Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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§ 23 MarkenG beschränkt den Schutz von Kennzeichen. § 23 Nr. 1 MarkenG stellt die Benutzung des eigenen Namens von Ansprüchen des Kennzeicheninhabers frei, Nr. 2 die als beschreibende Angabe und Nr. 3 die des Kennzeichens als notwendigen Bestimmungshinweis, insbesondere im Zubehör- und Ersatzteilgeschäft. Alle drei Tatbestände stehen unter dem Vorbehalt, dass die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Die Autorin untersucht den Anwendungsbereich sowie die einzelnen Tatbestände des § 23 MarkenG. Weiterhin behandelt sie eine mögliche Übertragung der Wertungen des § 23 MarkenG auf den lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsschutz, § 5 Abs. 2 UWG, und macht Vorschläge für eine Erweiterung des § 23 MarkenG, die jüngere Rechtsentwicklungen aufnimmt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit befasst sich mit dem postmortalen Schutz und der Übertragbarkeit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie vergleicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht und untersucht, ob die für das Urheberpersönlichkeitsrecht geltenden Erkenntnisse auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht übertragen werden können.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Studie geht von dem ursprünglichen Defizit umfassender Grundrechtsverbürgungen im Recht der Europäischen Gemeinschaft/Union aus. Dieses Manko konnte nur teilweise durch die grundrechtsfreundliche Judikatur des EuGH ausgeglichen werden. Eine neue Dimension wurde durch die – bis zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages allerdings unverbindliche – Europäische Grundrechtecharta vom 7. Dezember 2000 erschlossen, die heute den zentralen Wesensgehalt des europäischen Acquis auf dem Gebiet der Grundrechte verkörpert. Abschließend wird der institutionelle, d. h. gerichtliche, Grundrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft/Union analysiert. Hierbei wird die These vertreten, dass das bestehende Rechtsschutzsystem mit nur geringfügigen Änderungen so angepasst werden kann, dass es wirksame Instrumente für Individualrügen von Grundrechtsverletzungen zur Verfügung stellt. Einer besonderen Unions-Grundrechtsbeschwerde bedarf es nicht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Steigende Technisierung und Internationalisierung des geschäftlichen Verkehrs lassen alte Gefahren für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in einem neuen Licht erscheinen und neue Bedrohungen entstehen. Studien zufolge werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in ungeahnter Häufigkeit verraten, ausgespäht und weitergegeben. Indes verharrt die Zahl der Strafverfahren nach Angriffen auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse trotz der Existenz von § 17 UWG als Schutznorm konstant auf vernachlässigbar niedrigem Niveau. Diesem Widerspruch geht die Arbeit unter umfassender Analyse der Strafnorm auf den Grund und versucht, Verbesserungsvorschläge de lege ferenda zu erarbeiten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Reisevertrag und seine drei Geschäftstypen (Reisevermittlungs-, Reiseleitungs- und Reiseveranstaltungsvertrag) stehen heute wegen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der modernen Reiseindustrie im Mittelpunkt der juristischen Diskussion. Eine systematische Darstellung der juristischen Erscheinungsformen dieser drei Geschäftstypen sowie der Schutz des schwächeren Vertragspartners sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Es ist eine unbestrittene Aufgabe des Rechts, die widerstreitenden Interessen verschiedener Personen gegeneinander abzugrenzen und dabei auftretende Konflikte friedlich zu lösen. Im Vergleich dazu ist zweifelhaft, ob der Schutz vor Selbstschädigung eine zulässige Aufgabe des Staates ist. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser zunächst die durch staatliche Interventionen gegen Selbstschädigungen betroffenen Grundrechtspositionen. Der überwiegende Teil der Untersuchung widmet sich der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung dieser Interventionen. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Lehre von den Grundrechten als Prinzipien leitet der Verfasser ab, daß der aufgedrängte Schutz vor Selbstschädigung wie jede Grundrechtseinschränkung eine verfassungsrechtliche Grundlage im weitesten Sinne aufweisen muß.