahmen des BÜp können Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände untersucht werden. Die Untersuchungen von Erzeugnissen können dabei beispielsweise die folgenden Aspekte abdecken: chemische Parameter, mikrobiologische Parameter, die Anwendung bestimmter Herstellungsverfahren oder die Überprüfung von Kennzeichnungselementen. Betriebskontrollen werden vorrangig durchgeführt zur Prüfung der Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben, der Rückverfolgbarkeit, der Zusammensetzung und der Kennzeichnung der Produkte.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Aktualisiert: 2023-06-12
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