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das architektonische Erbe ist vielleicht der wichtigste Träger menschlicher Identität und Geschichte. Die angemessene Instandhaltung von Baudenkmälern ist jedoch in der Regel sehr kostenaufwendig, wobei die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen meist unzulänglich sind. Gleichzeitig zeichnen sich Architekturdenkmäler gegenüber anderen Gegenständen des Kulturerbes durch ihre potentielle Nutzbarkeit aus. Daraus resultiert einerseits eine Chance auf ihre effektive, nachhaltige Erhaltung, andererseits ist in vielen Fällen sogar die Generierung eines wirtschaftlichen Gewinns möglich. Die Autorin strukturiert verschiedene Systeme, Strategien sowie Quellen der Finanzierung von Denkmalschutz unter dem Gesichtspunkt ihrer Effektivität und Nachhaltigkeit und faßt die Handlungsmöglichkeiten im Bereich Mittelsicherung und -verteilung zusammen. Sie macht darüber hinaus auf das vielfältige sozioökonomische Leistungsvermögen des architektonischen Erbes aufmerksam und regt zu einer zielgerichteten Optimierung der Finanzierungsanstrengungen an.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Phänomen der Auslandsinvestitionen, das mit der Zeit immer größere Bedeutung erlangt hat. Sie vergleicht dabei die bilateralen Konzepte von zwei der bedeutendsten Staaten in Sachen Auslandsinvestitionen miteinander. Hierzu werden die von der Bundesrepublik und den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen bilateralen Investitionsschutzverträge anhand einzelner Regelungspunkte untersucht und miteinander verglichen. Besondere Beachtung finden dabei die Vertragsbestimmungen hinsichtlich des jeweiligen materiellen Anwendungsbereiches, hinsichtlich der Zulassung und der Behandlung der Kapitalanlage sowie deren Schutz vor Enteignung und die wohl aus Sicht des Investors wichtigste materielle Regelung der bilateralen Investitionsschutzverträge, die Bestimmung des Rechtsschutzes. In diesem Zusammenhang wird dann auch die unvermeidliche Frage nach dem Schutz von Auslandsinvestitionen auf multilateraler Ebene gestellt.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Der Schutz geistigen Eigentums gewinnt international zunehmende Bedeutung. Angesichts der Stagnation der internationalen Rechtsentwicklung vor dem Hintergrund der Nord/Süd-Problematik werden über einen «handelsbezogenen Ansatz», die geistigen Eigentumsrechte im GATT zu behandeln, Fortschritte zu erreichen versucht. Die vorliegende Untersuchung zeigt Vorgeschichte und Hintergründe der Initiative auf und geht den sich ergebenden Rechtsfragen nach: hinsichtlich der institutionellen Aspekte des GATT-Rechts, der Erfassung unzureichenden Immaterialgüterrechtsschutzes als Handelsstörung und der Vereinbarkeit eines etwaigen Immaterialgüterrechtskodex mit dem Allgemeinen Abkommen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit befasst sich mit dem postmortalen Schutz und der Übertragbarkeit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie vergleicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht und untersucht, ob die für das Urheberpersönlichkeitsrecht geltenden Erkenntnisse auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht übertragen werden können.
Aktualisiert: 2023-04-06
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§ 23 MarkenG beschränkt den Schutz von Kennzeichen. § 23 Nr. 1 MarkenG stellt die Benutzung des eigenen Namens von Ansprüchen des Kennzeicheninhabers frei, Nr. 2 die als beschreibende Angabe und Nr. 3 die des Kennzeichens als notwendigen Bestimmungshinweis, insbesondere im Zubehör- und Ersatzteilgeschäft. Alle drei Tatbestände stehen unter dem Vorbehalt, dass die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Die Autorin untersucht den Anwendungsbereich sowie die einzelnen Tatbestände des § 23 MarkenG. Weiterhin behandelt sie eine mögliche Übertragung der Wertungen des § 23 MarkenG auf den lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsschutz, § 5 Abs. 2 UWG, und macht Vorschläge für eine Erweiterung des § 23 MarkenG, die jüngere Rechtsentwicklungen aufnimmt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Studie geht von dem ursprünglichen Defizit umfassender Grundrechtsverbürgungen im Recht der Europäischen Gemeinschaft/Union aus. Dieses Manko konnte nur teilweise durch die grundrechtsfreundliche Judikatur des EuGH ausgeglichen werden. Eine neue Dimension wurde durch die – bis zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages allerdings unverbindliche – Europäische Grundrechtecharta vom 7. Dezember 2000 erschlossen, die heute den zentralen Wesensgehalt des europäischen Acquis auf dem Gebiet der Grundrechte verkörpert. Abschließend wird der institutionelle, d. h. gerichtliche, Grundrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft/Union analysiert. Hierbei wird die These vertreten, dass das bestehende Rechtsschutzsystem mit nur geringfügigen Änderungen so angepasst werden kann, dass es wirksame Instrumente für Individualrügen von Grundrechtsverletzungen zur Verfügung stellt. Einer besonderen Unions-Grundrechtsbeschwerde bedarf es nicht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Rechtsinstitut des betrieblichen Sozialplanes wird verschiedentlich als die wichtigste neue Bestimmung des Betriebsverfassungs- gesetzes von 1972 bezeichnet. Zudem wird vielerorts mit dieser Mitbe- stimmungsregelung die Erwartung verbunden, Rationalisierungslasten und beschäftigungspolitische Risiken gleichmässiger zu verteilen. Solche Ansprüche werden in der vorliegenden, interdisziplinär ange- legten Untersuchung vor dem Hintergrund jüngster Ergebnisse der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit rechtlichen Voraussetzungen und ökonomischen Bedingungen konfrontiert, unter denen Sozialpläne aufgestellt werden. In Anbetracht klar zu tage tretender Schwächen des Gesetzestextes und seiner praktischen Umsetzung werden Fortent- wicklungsansätze diskutiert, die sich an dem österreichischen und englischen Arbeitsrecht orientieren.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Im Mittelpunkt dieser Studie steht eine der, zumindest aus der Sicht der Schwellen- und Entwicklungsländer, wichtigsten Fragen: die langfristigen soziopolitischen und ökonomischen Auswirkungen ausländischer Investitionen und die diesbezügliche Rolle der Investitionsgesetzgebung. Neben den Komoren ist Griechenland der einzige Staat, der schon früh versucht hat, den Schutz des - zwecks Entwicklung umworbenen - ausländischen Kapitals verfassungsrechtlich zu sichern, und zwar in allen Einzelheiten. Dieser die relevante Politik auf die Dauer bindende Vorgang konnte allerdings weder die Investition des Auslandskapitals noch die Entwicklung entscheidend beeinflussen. Nicht zuletzt dadurch veranlasst, setzt sich die Verfasserin mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Auslandsinvestitionen auseinander, unter Berücksichtigung des politischen und ökonomischen Hintergrunds im Fallbeispiel Griechenland.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Mit der Digitalisierung von Werken stellt sich die Frage eines effektiven Urheberrechtsschutzes in der Informationsgesellschaft in besonderem Maße. Wesentliche Bedeutung kommt hierbei technischen Schutzmaßnahmen zu, deren nähere Ausgestaltung es ermöglicht, den Zugang zu einem Werk und dessen Vervielfältigung zu kontrollieren. Mit diesen praktischen Möglichkeiten und dem flankierenden rechtlichen Schutz technischer Schutzmaßnahmen vor Umgehung gelingt es nicht nur Werke effektiv zu schützen; es werden auch Möglichkeiten zur Beherrschung und Segmentierung von Märkten eröffnet. Diese Arbeit betrachtet technische Schutzmaßnahmen und den Kontext ihres rechtlichen Schutzes. Sie untersucht Konfliktfelder ihrer Verwendung zu Lasten des Wettbewerbs anhand der Vorschriften der Art. 81 und 82 EG und zeigt Lösungsansätze auf.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Arbeit befaßt sich mit der Prüfung von Alternativanknüpfungen für internationale Verbraucherverträge. Thema des ersten Teils ist das internationale Vertragsrecht. Welchen Schranken die Rechtswahlfreiheit unterliegt, wenn eine verbraucherfeindliche Rechtswahlvereinbarung nicht über Art. 29 EGBGB korrigiert werden kann, steht hier im Mittelpunkt der Arbeit. Der zweite Teil behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anbieterverhalten wettbewerbswidrig ist, das darauf hinausläuft, unter Ausnutzung des verbraucherschutzrechtlichen Rechtsgefälles in Europa inländische Konsumenten im Ausland unter Vereinbarung des dortigen Rechts zum Vertragsabschluß zu bewegen. Abschließend wird nach Konsequenzen gesucht bei einer Verzahnung der vertrags- und wettbewerbsrechtlichen Schutzsysteme.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Ziel der Arbeit ist es Reichweite und Grenzen des Arztgeheimnisses auszuloten und seine Bedeutung für die individuelle Geheimsphäre sowie für das Vertrauen der Gesellschaft in die Gesundheitsfürsorge zu verdeutlichen. Die Untersuchung skizziert das Verhältnis der Schweigepflicht zu anderen Rechtspflichten und rechtlich geschützten Interessen und setzt es in Bezug zu den Interessen des Krankenversicherungswesens. Die deutsche Gesamtrechtsordnung schützt die Geheimsphäre an verschiedenen Stellen. Dieses komplexe System wie auch die Schranken, die der Geheimnisschutz im Einzelfall kennt, werden im Rahmen der Untersuchung beleuchtet. Außerdem wird das Prinzip der Güterabwägung aufgearbeitet und auf Einzelfragen zum Geheimnisschutz – im Schwerpunkt auf Einzelfragen aus der (privaten) Krankenversicherung – angewandt. Kernfrage der Untersuchung ist die Zulässigkeit der Überprüfung von Versicherungsansprüchen in der PKV auf der Grundlage pauschaler Schweigepflichtentbindungen bzw. durch Begutachtung von Versicherungsakten durch außerorganisatorische Vertrauensärzte.
Aktualisiert: 2023-04-06
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